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   BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96   

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BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96 (https://dejure.org/1997,1948)
BayObLG, Entscheidung vom 11.07.1997 - 3Z BR 193/96 (https://dejure.org/1997,1948)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Juli 1997 - 3Z BR 193/96 (https://dejure.org/1997,1948)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entsprechende Anwendbarkeit der Bestimmungen über die Klageerweiterung im Verfahren über die Festsetzung der Vergütung des Betreuers; Voraussetzung der Vergütung für einen Pfleger; Möglichkeit des Tatrichters zur Schätzung der vom Pfleger oder Betreuer für die Erfüllung ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geltendmachen zusätzlichen Zeitaufwands im Beschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836; FGG § 23
    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im Verfahren über Festsetzung der Vergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 8
  • FamRZ 1997, 1563
  • BayObLGZ 1997, 213
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (23)

  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96
    a) Hinsichtlich des Zeitaufwands steht dem Tatrichter entsprechend § 287 ZPO ein Schätzungsermessen zu (BayObLGZ 1996, 47/50; BayObLG FamRZ 1996, 1166 ).

    Soweit es darauf ankommt, ob der Pfleger bzw. Betreuer den Zeitaufwand für erforderlich halten durfte (vgl. § 670 BGB ), ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. BayObLGZ 1996, 47/50; Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 24).

    Der Tatrichter hat die Stellung des Pflegers bzw. Betreuers zu berücksichtigen; dieser handelt grundsätzlich selbständig und in eigener Verantwortung (BayObLG Rpfleger 1977, 254/255; BayObLGZ 1996, 47/50), es ist grundsätzlich seine Sache, zu entscheiden, wie er seine Pflichten erfüllt (Senat Beschluß vom 2.5.1996 - 3Z BR 72/96).

  • BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 297/95

    Bemessung der Vergütung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96
    Vielmehr ist in der Regel von einem Richtwert in Höhe von 200 DM (einschließlich Mehrwertsteuer) auszugehen, der im Einzelfall gemäß den für alle Betreuer geltenden Grundsätzen (BayObLGZ 1996, 37/38 f.) erhöht oder herabgesetzt werden kann.
  • BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 279/96

    Vergütung des Rechtsanwaltes bei Betreuung des nicht mittellosen Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96
    Insoweit nimmt der Senat auf seinen Beschluß vom 15.1.1997 (BayObLGZ 1997, 44) Bezug.
  • BGH, 11.04.2012 - XII ZB 459/10

    Betreuervergütung: Berücksichtigung von Gegenansprüchen wegen Schlechterfüllung

    (1) In der Rechtsprechung und überwiegend auch in der Literatur besteht Einigkeit darüber, dass im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 168 FamFG, der für Betreuungsverfahren entsprechend gilt (§ 292 FamFG), Gegenansprüche, die darauf gestützt werden, der Vormund bzw. Pfleger oder Betreuer habe sein Amt mangelhaft geführt, nicht berücksichtigt werden können (OLG Schleswig FamRZ 2012, 143 Rn. 19; KG NJW-RR 2007, 1598; OLG Celle RVGreport 2004, 120; BayObLG FamRZ 1999, 1591, 1592; NJW-RR 1998, 8, 9 und …
  • BayObLG, 10.07.1998 - 3Z BR 104/98

    Zulässigkeit der Vergütung eines Betreuers aus dem Vermögen des Betroffenen

    Die Feststellung, welche Zeit der Betreuer aufgewendet hat, steht dem Tatrichter zu, dem insoweit entsprechend § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (BayObLGZ 1997, 213/215; 1996, 47/50).

    Art und Umfang der Ermittlungen bestimmt der Richter nach pflichtgemäßem Ermessen nach Lage des Einzelfalls, ohne an Beweisanträge gebunden zu sein (BayObLGZ 1997, 213/216; 1979, 232/237).

    (4) Zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, der Einwand, der Betreuer habe seine Tätigkeit oberflächlich, nachlässig und mangelhaft geführt, könne im Vergütungsbewilligungsverfahren regelmäßig nicht berücksichtigt werden (vgl. BayObLGZ 1997, 213/216; BayObLG NJW 1988, 1919).

  • BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00

    Bestellung und Entlassung eines Betreuers

    Damit können sie im Verfahren der weiteren Beschwerde keinen Erfolg haben (vgl. BayObLGZ 1997, 213/216 = NJW-RR 1998, 8/9).
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