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BayObLG, 11.02.1998 - 3Z AR 6/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abgabe eines Betreuungsverfahrens; Unterbleiben der Anhörung des Betroffenen; Verweigerung der Zustimmung zur Abgabe eines Verfahrens durch den Betreuer
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Abweichen von der Anhörung des Betroffenen vor Abgabe des Verfahrens, Verfahrenspfleger nicht erforderlich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 65a § 46 § 67
Absehen von der Abgabe eines Betreuungsverfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- jurpage.net (Leitsatz)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Anhörung vor Abgabe des Betreuungsverfahrens notwendig?
Verfahrensgang
- AG Kelheim - 2 AR 6/98
- AG Landshut - XVII 268/97
- BayObLG, 11.02.1998 - 3Z AR 6/98
Papierfundstellen
- MDR 1998, 540
- FamRZ 1998, 1181
- Rpfleger 1998, 285
- BayObLGZ 1998, 38
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 21.08.1996 - 3Z AR 59/96
Verfügungen eines Gerichts vor Abgabe des Verfahrens
Auszug aus BayObLG, 11.02.1998 - 3Z AR 6/98
Nach den für die Abgabe eines Betreuungsverfahrens nach §§ 65a, 46 FGG entwickelten Grundsätzen (vgl. BayObLGZ 1996, 274/276 m.w.N.; BayObLG FamRZ 1997, 439 ) ist der angestrebte Zuständigkeitswechsel aus Zweckmäßigkeitsgründen gerechtfertigt. - BayObLG, 05.11.1996 - 3Z AR 81/96
Maßgeblichkeit von Zweckmäßigkeitserwägungen bei Abgabe eines …
Auszug aus BayObLG, 11.02.1998 - 3Z AR 6/98
Nach den für die Abgabe eines Betreuungsverfahrens nach §§ 65a, 46 FGG entwickelten Grundsätzen (vgl. BayObLGZ 1996, 274/276 m.w.N.; BayObLG FamRZ 1997, 439 ) ist der angestrebte Zuständigkeitswechsel aus Zweckmäßigkeitsgründen gerechtfertigt. - OLG Zweibrücken, 14.09.1992 - 2 AR 69/92
Unterbringungsverfahren; Betreuungsverfahren; Vormundschaftsgericht; …
Auszug aus BayObLG, 11.02.1998 - 3Z AR 6/98
Bei einem solchen Betroffenen kann die mit der Anhörung gemäß § 65a Abs. 2 Satz 1 FGG angestrebte Verstärkung seiner verfahrensrechtlichen Stellung nicht erreicht werden (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1993, 351 ).
- BayObLG, 31.01.2003 - 3Z AR 2/03
Stellung des Vorsorgebevollmächtigten im vormundschaftsgerichtlichen …
Von der Anhörung des Betroffenen (§ 65a Abs. 2 Satz 1 FGG) durfte das Amtsgericht absehen, weil mit ihm eine Verständigung aufgrund des vom Vormundschaftsgericht erholten fachpsychiatrischen Gutachtens nicht mehr möglich ist und der Betroffene außerstande ist, zu begreifen, dass in Zukunft ein anderes Gericht für ihn tätig werden soll (vgl. BayObLGZ 1998, 38/39 m. w. N.). - BayObLG, 28.02.2000 - 3Z AR 7/00
Abgabe eines Betreuungsverfahrens
Die Anhörung der Betroffenen gemäß dieser Vorschrift kann nur dann unterbleiben, wenn diese aufgrund ihrer psychischen Erkrankung außerstand ist, zu begreifen, daß in Zukunft ein anderes Gericht für sie tätig werden soll (vgl BayObLGZ 1998, 38 = FamRZ 1998, 1181 = Rpfleger 1998, 285 ).