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   BayObLG, 02.09.1993 - 3Z BR 167/93   

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https://dejure.org/1993,7017
BayObLG, 02.09.1993 - 3Z BR 167/93 (https://dejure.org/1993,7017)
BayObLG, Entscheidung vom 02.09.1993 - 3Z BR 167/93 (https://dejure.org/1993,7017)
BayObLG, Entscheidung vom 02. September 1993 - 3Z BR 167/93 (https://dejure.org/1993,7017)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 621
  • BayObLGZ 1993 Nr. 73
  • BayObLGZ 1993, 311
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 01.12.1988 - BReg. 3 Z 159/88
    Auszug aus BayObLG, 02.09.1993 - 3Z BR 167/93
    Hierfür dürfen aber nicht solche Umstände herangezogen werden, aus denen sich nur ergibt, daß der Ausländer sich beharrlich weigert, freiwillig auszureisen, oder er auf dem Luftweg abgeschoben werden muß (Ergänzung zu BayObLGZ 1988, 382/384 und 1993, 154/155 f.).«.
  • BayObLG, 01.04.1993 - 3Z BR 72/93
    Auszug aus BayObLG, 02.09.1993 - 3Z BR 167/93
    Hierfür dürfen aber nicht solche Umstände herangezogen werden, aus denen sich nur ergibt, daß der Ausländer sich beharrlich weigert, freiwillig auszureisen, oder er auf dem Luftweg abgeschoben werden muß (Ergänzung zu BayObLGZ 1988, 382/384 und 1993, 154/155 f.).«.
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Diese schlösse allerdings eine Zurückschiebung auf Grund unerlaubter Einreise grundsätzlich aus, was von dem Haftrichter auch von Amts wegen zu beachten wäre (vgl. zum früheren Recht: BayObLGZ 1993, 154, 155; 1993, 311, 313; OLG Karlsruhe NVwZ 1993, 811, 812).
  • BGH, 09.03.1995 - V ZB 7/95

    Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an bestehende Untersuchungshaft

    Aus der Tatsache, daß sich der Betroffene bereits in der Vergangenheit verborgen gehalten hatte und auch bis zu seiner erneuten Festnahme nicht zu erreichen war, durfte das Landgericht den begründeten Verdacht entnehmen, der Betroffene werde sich wieder verbergen, wenn er freigelassen werde, und sich durch Untertauchen der Abschiebung entziehen (vgl. BayObLGZ 1988, 382, 384; 1993, 154, 155 f; 1993, 311, 313).
  • BayObLG, 19.03.1997 - 3Z BR 73/97

    Behinderung der Abschiebung durch verdecktes Kirchenasysl - Einstweilige

    Ein Ausländer ist zur Sicherung der Abschiebung u.a. dann in Haft zu nehmen, wenn der begründete Verdacht besteht, daß er sich der Abschiebung entziehen will (§ 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AuslG ), d.h., wenn konkrete Umstände eine solche Absicht nahelegen (vgl. BGHZ 98, 109, 112 f.; BayObLGZ 1993, 311; KG NVwZ-Beilage 1995, 61; OLG Köln NVwZ-Beilage 1995, 63).

    Ob die Abschiebung des Betroffenen zu Recht betrieben wird, haben die Ausländerbehörde und die Verwaltungsgerichte, nicht die Haftgerichte zu prüfen (vgl. BayObLGZ 1993, 311, 313; OLG Braunschweig Nds.Rpfl. 1995, 394; OLG Celle Nds.Rpfl. 1995, 216; KG NVwZ-Beilage 1995, 61).

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