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   BayObLG, 31.03.1994 - 2Z BR 16/94   

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https://dejure.org/1994,2771
BayObLG, 31.03.1994 - 2Z BR 16/94 (https://dejure.org/1994,2771)
BayObLG, Entscheidung vom 31.03.1994 - 2Z BR 16/94 (https://dejure.org/1994,2771)
BayObLG, Entscheidung vom 31. März 1994 - 2Z BR 16/94 (https://dejure.org/1994,2771)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 21 Abs. 1, 3, § 25 Abs. 2 S. 2, § 28
    Einheitliche Jahresabrechnung bei Mehrhausanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ungültigerklärung eines Wohneigentümerbeschlusses mangels Ermächtigung zur Stimmabgabe erschiener Mitberechtigter für die nicht erschienenen Wohneigentümer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 1, Abs. 3, § 25 Abs. 2 Satz 2, § 28
    Überprüfung der Ermächtigung eines Mitberechtigten durch die übrigen, wenn ein Wohnungseigentum mehreren gemeinschaftlich zusteht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1236
  • MDR 1994, 581
  • Rpfleger 1995, 339
  • BayObLGZ 1994, 98
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 21.03.1989 - BReg. 1b Z 14/88

    Bestätigung der Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die

    Auszug aus BayObLG, 31.03.1994 - 2Z BR 16/94
    Denn der Eigentümerbeschluß über die Entlastung des Verwalters bedeutet in der Regel ein negatives Schuldanerkenntnis hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche aus solchen Verwalterhandlungen, die bei Beschlußfassung bekannt oder bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (BayObLG NJW-RR 1989, 840 f.).
  • BayObLG, 25.07.1984 - BReg. 2 Z 57/84

    Anfechtung der Eigentümerbeschlüsse einer Wohnungseigentümeranlage; Auslegung

    Auszug aus BayObLG, 31.03.1994 - 2Z BR 16/94
    Eine solche Beschränkung des Stimmrechts kann insbesondere bei sogenannten Mehrhaus - Wohnanlagen in Betracht kommen (BayObLGZ 1983, 320/323 m.w.Nachw.; BayObLG DNotZ 1985, 414 f.; WE 1992, 26).
  • BayObLG, 16.09.1993 - 2Z BR 55/93
    Auszug aus BayObLG, 31.03.1994 - 2Z BR 16/94
    Abgesehen davon schließen die unangefochten gebliebenen Entlastungsbeschlüsse früherer Jahre einen Auskunftsanspruch jedenfalls dann aus, wenn durch ihn die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches gegen den Verwalter vorbereitet werden soll (vgl. BayObLG WE 1989, 181; Senatsbeschluß vom 16.9.1993 - 2Z BR 55/93; OLG Celle OLGZ 1983, 177/179).
  • BayObLG, 03.05.1990 - BReg. 1b Z 24/89
    Auszug aus BayObLG, 31.03.1994 - 2Z BR 16/94
    Ein einzelner Wohnungseigentümer kann einen solchen Anspruch nur aufgrund eines Eigentümerbeschlusses gerichtlich geltend machen (BayObLG WuM 1990, 369 ).
  • BayObLG, 30.10.1990 - BReg. 2 Z 107/90
    Auszug aus BayObLG, 31.03.1994 - 2Z BR 16/94
    Eine solche Beschränkung des Stimmrechts kann insbesondere bei sogenannten Mehrhaus - Wohnanlagen in Betracht kommen (BayObLGZ 1983, 320/323 m.w.Nachw.; BayObLG DNotZ 1985, 414 f.; WE 1992, 26).
  • BayObLG, 29.08.1979 - BReg. 2 Z 40/79

    Streit über die Festsetzung des Geschäftswerts für Beschlussanfechtungen in einem

    Auszug aus BayObLG, 31.03.1994 - 2Z BR 16/94
    Die Auffassung des Landgerichts, hinsichtlich der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans einen Betrag von insgesamt 27.412 DM anzusetzen, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BayObLGZ 1979, 312/315).
  • BayObLG, 22.12.1983 - BReg. 2 Z 9/83
    Auszug aus BayObLG, 31.03.1994 - 2Z BR 16/94
    Eine solche Beschränkung des Stimmrechts kann insbesondere bei sogenannten Mehrhaus - Wohnanlagen in Betracht kommen (BayObLGZ 1983, 320/323 m.w.Nachw.; BayObLG DNotZ 1985, 414 f.; WE 1992, 26).
  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 231/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation bei Beschlussanfechtungsklage bzw.

    Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen enthalten indes notwendigerweise auch solche Kosten, weshalb - auch wenn es sich um eine Mehrhausanlage handelt - alle Wohnungseigentümer zur Beschlussfassung über diese berufen sind (BayObLG, BayObLGZ 1994, 98, 101; NZM 2001, 771 = ZWE 2001, 269; OLG Düsseldorf, FGPrax 2003, 121, 122; OLG Zweibrücken, ZMR 2005, 751, 752).
  • LG Köln, 04.10.2012 - 29 S 91/12

    Stimmabgabe einheitlich, auch wenn Eigentum Mehreren zusteht!

    In der Regel ist der Verwalter oder ein anderer Vorsitzender der Eigentümerversammlung nicht gehalten, bei der Abgabe der Stimme durch einen Mitberechtigten dessen Ermächtigung durch die übrigen zu prüfen ( BayObLG, NJW-RR 1994, 1236 f. ).
  • BayObLG, 21.08.2003 - 2Z BR 52/03

    Beteiligung des ausgeschiedenen Verwalters am Verfahren über Ungültigerklärung

    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn von einer einzelnen Maßnahme nur ein bestimmter Teil von Wohnungseigentümern berührt wird und die Interessen der übrigen Wohnungseigentümer in keiner Weise betroffen werden; in diesem Fall ist das Stimmrecht auf diejenigen beschränkt, die von der Angelegenheit betroffen sind; das gilt insbesondere bei Mehrhausanlagen (BayObLG ZMR 2001, 209; BayObLGZ 1994, 98; siehe auch Göken Die Mehrhausanlage im Wohnungseigentumsrecht S. 30 f.).

    Hierüber können nur alle Wohnungseigentümer abstimmen (BayObLG ZMR 2001, 209/210; BayObLGZ 1994, 98/101; Staudinger/Bub WEG § 28 Rn. 535; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 28 Rn. 100; Göken S. 84).

  • BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 99/99

    Beschlussfähigkeit der Wohnungseigentümerversammlung

    Eine solche Beschränkung des Stimmrechts kann insbesondere bei sogenannten Mehrhaus-Wohnanlagen in Betracht kommen (BayObLG WuM 1996, 369 und BayObLGZ 1994, 98/101 m.w.N.).

    (2) Für die Abstimmung über die Jahresabrechnung liegen diese Voraussetzungen grundsätzlich nicht vor, weil die Jahresabrechnung in aller Regel Kosten enthält, die das Gemeinschaftseigentum insgesamt betreffen (BayObLGZ 1994, 98/101).

  • OLG Zweibrücken, 23.06.2004 - 3 W 64/04

    Wohnungseigentumssache: Abstimmung über Angelegenheiten einer

    Für diese Tagesordnungspunkte verbleibt es daher bei dem Grundsatz, dass alle Wohnungseigentümer zu beschließen haben (vgl. hierzu die bereits vom Landgericht angeführten Entscheidungen BayObLG ZMR 2000, 319, 320 = BayObLGR 2000, 42 = ZWE 2000, 268 und BayObLG ZMR 1994, 338, 339 = NJW-RR 1994, 1236 sowie weiter auch BayObLG ZMR 2001, 209 und Bärmann/Pick/Merle aaO § 28 Rdnr. 100).
  • OLG Rostock, 12.09.2005 - 7 W 43/03

    Wohnungseintumsrecht: Verteilung der Kosten für bauliche Massnahmen zwischen

    In der Regel ist er nicht gehalten, bei der Abgabe der Stimme durch einen Mitberechtigten dessen Ermächtigung zu prüfen (vgl. BayObLG, Beschluss v. 31.03.1994, 2 Z BR 16/94, NJW-RR 1994, 1236; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 09.07.2003, 3 Wx 119/03, FGPrax 2003, 216; Ziege, a.a.O.; Sauren a.a.O.; Weitnauer, a.a.O.; a.A. Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 25 Rn. 44).
  • BayObLG, 17.11.2000 - 2Z BR 107/00

    Abstimmung über Angelegenheiten, die nur eine abgeschlossene Gruppe von Wohnungs-

    a) Der Senat hat am 31.3.1994 (BayObLGZ 1994, 98/101 = WuM 1994, 567) entschieden, dass grundsätzlich alle Wohnungs- und Teileigentümer einer Eigentümergemeinschaft bei Angelegenheiten, deren Gegenstand die den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich obliegende Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums betrifft (§ 21 Abs. 1 WEG), stimmberechtigt sind (§ 25 Abs. 1, 2 WEG); eine Ausnahme gilt dann, wenn von einer einzelnen Maßnahme nur ein bestimmter Teil von Wohnungseigentümern berührt wird und die Interessen der übrigen Wohnungseigentümer in keiner Weise betroffen werden; in diesem Fall ist das Stimmrecht auf diejenigen beschränkt, die von der Angelegenheit betroffen sind; dies gilt insbesondere bei Mehrhausanlagen.
  • BayObLG, 11.10.2002 - 2Z BR 25/02

    Nichtiger Wohnungseigentümerbeschluss zur Instandhaltungsrücklage - Verstoß gegen

    Ein allgemeiner Grundsatz, dass der Gegner immer dann die Kosten erstatten muss, wenn das Beschwerdegericht die Rechtslage ebenso wie das Erstgericht beurteilt, besteht nicht (BayObLG WuM 1994, 567/568; Merle in Bärmann/ Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 47 Rn. 38).
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2003 - 3 Wx 119/03

    Gültigkeit der Stimmabgabe eines Bruchteilseigentümers in der

    Dabei lässt sich für den vorliegenden Fall entgegen der Ansicht des Landgerichts ein Widerspruch zwischen der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NJW-RR 1994, 1236) und der im Kommentar von Bärmann/Pick/Merle (8. Aufl. § 25 R. 44 bzw. 9. Aufl. § 25 R. 51) geäußerten Rechtsansicht nicht feststellen.
  • OLG Düsseldorf, 08.10.2002 - 4 U 229/01

    Rückzahlung eines zur Verrechnung von Mietzinsansprüchen vorgesehenen Darlehens

    Auch dann würden Abreden zwischen dem alten Eigentümer und dem Mieter über künftig fällige Monatsmieten nach Eigentumswechsel den neuen Eigentümer nach § 571 BGB a.F. nur dann binden, wenn die getroffenen Abreden einen Ausgleich für Aufwendungen darstellten, die sich im Wert des übernommenen Grundstücks niedergeschlagen haben (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 1236 m.w.N.).
  • BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 261/03

    Beschwer des Verwalters in Beschlussanfechtungsverfahren - Begriff des

  • BayObLG, 09.06.1994 - 2Z BR 27/94

    Auskunftspflicht des Verwaltungsbeirats über seine Tätigkeit

  • OLG Hamm, 30.06.2003 - 15 W 151/03

    Auslegung der Teilungserklärung

  • BayObLG, 11.09.2003 - 2Z BR 146/03

    Auskunfts- und Herausgabeanspruch der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter nach

  • OLG Schleswig, 08.03.2000 - 2 W 57/99

    Befugnisse von "Verwaltungseinheiten" in einer Mehrhausanlage

  • BayObLG, 11.07.1996 - 2Z BR 45/96

    Einsicht der Wohnungseigentümer in die vom Verwalter geführten Unterlagen

  • OLG Saarbrücken, 23.06.2004 - 3 W 46/04
  • OLG Hamm, 03.07.1995 - 15 W 93/95

    Beschluss der Eigentümerversammlung ; Anfechtung eines Beschlusses; Beschränkung

  • BayObLG, 29.02.1996 - 2Z BR 142/95

    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch die Teileigentümer ohne

  • BayObLG, 25.05.2000 - 2Z BR 16/00

    Gemeinschaftsordnung zweier Hausgemeinschaften

  • KG, 08.01.1997 - 24 W 7385/96

    Vorgehen eines Miteigentümers einer Wohnungseigentumsgemeinschaft gegen eine

  • LG Kempten, 29.02.1996 - 2Z BR 142/95

    Wasserrohre in Tiefgarage: Beschluss ungültig?

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