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   BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 51/95   

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BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 51/95 (https://dejure.org/1995,5010)
BayObLG, Entscheidung vom 14.06.1995 - 3Z BR 51/95 (https://dejure.org/1995,5010)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Juni 1995 - 3Z BR 51/95 (https://dejure.org/1995,5010)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit von nicht die Instanz abschließenden Beschlüssen ( Zwischenverfügungen ); Vorliegen oder Nichtvorliegen der Anfechtbarkeit einer Drohung bezüglich der Vorführung durch Polizei im Falle des nicht freiwilligen Erscheinens beim Gutachter

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Androhung zwangsweiser Vorführung, Anfechtbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 68b Abs. 3, § 33, § 69i
    Drohung oder Anordnung der zwangsweisen Vorführung in einem Verfahren zur Aufhebung einer Betreuung oder zum Betreuerwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 499
  • BayObLGZ 1995 Nr. 40
  • BayObLGZ 1995, 222
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 05.09.1986 - BReg. 1 Z 41/86

    Unterhaltsprozeß; Gerichtspsychologische Begutachtung; Kindeswohl; Gefährdung;

    Auszug aus BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 51/95
    Vielmehr braucht die Betreute sich einer Untersuchung nur mit ihrer Einwilligung zu unterziehen (BayObLG FamRZ 1987, 87/88; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 442 ; Jansen FGG § 19 Rn. 26; Damrau/Zimmermann Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. § 68b FGG Rn. 30).

    Da auch eine andere Rechtsgrundlage fehlt, bleibt es bei dem auch aus Art. 2 Abs. 2 GG folgenden Grundsatz, daß niemand gezwungen werden kann, sich gegen seinen Willen von einem Arzt untersuchen zu lassen (BGH NJW 1952, 1215; BayObLG FamRZ 1987, 87/88; Keidel/Amelung FGG 13. Aufl. § 15 Rn. 40a).

  • BayObLG, 12.06.1972 - BReg. 3 Z 70/72
    Auszug aus BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 51/95
    Dies trifft auf die angefochtene Anordnung der Vorführung zur Untersuchung zu (BayObLGZ 1967, 367/369 f); denn die Untersuchung eines Betroffenen zur Überprüfung der Erforderlichkeit der Betreuung kann tief in dessen private und persönliche Sphäre eingreifen (BayObLGZ 1972, 201/202).

    Auch auf § 33 FGG kann die Anordnung von Zwang nicht gestützt werden; diese Bestimmung setzt voraus, daß sich die Befugnis, eine Handlung, Duldung oder Unterlassung verlangen zu können, aus einer anderen gesetzlichen Bestimmung ergibt (BayObLGZ 1972, 201/203; Bassenge/Herbst § 33 Anm. 1).

  • BayObLG, 03.09.1986 - BReg. 3 Z 129/86

    Beschwerde; Androhung; Verhängung; Zwangsgeld; Vorführung; Elternteil;

    Auszug aus BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 51/95
    Dieser Grundsatz gilt aber dann nicht, wenn sie unmittelbar und in nicht völlig unerheblicher Weise in Rechte des Betroffenen eingreifen (BayObLG NJW-RR 1987, 136/137; Jansen FGG 2. Aufl. § 19 Rn. 26; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 6. Aufl. § 19 FGG Anm. 3).
  • OLG Frankfurt, 11.11.1992 - 20 W 430/92

    Zulässigkeit der Anfechtung einer Beweisanordnung; Anfechtbarkeit von

    Auszug aus BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 51/95
    Vielmehr braucht die Betreute sich einer Untersuchung nur mit ihrer Einwilligung zu unterziehen (BayObLG FamRZ 1987, 87/88; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 442 ; Jansen FGG § 19 Rn. 26; Damrau/Zimmermann Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. § 68b FGG Rn. 30).
  • BGH, 24.04.1952 - IV ZR 156/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 51/95
    Da auch eine andere Rechtsgrundlage fehlt, bleibt es bei dem auch aus Art. 2 Abs. 2 GG folgenden Grundsatz, daß niemand gezwungen werden kann, sich gegen seinen Willen von einem Arzt untersuchen zu lassen (BGH NJW 1952, 1215; BayObLG FamRZ 1987, 87/88; Keidel/Amelung FGG 13. Aufl. § 15 Rn. 40a).
  • BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 111/93
    Auszug aus BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 51/95
    Die weitere Beschwerde ist ohne Rücksicht auf die Zulässigkeit der Erstbeschwerden zulässig, weil die Erstbeschwerden als unzulässig verworfen wurden (BayObLGZ 1993, 253).
  • BayObLG, 31.03.1982 - BReg. 3 Z 5/82
    Auszug aus BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 51/95
    Derartige Zwischenverfügungen sind grundsätzlich nicht anfechtbar (BayObLGZ 1982, 167/169; OLG Köln FamRZ 1980, 401).
  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    bb) Demgegenüber lehnen andere Autoren und Gerichte die Anwendung von Zwang durch den Betreuer außerhalb des Unterbringungsrechts und der dort geregelten Grundlagen in § 1906 BGB und § 70 g Abs. 5 FGG ab (Arnold/Kloß FUR 1996, 263, 265 f; wohl auch Damrau in Damrau/Zimmermann § 1901 BGB Rdn. 3 b; Dodegge, BtPrax 1996, 173; Pardey, Betreuung Volljähriger: Hilfe oder Eingriff, 1989, S. 140 f.; differenzierend Bienwald, § 1904 BGB Rdn. 24; zur zwangsweisen Verbringung eines Betreuten in ein Altenpflegeheim: LG Offenburg FamRZ 1997, 899, 900; BayObLG BtPrax 1995, 182, 183).
  • OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 3 W 35/00

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine vorbereitende Zwischenverfügung im

    Die weitere Beschwerde ist zulässig, weil das Landgericht die (Erst-)Beschwerde als unzulässig verworfen hat (BayObLGZ 1995, 222 und 1993, 253, 255).

    Vorbereitende Zwischenverfügungen sind zwar grundsätzlich ebenfalls nicht anfechtbar (BayObLG NJW-RR 1998, 437, 438 und 1987, 136, 137; BayObLGZ 1995, 222, 224; Keidel aaO § 68 b Rdnr. 13; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl. § 68 b Rdnr. 45).

  • OLG Hamm, 21.10.2002 - 15 W 189/02

    Zwangseinweisung des Betroffenen in einem Altenheim

    Diesem rechtlichen Standpunkt des BGH, der auch im übrigen verbreitet vertreten wird (vgl. etwa LG Offenburg FamRZ 1997, 899 f. für den hier vorliegenden Fall einer zwangsweisen Verbringung in ein Altenheim; BayObLGZ 1995, 222 = BtPrax 1995, 182 - Vorführungsanordnung außerhalb des Anwendungsbereichs des § 68 b Abs. 3 FGG - BayObLG NJW-RR 2001, 1513 = FamRZ 2002, 348 -zwangsweises Betreten der Wohnung des Betroffenen - Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1906, Rdnr. 16) schließt sich der Senat entsprechend der Funktion des § 28 Abs. 2 FGG, eine einheitliche Rechtsprechung zu gewährleisten, uneingeschränkt an, mag der Senat auch in seinem bereits erwähnten Vorlagebeschluß für einen Teilbereich (zwangsweise Zuführung zu einer ambulanten medizinischen Behandlung) noch eine abweichende Auffassung vertreten haben.
  • LG Offenburg, 08.07.1996 - 4 T 88/96
    In einem vergleichbaren Zusammenhang formuliert das BayObLG (BtPrax 1995, 182, 183), daß Zwangsmittel nur zulässig sind, wenn dafür eine besondere gesetzliche Grundlage gegeben ist.

    Gleiches gilt hinsichtlich § 33 FGG , da diese Bestimmung eine gesetzliche Ermächtigung voraussetzt und nicht schafft (BayObLG BtPrax 1995, 182, 183).

  • OLG Celle, 23.10.2006 - 17 W 101/06

    Anfechtbarkeit einer die Befugnis zur Anwendung von Gewalt gegen den Betroffenen

    Die Diskussion, ob bereits die Entscheidung, ein Gutachten zur Betreuungsnotwendigkeit einzuholen, gesondert mit der Beschwerde anfechtbar ist (so KG FamRZ 2001, 311; 2002, 970) oder ob es sich dabei um eine unanfechtbare Zwischenentscheidung handelt (BayObLG FamRZ 1996, 499; 2000, 249; FGPrax 2001, 78; OLG Brandenburg, FamRZ 1997, 1019; OLG Hamm, FamRZ 1997, 440; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 1441) kann vorliegend dahinstehen.
  • BayObLG, 31.01.2001 - 3Z BR 20/01

    Anfechtung der Einleitung eines Betreuungsverfahrens und der Beauftragung eines

    Der Betroffene braucht sich einer Untersuchung nur mit seiner Einwilligung zu unterziehen (BayObLGZ 1995, 222/223).

    Der Senat sieht deshalb in ständiger Rechtsprechung in der Anordnung der Gutachtenseinholung keine anfechtbare Zwischenverfügung (BayObLGZ 1995, 222/223; BayObLG FamRZ 2000, 249/250; Rpfleger 1981, 401; ebenso OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1019; vgl. auch BayVerfGH BtPrax 1995, 179; BayObLG NJWE-FER 1998, 43).

  • OLG München, 09.06.2006 - 33 Wx 124/06

    Unanfechtbare Androhung der Vorführung des Betroffenen zur psychiatrischen

    Die Androhung der Vorführung eines Betroffenen zur psychiatrischen Begutachtung ist bei einer im Raum stehenden Verlängerung der Betreuung unanfechtbar (Abgrenzung zu BayObLG BtPrax 1995, 182 = FamRZ 1996, 499).

    Anders läge es allenfalls, wenn das Verfahren ausschließlich auf die Aufhebung der Betreuung oder einen Betreuerwechsel gerichtet wäre (vgl. BayObLG BtPrax 1995, 182 = FamRZ 1996, 499).

  • BayObLG, 07.09.2000 - 3Z BR 254/00

    Erledigung der Hauptsache durch Aufhebung der Betreuung

    Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluß vom 28.5.1999 ist schon deshalb unzulässig, weil die bloße Anordnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens eine nicht anfechtbare Zwischenverfügung darstellt (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 499 [LS]; 2000, 249; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1019).

    Sie verpflichtet den Betroffenen insbesondere nicht, sich untersuchen und/oder explorieren zu lassen (vgl. BayObLGZ 1995, 222/223; OLG Brandenburg aaO).

  • LG Berlin, 05.01.1999 - 83 T 1/99
    Zwischenverfügungen sind zwar keine Entscheidungen im Sinne des § 19 FGG ; § 19 FGG ist indessen dann auf Zwischenverfügungen entsprechend anzuwenden, wenn diese bereits in erheblichem Maße in die Rechte des Betroffenen eingreifen, z. B. einen Eingriff in seine persönliche Freiheit enthalten, so daß ihre selbständige Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (vgl. KG FamRZ 1988, 1207; BayObLG BtPrax 1995, 182, jeweils m. w. N.).

    Andererseits hat dasselbe Gericht eine Ausdehnung der Sondervorschrift des § 68 b Abs. 3 Satz 2 auf von dieser Vorschrift nicht ausdrücklich erfaßte Fälle - hier: den Fall der Prüfung von Amts wegen, ob eine Betreuung aufzuheben sei - ausdrücklich abgelehnt (BayObLG, BtPrax 1995, 182/183).

  • BayObLG, 01.07.1999 - 3Z BR 182/99

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen im Betreuungsverfahren

    Der beanstandete Beschluß erlegt der Betroffenen keine Handlungs- oder Duldungspflicht auf, verpflichtet sie insbesondere nicht, sich von dem Sachverständigen untersuchen und/oder explodieren zu lassen (vgl. BayObLGZ 1995, 222, 223).
  • BayObLG, 05.01.1996 - 3Z BR 366/95

    Verlängerung der Bestellung eines Betreuers

  • BayObLG, 21.03.2001 - 3Z BR 55/01

    Verhältnismäßigkeit der Androhung eines Zwangsgeldes

  • BayObLG, 06.10.2000 - 3Z BR 313/00

    Bereitstellung eines Dolmetschers im Verfahren um die Anordnung von Abschiebehaft

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