Rechtsprechung
| BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 110/97 |
Volltextveröffentlichungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zustimmung zum Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken durch die betroffenen Wohnungseigentümer
Kurzfassungen/Presse (2)
- jurpage.net (Leitsatz)
- finanztip.de (Leitsatz)
Bindung an Beschluss über Dachgeschoßausbau
Verfahrensgang
- AG Lindau - UR II 19/96
- LG Kempten - 4 T 2777/96
- BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 110/97
- BayObLG, 14.12.1999 - 2Z BR 69/99
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1998, 947
- MDR 1998, 527
- NZM 1998, 524
- BayObLGZ 1998, 32
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01
Wohnungseigentum - Sondereigentum bei abweichender Bauausführung möglich?
Insoweit mag - falls nicht schon von einer konkludenten Abänderung ausgegangen und diese für § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG als ausreichend angesehen wird (so BayObLGZ 1998, 32, 34 m.w.N.;… a.A. Niedenführ/Schulze, aaO, § 10 Rdn. 22: Schriftform;… vgl. auch Staudinger/Kreuzer, BGB, 12. Aufl., § 10 WEG Rdn. 63) - aus § 242 BGB ein Anspruch der Kläger auf Abänderung der Gemeinschaftsordnung folgen (vgl. BGHZ 95, 137, 142), wenn etwa die erstrebte Neuzuordnung der langjährigen einvernehmlichen Nutzung aller Miteigentümer entspricht und diese auch durch zugehörige "Grenzeinrichtungen" Ausdruck gefunden hat (…vgl. Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 10 Rdn. 35). - BayObLG, 14.12.1999 - 2Z BR 69/99
Beseitigungsanspruch bezüglich einer Sichtschutzwand im gemeinsamen Garten
Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner hat der Senat die Entscheidung des Landgerichts aufgehoben und die Sache dorthin zurückverwiesen; wegen der Einzelheiten wird auf den Beschluß vom 5.2.1998 (2Z BR 110/97 = BayObLGZ 1998, 32) Bezug genommen.Damit war die von der Antragsgegnerin zu 1 ausgeübte Nutzung des sogenannten Atelierraums zur Unterbringung von Gästen als sinnvolle und beabsichtigte Folge der Ausbaumaßnahmen von der Antragstellerin als Rechtsnachfolgerin des Zeugen M. zu dulden (BayObLGZ 1998, 32/35 m.w.N.).
Für diesen Anspruch kommt es auf das Bestehen einer Nutzungsvereinbarung im Sinn von § 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 , § 15 Abs. 1 WEG nicht an, weil die Antragstellerin zur Duldung der von der Antragsgegnerin zu 1 ausgeübten Nutzung verpflichtet ist (BayObLGZ 1998, 32/35).
Entgegen der Meinung des Landgerichts liegt auch insoweit eine bauliche Veränderung im Sinn von § 22 Abs. 1 WEG vor, denn das Aufstellen einer Sichtschutzwand ist mit einer gegenständlichen Veränderung des Grundstücks verbunden (BayObLGZ 1998, 32/34; KG WuM 1997, 241 ).
Die bloße Duldung der Wand durch den Zeugen M. steht seiner Zustimmung nicht gleich (BayObLGZ 1998, 32/34).
- OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00
Zu den notwendigen Feststellungen bei der Verurteilung einzelner …
Hinzu kommt, dass der Erwerber üblicherweise nach dem Erwerbsvertrag das Wohnungseigentum übernimmt, wie es in einer bestimmten Wohnanlage steht und liegt (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 1041;… OLGe Stuttgart und Düsseldorf sowie KG, jew. aaO; vgl. auch BayObLG NJW-RR 1998, 947;… OLG Hamm aaO und NJW-RR 1991, 910, 911, jeweils zu § 22 Abs. 1 WEG).In der Rechtsprechung ist aber eine solche Gleichsetzung wiederholt ohne nähere Begründung angenommen worden (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 947; ZMR 1999, 270, 271;… OLGe Stuttgart und Köln, jeweils aaO).
- OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01
Duldungsanspruch des Wohnungseigentümers, wenn der ausländische Lebenspartner …
Von einer derartigen ästhetischen Beeinträchtigung der Wohnanlage durch Anbringung einer Parabolantenne ist auszugehen (vgl. Senat MDR 1998, 527, 528; Senat NJW 1993, 1276 m.w.N.).Anders ist die Situation hingegen bei eingebürgerten Ausländern oder gebürtigen deutschen Staatsangehörigen (vgl. Senat MDR 1998, 527 ff.; BayObLG NJW 1995, 337; OLG Frankfurt NJW 1993, 2817).
- BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 1/01
Zustimmung der betroffenen Wohnungseigentümer zu einer baulichen Veränderung
Denn die notwendige Zustimmung zu baulichen Veränderungen können die Wohnungseigentümer nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit auch in anderer Form als durch Beschluß (BGHZ 79, 196/200 ff. = NJW 1979, 817/819), nämlich in Form einer Vereinbarung nach § 10 Abs. 2 WEG oder auch formfrei erteilen (BayObLGZ 1998, 32/34; BayObLG ZMR 1995, 495/497; BayObLG NJW-RR 1995, 653/654; OLG Hamm WE 1996, 351/352; OLG Karlsruhe NZM 1998, 526;… Müller Rn. 231;… Palandt/Bassenge § 22 WEG Rn. 14; Röll ZWE 2001, 55/56).Eine spätere Duldung der baulichen Maßnahme durch den Antragsteller steht der Zustimmung regelmäßig nicht gleich (BayObLGZ 1998, 32; BayObLG Beschluß vom 5.1.2001, 2Z BR 94/00).
- OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 20 W 258/03
Wohnungseigentum - Unterlassungsanspruch: Spitzboden als "Aufenthaltsraum"
Der Umstand letztendlich, dass nach der insoweit nicht angefochtenen Entscheidung des Landgerichts der Antragsgegner zu 1) zum Rückbau der Ausbaumaßnahmen nicht verpflichtet worden ist, bedeutet nach alledem vorliegend noch nicht, dass dieser damit auch zur dem Ausbauzustand entsprechenden Nutzung der Räume berechtigt wäre (vgl. dazu etwa OLG Stuttgart ZMR 2001, 732 mit vielfältigen weiteren Nachweisen; BayObLG NZM 1998, 524). - OLG Hamm, 11.11.2004 - 15 W 351/04
Wohnungseigentum - Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung
In der Rechtsprechung ist indessen anerkannt, dass der Sonderrechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers an die Zustimmung seines Rechtsvorgängers zu einer baulichen Veränderung gebunden ist, sofern diese bereits im Zeitpunkt der Rechtsnachfolge zumindest teilweise vorgenommen war (BayObLG NJW-RR 1998, 947; OLG Düsseldorf NZM 1998, 79; Senat FGPrax 1996, 92 = NJW-RR 1996, 971). - BayObLG, 02.02.2005 - 2Z BR 222/04
Wohnungseigentum - Anfechtung eines Negativbeschlusses: Rechtsschutzinteresse
Sie kann sogar durch konkludentes Verhalten zustande kommen (BayObLG NZM 1998, 524). - BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 9/00
Anspruch des Mieters im eigenen Namen auf Beseitigung einer baulichen Veränderung
(2) Die Anbringung der Matte stellt eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG dar (vgl. BayObLGZ 1998, 32/34; Senatsbeschluß vom 14.12.1999, 2Z BR 69/99; KG WÜM 1997, 241). - OLG Köln, 09.06.1999 - 16 Wx 46/99
Wohnungseigentum - Feststellungsinteresse im WEG-Verfahren
Dies entspricht einhelliger Rechsprechung (vgl. beispielsweise Senat vom 6.2.1998 - 16 Wx 333/97 in NZM 98, 872; BayObLG, NJW-RR 98, 947, NJW-RR 93, 1165; OLG Hamm, NJW-RR 96, 971). - BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 40/02
Wohnungseigentum
- BayObLG, 05.01.2001 - 2Z BR 94/00
Wohnungseigentum
- BayObLG, 29.05.1998 - 2Z BR 175/98
Nutzung eines in der Teilungserklärung als Hobbyraum bezeichneten Raumeigentums …
- LG Kaiserslautern, 11.05.2005 - 3 S 28/05
Zu dem Anspruch eines Mieters auf Anbringung einer Parabolantenne am …
- BayObLG, 29.01.1999 - 2Z BR 172/98
Nutzung und Ausbau eines Dachbodens zu Wohnzwecken
