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BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 147/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Der Hausverwalter bedarf zum wirksamen Verzicht auf Wohngeldforderungen im Wege eines Vergleichs einer ausdrücklichen Ermächtigung durch die Wohnungseigentümer; Verzicht auf Wohngeldforderungen durch den Hausverwalter im Wege eines Vergleichs
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Wohnungseigentumsverwalter; Klageermächtigung; Forderungsverzicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 27 Abs. 2; ZPO § 81
Bevollmächtigung des Hausverwalters auf Wohngeldansprüche zu verzichten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- jurpage.net (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München, 15.05.1998 - UR II 100/96
- LG München I, 05.08.1998 - 1 T 9408/98
- BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 147/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 235
- NZM 1999, 78
- FGPrax 1999, 18
- BayObLGZ 1998, 284
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 11/97
Kein Anerkenntnis durch Verwalter einer Wohnanlage - Erledigung dringender …
Auszug aus BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 147/98
(4) Der Senat hat entschieden, daß § 27 Abs. 2 WEG keine Befugnis des Verwalters enthält, bei der Geltendmachung von Wohngeldansprüchen im Namen der Wohnungseigentümer Ansprüche anzuerkennen, mit denen aufgerechnet wurde (BayObLG ZMR 1997, 325 f.).
- OLG Hamm, 15.11.1999 - 15 W 323/99
Genehmigung der Jahresrechnung; Verrechnung der Vorauszahlungen bei …
Als materiell-rechtlicher Gesichtspunkt kommt tragend hinzu: Der Verwalter ist einerseits nicht berechtigt, auf begründete Ansprüche der Gemeinschaft auf Beitragsleistungen einzelner Wohnungseigentümer zu verzichten (BayObLG NZM 1999, 78). - BayObLG, 11.06.2001 - 2Z BR 128/00
Verfahrensstandschaft des Verwalters, der zugleich Wohnungseigentümer ist, für …
Dies genügt, denn bei einer Verfahrensstandschaft handelt es sich um die vom Rechtsträger erteilte Erlaubnis zur Verfahrensführung; eine solche Ermächtigung ist Verfahrenshandlung (BayObLGZ 1998, 284/288).