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   BayObLG, 16.02.1995 - 3Z BR 32/95   

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BayObLG, 16.02.1995 - 3Z BR 32/95 (https://dejure.org/1995,4216)
BayObLG, Entscheidung vom 16.02.1995 - 3Z BR 32/95 (https://dejure.org/1995,4216)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Februar 1995 - 3Z BR 32/95 (https://dejure.org/1995,4216)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1314
  • DB 1995, 1022
  • BayObLGZ 1995 Nr. 16
  • BayObLGZ 1995, 92
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 3 Z 97/89
    Auszug aus BayObLG, 16.02.1995 - 3Z BR 32/95
    Hat das Landgericht im Informationserzwingungsverfahren isoliert über die Kosten entschieden, so ist hiergegen, ebenso wie gegen eine Hauptsacheentscheidung, die sofortige Beschwerde nur statthaft, wenn sie das Landgericht in seiner Entscheidung zugelassen hat (Bestätigung von BayObLGZ 1989, 340).
  • BGH, 08.05.2006 - II ZB 10/05

    Anwendbarkeit der Vorschriften über die Wiederaufnahme auf Beschlüsse;

    Abgesehen davon, dass eine greifbare Gesetzwidrigkeit nicht vorliegt, weil die ganz herrschende Auffassung, wonach die Kammer für Handelssachen in Auskunftserzwingungsverfahren gemäß §§ 105 GVG, 132 Abs. 1 Satz 1, 2 AktG unter Mitwirkung auch der Handelsrichter entscheidet (BayObLG NJW-RR 1995, 1314 f.; OLG Koblenz WM 1985, 829; Hachenburg/Hüffer, GmbHG 8. Aufl. § 51 b Rdn. 13; Lutter/Hommelhoff, GmbHG 16. Aufl. § 51 b Rdn. 1; Rowedder/Schmidt-Leithoff/Koppensteiner, GmbHG 4. Aufl. § 51 b Rdn. 3), wegen des Charakters des Auskunftserzwingungsverfahrens als echtes Streitverfahren nicht unbestritten (Scholz/K. Schmidt aaO § 51 b Rdn. 17) und die Auffassung des Berufungsgerichts demgemäß nicht unvertretbar und dem Gesetz fremd ist, scheidet eine Umdeutung des Rechtsmittels in eine außerordentliche Beschwerde aus.
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2003 - 16 W 67/02

    Zur Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung über den

    Überwiegend wird allerdings selbst in diesem Fall davon ausgegangen, dass auch dann, wenn das Landgericht im Informationserzwingungsverfahren isoliert über die Kosten entschieden hat, hiergegen - ebenso wie gegen eine Hauptsacheentscheidung - die sofortige Beschwerde nur statthaft ist, wenn sie das Landgericht in seiner Entscheidung zugelassen hat (vgl. BayObLG DB 1989, 2013; NJW-RR 1995, 1314, 1315 = GmbHR 1995, 592; Baumbach/Hueck, a.a.O., § 51 b Rdnr. 6).

    Zwar ist auch in der freiwilligen Gerichtsbarkeit anerkannt, dass die Grundsätze über die Anfechtbarkeit greifbar gesetzeswidriger Entscheidungen Anwendung finden (vgl. BayObLG DB 1988, 1209; BayObLG DB 1989, 2013, 2014; NJW-RR 1995, 1314, 1315; OLG Hamm BB 1997, 221, 222).

  • OLG Zweibrücken, 31.05.2005 - 3 W 52/05

    Notarkostenbeschwerdeverfahren: Unstatthaftigkeit einer "außerordentlichen

    Der Rechtsbehelf der außerordentlichen Beschwerde hatte sich vielmehr auf "wirkliche Ausnahmefälle krassen Unrechts" zu beschränken (vgl. BGHZ aaO; BayObLGZ 1995, 92, 93 und MittBayNot 2000, 136 = FGPrax 1999 aaO).
  • BayObLG, 17.05.1999 - 3Z BR 131/99

    Sofortige weitere Beschwerde im Notarkostenbeschwerdeverfahren

    Das bedeutet, daß eine sofortige weitere Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung im Notarkostenbeschwerdeverfahren nur statthaft ist, wenn das Landgericht ein solches Rechtsmittel in seiner Entscheidung ausdrücklich zugelassen hat; denn gegen eine isolierte Kostenentscheidung ist kein weitergehendes Rechtsmittel gegeben als gegen die Hauptsacheentscheidung (BayObLGZ 1995, 92; Keidel/Zimmermann FGG 14.Aufl. § 20a Rn.9; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 8.Aufl. § 20a FGG Rn. 11).

    Der Ausnahmefall des greifbaren Gesetzesverstoßes muß auf die Fälle beschränkt bleiben, in denen es darum geht, eine Entscheidung zu beseitigen, die mit der Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist; die Zulassung des Rechtsmittels muß erforderlich sein, um offensichtlich krasses Unrecht zu beseitigen (BayObLGZ 1995, 92/93 m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 03.07.2002 - 3 W 117/02

    Zur Zulässigkeit des Rechtsmittel der sofortigen weiteren Beschwerde gegen eine

    Eine Nichtzulassungsbeschwerde findet nicht statt (Senat NJW 1999, 2125 sowie Beschlüsse vom 24. August 1999 - 3 W 182/99 - und vom 9. Februar 2000 - 3 W 34/00 - BayObLGZ 1995, 92, 93; OLG Hamm NJW-RR 1997, 795).
  • OLG Stuttgart, 07.10.2008 - 8 W 402/08

    Anfechtbarkeit einer Kostenentscheidung: Zulässigkeit einer isolierten Anfechtung

    Die zitierten Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts betreffen isolierte Kostenentscheidungen, z. B. nach Erledigung der Hauptsache (BayOblG AG 2002, 290; NJW-RR 1995, 1314; ZIP 1996, 1039) oder es handelt sich um Beschwerden gegen die Geschäftswertfestsetzung ( AG 1993, 517; AG 2001, 137).
  • OLG Zweibrücken, 06.02.2001 - 3 W 16/01

    Nachholung der Kostenentscheidung - sofortige Beschwerde gegen isolierte

    Außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel ist - auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BGH NJW 1996, 466, 467; BayObLGZ 1995, 92, 93; Johansson aaO) - nur in eng begrenzten Ausnahmefällen ein Anfechtungsrecht gegeben, wenn nämlich die bekämpfte Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (BGHZ 109, 41, 43; 119, 372, 274; BGH NJW 1993, 1865; 1994, 2363, 2364).
  • OLG Celle, 11.07.2006 - 4 W 92/06

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer isolierten Kostenbeschwerde

    Die Gläubigerinnen übersehen, dass in den zitierten Kommentarstellen auf die - soweit ersichtlich - einhellige entsprechende Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung des Kammergerichts (JFG 13, 195), des BayObLG (BayObLGZ 1958, 215; 1972, 2; 1989, 340 und NJW-RR 1995, 1314) sowie des OLG Köln (OLGZ 1998, 295) Bezug genommen und dort durchaus eine nachvollziehbare Begründung gegeben wird, der sich der Senat anschließt.
  • BayObLG, 18.04.2001 - 3Z BR 124/01

    Entscheidung über eine Erstbeschwerde in einer Handelsregistersache durch den

    Hier hat der Vorsitzende allein entschieden, obwohl nach allgemeiner Meinung die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über den Einzelrichter (§§ 348 ff. ZPO) nicht anwendbar sind (BayObLG NJW-RR 1995, 1314/1315; 1998, 829; vgl. auch Zöller/Gummer ZPO 22. Aufl. § 105 GVG Rn. 3).
  • BayObLG, 31.01.1996 - 3Z BR 367/95

    Zulässigkeit der außerordentlichen weiteren Beschwerde

    Sie ist dann gegeben, wenn die Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (BGH NJW 1993, 1865 m.w.N.; BGH NJW 1992, 983 m.w.N.; BayObLGZ 1995, 92, 93; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 62; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 19 FGG Rn. 16).
  • BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 384/97

    Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen

  • BayObLG, 26.02.1998 - 3Z BR 242/97

    Anfechtung der Nichtzulassung einer sofortigen weiteren Beschwerde

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