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   BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 56/94   

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BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 56/94 (https://dejure.org/1994,1510)
BayObLG, Entscheidung vom 21.07.1994 - 2Z BR 56/94 (https://dejure.org/1994,1510)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Juli 1994 - 2Z BR 56/94 (https://dejure.org/1994,1510)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 10, 15; BGB § 1010

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Eintragungshindernisses einer vereinbarten Gebrauchsregelung i.S.d. § 15 Abs. 1 Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG) betreffend Sondereigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1010; WEG § 10 Abs. 2, § 15 Abs. 1
    Eintragung der Benutzungsregelung für einer Duplex-Garage im Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1427
  • DNotZ 1995, 70
  • Rpfleger 1995, 67
  • BayObLGZ 1994, 195
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 29.11.1974 - BReg. 2 Z 54/74

    Sondereigentum; Wohnung; Garage; Vorratsteilung; Verkauf; Veräußerung;

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 56/94
    »Eine Benutzungsregelung für die beiden Stellplätze einer Duplex-Garage kann auch dann, wenn es sich um ein im Miteigentum stehendes Teileigentum handelt, nach § 15 Abs. 1 WEG getroffen und im Grundbuch eingetragen werden (Klarstellung zu BayObLGZ 1974, 466/470).«.

    Bei einer Doppelstockgarage sei, wie das Bayerische Oberste Landesgericht im Jahre 1974 (BayObLGZ 1974, 466) entschieden habe, der einzelne Stellplatz kein sonderrechtsfähiger Raum, sondern nur ein Teil einer dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Garage dienenden beweglichen Einrichtung.

    a) An Doppelstockgaragen als solchen kann Sondereigentum gebildet werden (BayObLGZ 1974, 466/470; Weitnauer § 5 Rn. 17).

    c) Der Senat hat entschieden (BayObLGZ 1974, 466/470), daß der einzelne Stellplatz einer Doppelstockgarage einem einzelnen Wohnungseigentümer zur Sondernutzung zugewiesen werden kann, und zwar gemäß § 15 Abs. 1 WEG , wenn die Garage selbst gemeinschaftliches Eigentum ist, oder nach § 1010 BGB , wenn sie Teileigentum mehrerer ist.

  • BayObLG, 25.07.1984 - BReg. 2 Z 57/84

    Anfechtung der Eigentümerbeschlüsse einer Wohnungseigentümeranlage; Auslegung

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 56/94
    Nach allgemeiner Meinung sind nämlich dann, wenn von einzelnen Maßnahmen nur ein bestimmter Teil von Wohnungseigentümern berührt wird und die Interessen der übrigen Miteigentümer hiervon in keiner Weise betroffen werden, nur diese Wohnungseigentümer am Verfahren beteiligt (BGHZ 115, 253/255 f.; vgl. auch BayObLGZ 1983, 320/323 m.w.Nachw.; BayObLG DNotZ 1985, 414 f.; WE 1992, 26).
  • BayObLG, 21.07.1980 - BReg. 2 Z 33/80

    Zur Übertragung eines im Miteigentum stehenden Abstellplatzes

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 56/94
    Diese Belastung ist als Beschränkung des (Mit-)Eigentumsrechts in Abt. II des Grundbuchs einzutragen (BayObLG DNotZ 1982, 250 f.).
  • BayObLG, 30.10.1990 - BReg. 2 Z 107/90
    Auszug aus BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 56/94
    Nach allgemeiner Meinung sind nämlich dann, wenn von einzelnen Maßnahmen nur ein bestimmter Teil von Wohnungseigentümern berührt wird und die Interessen der übrigen Miteigentümer hiervon in keiner Weise betroffen werden, nur diese Wohnungseigentümer am Verfahren beteiligt (BGHZ 115, 253/255 f.; vgl. auch BayObLGZ 1983, 320/323 m.w.Nachw.; BayObLG DNotZ 1985, 414 f.; WE 1992, 26).
  • BayObLG, 30.07.1992 - 2Z BR 49/92

    Eintragung von § 748 BGB abweichender Regelungen der Miteigentümer eines

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 56/94
    Offenbleiben kann, ob die Eintragung gemäß § 1010 Abs. 1 BGB den Nachteil hat, daß eine Eintragung der in der Praxis vorkommenden Verbindung der Gebrauchsregelung mit einer Regelung über die Lasten- und Kostentragung nicht möglich ist (vgl. dazu BayObLG Rpfleger 1993, 59 f.; Ertl DNotZ 1988, 4/11; Palandt/Bassenge BGB 53. Aufl. § 1010 Rn. 3).
  • BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91

    Beteiligteneigenschaft der Wohnungseigentümer bei Geltendmachung von

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 56/94
    Nach allgemeiner Meinung sind nämlich dann, wenn von einzelnen Maßnahmen nur ein bestimmter Teil von Wohnungseigentümern berührt wird und die Interessen der übrigen Miteigentümer hiervon in keiner Weise betroffen werden, nur diese Wohnungseigentümer am Verfahren beteiligt (BGHZ 115, 253/255 f.; vgl. auch BayObLGZ 1983, 320/323 m.w.Nachw.; BayObLG DNotZ 1985, 414 f.; WE 1992, 26).
  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 56/94
    Das Wohnungseigentumsrecht der Miteigentümer einer Duplex-Garage besteht aber nicht nur in dem jeweiligen Sondereigentum an dieser Garage, sondern ist durch den jeweiligen Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört, in das Gemeinschaftsverhältnis aller Wohnungseigentümer eingebunden (BGH Rpfleger 1987, 106 f.; Ertl DNotZ 1988, 11).
  • BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 10/81

    Zum Umfang von Sondernutzungsrechten

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 56/94
    Unter einem Sondernutzungsrecht versteht man nämlich das durch Vereinbarung begründete Recht eines Wohnungseigentümers, Teile oder auch das gesamte gemeinschaftliche Eigentum unter Ausschluß aller übrigen Wohnungseigentümer vom Mitgebrauch allein gebrauchen zu dürfen (BayObLGZ 1981, 56/58; Horber/Demharter GBO 20. Aufl. Anhang zu § 3 Rn. 21).
  • LG München II, 20.01.1988 - 6 T 1647/87

    Sondernutzungsrechte am Teileigentum

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 56/94
    Eine Benutzungsregelung für die beiden Stellplätze einer Doppelstockgarage kann wirksam außer nach § 1010 BGB auch gemäß § 15 Abs. 1 WEG getroffen werden, wenn das Teileigentum mehreren als Miteigentum nach Bruchteilen gehört (LG München I MittBayNot 1971, 242; LG München II MittBayNot 1988, 78; Haegele/Schöner/Stöber Grundbuchrecht 10. Aufl. Rn. 2836; Staudenmaier BWNotZ 1975, 170/172; Ertl DNotZ 1988, 4/11; a.A. LG Düsseldorf MittRhNotK 1987, 163; Weitnauer WEG 7. Aufl. § 3 Rn. 36 und § 5 Rn. 17; Stumpp MittBayNot 1971, 10/12).
  • BayObLG, 22.12.1983 - BReg. 2 Z 9/83
    Auszug aus BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 56/94
    Nach allgemeiner Meinung sind nämlich dann, wenn von einzelnen Maßnahmen nur ein bestimmter Teil von Wohnungseigentümern berührt wird und die Interessen der übrigen Miteigentümer hiervon in keiner Weise betroffen werden, nur diese Wohnungseigentümer am Verfahren beteiligt (BGHZ 115, 253/255 f.; vgl. auch BayObLGZ 1983, 320/323 m.w.Nachw.; BayObLG DNotZ 1985, 414 f.; WE 1992, 26).
  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 75/11

    Wohnungseigentum: Erstreckung des Sondereigentums an einer Doppelstockgarage auf

    Es entspricht heute allgemeiner Auffassung, dass eine Garage, die mithilfe einer Hebebühne für zwei oder vier Pkw genutzt werden kann (sog. Doppelstockgarage), einen Raum im Sinne von § 3 Abs. 1 bzw. Abs. 2 WEG bildet und daher als Ganze im Teileigentum einer Person oder mehrerer Personen in Bruchteilsgemeinschaft stehen kann (vgl. BayObLG, NJW-RR 1994, 1427; NJW-RR 1995, 783, 784; AG Rosenheim ZMR 2008, 923, 924; MünchKomm-BGB/Commichau, 5. Aufl., § 5 WEG Rn. 19; Erman/Grziwotz, BGB, 13. Aufl., § 3 WEG Rn. 7; Bamberger/Roth/Hügel, BGB, 2. Aufl., § 3 WEG Rn. 11; Armbrüster in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 5 Rn. 65; Zimmer in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 3 Rn. 24 aE; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 3 Rn. 34; Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 3. Aufl., § 5 Rn. 43; Weitnauer/Briesemeister, WEG, 9. Aufl., § 5 Rn. 29; Timme/Kesseler, WEG, § 3 Rn. 49; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 3 Rn. 8; Schuschke, NZM 1999, 1121, 1122; Böttcher, RPfleger 2004, 21, 25; Noack, Rpfleger 1976, 5; im Ergebnis auch OLG Jena, ZWE 2000, 232, 233).
  • BGH, 20.02.2014 - V ZB 116/13

    Bruchteilssondereigentum an einer Doppelstockgarage in einer

    Nach verbreiteter Ansicht, der das Berufungsgericht folgt, ist als weitere Gestaltungsmöglichkeit eine Gebrauchsregelung durch Vereinbarung aller Wohnungs- und Teileigentümer gemäß § 15 Abs. 1 WEG zulässig (BayObLGZ 1994, 195 ff.; OLG Frankfurt, NZM 2001, 527; OLG Jena, ZWE 2000, 232 f.; OLG Nürnberg, ZWE 2011, 419, 420; Demharter, GBO, 29. Aufl., Anhang zu § 3 Rn. 31; Schultzky in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 15 Rn. 64; Frank, MittBayNot 1994, 512, 513; Schneider, Rpfleger 1998, 9, 12 f.; v. Oefele, MittBayNot 2000, 441 f.; Schmidt, ZWE 2000, 207 f.).

    Zuständig seien insoweit die Wohnungseigentumsgerichte (so BayObLGZ 1994, 195, 199; OLG Frankfurt, NZM 2001, 527).

  • LG Memmingen, 04.06.1998 - 4 T 849/98

    "Miteigentümerregelung" nach § 1010 BGB durch Alleineigentümer

    Bei Wohnungs- und Teileigentumseinheiten, die mehreren Miteigentümern zustehen, kommt als Alternative auch eine Benutzungsregelung nach § 15 Abs. 1 WEG in Betracht (vergl. BayObLG DNotZ 1995, 70 = MittBayNot 1994, 438 kritisch hierzu jetzt aber Haegele/ Schöner/Stöber Grundbuchrecht 11. Aufl. Rdnr. 2836).

    Man kann hier auf die Rechtsprechung zur Begründung von Nutzungsregelungen gemäß § 15 Abs. 1 WEG durch den Alleineigentümer eines Wohnungs- bzw. Teileigentums zurückgreifen (vgl. BayObLG DNotZ 1995, 70 = MittBayNot 1994, 438 m.w.N. sowie insbes. LG München I MittBayNot 1971, 242 ).

  • OLG Celle, 19.08.2005 - 4 W 162/05

    Überprüfung der Gültigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung;

    Dieser jedenfalls ganz herrschenden Meinung (a. A. Häublein in Anm. zu OLG Düsseldorf a. a. O. in MittBayNot 2000, 112114) steht auch nicht etwa die Entscheidung des BayObLG in DNotZ 1995, 70, entgegen, weil in jener Entscheidung es nicht um Instandsetzungskosten für eine Hebebühne, sondern um Fragen des Nutzungsrechts ging (vgl. auch OLG Düsseldorf, a. a. O., S. 572 r. Sp. u.).
  • OLG München, 21.11.2011 - 34 Wx 357/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Isolierte Übertragung eines Sondernutzungsrechts

    Überwiegend wird auch im Verhältnis der Bruchteilseigentümer untereinander § 10 Abs. 2 WEG für anwendbar gehalten (vgl. BayObLG Rpfleger 1995, 67, 68; OLG Jena FGPrax 2000, 7; OLG Frankfurt RPfleger 2000, 212).
  • BayObLG, 09.02.1995 - 2Z BR 4/95

    Sondereigentum an einer Doppelstockgarage mit Kippvorrichtung

    Auch kann eine Gebrauchsregelung im Sinn des § 15 Abs. 1 WEG als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen werden (BayObLGZ 1994, 195/197 ff. m.w.Nachw.).
  • OLG Jena, 24.11.1999 - 6 W 715/99

    Benutzungsregelung für Doppelparker nach § 15 Abs. 1 WEG zulässig

    Der Senat folgt anders als das Erstbeschwerdegericht der Auffassung des bayerischen Obersten Landesgerichts, wonach eine Benutzungsregelung für die beiden Stellplätze einer Duplex-Garage auch dann, wenn es sich um in Miteigentum stehendes Teileigentum handelt, nach § 15 Abs. 1 WEG getroffen und im Grundbuch eingetragen werden kann (vgl. Bay0bLG, Rpfleger 1995, 67 f.).

    Der Senat folgt anders als das Erstbeschwerdegericht der Auffassung des bayerischen Obersten Landesgerichts, wonach eine Benutzungsregelung für die beiden Stellplätze einer Duplex-Garage auch dann, wenn es sich um in Miteigentum stehendes Teileigentum handelt, nach § 15 Abs. 1 WEG getroffen und im Grundbuch eingetragen werden kann (vgl. Bay0bLG, Rpfleger 1995, 67 f.).

  • OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00

    Zu den notwendigen Feststellungen bei der Verurteilung einzelner

    Mit einer solchen Nutzung ihres - ihnen in dem Vergleich eingeräumten - Sondereigentums durch die Rechtsvorgänger der Beteiligten zu 1) haben sich die vielmehr einverstanden erklärt; diese Gestattung schloss ihren Eigentumsabwehranspruch gegen eine sich im Rahmen des Vergleichs haltende Verwendung der Klimageräte aus (vgl. BGHZ 66, 37, 39; BayObLG MittBayNot 1994, 438, 439; OLG Hamm FGPrax 1996, 92, 94).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2006 - 11 Wx 72/05

    Wohnungseigentum: Anspruch des Mitglieds einer Bruchteilsgemeinschaft in einer

    Da die Eigentümer der Garageneinheit ausdrücklich eine Regelung gem. §§ 745, 746 BGB getroffen haben, die gem. § 1010 Abs. 1 BGB im Grundbuch eingetragen ist, kann offen bleiben, ob es ihnen möglich gewesen wäre, den Gebrauch der Sondereigentumseinheit auch nach § 15 Abs. 1 WEG zu regeln (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 1994, 1427; ablehnend Staudinger/Rapp § 3 WEG Rn. 20).
  • KG, 30.12.2003 - 1 W 64/03

    Eintragung im Wohnungsgrundbuch: Keine Zuordnung eines das Gemeinschaftseigentum

    Es kann dahinstehen, ob dies auch für Regelungen über den Gebrauch des Sondereigentums gilt (vgl. dazu BayObLGZ 1994, 195; Thüringer OLG, FGPrax 2000, 7; OLG Frankfurt, NZM 2001, 527 jeweils ohne Erörterung des Problems).
  • OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 102/01

    Übergang der Nutzung einer Garage auf den Rechtsnachfolger des

  • OLG Frankfurt, 23.12.1999 - 20 W 281/98

    Gebrauchsregelung für Doppelparker

  • KG, 30.12.2003 - 1 W 65/03

    Zuordnung eines Sondernutzungsrechts

  • BFH, 12.10.1994 - II R4/91

    Bemessungsgrundlage bei Vorleistung

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