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BayObLG, 02.12.1993 - 3Z BR 274/93 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse (2)
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Kostenentscheidung nach Erledigung und Geschäftswert
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Papierfundstellen
- Rpfleger 1994, 339
- BayObLGZ 1993 Nr. 93
- BayObLGZ 1993, 381
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 19.12.2006 - 15 W 126/06
Kostenentscheidung nach Erledigung einer Unterbringungsmaßnahme
Überwiegend wird eine entsprechende Anwendung des § 13a Abs. 2 S. 3 FGG auf diese Konstellation abgelehnt und § 13a Abs. 1 FGG als Grundlage für die Kostenentscheidung herangezogen (vgl. BayObLGZ 1993, 381; FamRZ 2003, 1777; KG, FGPrax 2006, 182;… Keidel/Zimmermann, FG, 15. Aufl., § 13a Rn. 51l;… Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RPflG, 10. Aufl., § 13a FGG, Rn. 22;… Bumiller/Winkler, FG, 8. Aufl., § 13a Rn. 27;… Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 13a Rn. 45;… Knittel, Betreuungsgesetz, § 13a FGG, Rn. 28).Der Senat kann in diesem Zusammenhang dahingestellt sein lassen, ob er sich der Auffassung anschließen kann, § 13a Abs. 2 S. 1 FGG müsse zumindest dann im Falle einer öffentlich-rechtliche Unterbringung entsprechend angewendet werden, wenn nach Erledigung der Hauptsache auf den Antrag des Betroffenen hin die Rechtswidrigkeit der Unterbringungsanordnung wegen Verletzung der Vorschriften über die persönliche Anhörung festgestellt werde (so OLG München, NJW-RR 2006, 1377 = FamRZ 2006, 1617; a.A. aber BayObLGZ 1993, 381; KG, FamRZ 1993, 84; OLG Frankfurt, OLGReport 1995, 264).
- OLG München, 07.07.2006 - 33 Wx 146/05
Kostenlast der Staatskasse bei Erledigung eines öffentlich-rechtlichen …
Auch die Entscheidung des BayObLG vom 2.12.1993 (BayObLGZ 1993, 381 f.) betrifft nicht die Kostenerstattung bei Erledigung einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung schlechthin, sondern die Überbürdung der Auslagen des Betroffenen auf den Träger der zuständigen Behörde. - BayObLG, 28.04.2004 - 3Z BR 269/03
Erstattung notwendiger Auslagen bei Erledigung einer Unterbringung
Diese Vorschrift ist auf die Kostenerstattung in öffentlich-rechtlichen Unterbringungsverfahren auch dann anwendbar, wenn die besonderen Verfahrensbeendigungsgründe gem. § 13a Abs. 2 Satz 3 FGG nicht gegeben sind (vgl. BayObLGZ 1993, 381; BayObLG Beschluss vom 29.4.2003 Gz. 3Z BR 68/03 = FamRZ 2003, 1777). - BayObLG, 10.10.1995 - 3Z BR 198/95
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellung nach Erledigung der Hauptsache
Hauptsacheerledigung war dadurch eingetreten, daß der Betroffene aus der vorläufigen Unterbringung entlassen worden war (BayObLGZ 1993, 381).