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   BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95   

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BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95 (https://dejure.org/1997,4609)
BayObLG, Entscheidung vom 05.02.1997 - 1Z BR 180/95 (https://dejure.org/1997,4609)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Februar 1997 - 1Z BR 180/95 (https://dejure.org/1997,4609)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfolgung des dynastischen Prinzips; Umfang der Amtsermittlungspflicht; Auslegung des Begriffes "Universalerbin"; Auswirkungen des Verhaltens von Beteiligten nach dem Tod des Erblassers für die Auslegung des Erblasserwillens; Auslegung mehrerer Testamente mit Bezug ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Wirkungen der Anordnung der Einziehung eines Erbscheins durch ein Landgericht für das weitere Verfahren; Rechtliche Wirkungen der Einsetzung einer Person als Universalerben; Voraussetzungen der Einziehung eines Erbscheins; Voraussetzungen der Unrichtigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133, § 2100, § 2361
    Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des Begriffs Universalerbe - Abgrenzung von Vollerbschaft zur Vor- oder Nacherbschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 836
  • FamRZ 1997, 1365
  • BayObLGZ 1997, 59
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (26)

  • OLG München, 11.06.2018 - 31 Wx 294/16

    Ergänzende Testamentsauslegung

    Dabei ist zur Auslegung der einzelnen Verfügung der gesamte Inhalt der Testamentsurkunde einschließlich aller Nebenumstände heranzuziehen und zu würdigen (vgl. BGH NJW 1993, 256; BayObLGZ 1997, 59/66; 1994, 313/318).
  • OLG München, 21.05.2007 - 31 Wx 120/06

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei Verteilung des gesamten

    Die Auslegung des Testaments (§§ 133, 2084 BGB) durch das Landgericht kann auch unter Berücksichtigung des nur eingeschränkten Prüfungsmaßstabs in der Rechtsbeschwerdeinstanz (vgl. BayObLGZ 1997, 59/65) vom Senat nicht bestätigt werden.
  • OLG Hamm, 11.12.2006 - 15 W 94/06

    Abgrenzung einer testamentarischen Ersatzerbfolge gegenüber einer Nacherbfolge

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass im Erbscheinsverfahren die materiell-rechtliche Richtigkeit der Rechtslage grundsätzlich Vorrang hat und auch ein Erbschein noch nach langer Zeit nach seiner Erteilung wegen Unrichtigkeit eingezogen werden kann (BGHZ 47, 58; KG, OLGReport 1997, 178; BayObLGZ 1997, 59 = NJW-RR 1997, 836).

    1 Z 109/81">BayObLGZ 1982, 59; NJW-RR 1997, 836; OLG Zweibrücken, FGPrax 1999, 113; OLG Köln FamRZ 2003, 1784).

    Er ist einzuziehen, auch wenn seit seiner Erteilung ein langer Zeitraum verstrichen ist, zwischenzeitlich keine neuen Tatsachen aufgetreten sind und die der Erbscheinserteilung zugrundeliegende Testamentsauslegung denkgesetzlich möglich gewesen ist (BGHZ 47, 58; BayObLG NJW-RR 1997, 836).

  • OLG Karlsruhe, 10.08.2005 - 14 Wx 2/05

    Erb- und Verfahrensrecht: Befreiung des zum Alleinerben eingesetzten Vorerben;

    a) Zutreffend ist freilich der Ausgangspunkt des Landgerichts, wonach die beiden Testamente vom 11.11.1971 und vom 15.10.1987 in ihrer Gesamtheit die Erklärung des Erblasserwillens bilden: Nach dem ausdrücklichen Willen der Erblasserin sollte ihre frühere Verfügung durch die spätere ergänzt, also nicht aufgehoben oder widerrufen werden (vgl. BayObLGZ 1997, S. 59 ff., 64; Staudinger/Otte, BGB, 2003, Rdn. 68 vor § 2064).

    Auf die persönliche Anhörung der Beteiligten zur Sachaufklärung kann im vorliegenden Fall nicht deshalb verzichtet werden, weil von ihnen schriftsätzlich Stellung genommen worden ist (vgl. BayObLGZ 1997, S. 59 ff.; 64).

  • BayObLG, 29.07.1997 - 1Z BR 95/97

    Aufklärungspflicht des Beschwerdegerichts bei bestrittener Wirksamkeit und

    Diese Auslegung ist im Rahmen der auf Rechtsfehler beschränkten Nachprüfung durch den Senat (vgl. BayObLGZ 1997, 59, 65, Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 Rn. 48 m.w.N.) nicht zu beanstanden.

    Zur Ermittlung dieses Willens ist der gesamte Inhalt der Testamentsurkunde einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher außerhalb der Urkunde heranzuziehen (BGH NJW 1993, 256 ; BayObLGZ 1996, 165, 170 und 1997, 59, 65 f.).

    Im Sinn einer Abgrenzung zwischen Vor- beziehungsweise Nacherbschaft und Vollerbschaft muß sie nicht verstanden werden (vgl. BayObLGZ 1997, 59, 65 m.w.N.).

    Denn entscheidend ist der Wille des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung (BayObLG FamRZ 1995, 246, 248; vgl. auch BayObLGZ 1997, 59, 68).

  • OLG Stuttgart, 23.11.2020 - 8 W 359/20

    Auslegung eines privatschriftlichen Testaments bei Ausschluss aller Verwandten

    Da es um die Ermittlung des erklärten Willens geht, bildet der Wortlaut des Testaments den Ausgangspunkt der Auslegung (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 05. Februar 1997 - 1Z BR 180/95 -, Rn. 39, juris; Linnartz in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 2084 BGB [Stand: 18.09.2020], Rn. 7; Leipold, Erbrecht, 21. Auflage, Rn. 363).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2020 - 3 Wx 198/20

    Testamentsauslegung - Bezeichnung der Schlusserben als "die Kinder"

    Sofern das Nachlassgericht zu einer mit seinen früheren Feststellungen nicht mehr zu vereinbarenden anderen Testamentsauslegung gelangt, ist der Erbschein einzuziehen (BeckOGK/Neukirchen, a.a.O., § 2361 Rn. 11; BGH NJW 1967, 1126; BayObLG NJW-RR 1997, 836 f.).
  • OLG Köln, 27.12.2002 - 2 Wx 36/02

    Einziehung eines Erbscheins

    Diese Voraussetzungen sind nach vollständiger Aufklärung des Sachverhalts und abschließender Würdigung des dabei gewonnenen Ergebnisses zu beurteilen (BGHZ 40, 54 [56 ff.] = NJE 1963, 1972; BayObLG NJW-RR 1997, 836 [837]; OLG Zweibrücken, FGPrax 1999, 113 [114]; Bamberger/Roth, BGB, 2003, § 2361 Rn 2 ff.; Firsching/Graf, Nachlaßrecht, 8. Auflage 2000, Rn 4.493; MüKo/Promberger, BGB, 3. Auflage 1997, § 2361 Rn 20 f.; Staudinger/Firsching, BGB, 13. Auflage 1997, § 2361 Rn 15, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Nicht zu beanstanden ist die vom Landgericht vertretene Auffassung, ein Erbschein könne grundsätzlich auch lange Zeit nach seiner Erteilung noch eingezogen werden, selbst wenn früher alle Beteiligten mit seinem Inhalt einverstanden waren, ihr Verhalten darauf abgestellt haben und zwischenzeitlich keine neuen Tatsachen aufgetreten sind (vgl. BGHZ 47, 58 [62 ff.]; BayObLGZ 1966, 233; BayObLGZ 1997, 59 [63] = NJW-RR 1997, 836 [837]; Palandt/Edenhofer, 62. Auflage 2003, § 2361 Rn 1).

  • BayObLG, 15.01.1998 - 1Z BR 117/97

    Abgrenzung von Nacherbfolge und Ersatzerbfolge

    Gemäß § 2361 Abs. 1 Satz 1 BGB ist der Erbschein als unrichtig einzuziehen, wenn, unabhängig von der seit der Erteilung verstrichenen zeit, die Auslegung der letztwilligen Verfügung bei erneuter Überprüfung die im Erbschein ausgewiesene Erbenstellung nicht ergibt (vgl. BayObLGZ 1997, 59/63 m.w.N.).

    b) Bei der Auslegung des Testaments vom 20.6.1988 (§§ 133, 2084 BGB ; zum Prüfungsmaßstab vgl. BayObLGZ 1997, 59/65, im Erbscheinseinziehungsverfahren S.69 m.w.N) hat das Beschwerdegericht wesentliche Umstände, die sich aus dem Wortlaut des Testaments ergeben, nicht berücksichtigt.

    Die Einsetzung der Ehefrau als Alleinerbin sagt jedoch nichts darüber aus, ob sie nach dem Willen des Erblassers Vollerbin oder Vorerbin (§§ 2100) sein soll (vgl. BayObLGZ 1997, 59/69).

  • BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01

    Auslegung eines Testaments

    Gemäß § 2361 Abs. 1 Satz 1 BGB ist der Erbschein als unrichtig einzuziehen, wenn unabhängig von der seit der Erteilung verstrichenen Zeit die Auslegung der letztwilligen Verfügung bei erneuter Überprüfung die im Erbschein ausgewiesene Erbenstellung nicht bzw. nicht mehr ergibt (vgl. BayObLGZ 1997, 59/63 m.w.N.).

    Im übrigen besagt die Einsetzung der Ehefrau als Alleinerbin noch nichts darüber, ob sie nach dem Willen des Erblassers Vollerbin oder Vorerbin (§ 2100 BGB) sein soll (vgl. BayObLGZ 1997, 59/69).

  • BayObLG, 09.06.1999 - 1Z BR 53/99

    Zum Wiederaufleben eines Einzeltestaments bei Anfechtung eines gemeinschaftlichen

  • BayObLG, 29.07.2004 - 1Z BR 39/04

    Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments

  • BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 127/99

    Abgrenzung von Ersatzerbfolge und Nacherbschaft

  • BayObLG, 02.12.1997 - 1Z BR 93/97

    Berücksichtigung des dem Vorbescheid entsprechenden Erbscheinsantrages durch

  • BayObLG, 02.03.1998 - 1Z BR 130/97

    Bedingte Erbeinsetzung und ergänzende Testamentsauslegung

  • OLG München, 24.01.2017 - 31 Wx 234/16

    Auslegung einer letztwilligen Verfügung über die Weiterführung eines

  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99

    Auslegung einesTestaments

  • BayObLG, 24.02.1999 - 1Z BR 100/98

    Auslegung eines Testaments

  • BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 102/98

    Erbeinsetzung durch Zuwendung der wertmäßig wesentlichen Vermögensgegenstände

  • OLG München, 12.10.2006 - 31 Wx 75/06

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis in gemeinschaftlichem Testament

  • BayObLG, 15.05.1998 - 1Z BR 22/98

    Auslegung eines Testaments

  • BayObLG, 17.05.2001 - 1Z BR 121/00

    Beschwerdeberechtigung eines aus der Erbengemeinschaft ausgeschiedenen Miterben

  • BayObLG, 18.07.1997 - 1Z BR 83/97

    Grobe Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers bei unterlassener

  • BayObLG, 27.04.1999 - 1Z BR 145/98

    Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung der

  • BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 104/04

    Keine Einziehung des Erbscheins bei Schriftgutachten zur Echtheit des Testaments

  • BayObLG, 18.01.2000 - 1Z BR 133/99

    Auslegung eines Testaments, in dem der Pflichtteil entzogen wird

  • OLG Jena, 31.07.2018 - 6 W 14/16

    Testamentsauslegung bei Verwendung rechtlicher Fachbegriffe

  • BayObLG, 04.02.2002 - 1Z BR 37/01

    Testamentsauslegung - Ersatzerbeneinsetzung - Prüfung von Indiztatsachen

  • BayObLG, 16.07.1999 - 1Z BR 195/98

    Auslegung eines unklaren Änderungsvorbehalts in einem Ehegatten-Erbvertrag

  • BayObLG, 01.07.1998 - 1Z BR 21/98

    Auslegung eines Berliner Testaments ohne Bestimmung von Erbquoten für die Kinder

  • BayObLG, 09.02.2001 - 1Z BR 1/01

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

  • BayObLG, 24.02.2000 - 1Z BR 80/99

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis

  • BayObLG, 16.12.1998 - 1Z BR 206/97

    Berücksichtigung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs vom

  • BayObLG, 18.01.2000 - 1Z BR 114/99

    Nacherbenvermerk im Erbschein

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