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   BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92   

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BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92 (https://dejure.org/1993,2411)
BayObLG, Entscheidung vom 18.02.1993 - 3Z BR 127/92 (https://dejure.org/1993,2411)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Februar 1993 - 3Z BR 127/92 (https://dejure.org/1993,2411)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erledigung der Hauptsache, Ablauf vorläufiger Betreuung, Fortsetzungsfeststellungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 720
  • Rpfleger 1994, 339
  • BayObLGZ 1993, 82
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92
    Dies alles gilt aber nicht, wenn die Freiheitsentziehung vom Richter angeordnet oder überprüft wurde (vgl. BayObLGZ 1986, 310; 1988, 137; 1990, 326; Keidel/Kahl § 19 Rn. 88 Fn. 273; vgl. auch BVerfGE 49, 329/339).

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 49, 329 bestätigt nur die herrschende Meinung, der sich auch der Bundesgerichtshof in der dort angefochtenen Entscheidung angeschlossen hatte.

    Eine feststellende Entscheidung des Inhalts, daß eine endgültig vollzogene Maßnahme rechtmäßig oder rechtswidrig gewesen sei, sieht die StPO dagegen in der Regel nicht vor (BVerfGE 49, 329/338).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip und dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfGE 49, 329/342).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der genannten Entscheidung nicht die Auffassung vertreten, daß ein Anspruch auf Feststellung dann besteht, wenn die Folgen des Eingriffs erheblich sind oder die Gefahr einer Wiederholung besteht; es hat nur einen Sonderfall aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs referiert (BVerfGE 49, 329/338).

  • BayObLG, 06.12.1990 - BReg. 3 Z 138/90
    Auszug aus BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92
    Das Rechtsmittel kann vielmehr gerade darauf gestützt werden, die Vorinstanz habe zu Unrecht die Erledigung der Hauptsache angenommen oder der Beschwerdeführer habe keine Gelegenheit erhalten, sein Rechtsmittel auf die Kosten zu beschränken (vgl. BGH FamRZ 1978, 396; BayObLGZ 1990, 326f.; BayObLG BayVBl. 1985, 26f.; BayObLG WuM 1992, 644).

    Dies alles gilt aber nicht, wenn die Freiheitsentziehung vom Richter angeordnet oder überprüft wurde (vgl. BayObLGZ 1986, 310; 1988, 137; 1990, 326; Keidel/Kahl § 19 Rn. 88 Fn. 273; vgl. auch BVerfGE 49, 329/339).

  • BayObLG, 24.07.1986 - BReg. 3 Z 102/86

    Zulässigkeit einer Feststellungsentscheidung über die Zulässigkeit einer vom

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92
    Mit Ablauf des 31.7.1992 ist die Beschwerde vom 22.7.1992 mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig geworden, weil sie nicht auf die Kosten beschränkt wurde (BGHZ 109, 108/110; BayObLGZ 1986, 310/313).

    Dies alles gilt aber nicht, wenn die Freiheitsentziehung vom Richter angeordnet oder überprüft wurde (vgl. BayObLGZ 1986, 310; 1988, 137; 1990, 326; Keidel/Kahl § 19 Rn. 88 Fn. 273; vgl. auch BVerfGE 49, 329/339).

  • BayObLG, 05.05.1988 - BReg. 3 Z 14/88

    Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung nach

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92
    Dies alles gilt aber nicht, wenn die Freiheitsentziehung vom Richter angeordnet oder überprüft wurde (vgl. BayObLGZ 1986, 310; 1988, 137; 1990, 326; Keidel/Kahl § 19 Rn. 88 Fn. 273; vgl. auch BVerfGE 49, 329/339).

    Diese Feststellung würde gegen alle so berührten Personen in Rechtskraft erwachsen (BayObLGZ 1988, 137/139f.).

  • OLG Karlsruhe, 29.09.1983 - 15 W 56/83

    Untätigbleiben; Außerordentliche Beschwerde; Rechtsverweigerung; Begründetheit

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92
    Soweit hier für ganz besondere Ausnahmefälle ein besonderer Rechtsbehelf als zulässig angesehen wird (vgl. etwa OLG Hamburg NJW-RR 1989, 1022; OLG Karlsruhe OLGZ 1984, 98; Lindacher FamRZ 1973, 433; MünchKomm/Feiber ZPO § 216 Rn. 10; a. A. lediglich Kissel a.a.O.), liegen die dort verlangten Voraussetzungen zweifellos nicht vor, so daß kein Anlaß besteht, auf die Frage der Zulässigkeit eines solchen außerordentlichen Rechtsbehelfs einzugehen.
  • BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 1 Z 69/85

    Beschwerde des Nachlasßgerichts

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92
    Im übrigen ist eine Beschwerde wegen Untätigkeit grundsätzlich nicht zulässig (vgl. BayObLGZ 1986, 118/123; KG OLGZ 1971, 444; Bassenge/Herbst § 19 FGG Anm. I 2a; Dütz Rechtsstaatlicher Gerichtsschutz im Verfahrensrecht 1970 S. 193ff. und 287f.; Habscheid Freiwillige Gerichtsbarkeit 7. Aufl. § 31 I 2; Häsemeyer in Festschrift für K. Michaelis 1972 S. 134/143ff.; Keidel/Kahl § 19 Rn. 8; Maunz/Dürig/Schmidt-Aßmann Art. 19 Abs. 4 GG Rn. 263; vgl. auch die Nachweise für die frühere Zeit bei Kissel ZZP Bd. 69 [1956] S. 3/4 in Fn. 3 und Lindacher DRiZ 1965, 198 Fn. 1).
  • OLG Hamburg, 03.05.1989 - 2 UF 24/89
    Auszug aus BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92
    Soweit hier für ganz besondere Ausnahmefälle ein besonderer Rechtsbehelf als zulässig angesehen wird (vgl. etwa OLG Hamburg NJW-RR 1989, 1022; OLG Karlsruhe OLGZ 1984, 98; Lindacher FamRZ 1973, 433; MünchKomm/Feiber ZPO § 216 Rn. 10; a. A. lediglich Kissel a.a.O.), liegen die dort verlangten Voraussetzungen zweifellos nicht vor, so daß kein Anlaß besteht, auf die Frage der Zulässigkeit eines solchen außerordentlichen Rechtsbehelfs einzugehen.
  • KG, 10.09.1992 - 1 W XX B 3114/92
    Auszug aus BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92
    Entgegen der Auffassung der Betroffenen durfte das Landgericht auch nicht ausnahmsweise die Rechtswidrigkeit des amtsgerichtlichen Vorgehens prüfen oder feststellen (vgl. auch KG BtPrax 1993, 33).
  • BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 61/92

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde trotz Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92
    Das Rechtsmittel kann vielmehr gerade darauf gestützt werden, die Vorinstanz habe zu Unrecht die Erledigung der Hauptsache angenommen oder der Beschwerdeführer habe keine Gelegenheit erhalten, sein Rechtsmittel auf die Kosten zu beschränken (vgl. BGH FamRZ 1978, 396; BayObLGZ 1990, 326f.; BayObLG BayVBl. 1985, 26f.; BayObLG WuM 1992, 644).
  • BGH, 19.10.1989 - V ZB 13/89

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Anordnung von Abschiebehaft nach

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92
    Mit Ablauf des 31.7.1992 ist die Beschwerde vom 22.7.1992 mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig geworden, weil sie nicht auf die Kosten beschränkt wurde (BGHZ 109, 108/110; BayObLGZ 1986, 310/313).
  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77

    Kontaktsperre-Gesetz

  • BVerwG, 02.08.1984 - 7 B 129.84

    Umfang der Obliegenheit eines Prüflings zur unverzüglichen Geltendmachung der

  • BayObLG, 17.05.1989 - BReg. 3 Z 50/89
  • BGH, 13.06.1978 - StB 51/78

    Richtiger Rechtsbehelf zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer bereits

  • BayObLG, 01.07.1983 - BReg. 3 Z 98/83
  • BVerfG, 02.08.2001 - 1 BvR 618/93

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Rechtsmittel in Fällen tiefgreifender

    a) den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 18. Februar 1993 - 3Z BR 127/92 -,.
  • OLG Brandenburg, 27.06.1994 - 9 Wx 2/93

    Bestellung einer Pflegschaft für ein Grundstück nach Erbfall; Richtige

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  • BayObLG, 10.10.1995 - 3Z BR 198/95

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellung nach Erledigung der Hauptsache

    Die erforderliche Beschwer ergibt sich daraus, daß das Landgericht über die Erstbeschwerde des Betroffenen nicht sachlich entschieden, sondern sie als unzulässig verworfen hat (BayObLGZ 1993, 82/83; vgl. auch Jansen FGG 2. Aufl. § 20 Rn. 18 und 19; Keidel/Kahl FGG 13. Aufl. § 19 Rn. 79).

    Das Landgericht hat die als einfache Beschwerde statthafte Erstbeschwerde des Betroffenen (BayObLG FamRZ 1994, 1190 [LS]; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 6. Aufl. Anm. 4 c, Keidel/Kuntze Rn. 17, Damrau/Zimmermann Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. Rn. 30, je zu § 68b FGG ) zu Recht als unzulässig verworfen, da sich die Hauptsache im Lauf des Beschwerdeverfahrens erledigt hatte und das Rechtsmittel nicht auf die Kosten beschränkt wurde (BayObLGZ 1993, 82/84).

    Eine solche Feststellung ist im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit jedoch grundsätzlich nicht möglich (BayObLGZ 1993, 82; KG FamRZ 1993, 84/85).

    Eine Ausnahme wird von der Rechtsprechung nur bezüglich noch nicht gerichtlich überprüfter Anordnungen von Verwaltungsbehörden zugelassen (BayObLGZ 1993, 82/84 ff.).

  • BayObLG, 10.06.1997 - 1Z BR 250/96

    Erledigung der Hauptsache im Rechtsbeschwerdeverfahren - Eintritt der Erledigung

    Über die weiteren Beschwerden ist aber in der Sache nicht mehr zu entscheiden, da sich nach Rechtsmitteleinlegung die Hauptsache erledigt hat und die Rechtsmittel deshalb unzulässig geworden sind (vgl. BGHZ 109, 108, 109; BayObLGZ 1993, 82, 84).

    Die Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens Zweck der Feststellung der Rechtswidrigkeit ist nicht zulässig (vgl. BayObLGZ 1993, 82, 84 ff.; Keidel/Kahl FGG 13. Aufl. § 19 Rn. 96).

    Die Rechtsmittel sind als unzulässig zu verwerfen, da die Rechtsbeschwerdeführer sie trotz eines Hinweises auf die eingetretene Erledigung nicht auf die Kosten beschränkt haben (vgl. BGH NJW-RR 1988 194, 195; BayObLGZ 1993, 82, 84; Keidel/Kahl § 19 Rn. 96 m.w.N.; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. Einleitung FGG Rn. 129).

  • BayObLG, 03.11.1998 - 1Z BR 106/98

    Rechte und Pflichten des Vormunds

    und vom Beschwerdeführer auch geltend gemacht wird -, daß die Vorinstanz zu Unrecht die Erledigung der Hauptsache angenommen habe (BayObLGZ 1993, 82/83).

    Das Rechtsschutzbedürfnis (BayObLGZ 1993, 82/84) entfällt dagegen nicht, wenn die eine beantragte vorläufige Anordnung ablehnende Entscheidung durch eine weitere ablehnende Entscheidung bestätigt wird, die ebenfalls nur vorläufigen Charakter hat.

  • OLG München, 12.07.2006 - 31 Wx 47/06

    Handelsregistersache; gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern;

    Die weitere Beteiligte kann für eine gerichtliche Entscheidung nach diesem Zeitpunkt kein Fortsetzungsfeststellungsinteresse in Anspruch nehmen (vgl. BayObLGZ 1993, 82/84; Keidel/Kahl § 19 Rn. 86).
  • BayObLG, 07.09.2000 - 3Z BR 254/00

    Erledigung der Hauptsache durch Aufhebung der Betreuung

    Hauptsacheerledigung ist dadurch eingetreten, dass das Amtsgericht die Betreuung am 3.8.1999 gemäß § 1908d Abs. 1 Satz 1 BGB aufgehoben hat (vgl. BayObLGZ 1993, 82/83 f.).

    Für eine Weiterverfolgung der Beschwerde mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Beschlusses vom 10.3.1997 fehlt ebenfalls das erforderliche Rechtsschutzinteresse (vgl. BayObLGZ 1993, 82/84 ff.).

  • OLG München, 28.07.2008 - 33 Wx 164/08

    Vorläufige Betreuung: Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    Allenfalls kann der Beschwerdeführer grundsätzlich nach Erledigung der Hauptsache sein Rechtsmittel auf die Kosten beschränken (BayObLGZ 1993, 82; BayObLG FamRZ 1998, 1325).
  • BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 273/97

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    Dagegen besteht für eine sachliche Überprüfung der früheren Hauptsache, insbesondere für eine Feststellung der Rechtswidrigkeit der angegriffenen richterlichen Verfügung grundsätzlich kein schutzwürdiges Interesse (vgl. BayObLGZ 1993, 82; 1997 Nr. 50 und Nr. 54).

    a) Der Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen war nicht von einer Verwaltungsbehörde, sondern von einem Gericht verfügt worden (vgl. hierzu BayObLGZ 1993, 82/84 f.).

  • BayObLG, 25.09.1997 - 3Z BR 382/97

    Keine Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung nach Erledigung der

    Ein nach Erledigung der Hauptsache eingelegtes Rechtsmittel ist grundsätzlich unzulässig, da eine Sachentscheidung in der Regel - so auch hier - nicht mehr ergehen kann (vgl. BGHZ 109, 108 /110), insbesondere für eine Feststellung der Rechtswidrigkeit der angegriffenen richterlichen Verfügungen kein Raum ist (vgl. BayObLGZ 1993, 82; BayObLG FamRZ 1996, 558 ; KG FamRZ 1997, 442 ; SchlHOLG FamRZ 1996, 1344 ; vgl. auch Bürgle FamRZ 1996, 1453 und Pentz FamRZ 1996, 1455 gegen Smid FamRZ 1996, 559).

    a) Der Eingriff in die persönliche Freiheit der Betroffenen wurde nicht von einer Verwaltungsbehörde, sondern von einem Gericht verfügt (vgl. hierzu BayObLGZ 1993, 82/84 f.).

  • BayObLG, 23.12.1993 - 3Z BR 282/93

    Beendigung; Bestellung; Zeitablauf; Betreuung; Vorläufig; Endgültig; Weitere

  • BayObLG, 29.10.1997 - 3Z BR 196/97

    Doppelvollmacht des Notars bei Verkauf eines Grundstücks des Betreuten durch

  • BayObLG, 10.07.1996 - 3Z BR 78/96

    Ungültigkeit einer Wahl bei Ladungsmängeln

  • OLG Zweibrücken, 25.05.2005 - 3 W 63/05

    Unzulässige Beschwerde der Deutschen Telekom AG gegen eine erledigte

  • OLG München, 02.02.2006 - 34 Wx 158/05

    Kein Beschwerderecht der Polizeibehörde gegen abweisende Entscheidungen über

  • OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 53/01

    Keine selbständige Anfechtung von Beweisanordnungen im FGG -Verfahren

  • BayObLG, 31.01.2001 - 3Z BR 26/01

    Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen die vorläufige

  • BayObLG, 25.07.2001 - 3Z BR 102/01

    Anfechtbarkeit einer Anordnung, den Betroffenen zur Untersuchung für ein

  • BayObLG, 02.03.2000 - 1Z BR 6/00

    Pflicht des Nachlassgerichts außerhalb eines gesetzlich geregelten anhängigen

  • BayObLG, 26.02.1999 - 1Z BR 112/99

    Vollzug einer Herausgabeanordnung nach § 1632 BGB

  • BayObLG, 16.05.1997 - 3Z BR 53/97

    Verlängerung der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts - Keine Erledigung der

  • BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 1/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine ausländerrechtliche

  • BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 29/99

    Erledigung der Hauptsache

  • OLG Köln, 13.02.1995 - 16 Wx 26/95

    Voraussetzungen der Anordnung der Betreuung

  • BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 214/99

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Unterbringung durch einstweilige

  • LG Darmstadt, 04.05.2010 - 5 T 86/10

    Betreuerbestellung: Zulässigkeit der nachträglichen Feststellung der

  • BayObLG, 12.07.2001 - 3Z BR 202/01

    Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 15/02

    Anhörung des Betroffenen bei Entlassung aus vorläufiger Unterbringung während des

  • BayObLG, 12.12.2001 - 3Z BR 347/00

    Hauptsacheerledigung der weiteren Beschwerde über gerichtliche Bestellung eines

  • OLG Brandenburg, 17.06.1996 - 9 Wx 12/96

    Zu einem Antrag auf Bestellung eines Pflegers für den unbekannten Eigentümer

  • BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 285/95

    Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen

  • OLG Karlsruhe, 03.06.1999 - 19 Wx 31/99

    Sofortige weitere Beschwerde nach Erledigung des Rechtsmittels durch Ablauf der

  • BayObLG, 29.05.1998 - 3Z BR 137/98

    Erledigung der Hauptsache

  • BayObLG, 03.01.1994 - 3Z BR 259/93

    Hauptsache; Einlegung; Beschwerde; Erledigung; Beschränkung; Kosten; Errichtung;

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