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   BayObLG, 20.04.1993 - 1Z AR 5/93   

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https://dejure.org/1993,4013
BayObLG, 20.04.1993 - 1Z AR 5/93 (https://dejure.org/1993,4013)
BayObLG, Entscheidung vom 20.04.1993 - 1Z AR 5/93 (https://dejure.org/1993,4013)
BayObLG, Entscheidung vom 20. April 1993 - 1Z AR 5/93 (https://dejure.org/1993,4013)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 890
  • BayObLGZ 1993 Nr. 41
  • BayObLGZ 1993, 170
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • BayObLG, 07.03.1996 - 1Z AR 14/96

    Anspruch auf Ersatz des Schadens durch eine fehlerhafte Beratung eines

    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung über das Gesuch um Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts berufen ( § 36 Nr. 3 ZPO ; vgl. BayObLGZ 1993, 170; 1983, 64/65 m.w.N.).

    Beweisaufnahme stattgefunden hat (BayObLGZ 1993, 170/171 = NJW-RR 1994, 890 m.w.N.), und weil es darauf ankommt, dass im Zeitpunkt der Klageerhebung kein gemeinschaftlicher Gerichtsstand gegeben war (vgl. Zöller/Vollkommer § 36 Rn. 15).

  • OLG Stuttgart, 24.07.2003 - 12 AR 5/03

    Örtliche Zuständigkeit für Honorarklage des Rechtsanwalts

    Solange in einem rechtshängigen Verfahren - wie hier - weder eine Beweisaufnahme stattgefunden hat noch der Rechtsstreit schon entschieden ist, steht die Erhebung einer Klage nach herrschender Meinung (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1977 - 7 ARZ 513/77, NJW 1978, 321; BayObLG NJW-RR 1994, 890; Putzo in Thomas/Putzo, ZPO 24. Aufl. § 36 Rdn. 15) einem Antrag gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auf Bestimmung des zuständigen Gerichts nicht entgegen.
  • BayObLG, 29.07.1997 - 1Z AR 45/97

    Örtliche Zuständigkeit bei Schadensersatzklage des Wohnungskäufers gegen

    1. Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung über das Gesuch berufen (§ 36 Nr. 3 ZPO , § 9 EGZPO ; vgl. BayObLGZ 1993, 170, 171 m.w.N.); denn die Beklagten haben ihren allgemeinen Gerichtsstand (§ 12 ZPO ), der jeweils durch ihren Sitz (§ 17 ZPO ) bestimmt wird, in verschiedenen bayerischen Oberlandesgerichtsbezirken.
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