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   BayObLG, 20.01.1994 - 3Z BR 129/93   

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https://dejure.org/1994,2558
BayObLG, 20.01.1994 - 3Z BR 129/93 (https://dejure.org/1994,2558)
BayObLG, Entscheidung vom 20.01.1994 - 3Z BR 129/93 (https://dejure.org/1994,2558)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Januar 1994 - 3Z BR 129/93 (https://dejure.org/1994,2558)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Überschreiten der Befugnisse durch Betreuer, Vergütung, Magensonde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arm ; Fixieren; Betreuter; Ernährung; Magensonde; Herausziehen; Gefahr; Unterbringungsähnliche Maßnahme; Genehmigungspflicht; Überschreitung; Befugnisse; Vergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1906 Abs. 2, Abs. 4, § 1836 Abs. 2

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 779
  • Rpfleger 1995, 335
  • BayObLGZ 1994, 4
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 06.04.2000 - 9 W 87/99

    Vergütung des Konkursverwalters bei Vornahme von Untreuehandlungen

    Auszug aus BayObLG, 20.01.1994 - 3Z BR 129/93
    Aus dem Text: Überschreitet der Betreuer seine Befugnisse, indem er eine unterbringungsähnliche Maßnahme (hier Festbinden eines Armes) ohne gerichtliche Genehmigung anordnet, so verliert er für diese, je nach Sachlage möglicherweise sogar für seine gesamte Tätigkeit den Anspruch auf Vergütung (Fortführung zu BayObLGZ 1991, 272).

    Dagegen ist es nicht sinnvoll, im Verfahren über die Festsetzung einer Vergütung eine umfangreiche Beweisaufnahme über die Ordnungsmäßigkeit der Führung der Betreuung durchzuführen; zudem ist der Beschluß über die Bewilligung der Vergütung in Bayern kein Vollstreckungstitel und hindert nicht, im Zivilprozeß Einwendungen zu erheben, die die Amtsführung betreffen (hierzu im einzelnen BayObLGZ 1991, 272/275f.).

    Unter diesen Umständen steht die Entscheidung über die Frage einer Pflichtverletzung dem Vormundschaftsgericht nicht zu (vgl. BayObLGZ 1991, 272).

  • BayObLG, 24.03.1988 - BReg. 3 Z 188/87
    Auszug aus BayObLG, 20.01.1994 - 3Z BR 129/93
    Der Vorwurf mangelhafter Geschäftsführung rechtfertigt eine Kürzung des Vergütungsanspruchs in dem Verfahren auf Festsetzung der Vergütung nicht (BayObLG NJW 1988, 1919).
  • AG Duisburg, 02.02.2009 - 46 L 197/04

    Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines Zwangsverwalters durch das vorsätzliche

    Die in Anlehnung an § 654 BGB hierzu entwickelten Grundsätze verlangen jedoch nicht zwingend, dass demjenigen, dessen Vermögensinteressen der Verwalter zu betreuen hatte, ein messbarer finanzieller Nachteil zugefügt worden ist (vgl. BGH NJW 1981, 1211, 1212; BGHZ 159, 122 ff. = NZI 2004, 440, 443 = NJW-RR 2004, 1422, 1424; BayObLGZ 1994, 4 ff. = FamRZ 1994, 779 f.).
  • OLG Hamm, 25.10.2005 - 15 W 295/05

    Betreuertätigkeit im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren

    Für Tätigkeiten außerhalb seiner Befugnisse kann der Betreuer auch dann weder eine Vergütung noch Aufwendungsersatz erhalten, wenn diese den Wünschen der Betroffenen entsprochen haben oder sich für sie als nützlich erwiesen hat (BayObLGZ 1994, 4, 6 = FamRZ 1994, 779; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1166).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 121/99

    Einwand der mangelhaften Ausführung der Betreuung im

    Wie sich aus der von der Kammer in Bezug genommenen Aufstellung ergibt, liegen die abgerechneten Tätigkeiten ihrer Art nach nicht außerhalb des Aufgabenkreises der Betreuerin (vgl. BayObLGZ 1994, 4/6).

    Weder erbrachte die Betreuerin eine nutzlose Tätigkeit allein zu dem Zweck, einen überhöhten Vergütungsanspruch zu begründen (vgl. BayObLG NJW 1988, 1919) noch handelte sie außerhalb ihrer Befugnisse (vgl. BayObLGZ 1994, 4/7).

  • BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 198/01

    Betreuung für einen Ausländer - Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers

    a) Wird der Berufsbetreuer zum Zweck der Führung der Betreuung, das heißt mit dem Ziel der Erfüllung seiner Aufgaben, tätig, setzt sein Anspruch auf Vergütung (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 1836a BGB, § 1 BVormVG) bzw. auf Aufwendungsersatz (§ 1835 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 BGB) grundsätzlich voraus, dass die fragliche Tätigkeit in den ihm übertragenen Aufgabenkreis fiel (vgl. BayObLGZ 1994, 4/6; BayObLG FamRZ 1999, 463; FamRZ 2000, 1048; BtPrax 2001, 76; SchlHOLG FamRZ 1999, 462) und er die Tätigkeit aus seiner Sicht nach den Umständen des Einzelfalles für erforderlich halten durfte (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 BVormVG, § 670 BGB; BayObLGZ 1996, 47; BayObLG FamRZ 1999, 463; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86/87).
  • BayObLG, 23.08.1995 - 3Z BR 125/95

    Reformatio in peius bei Festsetzung der Betreuervergütung

    Im Vergütungsfestsetzungsverfahren kann in aller Regel die Vergütung nicht mit der Begründung versagt werden, der Betreuer habe sein Amt nicht ordnungsgemäß ausgeübt (BayObLGZ 1994, 4 ff.).

    Die Voraussetzungen für einen Ausschluß von Vergütungsansprüchen schon im Festsetzungsverfahren (BayObLGZ 1991, 272, 275; 1994, 4.5) liegen nicht vor.

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2013 - 25 Wx 29/13

    Bemessung der Vergütung des Nachlassverwalters; Nachlasspflegschaft als besondere

    Daher muss über Schadensersatzansprüche gegen den Nachlassverwalter (§§ 1975, 1833 BGB) grundsätzlich im Prozesswege befunden werden (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 779; OLG München, OLGR München 2006, 139; OLG Celle RVG Report 2004, 120; OLG Frankfurt, JurBüro 1998, 195, OLG Köln FGPrax 2000, 113; OLG Düsseldorf (3. Zivilsenat), Beschluss vom 01.02.2012, 3-Wx 172/11 -, zitiert nach juris; KG NJW-RR 2007, 1598 f.; Keidel/Engehardt, FamFG, 17. Aufl., § 168 FamFG, Rdn. 21; a. A.: Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1836 BGB, Rdn. 60; MünchKommBGB/Wagenitz, BGB, 5. Aufl., § 1836 BGB, Rdn. 80).
  • OLG Nürnberg, 18.10.2010 - 1 St OLG Ss 106/10

    Nötigung durch Unterlassen: Umfang der Garantenpflicht des Mitglieds der Leitung

    Nach den von der Revision wiederum nicht angegriffenen und auch im Übrigen rechtsfehlerfreien amtsgerichtlichen Feststellungen wurde im Pflegebrief durch das K ... E empfohlen, die Maßnahmen weiterhin einzuhalten (vgl. zur Fixierung eines Patienten nach dem Legen einer Magensonde, um deren Entfernung durch den dementen Patienten zu verhindern, BayObLGZ 1994, 4, 7 f.; Schwab , in: Münchener Kommentar BGB, 5. Aufl. § 1906 Rn. 34).
  • BayObLG, 16.12.1998 - 3Z BR 241/98

    Teilnahme an einer Strafverhandlung gegen den Betreuten als vergütungspflichtiger

    Für Tätigkeiten außerhalb der Befugnisse des Betreuers besteht dagegen keine Vergütungspflicht gemäß §§ 1908i, 1836 BGB (vgl. BayObLGZ 1994, 4/6), woran auch ein etwaiger Wunsch des Betreuten nichts ändert (Zimmermann FamRZ 1998, 521).
  • BayObLG, 10.04.1996 - 3Z BR 56/96

    Aus dem Nachlass eines Betreuten zu erstattende Vergütung; Angemessene Vergütung

    Hierüber hat das Prozeßgericht zu befinden (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1378/1379; BayObLGZ 1994, 4/5 f.; OLG Köln FamRZ 1991, 483; OLG Zweibrücken MDR 1992, 262).
  • BayObLG, 27.04.1999 - 3Z BR 116/99

    Zeitaufwand des Betreuers für die Verfolgung seines Vergütungsanspruchs

    Für Tätigkeiten außerhalb der Befugnisse des Betreuers besteht dagegen keine Vergütungspflicht gemäß §§ 1908i, 1836 BGB (vgl. BayObLGZ 1994, 4/6).
  • BayObLG, 21.03.1996 - 3Z BR 45/96

    Zuständigkeit für Beschwerden gegen Verfügungen des ein Betreuungsverfahren

  • BayObLG, 10.08.1995 - 3Z BR 118/95

    Amtsermittlungsgrundsatz bei Festsetzung der angemessenen Betreuervergütung

  • BayObLG, 15.06.1999 - 3Z BR 135/99

    Zeitaufwand des Betreuers zur Durchsetzung seines Vergütungsanspruchs

  • LG München I, 24.07.1995 - 13 T 9945/95
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