Rechtsprechung
BayObLG, 19.02.1997 - 3Z BR 61/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung der Betreuung bei unfallbedingter Schwerbeschädigung; Ausgleich des Kosten der Betreuung; Berechnung einer finanziellen Grundlage zur Vergütung des Betreuers
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Nicht selbst bewohnte Eigentumswohnung des Betreuten als Vermögen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1835 Abs. 4 Satz 1; BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 7
Keine Mittellosigkeit des Betreuten bei Miteigentum an nicht selbst genutzter Eigentumswohnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- jurpage.net (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 701 XVII 8265/96
- AG Wunsiedel - XVII 279/94 nunmehr AG München 701 XVII 8265/96
- LG Hof, 18.01.1996 - 2 T 6/96
- BayObLG, 19.02.1997 - 3Z BR 61/96
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 1498
- BayObLGZ 1997, 82
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (9)
- BayObLG, 05.09.1995 - 3Z BR 55/95
Hausgrundstück als verwertbares Vermögen eines Betreuten
Auszug aus BayObLG, 19.02.1997 - 3Z BR 61/96
Dies ist u.a. bei einem angemessenen Hausgrundstück der Fall, das von dem Betreuten allein oder zusammen mit Angehörigen ganz oder teilweise bewohnt wird (§ 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG ; vgl. BayObLGZ 1995, 307;… Knittel BtG § 1835 BGB Rn. 24;… MünchKomm/Wax § 115 ZPO Rn. 53).Der Einsatz oder die Verwertung von über der Schongrenze von 8 000 DM liegendem Vermögen scheidet ferner aus, soweit dies aufgrund einer Würdigung der Gesamtsituation.(vgl. OLG Oldenburg FamRZ 1996, 953/955) für den Betreuten und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen eine besondere Härte bedeuten würde (§ 88 Abs. 3 BSHG ; vgl. BayObLGZ 1995, 307;… Knittel § 1835 BGB Rn. 24).
Nach dieser Bestimmung soll die Lebensgrundlage des Betreuten nicht unzumutbar beeinträchtigt werden (vgl. BayObLGZ 1995, 307/310).
- BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 60.88
Sozialhilfe - Hausgrundstück
Auszug aus BayObLG, 19.02.1997 - 3Z BR 61/96
Erforderlich ist jedoch, daß der Betreute das Hausgrundstück bzw. die Eigentumswohnung - zumindest auch - selbst bewohnt (vgl. BVerwG NJW 1992, 1402/1403;… Oestreicher/Schelter/Kunz § 88 Rn. 17;… Stein/Jonas/Bork § 115 Rn. 109).(3) Bei dieser Sachlage kann die Eigentumswohnung für die Betroffene die nach der gesetzlichen Zweckbestimmung des § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG maßgebliche Funktion, der Betroffenen selbst als Wohnstatt zu dienen (vgl. BVerwG NJW 1992, 1402/1403;… MünchKomm/Wax § 115 ZPO Rn. 53), nicht mehr erfüllen.
- OLG Oldenburg, 20.12.1995 - 5 W 195/95
Auszug aus BayObLG, 19.02.1997 - 3Z BR 61/96
Bis zu dieser Grenze hat er durch die Betreuerbestellung bedingte Einschränkungen in der bisherigen Lebensführung jedoch hinzunehmen (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 1996, 953/955).Der Einsatz oder die Verwertung von über der Schongrenze von 8 000 DM liegendem Vermögen scheidet ferner aus, soweit dies aufgrund einer Würdigung der Gesamtsituation.(vgl. OLG Oldenburg FamRZ 1996, 953/955) für den Betreuten und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen eine besondere Härte bedeuten würde (§ 88 Abs. 3 BSHG ; vgl. BayObLGZ 1995, 307;… Knittel § 1835 BGB Rn. 24).
- BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 350/95
Weitere Beschwerde im Verfahren der Festsetzung der Aufwandsentschädigung, wenn …
Auszug aus BayObLG, 19.02.1997 - 3Z BR 61/96
Es ist insbesondere nicht durch § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1835 Abs. 4 Satz 2 BGB , § 16 Abs. 2 ZSEG ausgeschlossen, da es um die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Staatskasse geht (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BGH NJW 1997, 58 ). - BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60
Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts
Auszug aus BayObLG, 19.02.1997 - 3Z BR 61/96
Dieser Mangel führt jedoch nicht zur Zurückverweisung der Sache, da der Senat den Sachverhalt, ohne daß es weiterer Ermittlungen bedarf, aus den Akten - ergänzen kann (vgl. BGHZ 35, 135 /142 f.; BGH NJW 1996, 2581 ; BayObLGZ 1985, 63/66). - BGH, 19.06.1996 - XII ZB 89/96
Entscheidungskompetenz bei weiterer Beschwerde gegen die Verwerfung einer …
Auszug aus BayObLG, 19.02.1997 - 3Z BR 61/96
Dieser Mangel führt jedoch nicht zur Zurückverweisung der Sache, da der Senat den Sachverhalt, ohne daß es weiterer Ermittlungen bedarf, aus den Akten - ergänzen kann (vgl. BGHZ 35, 135 /142 f.; BGH NJW 1996, 2581 ; BayObLGZ 1985, 63/66). - BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96
Anspruch des Vormundes oder Betreuers eines mittellosen Mündels auf Gewährung …
Auszug aus BayObLG, 19.02.1997 - 3Z BR 61/96
Es ist insbesondere nicht durch § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1835 Abs. 4 Satz 2 BGB , § 16 Abs. 2 ZSEG ausgeschlossen, da es um die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Staatskasse geht (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BGH NJW 1997, 58 ). - BVerwG, 17.01.1991 - 5 C 53.86
Kein Zugriff des Sozialhilfeträgers auf eine "kleine Eigentumswohnung"
- BayObLG, 14.02.1985 - BReg. 2 Z 97/84
Auszug aus BayObLG, 19.02.1997 - 3Z BR 61/96
Dieser Mangel führt jedoch nicht zur Zurückverweisung der Sache, da der Senat den Sachverhalt, ohne daß es weiterer Ermittlungen bedarf, aus den Akten - ergänzen kann (vgl. BGHZ 35, 135 /142 f.; BGH NJW 1996, 2581 ; BayObLGZ 1985, 63/66).
- BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01
Schriftform einer Beschwerdeschrift, der die Unterschrift des Bezirksrevisors …
Die Verwertung von Vermögen bedeutet für den Betreuten eine Härte im Sinne des § 88 Abs. 3 BSHG, wenn sie zu einem den Leitvorstellungen des § 88 Abs. 2 BSHG nicht entsprechenden Ergebnis führen (vgl. BayObLGZ 1995, 307/310;… Kunz § 88 Rn. 23), insbesondere eine angemessene Lebensführung des Betreuten oder die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung wesentlich erschweren würde (§ 88 Abs. 3 Satz 2 BSHG; vgl. BayObLGZ 1995, 307/310; 1997, 82/84). - BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 115/02
Vermögen des Betroffenen bei Verbindlichkeiten gegenüber Sozialhilfeträger
a) Zutreffend hat das Landgericht für die Frage der Bewilligung der Vergütungen und Auslagen das bis 31.12.1998 geltende Recht herangezogen (BayObLGZ 1999, 21/23), insoweit für die Frage der Mittellosigkeit der Betroffenen (§ 1835 Abs. 4, § 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB a.F.) und des heranzuziehenden Vermögens die Vorschriften des Sozialhilferechts für maßgebend erachtet (BayObLGZ 1995, 212/213 und 1997, 82/83) sowie hinsichtlich der tatsächlichen Grundlagen der Mittellosigkeit auf den Zeitpunkt seiner Entscheidung abgestellt (vgl. BayObLGZ 1995, 395; OLG Köln NJWE-FER 1998, 251; KG FGPrax 1997, 224). - BayObLG, 20.08.2003 - 3Z BR 143/03
Betreuervergütung und Härte im Sinne von § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG
Die vom Landgericht zu Recht im Grundsatz herangezogenen Entscheidungen des Senats (BayObLGZ 1995, 307/310 und 1997, 82/84 - in Anlehnung an BVerwGE 23, 149/158) betreffen Immobilien und stellen auf wirtschaftliche Umstände bei der Feststellung einer Härte im Sinne von § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG ab.
- BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97
Mittellosigkeit des Betreuten - Vergütungsanspruch des Betreuers bei überlanger …
Der entsprechende Selbstbehalt ist nach Maßgabe der Regelungen des Bundessozialhilfegesetzes zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1997, 82/83; vgl. auch § 115 ZPO ). - BayObLG, 29.06.2001 - 3Z BR 98/01
Schongrenze des vom Betreuten für die Vergütung des Betreuers einzusetzenden …
Die Begrenzung des Schonvermögens auf 4500 DM bedeutet für den Betreuten in der Regel eine "Härte", soweit dies zu einem den Leitvorstellungen des § 88 Abs. 2 BSHG nicht entsprechenden Ergebnis führen (vgl. BayObLGZ 1995, 307/310;… Kunz in Oestreicher/Schelter/Kunz/Decker BSHG § 88 Rn. 23), hierdurch insbesondere eine angemessene Lebensführung des Betreuten oder die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung wesentlich erschwert würde (§ 88 Abs. 3 Satz 2 BSHG; vgl. BayObLGZ 1995, 307/310; 1997, 82/84). - OLG Köln, 13.09.2000 - 16 Wx 97/00
Schonbetrag für den mittellosen Betreuten
Während teilweise vertreten wurde, dass entsprechend dem Wortlaut des § 1 Abs. 1 Nr. 1 b) der Durchführungs-VO zu § 88 BSHG nur dann von 8.000,00 DM auszugehen sei, wenn die Voraussetzungen des § 67 BSHG (Blinde) oder des § 69a Abs. 3 BSHG (Schwerstbehinderte) vorliegen (vgl. LG Berlin BtPrax 1997, 204; LG Krefeld BtPrax 1993, 340; LG Münster FamRZ 1994, 1336), stand insbesondere die obergerichtliche Rechtsprechung auf dem Standpunkt, dass die Lage von Betreuten, denen wegen einer Erkrankung nach § 1896 BGB mit oder gegen ihren Willen ein Betreuer bestellt wird, mit der Situation von Pflegebedürftigen im Sinne der §§ 67, 69a Abs. 3 BSHG vergleichbar und ihnen deshalb der höhere Betrag von 8.000,00 DM zu belassen sei (vgl. BayObLG in st. Rspr. BayObLG FamRZ 1995, 1375; BayObLGR 1995, 60 = BayObLGZ 1995, 212 = FamRZ 1995, 1599; BayObLGR 1997, 53 = BayObLGZ 1997, 82; BayObLGR 1998, 36; BayObLG FamRZ 1998, 507 = NJW-RR 1998, 435; KG FamRZ 1998, 188 = KGR 1997, 188 = FGPrax 1997, 224 = NJW-RR 1998, 436; offengelassen von OLG Zweibrücken OLGR 1999, 106). - BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 118/02
Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche eines Berufsbetreuers ; …
a) Zutreffend hat das Landgericht für die Frage der Bewilligung der Vergütungen und Auslagen das bis 31.12.1998 geltende Recht herangezogen (BayObLGZ 1999, 21/23), insoweit für die Frage der Mittellosigkeit der Betroffenen (§ 1835 Abs. 4, § 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB a.F.) und des heranzuziehenden Vermögens die Vorschriften des Sozialhilferechts für maßgebend erachtet (BayObLGZ 1995, 212/213 und 1997, 82/83) sowie hinsichtlich der tatsächlichen Grundlagen der Mittellosigkeit auf den Zeitpunkt seiner Entscheidung abgestellt (vgl. BayObLGZ 1995, 395; OLG Köln NJWE-FER 1998, 251; KG FGPrax 1997, 224).