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   BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96   

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https://dejure.org/1997,5032
BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96 (https://dejure.org/1997,5032)
BayObLG, Entscheidung vom 07.07.1997 - 3Z BR 343/96 (https://dejure.org/1997,5032)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Juli 1997 - 3Z BR 343/96 (https://dejure.org/1997,5032)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegung der Sachkunde von Ärzten zur Erstellung von Gutachten über die Voraussetzungen einer Betreuung durch den Tatrichter; Darlegung der Sachkunde von Ärzten der Gesundheitsämter

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ärzte des höheren öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern als Sachverständige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 68b
    Tatrichterliche Darlegungen zur Sachkunde von Amtsärzten bei Erstellung von Gutachten über die Voraussetzungen einer Betreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1501
  • FamRZ 1997, 1565
  • BayObLGZ 1997 Nr. 36
  • BayObLGZ 1997, 206
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 19.05.1994 - 3Z BR 70/94
    Auszug aus BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96
    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG FamRZ 1995, 116 ; OLG Hamm. FamRZ 1995, 433/435; Knittel BtG § 1896 BGB Rn. 33 a).

    Aus der Beurteilung des Sachverständigen, der Betroffene sei bezüglich Vermögensangelegenheiten partiell geschäftsunfähig, konnte das Landgericht folgern, er sei auch bezüglich des Aufgabenkreises Vermögenssorge nicht in der Lage, seinen Willen frei und unbeeinflußt von seiner Krankheit zu bilden und zutreffend gewonnenen Einsichten entsprechend zu handeln (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 116 ).

  • OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94

    Verfahrenspfleger; Verlängerung; Gutachten; Inhalt; Willensäußerung;

    Auszug aus BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).

    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG FamRZ 1995, 116 ; OLG Hamm. FamRZ 1995, 433/435; Knittel BtG § 1896 BGB Rn. 33 a).

  • BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94

    Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der

    Auszug aus BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).

    Auch eine solche Anordnung setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner psychischen Erkrankung oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 63; 1995, 146/148).

  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96
    Auch eine solche Anordnung setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner psychischen Erkrankung oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 63; 1995, 146/148).

    Zur Erstellung von Gutachten gemäß § 68b Abs. 1 Satz 1 FGG kommen regelmäßig nur Nervenärzte, die öffentlich bestellten Amtsärzte mit psychiatrischer Vorbildung, auf dem Gebiet der Psychiatrie fachkundige Klinikärzte und die in Bayern bestellten Landgerichtsärzte in Betracht (BayObLGZ 1993, 63/65 m.w.N.).

  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).
  • BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 3 Z 98/87

    Verfahren über die vorläufige Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96
    Dies steht nicht in Widerspruch zum Beschluß des Senats vom 2.7.1987 (BayObLGZ 1987, 236).
  • BayObLG, 15.11.1995 - 3Z BR 211/95

    Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG Rpfleger 1996, 245 ; BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).
  • BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93

    Einwilligungsvorbehalt; Einwilligung; Betreuer; Verpflichtung; Höhe; Festlegung;

    Auszug aus BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96
    Hingegen ist die Frage der Geschäftsfähigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit für die Entscheidung über die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nicht von unmittelbarer Bedeutung (BayObLGZ 1993, 346/347; Dodegge NJW 1995, 2389/2394).
  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96
    Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 ff.; BayObLG FamRZ 1995, 1085 ).
  • BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 07.07.1997 - 3Z BR 343/96
    Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 ff.; BayObLG FamRZ 1995, 1085 ).
  • BayObLG, 19.06.2001 - 3Z BR 125/01

    Entrümpelung der Wohnung eines Betreuten

    Die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers von Amts wegen setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit o der Behinderung seinen willen nicht frei bestimmen kann (BayObLG FamRZ 1995, 116; BtPrax 1998, 30/31 m.w.N.; Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1908d Rn. 9), d. h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLGZ 1997, 206/207).
  • BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 246/01

    Voraussetzungen der Feststellung einer psychischen Krankheit oder seelischen

    Über die für die Erstellung von Gutachten gemäß § 68b Abs. 1 Satz 1 FGG zu fordernde Erfahrung verfügen in der Regel Nervenärzte, öffentlich bestellte Amtsärzte mit psychiatrischer Vorbildung, auf dem Gebiet der Psychiatrie fachkundige Klinikärzte und die in Bayern bestellten Landgerichtsärzte (vgl. BayObLGZ 1993, 63/65 m.w.N.; Bienwald § 68b FGG Rn. 36), nicht aber ohne weiteres Fachärzte für das öffentliche Gesundheitswesen (vgl. hierzu BayObLGZ 1997, 206/208 f.).
  • BayObLG, 19.02.1999 - 3Z BR 66/99

    Bestellung eines Betreuers auch für den Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung

    Die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLG FamRZ 1995, 116 ; BtPrax 1998, 30/31 m.w.N.; Palandt/ Diederichsen BGB 58.Aufl. § 1908d Rn.9), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLGZ 1997, 206/207).
  • BayObLG, 28.01.1998 - 3Z BR 370/97

    Reformatio in peius bei Anfechtung einer Betreuerbestellung durch den Betroffenen

    Das Landgericht konnte sich auf das von einem Arzt für Neurologie und Psychiatrie erstattete Sachverständigengutachten, das in sich widerspruchsfrei ist, stützen und die Ergebnisse seiner Entscheidung zugrunde legen (vgl. BayObLGZ 1993, 18/19; 1997, 206/208).
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