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   BayObLG, 11.12.1997 - 1Z BR 143/97   

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BayObLG, 11.12.1997 - 1Z BR 143/97 (https://dejure.org/1997,3047)
BayObLG, Entscheidung vom 11.12.1997 - 1Z BR 143/97 (https://dejure.org/1997,3047)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Dezember 1997 - 1Z BR 143/97 (https://dejure.org/1997,3047)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung der Adoptionsanträge des nichtehelichen Vaters und dessen Ehefrau ; Entschädigung eines Sachverständigen für ein vorgelegtes familienpsychologisches Gutachten ; Objektiv erforderlicher Zeitaufwand für die sachgemäße Beantwortung der Beweisfrage ; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinweispflicht des Sachverständigen bei Kostensteigerung - Kürzung der Sachverständigenentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung des Sachverständigen zum Hinweis auf die Höhe der Kosten eines Gutachtens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3788 (Ls.)
  • NJW-RR 1998, 1294
  • FamRZ 1998, 1456
  • BayObLGZ 1997 Nr. 71
  • BayObLGZ 1997, 353
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 26.06.1996 - 7 W 69/95
    Auszug aus BayObLG, 11.12.1997 - 1Z BR 143/97
    bb) In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, daß ein Sachverständiger, der seiner Hinweispflicht gemäß § 407a Abs. 3 Satz 2 ZPO nicht nachkommt und es schuldhaft versäumt, das Gericht darauf hinzuweisen, daß die voraussichtlichen Gutachterkosten den Auslagenvorschuß erheblich übersteigen, eine Kürzung seines Entschädigungsanspruchs grundsätzlich hinzunehmen hat (vgl. SchlHOLG SchlHA 1997, 190; OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 96/97; Meyer/Höver/Bach Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen 20. Aufl. § 16 Rn. 10.1 und § 3 Rn. 10.1 m.w.N.; Hartmann Kostengesetze 27. Aufl. § 3 ZSEG Rn 17 m.w.N.; Zöller/Greger ZPO 20. Aufl. § 413 Rn. 6 m.w.N.; Jessnitzer/Frieling Der gerichtliche Sachverständige 10. Aufl. Rn. 855; Bayerlein/Vygen Sachverständigenrecht § 41 Rn. 68).

    Eine Überschreitung des Auslagenvorschusses ist im Regelfall dann als wesentlich anzunehmen, wenn die voraussichtlichen Kosten 20 bis 25 % darüberliegen (vgl. OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 96/97).

  • BGH, 05.10.1972 - III ZR 168/70

    Haftung des Landes als Träger der Justizhoheit für ärztliche Kunstfehler eines

    Auszug aus BayObLG, 11.12.1997 - 1Z BR 143/97
    b) Beauftragt das Gericht einen Sachverständigen, so wird zwischen dem Justizfiskus und dem Gutachter ein Rechtsverhältnis öffentlich-rechtlicher Natur begründet (BGHZ 59, 310/311), für das die Grundsätze des § 242 BGB sinngemäß anzuwenden sind.
  • BGH, 04.06.1987 - X ZR 27/86

    Angemessenheit des Zeitaufwands eines Sachverständigen

    Auszug aus BayObLG, 11.12.1997 - 1Z BR 143/97
    Die Höhe der Leistungsentschädigung des Sachverständigen bemißt sich für eine schriftliche Gutachtertätigkeit grundsätzlich nach dem für die sachgemäße Beantwortung der Beweisfrage objektiv erforderlichen Zeitaufwand (§ 3 Abs. 2 Sätze 1, 2 ZSEG ; BGH NJW-RR 1987, 1470/1471).
  • LSG Bayern, 08.06.2015 - L 15 SF 255/14

    Kürzung der Vergütung eines Gutachters bei erheblicher Überschreitung des

    Denn eine solche ist nur möglich, wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände anzunehmen ist, dass bei rechtzeitiger Anzeige der Mehrkosten der Gutachtensauftrag eingeschränkt oder beendet worden wäre (OLG Stuttgart, MDR 2008, 652 f.; OLG Celle, BauR 2008, 718 f.; OLG Düsseldorf, BauR 2003, 1448; BayObLGZ 1997, 353 ff.).

    Hierbei kommt es darauf an, ob und inwieweit das Gutachten für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich war und ob der Kläger bei rechtzeitiger Mitteilung von Mehrkosten die Klage oder die Berufung zurückgenommen hätte (OLG Celle, BauR 2008, 718 f.; OLG Düsseldorf, BauR 2003, 1448; BayObLGZ 1997, 353 ff.).

  • AG Ebersberg, 24.02.2019 - 3 F 733/15

    Gerichtliche Festsetzung der Sachverständigenvergütung und

    Es ist bereits zweifelhaft, ob diese Überlegungen auf Kindschaftssachen anwendbar sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - II-6 WF 43/12; a.A. BayObLG, Beschluss vom 11.12.1997 - 1Z BR 143/97; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.08.2018 - 11 WF 900/18).

    Jedenfalls kommt eine Einschränkung der Vergütung nur in Betracht, wenn angenommen werden kann, dass bei rechtzeitiger Anzeige die Tätigkeit des Sachverständigen eingeschränkt oder zurückgenommen worden wäre (vgl. BayObLG, Beschluss vom 11.12.1997 - 1Z BR 143/97; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.08.2018 - 11 WF 900/18).

  • OLG Stuttgart, 12.11.2007 - 8 W 452/07

    Gutachterkosten: Reduzierung des Entschädigungsanspruchs wegen unterlassener

    Diese von der Rechtsprechung (OLGR Bremen 2006, 150; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Februar 2005, Az. 10 W 98/04; OLGR Düsseldorf 2003, 263; OLG Nürnberg NJW-RR 2003, 791; OLG Koblenz ZfSch 2002, 134; BayObLG NJW-RR 1998, 1294; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht HVBG-INFO 1998, 2816: 10%; OLG Celle NJW-RR 1997, 1295; OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 96; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen E-LSG B-021: 10%; OLG Köln MDR 1990, 559; Huber in Musielak, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 407a Rdnr. 4 und 7; Greger in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 407a Rdnr. 3 und § 413 Rdnr. 6; je m. w. N.) festgelegte Grenze wird durch die Kostenrechnung des Antragstellers bei weitem überschritten.
  • OLG Brandenburg, 09.09.2019 - 9 WF 189/19

    Beschwerde gegen die Festsetzung einer Sachverständigenvergütung

    Dies war bereits Stand der Rechtsprechung vor den Reformen des Familienverfahrensrechts (vgl. zum FGG BayObLG, FamRZ 1998, 1456) und folgt seit dem 01. September 2009 aus den §§ 30 Abs. 1 FamFG, 407a Abs. 4 S. 2 ZPO (OLG Nürnberg FamRZ 2019, 130; i.E. auch OLG Brandenburg FamRZ 2014, 154).

    Kann im Rahmen der durchgeführten Prognose nicht festgestellt werden, ob der Auftrag trotz Kostenüberschreitung weitergeführt worden wäre, so trägt der Sachverständige das Risiko der Unaufklärbarkeit (OLG Brandenburg FamRZ 2014, 154; BayObLG FamRZ 1998, 1456).

  • OLG Frankfurt, 03.05.2023 - 4 UF 258/21

    Anwendungsbereich § 407a Abs. 4 S. 2 ZPO

    Nach der auch vom Bezirksrevisor, in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffassung findet § 407a Abs. 4 Satz 2 ZPO über § 30 Abs. 1 FamFG auch in den von Amts wegen einzuleitenden Kindschaftssachen uneingeschränkte Anwendung mit der Folge, dass ein vom Gericht mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragter Sachverständiger dem Gericht rechtzeitig einen Hinweis zu erteilen hat, wenn die voraussichtlich entstehenden Kosten der Gutachtenerstattung erkennbar außer Verhältnis zum Wert des Streitgegenstands stehen (so BayObLG FamRZ 1998, 1456; OLG Nürnberg FamRZ 2019, 130; OLG Brandenburg FamRZ 2020, 368; OLG Oldenburg NZFam 2022, 116; OLG Frankfurt am Main (18. Zivilsenat) NZFam 2022, 30; OLG Frankfurt am Main (1. Familiensenat) MDR 2023, 108 in Bezug auf eine Umgangssache; OLG München FamRZ 2023, 372; LG Frankfurt am Main NZFam 2022, 947; Schneider JVEG, 4. Aufl. 2021, § 8a, Rdnr. 29; BeckOK-Kostenrecht, Dörndorfer/Wendtland/Gerlach/Diehn/Bleutge, 41. Edition, Stand: 1.4.2023, § 8a, Rdnr. 25; Prütting/Helms/Hammer/Dürbeck, FamFG, 6. Aufl. 2023, § 163, Rdnr. 32).

    Von erkennbar außer Verhältnis zum Wert des Streitgegenstands stehenden Kosten der Gutachtenerstattung wird dabei ausgegangen, wenn die Kosten den sich aus § 45 Abs. 1 FamGKG ergebenden Regelwert um mehr als ein Viertel (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1456), mehr als die Hälfte (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2020, 368), mehr als das Doppelte (so OLG Frankfurt am Main MDR 2023, 108, allerdings auf die Nettokosten ohne die darauf entfallende Umsatzsteuer abstellend) oder mehr als das Dreifache (so OLG Nürnberg FamRZ 2019, 130; LG Frankfurt am Main NZ Fam 2022, 847) übersteigen.

  • OLG Jena, 01.08.2014 - 7 U 405/12

    Minderung der Vergütung des Sachverständigen

    Denn eine solche ist nur möglich, wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände anzunehmen ist, dass bei rechtzeitiger Anzeige der Mehrkosten der Gutachtensauftrag eingeschränkt oder beendet worden wäre (OLG Stuttgart, MDR 2008, 652 f.; OLG Celle, BauR 2008, 718 f.; OLG Düsseldorf, BauR 2003, 1448; BayObLGZ 1997, 353 ff.).

    Hierbei kommt es darauf an, ob und inwieweit das Gutachten für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich war und ob der Kläger bei rechtzeitiger Mitteilung von Mehrkosten die Klage oder die Berufung zurückgenommen hätte (OLG Celle, BauR 2008, 718 f.; OLG Düsseldorf, BauR 2003, 1448; BayObLGZ 1997, 353 ff.).

  • OLG Nürnberg, 22.08.2018 - 11 WF 900/18

    Überhöhte Gutachtenkosten für familienpsychologisches Gutachten

    Erforderlich hierfür wäre aber nicht nur ein schuldhafter Verstoß, sondern auch, dass der Auftrag an den Sachverständigen bei Hinweis auf die erhöhten Kosten eingeschränkt oder zurückgenommen worden wäre (BayObLG NJW-RR 1998, 1294; OLG Nürnberg NJW-RR 2003, 791; Scheuch, a.a.O., Rn. 6).
  • OLG Naumburg, 19.06.2012 - 1 W 30/12

    Sachverständigenvergütung: Unterlassener Hinweis des Sachverständigen auf eine

    Hat der Sachverständige gegen diese Hinweispflicht verstoßen, so kann dies im Einzelfall eine Kürzung seiner Vergütungsansprüche zur Folge haben (vgl. OLG Stuttgart, MDR 2008, 625; OLG Koblenz, JurBüro 2010, 214; BayObLG, NJW-RR 1998, 1294 f.; OLG Düsseldorf, OLGR 2003, 263 ff.; offen gelassen in BGH, NJW-RR 2012, 311-313).
  • LG Memmingen, 18.11.2019 - 2 HK OH 407/17

    Keine Kürzung der Sachverständigenvergütung trotz Verletzung der Hinweispflicht

    Bis zur Neufassung des § 8a Abs. 4 JVEG durch das Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 15.10.2016 (BGBl. I Seite 2222) entsprach ständiger Rechtsprechung und herrschender Meinung in der Literatur, dass eine Kürzung unterbleibt, wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände unter Anlegung eines objektiven Maßstabs davon auszugehen ist, dass auch bei pflichtgemäßer Anzeige die Tätigkeit des Sachverständigen weder eingeschränkt noch ihre Fortsetzung unterbunden worden wäre (vgl. BayObLGZ 1997, 353 Tz. 16; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 01.08.2014 - 7 U 405/12 -, Tz. 6 jeweils m. w. Nachw., zitiert nach juris).

    Da grundsätzlich bei einer Abweichung der Vergütung vom geforderten Auslagenvorschuss um mehr als 20% eine Kürzung vorzunehmen ist, trifft das Risiko der Unaufklärbarkeit dieser Voraussetzungen den Sachverständigen (vgl. BayObLGZ 1997, 353 Tz. 16, juris; Zimmermann, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 407a ZPO Tz. 12 m.w.Nachw.).

  • OLG Brandenburg, 07.03.2013 - 13 WF 121/12

    Sachverständigenvergütung im FamFG-Verfahren: Kürzung des Vergütungsanspruchs bei

    9 Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in einem Verfahren nach dem FamFG ein Sachverständiger grundsätzlich verpflichtet ist, das Gericht rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass voraussichtlich Kosten erwachsen, die erkennbar außerhalb im Verhältnis zum Wert des Verfahrensgegenstandes stehen (vgl. dazu BayObLG, FamRZ 1998, 1456 zum FGG), kommt eine Kürzung des Vergütungsanspruchs des Sachverständigen hier nicht in Betracht.

    Kann im Rahmen der durchgeführten Prognose nicht festgestellt werden, ob der Auftrag trotz Kostenüberschreitung weitergeführt worden wäre, so trägt der Sachverständige das Risiko der Unaufklärbarkeit (BayObLG FamRZ 1998, 1456).

  • OLG Celle, 02.10.2007 - 2 W 85/07

    Überschreitung eines Vorschusses ohne vorherige Anzeige durch einen gerichtlich

  • LG Memmingen, 22.04.2020 - 2 HK OH 407/17

    Beschwerde, Erinnerung, Verletzung, Anordnung, Auslegung, Kostenrechnung,

  • BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 120/02

    Sachverständigenkosten im Wohnungseigentumsverfahren - Hinweispflicht bei

  • OLG Nürnberg, 10.10.2002 - 6 W 1891/02

    Entschädigung des Sachverständigen bei erheblicher Überschreitung des

  • LG Berlin, 11.07.2007 - 82 T 112/06
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 5 U 198/94

    Festsetzung der Entschädigung für ein Sachverständigengutachten

  • OLG Nürnberg, 20.02.2006 - 4 W 100/06

    Überschreitung des Kostenvorschusses

  • BayObLG, 18.11.2004 - 3Z BR 224/04

    Niederschlagung von Auslagen für Sachverständigen im Wohnungseigentumsverfahren

  • BayObLG, 10.03.2004 - 3Z BR 237/03

    Kostenschuldner in Antragsverfahren - Hinweispflicht des Sachverständigen auf

  • OLG Frankfurt, 22.07.2022 - 12 W 21/22

    Vergütung von Hilfskräften des Sachverständigen

  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2004 - L 12 U 2047/03 KO-A

    Keine Begrenzung der Entschädigung des Sachverständigen auf Kostenvorschuss bei

  • LG Neuruppin, 28.11.2018 - 4 T 108/18
  • KG, 25.01.2001 - 19 WF 9138/00

    Rechtsfolgen der Überschreitung des Auslagenvorschusses durch den

  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 16.02.1999 - 16 F 194/97
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