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   BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 108/96   

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BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 108/96 (https://dejure.org/1996,1065)
BayObLG, Entscheidung vom 10.10.1996 - 2Z BR 108/96 (https://dejure.org/1996,1065)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Oktober 1996 - 2Z BR 108/96 (https://dejure.org/1996,1065)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 10; WEG § 21; WEG § 23
    Änderung der Gemeinschaftsordnung durch vereinbarungsersetzenden Mehrheitsbeschluß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein Eigentümerbeschlusses über die Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels ist zulässig; Änderung des Maßstabs der Beteiligung an den Kosten des Gebrauchs eines gemeinschaftlichen Eigentums durch Mehrheitsbeschluss der Wohneigentümer

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Änderung des Kostenverteilungsschlüssel durch Mehrheitsbeschluss; Nichtbeschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10, § 21 Abs. 4, § 23 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 136
  • DNotZ 1997, 958
  • FGPrax 1997, 19
  • BayObLGZ 1996, 256
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer;

    Auszug aus BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 108/96
    a) Haben die Wohnungseigentümer den in der Gemeinschaftsordnung festgelegten Maßstab der Beteiligung an den Kosten des Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums durch Mehrheitsbeschluß geändert, so wird dieser Beschluß bestandskräftig, wenn er wie hier nicht in der Frist des § 23 Abs. 4 WEG angefochten worden ist (BGHZ 127, 99 = NJW 1994, 3230 ; BayObLG NJW-RR 1993, 85 f.; Palandt/Bassenge BGB 55.Aufl. § 10 WEG Rn. 19).
  • BayObLG, 31.10.1986 - BReg. 2 Z 83/86

    Eigentümerversammlung; Beschlußfassung; Änderung; Aufteilung;

    Auszug aus BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 108/96
    Ein Fall, in dem Nichtigkeit eines vereinbarungsersetzenden Mehrheitsbeschlusses angenommen wird (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 329; OLG Düsseldorf MittRhNotK 1996, 261), liegt nicht vor.
  • BayObLG, 10.09.1992 - 2Z BR 74/92

    Überlassung einer Terrasse zum alleinigen Gebrauch eines Wohnungseigentümers

    Auszug aus BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 108/96
    a) Haben die Wohnungseigentümer den in der Gemeinschaftsordnung festgelegten Maßstab der Beteiligung an den Kosten des Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums durch Mehrheitsbeschluß geändert, so wird dieser Beschluß bestandskräftig, wenn er wie hier nicht in der Frist des § 23 Abs. 4 WEG angefochten worden ist (BGHZ 127, 99 = NJW 1994, 3230 ; BayObLG NJW-RR 1993, 85 f.; Palandt/Bassenge BGB 55.Aufl. § 10 WEG Rn. 19).
  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Ebenfalls keiner Entscheidung bedarf die Frage, ob es sich bei der Ablehnung des Beschlußantrages durch die Wohnungseigentümer entsprechend der ständigen Rechtsprechung des vorlegenden Gerichts um einen - keine Rechtswirkung auslösenden und damit der Anfechtung nicht unterliegenden - Nichtbeschluß handelt (vgl. BayObLGZ 1996, 256, 257; BayObLG, NJW-RR 1994, 658, 659; WE 1996, 146; WE 1999, 193, 194; ZMR 2000, 115, 116; OLG Zweibrücken, WE 1988, 60; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 465, 466; Staudinger/Bub, aaO, § 23 Rdn. 148; MünchKomm-BGB/Röll, aaO, § 23 WEG Rdn. 29; Niedenführ/Schulze, aaO, § 23 WEG Rdn. 6) oder um einen Negativbeschluß (vgl. Staudinger/Wenzel, aaO, § 43 WEG Rdn. 36; Wenzel, aaO, 383; Suilmann, Das Beschlußmängelverfahren im Wohnungseigentumsrecht, S. 14; Wangemann, aaO, Rdn. A 42; ähnlich Bärmann/ Pick/Merle, aaO, § 23 WEG Rdn. 40 i.V.m. Rdn. 38; AG Kerpen, NJW-RR 1991, 1236 ff).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    2 Z 28/91">NJW-RR 1992, 83, 84; 1994, 658, 659; WuM 1997, 57; 344; NZM 1998, 866, 867; 917; 1999, 712; 713, 714; ZMR 2000, 115, 116; ebenso OLG Hamburg, NJW-RR 1994, 783; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 465; OLG Zweibrücken, NZM 1999, 849; OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 118, 119; ähnlich OLG Köln, NZM 2001, 293, 294; Staudinger/Bub, aaO, § 23 WEG Rdn. 147 f; Weitnauer/Lüke, aaO, § 23 Rdn. 17; MünchKomm-BGB/Röll, aaO, § 23 WEG Rdn. 28; Niedenführ/Schulze, aaO, § 23 Rdn. 6; Sauren, aaO, § 23 Rdn. 26, 42; Deckert, Festschrift für Seuß, 1987, S. 101, 111; Patermann, ZMR 1991, 361, 362; Buck, WE 1998, 90, 92).
  • OLG Hamm, 03.07.2001 - 15 W 444/00

    Wohnungseigentum - Hausordnung - Abstellen von Kinderwagen im Hausflur -

    Hat ein Antrag in der Eigentümerversammlung keine Mehrheit gefunden, so liegt ein Nichtbeschluß vor, der keinerlei Wirkung hat und daher auch nicht der Anfechtung unterliegt (BayObLGZ 1996, 256 - FGPrax 1997, 19).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 8 W 54/98

    Änderung der Gemeinschaftsordnung durch Eigentümerbeschluss - Aufhebung durch

    Die - vom Amtsgericht vertretene - Ansicht, die bestandskräftig mit Mehrheit beschlossene Änderung der Teilungserklärung teile deren Rechtsqualität und habe nun ebenfalls Vereinbarungscharakter, hat zur Folge, dass diese Regelung nur unter Mitwirkung aller Miteigentümer - oder durch erneuten "Zitterbeschluss" - wieder aufgehoben oder erneut abgeändert werden kann (so zB BayObLGZ 1996, 256 = MDR 1997, 136 = FGPrax 1997, 19 = WuM 1997, 57 = WE 1997, 266; WE 1997, 475).

    dd) Anlass zur Vorlage nach § 28 Abs. 2 FGG sieht der Senat trotz seines Abweichens von BayObLGZ 1996, 256 (ua) nicht, weniger deshalb, weil auch das OLG Karlsruhe (aaO) nicht vorgelegt hat, sondern weil der BGH-Beschluss vom 20.9.2000 insoweit neue Beurteilungsmaßstäbe gesetzt und der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts die Grundlage entzogen hat.

  • BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 79/99

    Aufnahme von Forderungen und Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft

    aa) Ein Eigentümerbeschluß, der den in § 16 Abs. 2 WEG oder in der Gemeinschaftsordnung festgelegten Kostenverteilungsschlüssel abändert oder unter Verletzung von § 16 Abs. 3 WEG eine Sonderumlage anordnet, verstößt nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften (vgl. § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG ); er berührt auch nicht den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums, der einem vereinbarungsersetzenden oder abändernden Mehrheitsbeschluß nicht zugänglich ist (BGHZ 127, 99/103 f.; BayObLGZ 1996, 256/257; BayObLG ZMR 1998, 509/511 und 1999, 778/779; a.A. Wenzel Festschrift für Hagen S. 231/240 f.).
  • BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04

    Bezeichnung der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Geltendmachung von

    Enthalten die vom Landgericht beizuziehenden Schriftstücke Angaben zur Kostenverteilung, dürfte es unter den gegebenen Umständen ausreichend sein, wenn lediglich der Verteilungsschlüssel angegeben ist und der Wohnungseigentümer hieraus den auf ihn entfallenden Teilbetrag durch eine einfache Rechenoperation ermitteln kann (BayObLG NZM 1998, 337; BayObLG FGPrax 1997, 19).
  • BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 169/99

    Zur Wirksamkeit eines bestandskräftigen Mehrheitsbeschlusses der

    Eigentümerbeschlüsse dieses Inhalts hat der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für wirksam erachtet, wenn sie nicht angefochten und daher bestandskräftig wurden (vgl. zur Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels BGHZ 127p 99/103 f.; BayObLGZ 1996, 256/257 und BayObLG ZMR 1999, 778/779; zur Genehmigung baulicher Veränderungen BayObLG NZM 2000, 672/673 und …
  • BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 162/97

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Sonderzahlung oder Sonderumlage

    Ein solcher Beschluß ist zwar, auch wenn er gegen die vereinbarte Gemeinschaftsordnung verstößt, wirksam (BGHZ 127, 99/102 f.; BayObLGZ 1996, 256 f.); bei einer solchen Rechtslage kann aber nicht mehr davon gesprochen werden, daß der Einzelbetrag ohne weiteres errechnet werden könne.
  • BayObLG, 09.06.2004 - 2Z BR 32/04

    Wohngeldforderung: Dritter als Schuldner - Aufrechnung

    Über die gemäß dem Eigentümerbeschluss vom 20.6.2001 abgeänderte Jahresabrechnung brauchten die Wohnungseigentümer nicht erneut abzustimmen, weil der Verteilungsmaßstab und der insoweit geschuldete Betrag durch eine einfache Rechenoperation zu ermitteln war (BayObLG NJW-RR 1998, 1386; BayObLG FGPrax 1997, 19/20).
  • BayObLG, 18.05.1999 - 2Z BR 1/99

    Zur Zustellung an den persönlich oder als Eigentümer an einem

    Mit der sofortigen weiteren Beschwerde wird nur noch das Ziel verfolgt, § 6 Absatz 1 der Gemeinschaftsordnung bezüglich der Aufzugskosten abzuändern, nicht aber, die Eigentümerbeschlüsse zu TOP 2 und TOP 3 der Versammlung vom 7.3.1997 für ungültig zu erklären; den Antrag zu TOP 8 lehnten die Wohnungseigentümer mehrheitlich ab, so daß es entgegen der Ansicht des Amtsgerichts hier an einem Beschluß fehlt, der für ungültig erklärt werden könnte, vielmehr ein sogenannter Nichtbeschluß vorliegt (vgl. BayObLGZ 1996, 256/257).
  • BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 1/00

    Geschäftswert und Beschwerdewert

  • OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 11 Wx 96/99

    Änderung eines Wohnungseigentümerbeschlusses

  • BayObLG, 07.08.2001 - 2Z BR 63/01

    Erfordernis eines Eigentümerbeschlusses über Jahresabrechnung,

  • BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 5/99

    Bemessung des Beschwerdewerts bei der Anfechtung der Entlastung eines Verwalters

  • BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 182/98

    Haftung für Wohngeldrückstände des Rechtsvorgängers aus den Abrechnungen früherer

  • BayObLG, 28.08.1997 - 2Z BR 75/97

    Ordnungsgemäße Verwaltung bei Anschaffung einer Leiter für Montage- und

  • BayObLG, 02.04.1997 - 2Z BR 14/97

    Keine Antragsänderung bei unwesentlicher Abweichung in der Beschwerdeinstanz -

  • BayObLG, 22.01.1998 - 2Z BR 114/97

    Beschlussfassung über die Wohngeldvorauszahlungspflicht

  • BayObLG, 30.04.1997 - 2Z BR 21/97

    Abänderung der Gemeinschaftsordnung durch beständskräftigen Mehrheitsbeschluß der

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