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   BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 139/96   

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BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 139/96 (https://dejure.org/1997,2094)
BayObLG, Entscheidung vom 27.03.1997 - 2Z BR 139/96 (https://dejure.org/1997,2094)
BayObLG, Entscheidung vom 27. März 1997 - 2Z BR 139/96 (https://dejure.org/1997,2094)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1018, 1090
    Dienstbarkeit zum ausschließlichen Verkauf eines bestimmten Produktes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit eines Verkaufsverbots von Weißbier auf einem Grundstück ins Grundbuch als Verbotsdienstbarkeit; Bestehen eines Rechts zur freien Auswahl des Warenlieferanten als Ausfluss des Eigentümerrechts am Grundstück; Möglichkeit zum Verkauf von anderen Bieren ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1O18, 1090; GBO § 18
    Bestimmtheit der Zwischenverfügung - Verpflichtung zum ausschließlichen Verkauf von Weißbier auch zur Absicherung einer Bezugsbindung als eintragungsfähige beschränkt persönliche Dienstbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2689 (Ls.)
  • NJW-RR 1997, 912
  • DNotZ 1998, 122
  • Rpfleger 1997, 371
  • BayObLGZ 1997 Nr. 20
  • BayObLGZ 1997, 129
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.01.1988 - V ZR 310/86

    Untersagung des Lagerns und Ausschenkens von Getränken durch eine Dienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 139/96
    In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.1.1988 (NJW 1988, 2364 ), auf die sich die Beteiligten stützten, habe es sich um ein umfassendes Verbot gehandelt.

    bb) Das Verbot, Getränke schlechthin oder alkoholische Getränke oder auch nur Bier auf einem Grundstück zu lagern oder zu vertreiben, kann nach ständiger Rechtsprechung zum Inhalt einer Dienstbarkeit gemacht werden (BGHZ 74, 293; BGH NJW 1962, 486; DNotZ 1976, 97; NJW 1981, 343/344; 1988, 2364; NJW-RR 1992, 593 ; BayObLGZ 1985, 290; OLG Karlsruhe NJW 1986, 3212 ).

    Daß diese Form der Dienstbarkeit mittelbar zu einer Beeinträchtigung des Rechts auf freie Auswahl des Lieferanten führen kann und nach Absicht der Berechtigten führen soll, ist unerheblich; gegen eine Dienstbarkeit zur Absicherung einer schuldrechtlichen Bezugsverpflichtung ist nichts einzuwenden (BGHZ 74, 293/296; BGH NJW 1985, 2474 ; 1988, 2364; NJW-RR 1992, 593 f.).

  • BGH, 03.05.1985 - V ZR 55/84

    Rechte des Inhabers einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit mit dem

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 139/96
    (2) Gegen die Einräumung des Rechts, ein Grundstück zum ausschließlichen Verkauf von Weißbier zu nutzen, bestehen keine rechtlichen Bedenken; es handelt sich hierbei zweifellos um die Benutzung "in einer einzelnen Beziehung" und damit um den rechtlich zulässigen Inhalt einer Dienstbarkeit (vgl. z.B. BGH NJW 1985, 2474 ; BayObLG MittBayNot 1981, 188).

    Unzulässiger Inhalt einer Dienstbarkeit wäre nach dieser Rechtsprechung nur eine Bezugsbindung, also das Verbot, auf dem Grundstück andere Biere als die einer bestimmten Brauerei zu verkaufen; denn das Recht zur freien Auswahl des Warenlieferanten ist kein Ausfluß des Eigentumsrechts am Grundstück (vgl. BGHZ 29, 244 ff.; BGH NJW 1985, 2474 ; BayObLG DNotZ 1972, 35O/353 f.).

    Daß diese Form der Dienstbarkeit mittelbar zu einer Beeinträchtigung des Rechts auf freie Auswahl des Lieferanten führen kann und nach Absicht der Berechtigten führen soll, ist unerheblich; gegen eine Dienstbarkeit zur Absicherung einer schuldrechtlichen Bezugsverpflichtung ist nichts einzuwenden (BGHZ 74, 293/296; BGH NJW 1985, 2474 ; 1988, 2364; NJW-RR 1992, 593 f.).

  • BGH, 30.01.1959 - V ZB 31/58

    Tankstellendienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 139/96
    Es handelt sich hier nicht um zwei selbständige Dienstbarkeiten, sondern um ein einheitliches Recht mit zwei Arten der bei einer Dienstbarkeit möglichen Belastung, nämlich der Einräumung des Rechts, das Grundstück in einer einzelnen Beziehung zu benutzen (§ 1018 BGB § 1090 Abs. 1 BGB 1. Alternative), sowie des Untersagungsrechts oder Verbots, auf dem Grundstück gewisse Handlungen vorzunehmen (§ 1090 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1018 BGB 2. Alternative; vgl. BGHZ 29, 244/246; BayObLGZ 1958, 323/326 ff.).

    Dies bedeutet zwar nicht, daß sich das Grundstück selbst in seinem sachlichen Bestand ändern müßte, erforderlich ist aber, daß die Vornahme der hiernach verbotenen Handlung eine andere Benutzung darstellen würde, als dies bei den weiterhin zulässigen Handlungen der Fall wäre (vgl. BGHZ 29, 244/248 f.; BayObLGZ 1989, 89/93 m.w.N.).

    Unzulässiger Inhalt einer Dienstbarkeit wäre nach dieser Rechtsprechung nur eine Bezugsbindung, also das Verbot, auf dem Grundstück andere Biere als die einer bestimmten Brauerei zu verkaufen; denn das Recht zur freien Auswahl des Warenlieferanten ist kein Ausfluß des Eigentumsrechts am Grundstück (vgl. BGHZ 29, 244 ff.; BGH NJW 1985, 2474 ; BayObLG DNotZ 1972, 35O/353 f.).

  • BGH, 06.12.1961 - V ZR 186/60
    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 139/96
    bb) Das Verbot, Getränke schlechthin oder alkoholische Getränke oder auch nur Bier auf einem Grundstück zu lagern oder zu vertreiben, kann nach ständiger Rechtsprechung zum Inhalt einer Dienstbarkeit gemacht werden (BGHZ 74, 293; BGH NJW 1962, 486; DNotZ 1976, 97; NJW 1981, 343/344; 1988, 2364; NJW-RR 1992, 593 ; BayObLGZ 1985, 290; OLG Karlsruhe NJW 1986, 3212 ).

    Jedoch kann das Verbot auch auf eine bestimmte Warengattung beschränkt werden (vgl. BGH NJW 1962, 486/487: nur Flaschenbier; BayObLGZ 1953, 295/298; KG OLGE 5, 154/155; Münch-Komm/Joost BGB 2. Aufl. § 1090 Rn. 11).

  • BGH, 22.01.1992 - VIII ZR 374/89

    Getränkebezugsverpflichtung in notariellem Übergabevertrag

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 139/96
    bb) Das Verbot, Getränke schlechthin oder alkoholische Getränke oder auch nur Bier auf einem Grundstück zu lagern oder zu vertreiben, kann nach ständiger Rechtsprechung zum Inhalt einer Dienstbarkeit gemacht werden (BGHZ 74, 293; BGH NJW 1962, 486; DNotZ 1976, 97; NJW 1981, 343/344; 1988, 2364; NJW-RR 1992, 593 ; BayObLGZ 1985, 290; OLG Karlsruhe NJW 1986, 3212 ).

    Daß diese Form der Dienstbarkeit mittelbar zu einer Beeinträchtigung des Rechts auf freie Auswahl des Lieferanten führen kann und nach Absicht der Berechtigten führen soll, ist unerheblich; gegen eine Dienstbarkeit zur Absicherung einer schuldrechtlichen Bezugsverpflichtung ist nichts einzuwenden (BGHZ 74, 293/296; BGH NJW 1985, 2474 ; 1988, 2364; NJW-RR 1992, 593 f.).

  • BGH, 18.05.1979 - V ZR 70/78

    Dienstbarkeit zur Absicherung einer Bierbezugsverpflichtung

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 139/96
    bb) Das Verbot, Getränke schlechthin oder alkoholische Getränke oder auch nur Bier auf einem Grundstück zu lagern oder zu vertreiben, kann nach ständiger Rechtsprechung zum Inhalt einer Dienstbarkeit gemacht werden (BGHZ 74, 293; BGH NJW 1962, 486; DNotZ 1976, 97; NJW 1981, 343/344; 1988, 2364; NJW-RR 1992, 593 ; BayObLGZ 1985, 290; OLG Karlsruhe NJW 1986, 3212 ).

    Daß diese Form der Dienstbarkeit mittelbar zu einer Beeinträchtigung des Rechts auf freie Auswahl des Lieferanten führen kann und nach Absicht der Berechtigten führen soll, ist unerheblich; gegen eine Dienstbarkeit zur Absicherung einer schuldrechtlichen Bezugsverpflichtung ist nichts einzuwenden (BGHZ 74, 293/296; BGH NJW 1985, 2474 ; 1988, 2364; NJW-RR 1992, 593 f.).

  • BGH, 25.03.1980 - KZR 17/79

    Bier- und Getränkelieferungsvertrag - Schriftform - Offene Preisklausel

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 139/96
    bb) Das Verbot, Getränke schlechthin oder alkoholische Getränke oder auch nur Bier auf einem Grundstück zu lagern oder zu vertreiben, kann nach ständiger Rechtsprechung zum Inhalt einer Dienstbarkeit gemacht werden (BGHZ 74, 293; BGH NJW 1962, 486; DNotZ 1976, 97; NJW 1981, 343/344; 1988, 2364; NJW-RR 1992, 593 ; BayObLGZ 1985, 290; OLG Karlsruhe NJW 1986, 3212 ).
  • BayObLG, 30.03.1989 - BReg. 2 Z 75/88

    Zulässiger Inhalt von Austragshausdienstbarkeiten

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 139/96
    Dies bedeutet zwar nicht, daß sich das Grundstück selbst in seinem sachlichen Bestand ändern müßte, erforderlich ist aber, daß die Vornahme der hiernach verbotenen Handlung eine andere Benutzung darstellen würde, als dies bei den weiterhin zulässigen Handlungen der Fall wäre (vgl. BGHZ 29, 244/248 f.; BayObLGZ 1989, 89/93 m.w.N.).
  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 60/87

    Eintragung; Grunddienstbarkeit; Teilung; Grundstück; Grundbuchberichtigung;

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 139/96
    Sie muß deshalb klar darlegen und aufzeigen, auf welche Weise und mit welchen Mitteln die Antragsteller die vom Grundbuchamt angenommenen Hindernisse beseitigen und damit ihr Antragsbegehren zum Erfolg führen können (BayObLGZ 1988, 102/104 f. m.w.N.; Demharter GBO 21. Aufl. Rn. 30 ff.).
  • BayObLG, 07.08.1985 - BReg. 2 Z 139/84

    Zulässigkeit einer Dienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 139/96
    bb) Das Verbot, Getränke schlechthin oder alkoholische Getränke oder auch nur Bier auf einem Grundstück zu lagern oder zu vertreiben, kann nach ständiger Rechtsprechung zum Inhalt einer Dienstbarkeit gemacht werden (BGHZ 74, 293; BGH NJW 1962, 486; DNotZ 1976, 97; NJW 1981, 343/344; 1988, 2364; NJW-RR 1992, 593 ; BayObLGZ 1985, 290; OLG Karlsruhe NJW 1986, 3212 ).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.1986 - 6 U 240/85

    Zulässiger Inhalt einer "Brauereidienstbarkeit"

  • BayObLG, 07.05.1981 - BReg. 2 Z 104/80

    Zum Umfang der Prüfungsbefugnis des Grundbuchamts, hier: Verlängerung einer

  • BGH, 22.01.1975 - VIII ZR 243/73
  • OLG München, 18.12.2012 - 34 Wx 452/12

    Grundbucheintragung: Wohnungsrecht unter der Bedingung einer bestehenden

    Allgemein als zulässig erachtet wird jedoch eine Zwischenverfügung mit dem Ziel, den Antrag einzuschränken, um ihm einen eintragungsfähigen Inhalt zu geben (BayObLG Rpfleger 1997, 371; KGJ 44, 263/268; Demharter § 18 Rn. 27).
  • OLG Zweibrücken, 23.05.2001 - 3 W 32/01

    Dienstbarkeit - Befeuerung mit Flüssiggas

    Sie darf nicht lediglich eine Beschränkung der rechtsgeschäftlichen Verfügungsfreiheit enthalten (BGHZ 29, 244, 248 f.; 74, 293, 297; BayObLGZ 1997, 129, 132).

    Danach handelt es sich hier nicht um eine unzulässige Dienstbarkeit, die den Bezug von Waren oder Leistungen bei einem anderen Anbieter, Hersteller oder Lieferanten als dem aus dem dinglichen Recht Berechtigten verbietet (vgl. BGH Rpfleger 1975, 171; NJW 1985, 2474; BayObLGZ 1976, 218, 222; 1997, 129, 133; BayObLG DNotZ 1972, 350, 353).

    bb) Für die Entscheidung des Falles kommt es nicht auf die in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilte Frage an, ob eine (beschränkte persönliche) Dienstbarkeit aus zwingenden tatsächlichen Gründen zur Folge haben darf, dass der jeweilige Eigentümer des belasteten Grundstücks die von ihm benötigte Wärmeenergie von dem Berechtigten beziehen muss (für die Wirksamkeit BGH WM 1984, 820, 821; OLG Düsseldorf Rpfleger 1979, 304 £; dagegen BayObLG DNotZ 1982, 251, 254; MDR 1982, 936, 937; offen gelassen in BayObLGZ 1985, 285, 289; vgl. noch BayObLGZ 1997, 129, 133; dem BayObLG zust. Palandt/Bassenge aaO).

  • OLG München, 24.02.2021 - 34 Wx 458/20

    Zulässigkeit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit betreffend Vertrieb

    So kann zwar das Verbot, Getränke schlechthin oder alkoholische Getränke oder auch nur Bier auf einem Grundstück herzustellen, zu lagern, zu vertreiben, auszuschenken oder sonst abzugeben, als Beschränkung nicht der rechtlichen Verfügungsfreiheit, sondern der Benutzung des Grundstücks in tatsächlicher Hinsicht nach ständiger Rechtsprechung zum Inhalt einer Dienstbarkeit gemacht werden (BGHZ 74, 293; NJW 1988, 2364; 1981, 343/344; 1962, 486; BayObLGZ 1997, 129/133; …
  • OLG Frankfurt, 29.06.1998 - 20 W 144/98

    Dingliches Vorkaufsrecht für mehrere Personen in Bruchteilsgemeinschaft

    Sie muß deshalb klar darlegen und aufzeigen, auf welche Weise und mit welchen Mitteln der Antragsteller die vom Grundbuchamt angenommenen Hindernisse beseitigen und damit sein Antragsbegehren zum Erfolg führen kann (OLG Frankfurt am Main Rpfleger 1977, 103; BayObLG DNotZ 1989, 164 und 1998, 122; KEHE/Herrmann GBR 4. Aufl. Rz. 53 ff.; Demharter aaO Rz. 30 ff., jeweils zu § 18).

    Auch kann mit einer Zwischenverfügung aufgegeben werden, einen Antrag klarzustellen oder einzuschränken, um ihm einen eintragungsfähigen Inhalt zu geben (BayObLG DNotZ 1998, 122; Demharter aaO Rz. 26 und 27; Meikel/Böttcher Rz. 76 und 77; jeweils aaO zu § 18).

  • OLG Hamm, 29.08.2005 - 15 W 217/05

    variable Grandschuldzinsen

    Es kann mit einer Zwischenverfügung aufgegeben werden, einen Eintragungsantrag einschließlich der ihm zugrunde liegenden Bewilligung klarzustellen oder einzuschränken, um ihm einen eintragungsfähigen Inhalt zu geben (vgl. BayObLGZ 1997, 129, 131 = NJW-RR 1997, 912; Demharter, GBO, 25. Aufl., § 18 Rdnr. 26; Meikel/Böttcher, Grundbuchrecht, 9. Aufl., § 18 Rdnr. 74; Wilke in: Bauer/von Oefele, GBO, § 18, Rdnr. 31).
  • OLG Schleswig, 09.09.2011 - 17 U 8/11

    Seniorenwohnanlage Dänischenhagen - OLG setzt jahrelangem Streit zwischen der

    Gehört zum zulässigen Inhalt einer Dienstbarkeit hierzu gewiss die Beeinflussung bestimmter Nutzungen im engeren Sinne - etwa das Verbot einer anderweitigen Nutzung eines Grundstücks als den Betrieb einer Werkstatt für Behinderte (BayObLGZ 1985, 285) oder das Verbot, dass auf einem Grundstück Weißbier produziert oder verkauft wird (BayObLGZ 1997, 129) -, hat die Rechtsprechung besonders des Bayerischen Obersten Landesgerichts es auch als zulässigen Inhalt einer Dienstbarkeit angesehen, dass Wohnraum nur von einem noch zu bestimmenden Personenkreis genutzt werde (BayObLGZ 1982, 184, 188 f.; BayOblGZ 1989, 89, 93 f.; BayObLGZ 2000, 140 ff.; LG München II MittBayNot 2002, 411 f., aber auch BGH NJW-RR 2003, 733 ff.; für inzwischen gerade zu gewohnheitsrechtlichen Rang Herbst, Unterlassungsdienstbarkeiten, in: Bundesnotarkammer (Hrsg.), Festschrift für Helmut Schippel zum 65. Geburtstag (1996), 187, 194 ff.).

    Hingegen zugelassen wurden "mittelbare" Einwirkungen auf die rechtsgeschäftliche Abschlussfreiheit, etwa die Bestellung von "Brauereidienstbarkeiten" dahin, dass auf einem Grundstück keine Getränke gelagert und ausgeschenkt werden sollen, wenn hierüber - nämlich über die Verpflichtung zur Nichtinanspruchnahme aus der Dienstbarkeit - letztlich bestehende Bezugsverträge namentlich gegenüber Brauereien abgesichert werden sollen (BGHZ 74, 293, 296 ff.; BGH WM 1985, 808 f.; BGH WM 1988, 765, 786; BGH WM 1988, 1091, 1092 f.; BayObLGZ 1997, 129, 133).

  • OLG München, 14.03.2014 - 34 Wx 502/13

    Grundbuchberichtigung nach dem Eintritt des Nacherbfalls: Voraussetzungen für die

    Die noch fehlende Konkretisierung des Eintragungsantrags ist aber im Allgemeinen kein Grund, den Antrag zurückzuweisen; vielmehr ist regelmäßig - so auch hier - der Erlass einer Zwischenverfügung (§ 18 Abs. 1 GBO) angebracht (siehe BayObLG Rpfleger 1997, 371; Demharter § 18 Rn. 26).
  • OLG Hamm, 03.12.2009 - 15 Wx 211/09

    Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung von Ansprüchen des

    Dabei geht es nicht lediglich um die Klarstellung einzelner Formulierungen in der Bewilligung eines an sich eintragungsfähigen Rechts, die durchaus Gegenstand einer Zwischenverfügung sein kann (BayObLG NJW-RR 1997, 912).
  • OLG Hamm, 27.11.2000 - 15 W 361/00

    Rechtsnachfolgezusatz bei einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Mit einer Zwischenverfügung kann nach anerkannter Auffassung aufgegeben werden, einen Eintragungsantrag klarzustellen oder einzuschränken, um ihm einen eintragungsfähigen Inhalt zu geben (BayObLG DNotZ 1998, 122, 123).
  • AG Frankfurt/Oder, 04.08.1999 - 2.5 C 761/99

    Rückerstattung von überbezahlten Betriebskosten ; Berechnung von Kosten für den

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  • OLG Frankfurt, 15.09.2016 - 20 W 112/16

    Anforderungen an Zwischenverfügung im Grundbuchverfahren

  • OLG Köln, 17.11.2015 - 2 Wx 255/15

    Anforderungen an den Inhalt einer Zwischenverfügung im Verfahren vor dem

  • BayObLG, 05.03.1998 - 2Z BR 132/97

    Anfechtbarkeit einer Verfügung des Grundbuchamts, die Ausführungen zur Rechtslage

  • OLG Stuttgart, 15.07.2004 - 2 U 43/04

    Grunddienstbarkeit: Wirksamkeit einer zeitlich unbegrenzten beschränkten

  • KG, 31.10.2006 - 9 U 148/05
  • OLG Frankfurt, 03.07.2012 - 20 W 186/12

    Grundbuch: Inhalt einer Zwischenverfügung

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