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   BayObLG, 26.04.1993 - 1Z RR 397/92   

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https://dejure.org/1993,3949
BayObLG, 26.04.1993 - 1Z RR 397/92 (https://dejure.org/1993,3949)
BayObLG, Entscheidung vom 26.04.1993 - 1Z RR 397/92 (https://dejure.org/1993,3949)
BayObLG, Entscheidung vom 26. April 1993 - 1Z RR 397/92 (https://dejure.org/1993,3949)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    AGBGB Art. 7, 17; EGBGB Art. 96; BGB §§ 326, 626

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses atypischen Inhalts aus wichtigem Grund; Rückauflassung eines übereigneten Grundstücks wegen Rückabwicklung eines Leibgedingevertrages; Gewährung eines Wohnrechts und Wart und Pflege als Inhalt eines Leibgedingsvertrages; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 984
  • DNotZ 1993, 603
  • Rpfleger 1993, 443
  • BayObLGZ 1993, 192
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 08.12.2015 - X ZR 98/13

    Hofübergabevertrag: Rücktrittsrecht des Übergebers nach Vollzug des Vertrags;

    Der Übernehmer, der sich auf die Übergabe eingestellt hat, soll durch eine Rückabwicklung des Vertrags nicht in seinen wirtschaftlichen Dispositionen beeinträchtigt oder möglicherweise sogar existenzlos gestellt werden (BayObLG, Urteil vom 26. April 1993 - 1Z RR 397/92, BayObLGZ 1993, 192, 197 [juris Rn. 25]; Urteil vom 22. Mai 1995 - 1Z RR 62/94, BayObLGZ 1995, 186 [juris Rn. 43]; MünchKommBGB/Habersack, aaO, Rn. 29).

    Nur der Rücktritt ist auf die Rückgewähr der beiderseitig gewährten Leistungen gerichtet, während bei der Kündigung die im Rahmen des Dauerschuldverhältnisses bis dahin erbrachten Leistungen gerade nicht rückabgewickelt werden sollen, sondern das Vertragsverhältnis lediglich für die Zukunft beendet werden soll (vgl. BayObLG, Urteil vom 26. April 1993 - 1Z RR 397/92, BayObLGZ 1993, 192, 197 [juris Rn. 26, das die Frage, ob eine Kündigung überhaupt zu einer Verpflichtung auf Rückgewähr bereits übertragener Grundstücke führen kann, offengelassen hat, da die für den im Landesrecht vorgesehenen Ausschluss des Rücktritts maßgebenden Überlegungen in gleicher Weise für die Kündigung gälten]).

  • OLG München, 07.05.1999 - 21 U 5590/98

    Anspruch auf Rückauflassung eines Hausgrundstücks; Übertragungsvertrag als

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  • BayObLG, 22.05.1995 - 1Z RR 62/94

    Positive Vertragsverletzung; Widerruf einer Schenkung; Auslegung eines

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  • BFH, 15.02.2006 - X R 5/04

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Grabmalkosten

    a) Hiernach ist das bürgerlich-rechtliche Altenteil ein Inbegriff von Versorgungsleistungen verschiedener Art, die durch die gemeinsame Zweckbestimmung, den Berechtigten ganz oder teilweise zu versorgen, zu einer rechtlichen Einheit verbunden sind (Urteil des Reichsgerichts --RG-- vom 30. Oktober 1939 V 83/39, RGZ 162, 52, 57; Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 3. Februar 1994 V ZB 31/93, BGHZ 125, 69, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1994, 1158; Bayerisches Oberstes Landesgericht --BayObLG--, Urteil vom 26. April 1993 1Z RR 397/92, BayObLGZ 1993, 192, mit Nachweisen von Zivilrechtsprechung und Literatur; Senatsurteil in BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499).
  • BFH, 19.01.2005 - X R 23/04

    Anforderungen an die Vertragsdurchführung bei Vermögensübergabe gegen

    Der Altenteilsvertrag ist zivilrechtlich ein Inbegriff von Rechten verschiedener Art --Sach-, Natural-, Dienst- und Geldleistungen (vgl. Senatsurteil vom 25. August 1999 X R 38/95, BFHE 190, 302, BStBl II 2000, 21; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 26. April 1993 1 Z RR 397/92, Neue Juristische Wochenschrift Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 984, mit Nachweisen zum Zivilrecht)--, die durch die gemeinsame Zweckbestimmung, den Berechtigten (ganz oder teilweise) zu versorgen, zu einer Einheit verbunden sind (Senatsentscheidungen vom 25. April 1990 X R 38/86, BFHE 160, 33, BStBl II 1990, 625, unter III.1.a aa, und vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499, unter 5.).
  • OLG Nürnberg, 11.02.2020 - 13 U 4456/19

    Rentenzahlung aufgrund eines Leibgedinges nach freiwilligem Verlassen des

    a) Zutreffend hat das Landgericht das Bündel der dem Kläger im Übergabevertrag vom 22.03.1960 gewährten Ansprüche, die Wohnung, Versorgung, Wart und Pflege umfassten, als ein Leibgeding (zum Begriff BayObLG, Urteil vom 26.04.1993 - 1Z RR 397/92, BayObLGZ 1993, 192, 194) im Sinne der Art. 7 ff. AGBGB gewertet.
  • BayObLG, 07.02.1994 - 1Z RR 242/93

    Tatbestand und Rechtsfolgen des Leibgedings

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  • OLG München, 15.07.2015 - 27 U 4775/11

    Keine Rückabwicklung eines Hofübergabevertrages

    Ein solcher Hofübergabe- und Altenteilsvertrag, bei dem ein landwirtschaftlicher Betrieb gegen Ausbedingung von Altenteilsleistungen auf einen Angehörigen der nächsten Generation übertragen wird, stellt in der Regel keine Schenkung bzw. gemischte Schenkung nach § 516 BGB dar (vgl. BayObLG, Urteil vom 22.05.1995, 1 ZRR 62/94; BayObLG, Urteil vom 26.04.1993, 1 ZRR 397/92; OLG Celle, Beschluss vom 16.07.2012, 7 W 15/12; MüKo BGB/Habersack EGBGB Art. 96 Rn. 10, 7).
  • OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 20 W 452/11

    Voraussetzungen der Eintragung eines Altenteils

    12 Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung wird unter einem Leibgeding oder Altenteil der vertragsmäßig zugesicherte oder durch letztwillige Verfügung zugewandte Inbegriff von dinglich gesicherten Nutzungen und Leistungen zum Zwecke der persönlichen Versorgung des Berechtigten verstanden, wobei die Nutzungen und Leistungen aus und auf einem Grundstück und in aller Regel lebenslänglich zu gewähren sind (vgl. BGH NJW-RR 1989, 451 und Rpfleger 2007, 614; BayObLG Rpfleger 1993, 443; Demharter, a.a.O., § 49 Rn. 4; Meikel/Böhringer, GBO, a.a.O., § 49 Rn. 10 f; Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 1323; Bauer/von Oefele, Grundbuchordnung, 2 Aufl., § 49 Rn. 3).
  • OLG München, 03.02.2016 - 34 Wx 290/15

    Eintragung eines Nießbrauchs als Leibgeding

    2 Z 31/83">1983, 113/118; 1993, 192/194 f.; Demharter § 49 Rn. 4; Meikel/Böhringer GBO 11. Aufl. § 49 Rn. 80 und 83; Wegmann in Bauer/von Oefele § 49 Rn. 7 f.; Hügel/Reetz GBO 3. Aufl. § 49 Rn. 21; Schöner/Stöber Rn. 1328; KEHE/Keller Grundbuchrecht 7. Aufl. § 49 GBO Rn. 4), haben die Beteiligten nicht gewählt.
  • OLG München, 07.09.2016 - 34 Wx 227/16

    Bezeichnung des zu beseitigenden Hindernisses ist wesentlich für eine

  • BayObLG, 21.02.1996 - 1Z RR 15/94

    Voraussetzungen für Annahme einer Schenkung bei Hofübergabevertrag

  • FG Münster, 26.03.2009 - 2 K 2204/05

    Abzug einer dauernden Last als Sonderausgabe i.R.e. Einkommensteuerbescheides;

  • LG Aachen, 05.02.1996 - 3 T 59/95

    Bestimmtheit einer Reallast

  • LG Mainz, 27.10.1999 - 9 O 31/99

    Voraussetzungen eines Altenteilsvertrages im Sinne von Art. 96 EGBGB

  • OLG Zweibrücken, 26.10.1993 - 3 W 111/93

    Erfordernis der Generationennachfolge beim Leibgeding

  • LG Coburg, 26.07.2004 - 14 O 322/04

    Leistungsstörungen im Zusammenhang mit einem Leibgedingsvertrag; Anspruch auf

  • BayObLG, 02.03.1994 - 1Z RR 384/93

    Tatbestand und Rechtsfolgen des Leibgedings

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