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   BayObLG, 05.10.1995 - 3Z BR 193/95   

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https://dejure.org/1995,5258
BayObLG, 05.10.1995 - 3Z BR 193/95 (https://dejure.org/1995,5258)
BayObLG, Entscheidung vom 05.10.1995 - 3Z BR 193/95 (https://dejure.org/1995,5258)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Oktober 1995 - 3Z BR 193/95 (https://dejure.org/1995,5258)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Vorabentscheidung über den Anspruchsgrund bei einemVerfahren über die Festsetzung von Vergütung und Aufwendungsersatz für einen Betreuer; Anfechtbarkeit einer Vorabentscheidung über den Anspruchsgrund

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruchsgrund für Aufwendungsersatz, Zuständigkeit des Rechtspflegers bei Entlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidung über den Anspruchsgrund im Verfahren über Vergütung und Aufwendungsersatz eines Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 250
  • BayObLGZ 1995 Nr. 60
  • BayObLGZ 1995, 319
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 22.04.1994 - 2 Wx 50/93

    Beschränkung des Instanzenzuges; Betreuer ; Vormundschaften ;

    Auszug aus BayObLG, 05.10.1995 - 3Z BR 193/95
    Diese Bestimmung, auf die § 1836 Abs. 2 Satz 4, § 1835 Abs. 4 Satz 2 BGB verweisen, läßt eine weitere Beschwerde ihrem Sinn nach lediglich dann nicht zu, wenn es um die Bemessung der beanspruchten Vergütung geht, nicht jedoch, wenn - wie hier - darum gestritten wird, ob überhaupt ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse besteht (BayObLGZ 1995, 212; OLG Köln Rpfleger 1994, 417 ; SchlHOLG BtPrax 1994, 139 ).
  • OLG Stuttgart, 30.05.1978 - 15 WF 67/78

    Zeitpunkt des Endes einer Ehe als Gegenstand eines für den abschliessenden

    Auszug aus BayObLG, 05.10.1995 - 3Z BR 193/95
    Im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit kann durch eine Zwischenentscheidung grundsätzlich auch (entsprechend § 303 bzw. § 304 ZPO ) über den Grund eines Anspruchs bzw. über eine für die Endentscheidung vorgreifliche Vorfrage entschieden werden (OLG Düsseldorf NJW 1970, 1137; OLG Stuttgart NJW 1978, 1489; Bärmann Freiwillige Gerichtsbarkeit und Notarrecht § 19 II 1 e; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 6.Aufl. Einl. V 2 a; Brehm Freiwillige Gerichtsbarkeit 2.Aufl. Rn. 375).
  • OLG Schleswig, 18.03.1994 - 2 W 161/93

    Betreuter; Mittellosigkeit; Ermittlung; Einkommensgrenze ; Sozialhilfe;

    Auszug aus BayObLG, 05.10.1995 - 3Z BR 193/95
    Diese Bestimmung, auf die § 1836 Abs. 2 Satz 4, § 1835 Abs. 4 Satz 2 BGB verweisen, läßt eine weitere Beschwerde ihrem Sinn nach lediglich dann nicht zu, wenn es um die Bemessung der beanspruchten Vergütung geht, nicht jedoch, wenn - wie hier - darum gestritten wird, ob überhaupt ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse besteht (BayObLGZ 1995, 212; OLG Köln Rpfleger 1994, 417 ; SchlHOLG BtPrax 1994, 139 ).
  • BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97

    Mittellosigkeit des Betreuten - Vergütungsanspruch des Betreuers bei überlanger

    Auszug aus BayObLG, 05.10.1995 - 3Z BR 193/95
    Diese Bestimmung, auf die § 1836 Abs. 2 Satz 4, § 1835 Abs. 4 Satz 2 BGB verweisen, läßt eine weitere Beschwerde ihrem Sinn nach lediglich dann nicht zu, wenn es um die Bemessung der beanspruchten Vergütung geht, nicht jedoch, wenn - wie hier - darum gestritten wird, ob überhaupt ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse besteht (BayObLGZ 1995, 212; OLG Köln Rpfleger 1994, 417 ; SchlHOLG BtPrax 1994, 139 ).
  • BayObLG, 01.12.2004 - 3Z BR 106/04

    Antragstellung im Spruchverfahren bei regulärem Delisting - Anspruch auf

    Eine solche die Antragsgegnerinnen und den Antragsteller zu 5 beschwerende Zwischenentscheidung ist zulässig und beschwerdefähig (BayObLGZ 1995, 319/321; 2002, 56/58).
  • LG Stendal, 20.03.2006 - 25 T 199/05

    Vergütung eines Betreuers nach dem Gesetz über die Vergütung von Vormündern und

    Nach h. M. kann im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit durch eine Zwischenentscheidung grundsätzlich auch in entsprechender Anwendung der §§ 303, 304 ZPO über den Grund eines Anspruches bzw. über eine für die Endentscheidung vorgreifliche Vorfrage entscheiden werden (vgl. LG Neubrandenburg, FamRZ 2000, 1305 [LG Neubrandenburg 21.02.2000 - 4 T 61/00 ]; BayObLG FamRZ 1996, 250/251 m.w.N.; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage, § 56g Rdnr. 19).
  • BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 87/04

    Auswirkungen eines Delistings auf den Fortgang eines aktienrechtlichen

    Eine solche die Antragsgegnerinnen beschwerende Zwischenentscheidung ist zulässig und beschwerdefähig (BayObLGZ 1995, 319/321; 2002, 56/58).
  • BayObLG, 15.11.2001 - 3Z BR 175/00

    Erneutes Spruchstellenverfahren bei Ersatz des Gewinnabführungsvertrages durch

    Mit ihr hat die Kammer in zulässiger weise (vgl. BayObLGZ 1995, 319/321 m. w. N.; BayObLG NJW-RR 1997, 72/73; OLG Düsseldorf aaO; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. Einleitung FGG Rn. 93) über die für die endgültige Entscheidung präjudizielle Vorfrage entschieden, ob ein Spruchstellenverfahren durchzuführen ist.
  • BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 6/02

    Antragsberechtigung im Spruchstellenverfahren - Wirksamkeit des vor Fristbeginn

    Eine solche Entscheidung ist zulässig und beschwerdefähig (vgl. BayObLGZ 1995, 319/321 m. w. N.; BayObLG NJW-RR 1997, 72/73; BayObLG ZIP 2002, 127/128; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 109/110; Keidel/ Kahl, FGG 14. Aufl. § 19 Rn. 10; Bassenge u.a. FGG/RPflG 9. Aufl. Einl. FGG Rn. 93 und § 19 FGG Rn. 4).
  • LG Stendal, 20.08.2008 - 25 T 134/08

    Studium der Landtechnik führt nicht zu erhöhter Vergütung!

    In Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit kann durch eine Zwischenentscheidung grundsätzlich auch in entsprechender Anwendung der §§ 303, 304 ZPO über den Grund eines Anspruchs bzw. über eine für die Endentscheidung vorgreifliche Vorfrage entschieden werden (vgl. BayObLG, FamRZ 1996, 250, 251; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage, § 56g Rn 15).
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