Rechtsprechung
   BayObLG, 14.08.1996 - 3Z BR 205/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5769
BayObLG, 14.08.1996 - 3Z BR 205/96 (https://dejure.org/1996,5769)
BayObLG, Entscheidung vom 14.08.1996 - 3Z BR 205/96 (https://dejure.org/1996,5769)
BayObLG, Entscheidung vom 14. August 1996 - 3Z BR 205/96 (https://dejure.org/1996,5769)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,5769) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1996 Nr. 43
  • BayObLGZ 1996, 180
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 129/04

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Unterlassen der

    Nur bei Gefahr im Verzug kann die vorherige Anhörung ausnahmsweise unterbleiben; sie ist dann aber gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 FreihEntzG unverzüglich nachzuholen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14. August 1996 - 3Z BR 205/96 -, BayObLGZ 1996, S. 180 f., sowie Beschluss vom 30. Januar 2002 - 3Z BR 244/01 -, Juris; KG, Beschluss vom 12. September 1996 - 25 W 5611/96 -, FGPrax 1997, S. 74 ff.).
  • OLG Hamm, 01.07.2004 - 3 Ws 185/04

    Klageerzwingungsverfahren, Anordnung der Anklageerhebung, Freiheitsberaubung im

    Die Ausländerbehörde darf nach dem geltenden bundesgesetzlichen Ausländerrecht aus eigener Machtvollkommenheit niemanden zur Sicherung der Abschiebung vorläufig in Abschiebehaft oder Abschiebungsgewahrsam nehmen (BVerfGE 62, 317, BGH NJW 1993, 3069; OLG Frankfurt NVwZ-Beil. 1996, 38; BayObLGZ 1996, 180).
  • BayObLG, 30.01.2002 - 3Z BR 244/01

    Anhörung vor Anordnung einstweiliger Abschiebungshaft - Kosten des Betroffenen

    Nur bei Gefahr im Verzug kann die vorherige Anhörung ausnahmsweise unterbleiben, ist dann aber unverzüglich nachzuholen (§ 11 Abs. 2 Satz 2 FreihEntzG; BayObLGZ 1996, 180/181; KG FGPrax 1997, 74/76).

    Die ohne Anhörung getroffene Haftanordnung steht von vornherein unter dem Vorbehalt, dass die nachträgliche Anhörung keine neuen entscheidungserheblichen Tatsachen erbringt (BayObLGZ 1996, 180/181).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht