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   BayObLG, 05.10.1995 - 1Z RE-Miet 1/95   

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https://dejure.org/1995,1304
BayObLG, 05.10.1995 - 1Z RE-Miet 1/95 (https://dejure.org/1995,1304)
BayObLG, Entscheidung vom 05.10.1995 - 1Z RE-Miet 1/95 (https://dejure.org/1995,1304)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Oktober 1995 - 1Z RE-Miet 1/95 (https://dejure.org/1995,1304)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Voraussetzungen der Herabsetzung von zu hohen Nebenkostenvorauszahlungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Verpflichtung zur Zahlung gesonderter Betriebskosten neben der Grundmiete; § 4 Abs. 1 S. 1 Miethöhegesetz (MHG) als Obergrenze für die Festlegung der zu leistenden Vorauszahlungen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Herabsetzung von Heizungs- und Warmwasserkostenvorauszahlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 273; MHG § 4 Abs. 1, § 10 Abs. 1
    Herabsetzung der monatlichen Vorauszahlungen für Heizungs- und Warmwasserkosten ohne entsprechende Regelung im Mietvertrag

  • rechtsportal.de

    BGB § 273 ; MHG § 4 Abs. 1, § 10 Abs. 1
    Herabsetzung der monatlichen Vorauszahlungen für Heizungs- und Warmwasserkosten ohne entsprechende Regelung im Mietvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 207
  • MDR 1996, 1114
  • BB 1996, 80
  • BayObLGZ 1995, 323
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • AG Neuss, 10.06.1994 - 36 C 402/93
    Auszug aus BayObLG, 05.10.1995 - REMiet 1/95
    cc) Gemäß § 4 Abs. 4 MHG hat der Mieter einen gegebenenfalls im Klageweg durchsetzbaren Anspruch darauf, daß der Vermieter die Betriebskostenvorauszahlungen entsprechend herabsetzt, wenn sich der Gesamtbetrag (vgl. BT-Drucks. 7, 2011 S. 13) der Betriebskosten, für welche er die Vorauszahlungen leistet, so ermäßigt hat, daß die Angemessenheitsgrenze eindeutig überschritten wird (vgl. AG Neuss WuM 1995, 46; AG Hamburg WuM 1980, 85; Palandt/Putzo Rn. 15 und 14, Emmerich/Sonnenschein Rn. 24 und 27, Barthelmess Rn. 45 und 51, jeweils zu § 4 MHG; Schmidt-Futterer/Blank C 268; Sobota Die Nebenkosten im Wohnungsmietrecht 6. Aufl. IV. 1.5.1).
  • AG Hanau, 12.12.1978 - 32 C 69/78

    Nutzungswert einer im Bau befindlichen Garage

    Auszug aus BayObLG, 05.10.1995 - REMiet 1/95
    cc) Gemäß § 4 Abs. 4 MHG hat der Mieter einen gegebenenfalls im Klageweg durchsetzbaren Anspruch darauf, daß der Vermieter die Betriebskostenvorauszahlungen entsprechend herabsetzt, wenn sich der Gesamtbetrag (vgl. BT-Drucks. 7, 2011 S. 13) der Betriebskosten, für welche er die Vorauszahlungen leistet, so ermäßigt hat, daß die Angemessenheitsgrenze eindeutig überschritten wird (vgl. AG Neuss WuM 1995, 46; AG Hamburg WuM 1980, 85; Palandt/Putzo Rn. 15 und 14, Emmerich/Sonnenschein Rn. 24 und 27, Barthelmess Rn. 45 und 51, jeweils zu § 4 MHG; Schmidt-Futterer/Blank C 268; Sobota Die Nebenkosten im Wohnungsmietrecht 6. Aufl. IV. 1.5.1).
  • KG, 20.04.1995 - 8 REMiet 242/95

    Berücksichtigung von Änderungen der ortsüblichen Vergleichsmiete bei geltend

    Auszug aus BayObLG, 05.10.1995 - REMiet 1/95
    Im Geltungsbereich des § 10 Abs. 1 MHG ist somit maßgebend, ob die von den Parteien des Mietverhältnisses bei Vertragsschluß getroffene Vereinbarung im Zeitpunkt ihres Abschlusses gegen das gesetzliche Verbot verstoßen hat; nachträgliche Veränderungen bleiben außer Betracht (vgl. KG WuM 1995, 384; Bub/Treier/Bub Nachtrag zur 2. Aufl. zu Rn. II 686).
  • AG Hamburg, 27.08.1987 - 49 C 16/87
    Auszug aus BayObLG, 05.10.1995 - REMiet 1/95
    In einem solchen Fall ist der Mieter nicht berechtigt, die vertraglich vereinbarten Vorauszahlungen ohne Zustimmung des Vermieters einseitig herabzusetzen (vgl. AG Karlsruhe D 1988, 327 = ZMR 1989, 67; AG Hamburg WuM 1988, 89; Emmerich/Sonnenschein § 4 MHG Rn. 6; Fischer-Dieskau/Pergande/Frantzioch § 4 MHG Anm. 8; Geldmacher XIII S. 23; Pfeifer 4.1.3.5; Sternel PiG 28, 101, 119; a.A. Freywald Rn. 195).
  • BayObLG, 26.07.1989 - REMiet 5/88
    Auszug aus BayObLG, 05.10.1995 - REMiet 1/95
    1. Die Vorlage, über die das Bayerische Oberste Landesgericht entscheidet (vgl. BayObLGZ 1991, 348, 350), ist statthaft (§ 541 Abs. 1 S. 1 ZPO, vgl. BayObLGZ 1989, 319, 321) und auch im übrigen zulässig.
  • BayObLG, 23.06.1988 - REMiet 3/88
    Auszug aus BayObLG, 05.10.1995 - REMiet 1/95
    Sie müssen auf der Grundlage der Verbrauchserfassung auf die Mieter umgelegt werden (vgl. BayObLGZ 1988, 222, 226; Staudinger/Emmerich §§ 535, 536 Rn. 118, 119).
  • BayObLG, 23.07.1987 - REMiet 2/87
    Auszug aus BayObLG, 05.10.1995 - REMiet 1/95
    Soweit ersichtlich, ist die Vorlagefrage bisher noch nicht Gegenstand eines Rechtsentscheids gewesen, auch nicht nur ihrem Inhalt nach (vgl. BayObLGZ 1987, 260, 263).
  • AG Lübeck, 24.04.1980 - 14 C 759/78
    Auszug aus BayObLG, 05.10.1995 - REMiet 1/95
    Die Vereinbarung von Vorauszahlungen auf die vom Mieter zu tragenden Betriebskosten dient nicht nur dem Interesse des Vermieters, eine Vorfinanzierung dieser Kosten zu ersparen und hohe Nachforderungen zu vermeiden, sondern auch dem Interesse des Mieters, zum Ende der Abrechnungsperiode nicht mit Kosten belastet zu werden, die seine finanziellen Möglichkeiten übersteigen (vgl. AG Lübeck WuM 1980, 250; Bub/Treier/v. Brunn Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 2. Aufl. III.A Rn. 41; Sternel Mietrecht 3. Aufl. Teil III.A Rn. 326; Kreuzberg/v. Brunn Handbuch der Heizkostenabrechnung 3. Aufl. 3.7; Freywald Heizkostenabrechnung leicht gemacht 3. Aufl. Rn. 194).
  • BayObLG, 12.10.1989 - REMiet 1/89

    Kann der Mieter bei einem nachträglichen Zeitmietvertrag Fortsetzung des

    Auszug aus BayObLG, 05.10.1995 - REMiet 1/95
    Der Senat faßt die Frage ohne Veränderung ihres rechtlichen Kerns (vgl. BayObLGZ 1989, 406, 409) neu und beantwortet sie so, wie der Entscheidungssatz lautet.
  • BayObLG, 25.09.1991 - REMiet 3/91

    Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit Verweis auf vergleichbare Wohnungen

    Auszug aus BayObLG, 05.10.1995 - REMiet 1/95
    1. Die Vorlage, über die das Bayerische Oberste Landesgericht entscheidet (vgl. BayObLGZ 1991, 348, 350), ist statthaft (§ 541 Abs. 1 S. 1 ZPO, vgl. BayObLGZ 1989, 319, 321) und auch im übrigen zulässig.
  • BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 294/10

    Zur Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen

    Dementsprechend ist für die Angemessenheit von Vorauszahlungen auf die voraussichtlich tatsächlich entstehenden Kosten abzustellen (Senatsurteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09, NJW 2011, 145 Rn. 25 zu § 560 Abs. 4 BGB; BayObLGZ 1995, 323, 326 zu § 4 Abs. 1 MHG).
  • OLG Hamm, 26.06.1998 - 30 REMiet 1/98

    Nebenkosten; Rückforderung wegen versäumter Abrechnungsfrist

    Erweisen sich die vereinbarten Vorauszahlungen erst im späteren Verlauf des Mietverhältnisses als unangemessen hoch, kann der Mieter nach herrschender Meinung vom Vermieter deren Herabsetzung verlangen, auch wenn der Mietvertrag keine entsprechende Regelung enthält (vgl. BayObLG WuM 1995, 694 m.w.N.).
  • LG Berlin, 30.11.2004 - 65 S 229/04
    Der Verweis auf ein solches völlig anderes Informationsmittel tragt dem Grundrecht der freien Informationsverschaffung, welches auch bestimmte Sehgewohnheiten und -neigungen schützt (BVerfG, WuM 1995, 694), nicht ausreichend Rechnung.
  • AG Düsseldorf, 11.10.2010 - 41 C 6789/10

    Berechtigung zur Einstellung der Position "Kabelfernsehen" in die

    Im Hinblick auf die ständig steigenden Betriebskosten darf sodann ein Sicherheitszuschlag hinzugesetzt werden (bei OLG, NJW-RR 1996, 207).
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