Rechtsprechung
   BayObLG, 15.10.1998 - 2Z BR 42/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3877
BayObLG, 15.10.1998 - 2Z BR 42/98 (https://dejure.org/1998,3877)
BayObLG, Entscheidung vom 15.10.1998 - 2Z BR 42/98 (https://dejure.org/1998,3877)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Oktober 1998 - 2Z BR 42/98 (https://dejure.org/1998,3877)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,3877) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 5 Abs. 4, § 8 Abs. 2 S. 1, § 10 Abs. 1
    Eintragung eines Widerspruchs u.a.

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Widerspruch; Eintragung; Grundbuchberichtigung; Beschwerdeberechtigung; Antragsberechtigung; Auflassungsvormerkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung der Gemeinschaftsordnung nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung für den ersten Erwerber eines Wohnungseigentums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG München II - 6 T 7773/97
  • BayObLG, 15.10.1998 - 2Z BR 42/98

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 126
  • Rpfleger 1999, 178
  • BayObLGZ 1998, 255
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 56/93

    Teilungserklärung, Änderung, Vollmacht

    Auszug aus BayObLG, 15.10.1998 - 2Z BR 42/98
    Damit hat die Beteiligte zu 1 die Unrichtigkeit des Grundbuchs in diesem Punkt schlüssig vorgetragen (vgl. BayObLGZ 1993, 259/262 f.; Staudinger/Gursky BGB 13. Aufl. § 883 Rn. 166, § 888 Rn. 5 und § 894 Rn. 51).

    Die Bestimmung des § 888 Abs. 1 BGB ist im vorliegenden Fall nicht anwendbar (vgl. BayObLGZ 1993, 259/262; Staudinger/Gursky § 888 Rn. 5); es wäre aber nicht folgerichtig, dem Vormerkungsberechtigten hier mehr Rechte einzuräumen als im Regelfall.

  • BayObLG, 06.12.1990 - BReg. 2 Z 147/90

    Keine Beschwerde des Berechtigten einer Auflassungsvormerkung gegen einen

    Auszug aus BayObLG, 15.10.1998 - 2Z BR 42/98
    Die Beteiligte zu 1 hat nur einen schuldrechtlichen Anspruch; daraus ergibt sich für die begehrten Eintragungen weder ein Antrags- noch ein Beschwerderecht, auch wenn eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist (vgl. BayObLGZ 1987, 231/235 f. m.w.N.; BayObLG MittBayNot 1991, 78; OLG Frankfurt FGPrax 1996, 208 f.; Staudinger/Gursky Rn. 51, MünchKomm/Wacke BGB 3. Aufl. Rn. 9, jeweils zu § 894; Demharter Rn. 69, Meikel/Streck Rn. 119, jeweils zu § 71).
  • BGH, 10.06.1998 - V ZB 12/98

    Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde gegen die Aufhebung einer

    Auszug aus BayObLG, 15.10.1998 - 2Z BR 42/98
    Bei der Zurückweisung eines Eintragungsantrags ist jeder Antragsberechtigte beschwerdeberechtigt; die Zurückweisung des Antrags verschafft jedoch für sich einem nichtantragsberechtigten Antragsteller kein Beschwerderecht (BGH, Rpfleger 1998, 420; Demharter GB0 22. Aufl. Rn. 63, Meikel/Streck GBR 8. Aufl. Rn. 118, jeweils zu § 71 m.w.N.).
  • BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 2 Z 42/87

    Rechtsfolgen der Versagung einer Teilungsgenehmigung

    Auszug aus BayObLG, 15.10.1998 - 2Z BR 42/98
    Die Beteiligte zu 1 hat nur einen schuldrechtlichen Anspruch; daraus ergibt sich für die begehrten Eintragungen weder ein Antrags- noch ein Beschwerderecht, auch wenn eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist (vgl. BayObLGZ 1987, 231/235 f. m.w.N.; BayObLG MittBayNot 1991, 78; OLG Frankfurt FGPrax 1996, 208 f.; Staudinger/Gursky Rn. 51, MünchKomm/Wacke BGB 3. Aufl. Rn. 9, jeweils zu § 894; Demharter Rn. 69, Meikel/Streck Rn. 119, jeweils zu § 71).
  • OLG München, 20.02.2013 - 34 Wx 439/12

    Grundbuchverfahren: Ablehnung einer Eintragung bei sicherer Kenntnis des

    Der Senat nimmt Bezug auf die gefestigte Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. BayObLGZ 1993, 259; 1998, 255).
  • KG, 08.04.2003 - 1 W 401/02

    Grundbucheintragung: Beschwerdeberechtigung des aus einer Auflassungsvormerkung

    Die Beteiligten zu 1) und 2) sind auch nicht deshalb betroffen i.S.v. § 13 Abs. 1 S.2 GBO, weil für die Eintragung gemäß § 19 GBO ihre Bewilligung erforderlich ist (vgl. dazu BayObLGZ 1974, 217, 219; 1993, 259, 262; 1998, 255, 260; Demharter, a.a.O., Anh. § 3 Rn. 80).

    Dies beruht darauf, dass eine inhaltliche Änderung der Teilungserklärung, zu deren Vornahme materiell-rechtlich die eingetragenen Wohnungseigentümer weiterhin befugt bleiben, auch der Zustimmung der nur mittelbar betroffenen Vormerkungsberechtigten bedarf, um die erforderliche Einheitlichkeit der Teilungserklärung zu gewährleisten (vgl. dazu BayObLGZ 1974, 217, 219; 1993, 259, 262; 1998, 255, 260; Demharter, a.a.O., Anh. § 3 Rn. 80).

  • OLG Düsseldorf, 04.10.2006 - 3 Wx 165/06

    Kein Grundbuchberichtigungsanspruch für den Vormerkungsberechtigten

    Soweit die Beschwerde unter Berücksichtigung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung dahingehend auszulegen sei, dass der Beteiligte zu 3 die Eintragung eines Amtswiderspruchs begehre, sei sein Rechtsmittel nicht zulässig, da ihm nach zutreffender obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1482; BayObLG NZM 1999, 126) weder ein eigenes Antrags- noch Beschwerderecht zustehe.
  • BayObLG, 06.04.2001 - 2Z BR 54/01

    Zulässigkeit der Beschwerde des Berechtigten einer Auflassungsvormerkung

    Die grundbuchmäßige Eintragung einer Änderung der Teilungserklärung kann von dem Berechtigten einer Auflassungsvormerkung nicht mit der Beschwerde angegangen werden, die von ihm im Kaufvertrag dem Veräußerer erteilte Vollmacht decke diese Eintragung nicht (Bestätigung von BayObLGZ 1998, 255).

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Entscheidung des Senats vom 15.10.1998 (BayObLGZ 1998, 255 = NZM 1999, 126 = Rpfleger 1999, 178) Bezug genommen, die einen vergleichbaren Sachverhalt zum Gegenstand hat.

  • OLG München, 27.02.2015 - 34 Wx 345/14

    Grundbuchamt, Beschwerdeberechtigung, Beschwerdeverfahren, Rechtsmittelbelehrung,

    Aus der eingetragenen Eigentumsvormerkung für den Beteiligten folgt keine Rechtsstellung, die ihn zur Beschwerde berechtigen würde (vgl. BayObLG Rpfleger 1999, 178; OLG Brandenburg Rpfleger 2002, 197).
  • OLG München, 10.02.2016 - 34 Wx 330/15

    Kein Grundbuchberichtigungsanspruch aus Amtswiderspruch des nur

    In dieser Rechtsposition steht ihm selbst dann, wenn das Grundbuch unrichtig wäre, kein eigener Berichtigungsanspruch zu (BayObLG Rpfleger 1999, 178; NotBZ 2001, 226; OLG Frankfurt FGPrax 1996, 208 f.; OLG Hamm FGPrax 1996, 210; MüKo/Kohler § 894 Rn. 19; Meikel/Schmidt-Räntsch GBO 11. Aufl. § 71 Rn. 119; Demharter § 71 Rn. 69).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - 3 Wx 450/00

    Verwalterbestellung - Abrücken von Teilungserklärung - widersprüchliches

    Ebenfalls trifft zu, dass der Alleineigentümer die Befugnis zur einseitigen Änderung der Teilungserklärung in der Regel bis zur Besitzergreifung und Eintragung einer Auflassungsvormerkung für den ersten Erwerber eines Wohnungseigentums behält (vgl. BayObLG NZM 1999, 126; WE 1995, 90; Bärmann/Pick/Merle a.a.O. § 10 Rdz. 38; Staudinger-Rapp a.a.O.Rdz. 25).
  • KG, 17.02.2015 - 1 W 370/14

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Voraussetzungen des Vollzugs einer Umwandlung von

    2 Z 17/74">BayObLGZ 1974, 217, 219; 1998, 255, 260; DNotZ 1999, 667; 1994, 233, 235; …
  • OLG Brandenburg, 10.09.2001 - 8 Wx 16/01

    Eigentumsumschreibung; Grundbuch; Auflassungsvormerkung; Löschung; Widerspruch;

    Der Käufer eines Grundstücks ist, und zwar auch wenn zu seinen Gunsten eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist, im Verfahren über die Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen das Eigentumsrecht zur Beschwerde nicht berechtigt (vgl. BayObLG, Rpfleger 1999, 178 m.w.N.).
  • KG, 17.02.2015 - 1 W 379/14

    Umwandlung Gemeinschafts- in Sondereigentum: Vormerkungsinhaber muss zustimmen

    2 Z 17/74">BayObLGZ 1974, 217, 219; 1998, 255, 260; DNotZ 1999, 667; 1994, 233, 235; …
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht