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   BayObLG, 02.08.1995 - 3Z BR 112/95   

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BayObLG, 02.08.1995 - 3Z BR 112/95 (https://dejure.org/1995,4725)
BayObLG, Entscheidung vom 02.08.1995 - 3Z BR 112/95 (https://dejure.org/1995,4725)
BayObLG, Entscheidung vom 02. August 1995 - 3Z BR 112/95 (https://dejure.org/1995,4725)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Entscheidung über die Entlassung des Betreuers ; Befugnis des Betreuers im Namen des Betreuten Beschwerde einzulegen; Entlassung des Nachfolgebetreuers, wenn die Beschwerde des vorherigen Betreuers gegen seine Entlassung erfolgreich ist; ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entlassung des Betreuers, Beschwerdeberechtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entlassung eines Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1995, 197
  • FamRZ 1996, 58
  • Rpfleger 1996, 156
  • BayObLGZ 1995 Nr. 48
  • BayObLGZ 1995, 267
  • BayObLGZ 1995. 267
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 26.05.1987 - BReg. 3 Z 51/87
    Auszug aus BayObLG, 02.08.1995 - 3Z BR 112/95
    Der Betreuer ist als nicht entlassen anzusehen, er führt sein Amt fort, ohne daß eine Neubestellung erforderlich wäre (OLG Köln FGPrax 1995, 106 f.; BayObLG DAVorm 1988, 702 , BayObLGZ 1990, 79/80 f, je für Pfleger; MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1908b Rn. 27; Damrau/Zimmermann Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. § 1908b BGB Rn. 16).

    Soweit der Senat (vgl. BayObLG DAVorm 1988, 702 ; BayObLGZ 1990, 79/81) für den Pfleger eine andere Ansicht vertreten hat, wird hieran für das Recht des Betreuers nicht festgehalten.

  • BayObLG, 22.03.1990 - BReg. 3 Z 20/90
    Auszug aus BayObLG, 02.08.1995 - 3Z BR 112/95
    Der Betreuer ist als nicht entlassen anzusehen, er führt sein Amt fort, ohne daß eine Neubestellung erforderlich wäre (OLG Köln FGPrax 1995, 106 f.; BayObLG DAVorm 1988, 702 , BayObLGZ 1990, 79/80 f, je für Pfleger; MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1908b Rn. 27; Damrau/Zimmermann Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. § 1908b BGB Rn. 16).

    Soweit der Senat (vgl. BayObLG DAVorm 1988, 702 ; BayObLGZ 1990, 79/81) für den Pfleger eine andere Ansicht vertreten hat, wird hieran für das Recht des Betreuers nicht festgehalten.

  • OLG Düsseldorf, 23.01.1995 - 3 Wx 347/94

    Entlassung eines Betreuers; Bestellung eines neuen Betreuers; Eigenes

    Auszug aus BayObLG, 02.08.1995 - 3Z BR 112/95
    Dem neu bestellten Betreuer (Nachfolgebetreuer) steht gegen seine Entlassung ein eigenes Beschwerderecht ebenso zu, wie einem ursprünglich bestellten Betreuer (a.A. OLG Düsseldorf BtPrax 1995, 108 f.).

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23.1.1995 (BtPrax 1995, 108 ) gibt keine Veranlassung, die sofortigen weiteren Beschwerden gemäß § 28 Abs. 2 S. 1 FGG dem Bundesgerichtshof vorzulegen.

  • LG Berlin, 11.10.2022 - 87 T 368/21

    Entlassung eines Betreuers und Betreuerwechsel

    3 Z 163/87">FamRZ 1988, 423 -424; a.A: Müller-Engels, in: BeckOK, BGB, 63. Ed., Stand: 01.08.2022, § 1908b Rn. 19; Schmidt-Recla, in: BeckOGK, BGB, Stand: 01.02.2022, § 1908b Rn. 67; Götz, in: Grüneberg, BGB, 81. Aufl. 2022, § 1908b Rn. 11; Bartels, in: Dutta/Jacoby/Schwab, FamFG, 4. Aufl. 2021, § 47 Rn. 10; Oberheim, in: Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 6. Aufl. 2020, § 47 Rn. 22; Ulrici, in MüKo, FamFG, 3. Aufl. 2018, § 47 Rn. 13, 15; Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl. 2017, § 47, Rn. 9; OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.07.1995 - 8 W 88/95, bei juris; OLG Köln, Beschluss vom 13.10.1997 - 16 Wx 242/97, bei juris und Beschluss vom 09.01.1995 - 16 Wx 4/95 -, BeckRS 1995, 7815 Rn. 5; BayObLG, Beschluss vom 02.08.1995 - 3Z BR 112/95 -, BayObLGZ 1995, 267, 270; differenzierend zwischen einfacher und sofortiger Beschwerde: KG, Beschluss vom 11.09.1970 - 1 W 11262/50, NJW, 1971, 53).

    Der weitere Beteiligte zu 2) ist als Betreuer im Umfang der Neubestellung der weiteren Beteiligten zu 1) zu entlassen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1908 b) BGB vorliegen, da ansonsten zwei Betreuer nebeneinander im Amt wären (insoweit überzeugend: BayObLG, Beschluss vom 02.08.1995 - 3Z BR 112/95 -, BayObLGZ 1995, 267, 270; OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.07.1995 - 8 W 88/95, bei juris).

    Die Kammer weicht von den Entscheidungen des OLG Köln (Beschluss vom 13.10.1997 - 16 Wx 242/97 und Beschluss vom 09.01.1995 - 16 Wx 4/95), OLG Stuttgart (Beschluss vom 07.071995 - 8 W 88/95) und BayObLG (Beschluss vom 2.8. 1995 - 3Z BR 112/95) ab; gemäß dieser Rechtsprechung könnte die weitere Beteiligte zu 1) ex tunc als Betreuerin eingesetzt werden.

  • BayObLG, 27.01.2003 - 3Z BR 217/02

    Beschwerde gegen Betreuerbestellung oder Antrag auf Betreuerwechsel

    Die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen ist zulässig, insbesondere statthaft (§§ 29 Abs. 2, 69g Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FGG; vgl. BayObLGZ 1995, 267 = FGPrax 1995, 197/198, Bassenge/Herbst/Roth FGG/RpflG 9. Aufl. § 29 FGG Rn. 11 und 12).

    Der Nachfolgebetreuer ist in Fällen dieser Art grundsätzlich zu entlassen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1908b BGB vorliegen müssten (vgl. BayObLG, FGPrax 1995, 197/198).

  • OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 3 W 227/01

    Beschwerderecht des Nachfolgebetreuers

    Soweit das Bayerische Oberste Landesgericht abweichend hiervon ein Beschwerderecht des Nachfolgebetreuers gegen seine eigene Entlassung bejaht hat (FGPrax 1995, 197, 198), hält es in einer neueren Entscheidung ersichtlich daran nicht mehr fest.

    Ungeachtet dessen musste das Rechtsmittel insoweit im Ergebnis ohne Erfolg bleiben; denn mit Blick auf die Aufhebung der Entlassung der ursprünglichen Betreuerin war der Nachfolgebetreuer zu entlassen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1908 b BGB vorliegen (vgl. BayObLG FGPrax 1995, 197, 198; OLG Stuttgart FamRZ 1996, 420).

  • KG, 27.09.2005 - 1 W 169/04

    Betreuung: Weitere Beschwerde gegen die Aufhebung der Betreuung und gleichzeitige

    Allerdings trifft es zu, dass ein Betreuer nicht befugt ist, Rechtsmittel gegen die Aufhebung der Betreuung und seine damit gleichzeitig verbundene Entlassung einzulegen (BayObLG, Beschluss vom 8. März 2004, 3Z BR 242/03, JURIS; FamRZ 1996, 58f.; 1997, 1358; OLG Köln, FamRZ 1997, 1293; OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 1244, 1245).

    Seine Beschwerdebefugnis folgt dabei aus §§ 69g Abs. 4 S. 1 Nr. 3, 20 Abs. 1 FGG, weil durch die Entlassung in die Rechtsposition des Betreuers eingegriffen wird (vgl. BayObLG, FamRZ 1996, 58f.; 1997, 1358; OLG Köln, FamRZ 1997, 1293; OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 1244, 1245).

  • OLG München, 06.06.2007 - 33 Wx 73/07

    Beschwerderecht des abgelehnten Berufsbetreuers gegen Auswahlentscheidung bei

    Wird der Betreuer entlassen und ein neuer Betreuer bestellt, so ist der Nachfolgebetreuer zwar grundsätzlich wieder zu entlassen, wenn die Entlassung des ursprünglichen Betreuers auf die Beschwerde hin aufgehoben wird (BayObLGZ 1995, 267/269).
  • OLG Schleswig, 23.01.2002 - 2 W 210/01

    Heimleiter als Betreuer eines Heimbewohners

    Mit dieser Entscheidung ist der Beteiligte zu 1. seit 1.12.2001 wieder Betreuer des Betroffenen, da die im angefochtenen Beschluss liegende Entlassung (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 58, 59 unter Ziff. 2.) für die Zeit ab 1.12.2001 nicht wirksam geworden ist, § 26 FGG.
  • BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 241/96

    Betreuerentlassung und Verfahrenspflegerbestellung

    Davon wird es abhängen, ob die Bestellung des Rechtsanwalts als Betreuer bestehen bleiben kann (vgl. BayObLGZ 1995, 267, 269).
  • OLG Köln, 14.12.1995 - 16 Wx 220/95

    Beschwerdebefugnis des ablösenden Betreuers

    Der bisherige Betreuer ist auch zur Einlegung der Beschwerde im eigenen Namen gemäß § 20 Abs. 1 FGG befugt (ebenso BayObLG FGPrax 1995, 197).
  • BayObLG, 10.01.2001 - 3Z BR 359/00

    Vom Betroffenen vorgeschlagener Betreuer

    Damit ist er auch nicht mehr befugt, für die Betroffene Beschwerde einzulegen (vgl. BayObLGZ 1995, 267/268 f.).
  • LG München II, 13.02.2008 - 6 T 6215/07

    Rechtliche Betreuung: Wichtiger Grund für die Entlassung eines Betreuers nach

    Der entlassene Betreuer ist dann nicht mehr befugt, im Namen des Betreuten Beschwerde einzulegen (BayObLG FGPrax 1995, 197; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 69 g Rz. 17).
  • LG Freiburg, 11.12.2002 - 4 T 259/02

    Betreuung: Beschwerde des Betreuers gegen die Bestellung eines Betreuers für

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