Rechtsprechung
   BayObLG, 19.03.1998 - 1Z BR 82/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4110
BayObLG, 19.03.1998 - 1Z BR 82/97 (https://dejure.org/1998,4110)
BayObLG, Entscheidung vom 19.03.1998 - 1Z BR 82/97 (https://dejure.org/1998,4110)
BayObLG, Entscheidung vom 19. März 1998 - 1Z BR 82/97 (https://dejure.org/1998,4110)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,4110) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich Nacherbfolge oder Vermächtnis; Ausschluss gesetzlicher Erbfolge nach Schlusserbfolgeregelung; Rechtscharakter einer testamentarischen Aufteilung des Nachlasses; Testamentarische Vermögensverfügung ohne Benennung eines Begünstigten; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133, § 2084, § 2087, § 2088, § 2147, § 2269
    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis kinderloser Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1230
  • FamRZ 1998, 1334
  • BayObLGZ 1998, 76
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85

    Auslegung eines Testamentszusatzes; Gesonderte Unterzeichnung nachträglicher

    Auszug aus BayObLG, 19.03.1998 - 1Z BR 82/97
    (4) Für den Willen der Ehegatten, die in Nrn. 3.1 bis 3.6 und 3.8 Begünstigten sämtlich zu ihren Erben einzusetzen, spricht außerdem, daß sie den in Ziff. 3.1 und 3.4 begünstigten Personen (den Beteiligten zu 6 und 11) die Pflege der Gräber in P. und M. zur Auflage machten (vgl. zur Bedeutung dieses Umstandes BayObLG FamRZ 1986, 835/837 und 1997,.641).
  • BayObLG, 07.04.1989 - BReg. 1a Z 9/88

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins an ein katholisches Kinderheim

    Auszug aus BayObLG, 19.03.1998 - 1Z BR 82/97
    Auch wenn das Testament in Nr. 3.7 (Grundstück G.) und 3.10 (Testamentsvollstrecker unvollständig ist, bestehen keine Zweifel am ernstlichen Testierwillen der Ehegatten im Zeitpunkt der Testamentserrichtung am 15.1.1992 (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1124; Palandt/Edenhofer § 2247 Rn. 2).
  • BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 1 Z 26/91

    Wirksamkeit der Anfechtung einer erbvertraglichen Verfügung wegen Irrtums der

    Auszug aus BayObLG, 19.03.1998 - 1Z BR 82/97
    Eine solche testamentarische Aufteilung des Nachlasses kann als mit einer Teilungsanordnung verbundene Erbeinsetzung angesehen werden, weil sich die jeweilige Erbquote aus dem Verhältnis der Werte der zugedachten Vermögensteile zum Gesamtwert dieser Teile ergibt (vgl. BGH FamRZ 1990, 396/398; BayObLG FamRZ 1992, 862/864).
  • BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93

    Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 19.03.1998 - 1Z BR 82/97
    In einem solchen Fall kommt entgegen der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 2 BGB eine Erbeinsetzung der mit einzelnen Vermögensgegenständen (Hausgrundstücke) oder Vermögensgruppen (Geldvermögen) bedachten Personen in Betracht, weil nicht anzunehmen ist, daß die Ehegatten überhaupt keinen Erben berufen wollten (BayObLG FamRZ 1995, 246/248).
  • BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 42/96

    Auslegung der Formulierung "gleichzeitiger Tod" in einem gemeinschaftlichen

    Auszug aus BayObLG, 19.03.1998 - 1Z BR 82/97
    c) Bei der Auslegung eines Testaments geht es nicht um die Ermittlung eines von der Erklärung losgelösten Willens, sondern um die Klärung der Frage, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (vgl. BGH NJW 1993, 256 ; BayObLGZ 1996, 243/248).
  • BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96

    Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe;

    Auszug aus BayObLG, 19.03.1998 - 1Z BR 82/97
    Die Zuwendung von Geldansprüchen spricht nach der Erfahrung eher gegen einen Willen der Testierenden, die so Bedachten als Erben einzusetzen (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 517 /518).
  • BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 59/88

    Auslegung einer sogenannten wertverschiebenden Teilungsanordnung

    Auszug aus BayObLG, 19.03.1998 - 1Z BR 82/97
    Eine solche testamentarische Aufteilung des Nachlasses kann als mit einer Teilungsanordnung verbundene Erbeinsetzung angesehen werden, weil sich die jeweilige Erbquote aus dem Verhältnis der Werte der zugedachten Vermögensteile zum Gesamtwert dieser Teile ergibt (vgl. BGH FamRZ 1990, 396/398; BayObLG FamRZ 1992, 862/864).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 19.03.1998 - 1Z BR 82/97
    c) Bei der Auslegung eines Testaments geht es nicht um die Ermittlung eines von der Erklärung losgelösten Willens, sondern um die Klärung der Frage, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (vgl. BGH NJW 1993, 256 ; BayObLGZ 1996, 243/248).
  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 19.03.1998 - 1Z BR 82/97
    Sie kann vom Gericht der weiteren Beschwerde nur daraufhin nachgeprüft werden, ob sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (vgl. BayObLGZ 1991, 173/176 m.w.N. und ständige Rechtsprechung).
  • BayObLG, 25.11.2002 - 1Z BR 93/02

    Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments bei Streichungen und Ersetzungen -

    Die Vorschrift greift daher nicht ein, wenn ein anderer Wille des Erblassers festgestellt werden kann (vgl. BayObLGZ 1998, 76/79); ob ein Bedachter Erbe (§ 1937 BGB) oder Vermächtnisnehmer (§ 1939 BGB) ist, beurteilt sich nach dem sachlichen Inhalt der letztwilligen Verfügung.

    Demgegenüber spricht die Zuwendung von Geldansprüchen in der Regel gegen einen Willen des Testierenden, die in dieser Weise Bedachten als Erben einzusetzen (BayObLG FamRZ 1997, 1177/1178; BayObLGZ 1998, 76/81; Palandt/Edenhofer § 2087 Rn. 8).

  • OLG Oldenburg, 01.10.2019 - 3 W 76/19

    Erbeinsetzung bei Vermögensaufteilung nach Einzelgegenständen

    Auszugehen ist von den Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung hatte, wobei ferner zu berücksichtigen ist, ob ein in dieser Weise Bedachter nach den Vorstellungen des Erblassers in die wirtschaftliche Stellung des Verstorbenen eintreten soll (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 1096 (1097); NJW-RR 1997, 517 (518); NJW-RR 1998, 1230; Beschluss vom 15.05.1998 - 1Z BR 22/98, juris Rn. 22 f.; Beschluss vom 08.05.2003 - 1Z BR 124/02, juris Rn. 39).
  • BayObLG, 30.09.2002 - 1Z BR 33/02

    Auslegung eines Testaments - Verteilung überschüssiger Geldbeträge - Veränderung

    Die Vorschrift greift daher nicht ein, wenn ein anderer Wille des Erblassers festgestellt werden kann (vgl. BayObLGZ 1998, 76/79).

    Es hat berücksichtigt, dass die Zuwendung von Geldansprüchen nach der Erfahrung eher gegen einen Willen der Testierenden spricht, die in dieser Weise Bedachten als Erben einzusetzen (BayObLGZ 1998, 76/81).

  • BayObLG, 14.12.2000 - 1Z BR 95/00

    Auslegung eines Testaments

    Die Vorschrift greift daher nicht ein, wenn ein anderer Wille des Erblassers festgestellt werden kann (vgl. BayObLGZ 1998, 76 ff.).
  • BayObLG, 12.03.2002 - 1Z BR 14/01

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei einer Vielzahl von Bedachten -

    Auch nach der Erfahrung spricht die Zuwendung von Geldbeträgen eher gegen einen Willen des Testierenden, die so Bedachten als Erben einzusetzen (BayObLGZ 1998, 76/81; Staudinger/Otte § 2087 Rn. 12).
  • BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99

    Auslegung eines Testaments

    Die Auslegung, die das Landgericht dem Testament vom 7.11.1993 gegeben hat, ist zwar im Verfahren der weiteren Beschwerde nur in eingeschränktem Umfang nachzuprüfen (vgl. hierzu BayObLGZ 1998, 76/79 und Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 48 m.w.N.).
  • BayObLG, 24.06.1998 - 1Z BR 46/98

    Nachlasssache, Erbscheinsverfahren, Erbeinsetzung, Vermächtnis, Bruchteil;

    Eine solche Beschränkung auf einen Bruchteil kann sich insbesondere daraus ergeben, daß sich der Erblasser die Verfügung über den Restnachlaß vorbehalten hat (vgl. auch BayObLG NJWE-FER 1998, 61), z.B. weil er für einzelne wesentliche Vermögensgegenstände keinen Bedachten benannt hat (vgl. BayObLGZ 1998, 76/79 f.).
  • BayObLG, 14.04.2000 - 1Z BR 36/00

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Die Auslegung, die das Landgericht den Testamenten vom 10.11.1978 und 8.10.1992 gegeben hat, ist im Verfahren der weiteren Beschwerde nur in eingeschränktem Umfang nachzuprüfen (vgl. hierzu BayObLGZ 1998, 76/79 und Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. 27 Rn. 48 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht