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   BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94   

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BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94 (https://dejure.org/1995,411)
BayObLG, Entscheidung vom 16.03.1995 - 1Z BR 82/94 (https://dejure.org/1995,411)
BayObLG, Entscheidung vom 16. März 1995 - 1Z BR 82/94 (https://dejure.org/1995,411)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftes Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Erbscheinseinziehung; Erbeinsetzung durch letztwillige Verfügung; Zuwendung eines Vermächtnisses; Auslegungsmaßstab bei vertragsmäßigen letztwilligen Verfügungen; Zuwendung einzelner Vermögensgegenstände als Erbeinsetzung; ...

  • Prof. Dr. Lorenz

    Keine Anfechtung der Erbschaftsannahme wegen Irrtums über den Nachlaßwert bei bekannter Nachlaßzusammensetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung einer Erbschaftsannahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 904
  • FGPrax 1995, 122
  • FamRZ 1996, 59
  • BayObLGZ 1994, 313
  • BayObLGZ 1995 Nr. 22
  • BayObLGZ 1995, 120
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94
    Bei der Auslegung eines Erbvertrags muß bei vertragsmäßigen Verfügungen (§ 2278 Abs. 1 BGB ) der erklärte übereinstimmende Wille der Vertragsparteien ermittelt werden, gegebenenfalls ist § 157 BGB heranzuziehen (vgl. BGH NJW 1989, 2885 ; BayObLGZ 1994, 313/319; Palandt/Edenhofer Überblick vor § 2274 Rn. 8).

    Die Anfechtung der Erbschaftsannahme wegen Irrtums des pflichtteilsberechtigten Erben richtet sich nach § 119 BGB (vgl. BGH NJW 1989, 2885 ; Staudinger/Ferid/Cieslar Rn. 20, BGB -RGRK/Johannsen Rn. 3, Soergel/Dieckmann Rn. 9, Erman/Schlüter Rn. 2, MünchKomm/Frank Rn. 11, Palandt/Edenhofer Rn. 1, jeweils zu § 2308; Lange/Kuchinke Lehrbuch des Erbrechts 3. Aufl. § 39 V 9 a; Kraiß BWMotZ 1992, 31/33).

  • BayObLG, 10.12.1992 - 1Z BR 45/92

    Testamentsauslegung, "die Bedachten sollen die Vermögensverhältnisse regeln,

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94
    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, daß insoweit die Vorstellungen maßgeblich sind, die die testierenden Ehegatten im Zeitpunkt der Errichtung des Erbvertrags über die voraussichtliche Zusammensetzung des Nachlasses und den Wert der in diesen fallenden Gegenstände hatten (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 246/248 und NJW-RR 1993, 581/582).

    (6) Im übrigen hängt die Stellung als Erbe nicht begriffsnotwendig davon ab, ob ihm nach Erfüllung der Nachlaßverbindlichkeiten noch ein mehr oder weniger großer Vorteil aus der Erbschaft verbleibt (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 581 /582; Palandt/Edenhofer § 2087 Rn. 3).

  • BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93

    Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94
    Dies ist im Zweifel anzunehmen, wenn der zugewendete Gegenstand die anderen Vermögensgegenstände an Wert so sehr übersteigt, daß anzunehmen ist, der Erblasser habe im wesentlichen in diesem Gegenstand seinen Nachlaß erblickt (vgl. BayObLGZ 1992, 296/299 und BayObLG FamRZ 1995, 246/248, jeweils m.w.Nachw.).

    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, daß insoweit die Vorstellungen maßgeblich sind, die die testierenden Ehegatten im Zeitpunkt der Errichtung des Erbvertrags über die voraussichtliche Zusammensetzung des Nachlasses und den Wert der in diesen fallenden Gegenstände hatten (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 246/248 und NJW-RR 1993, 581/582).

  • OLG Hamm, 16.07.1981 - 15 W 42/81

    Rechtsirrtum bei der Erbschaftausschlagung im Falle des § 2306 Abs. 1 Satz 1 BGB

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94
    Der nicht erkannte Eintritt einer zusätzlichen Rechtswirkung, hier der pflichtteilsrechtlichen Folgen der Erbschaftsannahme, ist jedoch als Motivirrtum anzusehen und daher unbeachtlich (vgl. OLG Hamm OLGZ 1982, 41/49; Staudinger/Dilcher Rn. 35, 36, BGB -RGRK/Krüger-Nieland Rn. 28, Palandt/Heinrichs Rn. 15, jeweils zu § 119; Palandt/Edenhofer Rn. 3, Soergel/Stein Rn. 2, jeweils zu § 1954; von Lübtow Erbrecht 2. Halbband S. 708/709; Kraiß BWNotZ 1992, 31/33; Schwab JuS 1965, 432/437).
  • BayObLG, 29.10.1987 - BReg. 1 Z 2/87

    Erbschaftsannahme; Ausdrücklich; Irrtum; Anfechtung; Begründung; Kenntnis;

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94
    Diese Erklärung kann nicht mit der Begründung angefochten werden, der Annehmende habe nicht gewußt, daß er die Erbschaft ausschlagen könne (vgl. BayObLGZ 1987, 356/358).
  • BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 3/93

    Beschwerdeberechtigung hinsichtlich der Heraufsetzung des Geschäftswertes für ein

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94
    Das insoweit maßgebende wirtschaftliche Interesse des Rechtsbeschwerdeführers.am Erfolg seines Rechtsmittels (vgl. BayObLGZ 1993, 115/177) bemißt sich nach dem Pflichtteilsanspruch, den er geltend machen könnte, wenn er nicht Erbe geworden wäre.
  • BayObLG, 04.01.1991 - BReg. 1a Z 18/90

    Antrag auf Erteilung eines Teilerbscheins; Voraussetzungen für einen

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94
    Daraus ergibt sich gemäß § 20 Abs. 1 FGG die Befugnis des Beschwerdeführers, gegen die Ablehnung der Erbscheinseinziehung ein Rechtsmittel einzulegen, und zwar ungeachtet dessen, daß er den Erbschein so, wie er erteilt worden ist, selbst beantragt hatte (vgl. BayObLGZ 1977, 163/164 und 1991, 1/5; Palandt/Edenhofer BGB 54. Aufl. § 2361 Rn. 15).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94
    Es geht um die Klärung der Frage, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (vgl. BGH NJW 1993, 256 ).
  • BayObLG, 20.12.1993 - 1Z BR 33/93

    Anfechtung einer Erbschaftsausschlagung wegen Irrtums bei Grundstücken in der

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94
    Demgemäß ist durch Auslegung (§ 133 BGB ) zu ermitteln, was erkennbar gewollt war, und die Tatsacheninstanzen haben zu prüfen, ob die Anfechtungsgründe zutreffen, die der Anfechtungsberechtigte in der Anfechtungserklärung oder im Zusammenhang damit geltend macht (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 848/849 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93

    "Übergehen" des Ehegatten i.S.v. § 2079 BGB

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94
    a) Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde, die das Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen hat (vgl. BayObLGZ 1993, 389/391), hat das Landgericht zutreffend bejaht.
  • KG, 20.03.1989 - 24 W 4238/88

    Freiwillige Gerichtsbarkeit; Protokoll; Protokollvorschrift; Geltung; Anwendung

  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

  • BayObLG, 26.05.1992 - 1Z BR 2/92

    Rechtliches Gehör des Erben

  • BayObLG, 19.10.1992 - 1Z BR 13/92
  • BayObLG, 28.11.1990 - BReg. 1a Z 43/90

    Einsetzung als Nacherbe durch Erbvertrag; Unrichtigkeit eines Erbscheins;

  • BayObLG, 14.06.1977 - BReg. 1 Z 17/77
  • BayObLG, 15.03.1988 - BReg. 1 Z 67/87
  • BGH, 05.07.2006 - IV ZB 39/05

    Anfechtung der Ausschlagung der Annahme der Erbschaft durch den

    An dieser Entscheidung sieht es sich durch die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts gehindert (BayObLG NJW-RR 1995, 904, 906; ZEV 1998, 431, 432), wonach bei Annahme der Erbschaft der Verlust des in § 2306 Abs. 1 Satz 2 BGB vorgesehenen Ausschlagungsrechts sowie des nach Ausschlagung zu beanspruchenden Pflichtteilsanspruchs nur mittelbare Rechtsfolgen sind, auf deren Unkenntnis eine Anfechtung der unmittelbar erklärten Erbschaftsannahme nicht gestützt werden könne.

    Deshalb kann auch derjenige, dem ein Erbschein antragsgemäß erteilt worden ist, gegen dessen Erteilung Beschwerde mit dem Ziel der Einziehung einlegen (BayObLG FamRZ 1991, 617, 618; NJW-RR 1995, 904; OLG Hamm ZEV 2003, 31, 32).

    b) Im Sinne dieser Unterscheidung geht das Bayerische Oberste Landesgericht - wie einleitend erwähnt - bei der Anfechtung einer ausdrücklich erklärten Erbschaftsannahme davon aus, dass die unmittelbar angestrebte Rechtsfolge einer solchen Erklärung allein das Ziel sei, die Stellung als Erbe einzunehmen; der infolgedessen eintretende Verlust des Wahlrechts nach § 2306 Abs. 1 Satz 2 BGB sei dagegen nur eine mittelbare Rechtsfolge, deren Unkenntnis die Anfechtung nicht rechtfertige (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 904, 906; ZEV 1998, 431, 432).

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2016 - 3 Wx 12/16

    Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft wegen Irrtums über die Zugehörigkeit

    Wer eine Erbschaft für finanziell uninteressant gehalten und daher ausgeschlagen hat, kann dies nicht anfechten, wenn sich später das Vorhandensein eines wertvollen Nachlassgegenstandes herausstellt oder sich ein Nachlassgegenstand als wertvoller herausstellt, als bei der Ausschlagung angenommen wurde (Senat, Beschluss vom 5. September 2008 - I-3 Wx 123/08; BayObLG NJW-RR 1995, 904; Otte, in: Staudinger, BGB; Neubearbeitung 2008, § 1954 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 20.09.2005 - 15 W 188/05

    Anfechtbarkeit der Versäumung der Ausschlagungsfrist

    2) Wegen Abweichung von den Entscheidungen des BayObLG in NJW-RR 1995/904 sowie FGPrax 1998, 146 wird die Sache gem. § 28 Abs. 2 FGG dem BGH vorgelegt.

    Einer dahingehenden Entscheidung stehen jedoch die auf weitere Beschwerde ergangenen Beschlüsse des 1. Zivilsenats des BayObLG vom 16.03.1995 - 1Z BR 82/94 - (veröffentlicht u.a. in NJW-RR 1995, 904) und vom 28.04.1998 - 1Z BR 26/93 - (veröffentlicht u.a. in FGPrax 1998, 146) entgegen.

    Folglich ist sie auch berechtigt, die Einziehung eines von ihr als unrichtig erachteten Erbscheins zu betreiben, und zwar ungeachtet des Umstandes, dass dieser zunächst auf ihren eigenen Antrag erteilt worden ist (BayObLG NJW-RR 1995, 904; Senat FGPrax 2002, 239).

    Der gegenteilige Standpunkt wird von dem BayObLG eingenommen, das in zeitlich zwei vorausgegangenen Entscheidungen (NJW-RR 1995, 904, 906 sowie FGPrax 1998, 146) jeweils für die Fallkonstellation, dass in einer nach bayerischem Landesrecht durchgeführten Nachlassverhandlung ausdrücklich die Annahme der Erbschaft erklärt worden war, die Fehlvorstellung, die Erklärung führe (entgegen § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB) nicht zu einem Verlust des Pflichtteilsrechts, zu den ferneren Rechtswirkungen des Rechtsgeschäfts gerechnet und demzufolge als unbeachtlichen Motivirrtum behandelt hat.

  • OLG Düsseldorf, 05.09.2008 - 3 Wx 123/08

    Keine Ausschlagungsanfechtung wegen irrtümlicher Annahme eines überschuldeten

    Ein Irrtum über die Größe des Nachlasses berechtigt dagegen grundsätzlich nicht zur Anfechtung (BayObLG NJW-RR 1995, 904= FamRZ 1996, 59; Erman/Schlüter Rn 5; Soergel/Stein Rn 5; MünchKomm/Leipold Rn 11 (Staudinger-Otte BGB 2008 § 1954 Rdz. 14).

    Wer eine Erbschaft für finanziell uninteressant gehalten und daher ausgeschlagen hat, kann dies nicht anfechten, wenn sich später das Vorhandensein eines wertvollen Nachlassgegenstandes herausstellt oder sich ein Nachlassgegenstand als wertvoller erweist, als bei der Ausschlagung angenommen wurde (Staudinger-Otte, a.a.O.; BayObLG NJW-RR 1995, 904 (Ackerland/ Bauland).

  • OLG Schleswig, 31.07.2015 - 3 Wx 120/14

    Anforderungen an die Erklärung der Irrtumsanfechtung

    Deshalb unterliegt derjenige, der trotz fehlenden Annahmewillens die Ausschlagungsfrist verstreichen lässt, weil er über ihr Bestehen, ihren Lauf oder die Rechtsfolgen ihres Ablaufs irrt, einem nach § 119 Abs. 1 BGB beachtlichen Irrtum über den Inhalt der von ihm durch schlüssiges Verhalten abgegebenen Erklärung (grundlegend RGZ 143, 419; Frieser/Schlünder, 4. Aufl. 2013, § 1954; Hausmann/Hohloch/Ruby/Uricher, Handbuch des Erbrechts, 2008, Kap. 2 Rnrn. 215 f; ebenso bei gänzlich fehlender Kenntnis vom Ausschlagungsrecht: BayObLGZ 1983, 153, 162 f; Damrau/Tanck, 3. Aufl. 2014, § 1954 Rn. 6; MüKoBGB/Leipold, § 1954 Rn. 6; Palandt/Weidlich, 74. Aufl. 2015, § 1954 Rn. 3; Staudinger/Otte, Bearb. 2008, § 1954 Rn. 4; anders bei ausdrücklicher Annahmeerklärung, BayObLG FamRZ 1996, 59, 61; BayObLG …
  • OLG Köln, 19.08.2014 - 2 Wx 213/14

    Wirksamkeit der Ausschlagung der Erbschaft nach Abschluss eines

    Damit konnte sich die Erbin nur durch eine wirksame Anfechtung der Annahme (§ 1954 BGB) von der Annahme lösen (BGH, NJW 1989, 2885; BayObLG, NJW-RR 1995, 904 [906]).
  • BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95

    Verwaltungsvollstreckung und Abwicklungsvollstreckung aufgrund gemeinschaftlichen

    Daher gelten für die Auslegung insoweit die allgemeinen Grundsätze der Testamentsauslegung, so daß es auf den Willen des Erblassers, nicht auf den übereinstimmenden Willen beider Vertragspartner ankommt (BayObLGZ 1994, 313/319).

    Haben Eheleute gemeinschaftlich in einem Testament oder Erbvertrag eine in sich geschlossene Regelung für ihre Vermögensnachfolge getroffen, so kann auch diesem Umstand für die Ermittlung des in einer einseitigen Verfügung niedergelegten Erblasserwillens Bedeutung zukommen (BayObLGZ 1994, 313/319).

    Den Geschäftswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde insgesamt setzt der Senat gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1, § 131 Abs. 2 , § 113 Satz 2, § 30 Abs. 2 Satz 2 KostO (vgl. BayObLGZ 1994, 313/325) in Übereinstimmung mit dem Landgericht auf 200.000 DM fest.

  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

    Ein Anfechtungsgrund ist aber nur dann gegeben, wenn der Irrtum bezüglich der Überschuldung des Nachlasses auf falschen Vorstellungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Nachlasses, hinsichtlich des Bestandes an Aktiva oder Passiva beruht (vgl. BayObLG MittRhNotK 1979, 159/161; NJW-RR 1999, 590/592); dagegen können eventuelle Fehlvorstellungen über den Wert der zum Nachlass gehörenden Gegenstände die Anfechtung der Annahme oder Ausschlagung nicht begründen, weil der Wert der Nachlassgegenstände oder des Nachlasses als solcher keine verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinn von § 119 Abs. 2 BGB darstellt (BGH LM § 779 BGB Nr. 2; BayObLGZ 1995, 120/126; NJW-RR 1999, 590/592; Staudinger/Otte § 1954 Rn. 7 und 8).
  • BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96

    Anfechtung des Erbvertrages bei Irrtum über Bindungswirkung - Beweiswürdigung

    (1) Die Auslegung einer erbvertragsmäßigen Verfügung im Sinn von § 2278 BGB , durch die zu ermitteln ist (§§ 133, 157 BGB ), was die Vertragsteile im maßgebenden Zeitpunkt der Errichtung des Erbvertrags erklärt haben, und wie das Erklärte aus der Sicht des anderen Teils zu verstehen war (BGHZ 106, 359/361; BayObLGZ 1994, 313/319 und 1995, 120/123; Palandt/Edenhofer BGB 56. Aufl. Überblick vor § 2274 Rn. 8 m.w.N.), obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz (vgl. BGHZ 80, 246/249 und 86, 41/45; BayObLG FamRZ 1989, 1353/1354) und unterliegt nur einer eingeschränkten rechtlichen Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht (vgl. BayObLGZ 1995, 120/123 m.w.N.).
  • OLG München, 18.09.2008 - 31 Wx 8/08

    Erbvertrag von Ehegatten: Auslegung einer Änderungsklausel hinsichtlich der

    Die Auslegung einer erbvertragsmäßigen Verfügung i. S. von § 2278 BGB, durch die zu ermitteln ist (§§ 133, 157 BGB), was die Vertragsteile im maßgebenden Zeitpunkt der Errichtung des Erbvertrages erklärt haben, und wie das Erklärte aus der Sicht des anderen Teils zu verstehen war (BGHZ 106, 359/361), obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz und unterliegt nur einer eingeschränkten rechtlichen Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BayObLGZ 1995, 120/123).
  • BayObLG, 11.01.1999 - 1Z BR 113/98

    Nachlaßverbindlichkeit als verkehrswesentliche Eigenschaft einer Erbschaft

  • OLG Hamm, 18.03.2004 - 15 W 38/04

    Anfechtung der Annahme der Erbschaft wegen Beschränkung durch eine angeordnete

  • OLG Hamm, 28.06.2004 - 15 W 213/04

    Auslegung einer letztwilligen Verfügung: Erbvertrag oder Ehegattentestament

  • BayObLG, 11.11.2002 - 1Z BR 53/01

    Auslegung eines Erbvertrages - gegenseitige Erbeinsetzung mit

  • OLG Karlsruhe, 03.05.2007 - 19 U 58/05

    Anfechtung der Annahme einer Erbschaft

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2020 - 3 Wx 167/19

    Anfechtung einer Erbausschlagung wegen Eigenschaftsirrtums; Annahme der

  • BayObLG, 28.04.1998 - 1Z BR 26/98

    Voraussetzungen für eine weitere Beschwerde gegen die Aufhebung eines

  • BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 248/96

    Auslegung eines Testaments - Testamentsvollstreckung zur Erfüllung einer Auflage

  • BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95

    Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des

  • BayObLG, 27.06.1996 - 1Z BR 148/95

    Erbeinsetzung derselben Person unter verschiedenen Bedingungen und mit

  • OLG Zweibrücken, 01.07.2004 - 3 W 102/04

    Wirksamkeit der Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament:

  • BayObLG, 03.09.1996 - 1Z BR 41/95

    Einfluß der landes- und reichsrechtlichen Fideikommissauflösungsgesetze auf einen

  • BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01

    Auslegung eines Testaments

  • OLG Brandenburg, 07.04.2020 - 3 W 38/20

    Mangelnde Kenntnis des Ausschlagungsrechts kein Anfechtungsgrund

  • OLG Hamm, 09.06.2004 - 15 W 319/03

    Keine Amtspflichtverletzung bei unterbliebener Anforderung eines

  • BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 76/96

    Auslegung eines Ehegattenerbvertrags nach Scheidung der Ehe

  • OLG München, 12.10.2006 - 31 Wx 75/06

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis in gemeinschaftlichem Testament

  • BayObLG, 28.01.1998 - 1Z BR 173/97

    Versterben des Nacherben vor Eintritt des Nacherbfalls

  • BayObLG, 29.09.1998 - 1Z BR 67/98

    Rechtsschutzbedürfnis für die Erteilung eines Erbscheins

  • BayObLG, 24.03.1999 - 1Z BR 33/99

    Auslegung eines Erbvertrages

  • BayObLG, 04.07.1996 - 1Z BR 162/95

    Einsetzung eines Vorerben ohne Bestimmung eines Nacherben

  • BayObLG, 15.01.1998 - 1Z BR 117/97

    Abgrenzung von Nacherbfolge und Ersatzerbfolge

  • BayObLG, 16.01.1997 - 1Z BR 84/96

    Erbvertragliche Bestimmungen bei Alleinerbschaft des behinderten Sohnes aus

  • BayObLG, 28.09.1995 - 1Z BR 98/95

    Auslegung eines Testaments als Anordnung der Testamentsvollstreckung in Form der

  • BayObLG, 08.08.2000 - 1Z BR 109/00

    Gerichtliche Entscheidung vor Ablauf der Äußerungsfrist

  • BayObLG, 13.03.1997 - 1Z BR 33/97

    Fehlerhafte Testamentsauslegung aufgrund aktenwidriger Feststellungen -

  • BayObLG, 22.07.1996 - 1Z BR 120/96

    Beteiligung der gesetzlichen Erben an Verfahren um Beschwerde des Testamentserben

  • BayObLG, 04.12.1997 - 1Z BR 112/97

    Testamentsauslegung bei Verfügung über wesentlichen Vermögensteil und Vorbehalt

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