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   BayObLG, 26.03.1998 - 2Z BR 154/97   

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https://dejure.org/1998,4848
BayObLG, 26.03.1998 - 2Z BR 154/97 (https://dejure.org/1998,4848)
BayObLG, Entscheidung vom 26.03.1998 - 2Z BR 154/97 (https://dejure.org/1998,4848)
BayObLG, Entscheidung vom 26. März 1998 - 2Z BR 154/97 (https://dejure.org/1998,4848)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verrechnung des Energieverbrauchs oder Wasserverbrauchs durch Zwischenzähler innerhalb einer Wohnanlage als geschäftlicher Verkehr i.S.d. eichrechtlichen Vorschriften

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ordnungsmäßige Verwaltung; Wärmemesser; Eichpflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weiterbenutzung eichpflichtiger Wärme- oder Warmwasserverbrauchserfassungsgeräte nach Ablauf der Eichfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1626
  • MDR 1998, 708
  • NZM 1998, 486
  • BayObLGZ 1998 Nr. 26
  • BayObLGZ 1998, 97
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2016 - 4 A 1150/15

    Verwendung von Messwerten nicht geeichter Wärmezähler und Kaltwasserzähler für

    vgl. BayObLG, Beschlüsse vom 26.3.1998 - 2Z BR 154/97 -, BayObLGZ 1998, 97 = juris, Rn. 10, m. w. N., vom 8.6.1990 - BReg …
  • BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/04

    Teilweise Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses über Jahresabrechnung -

    Nach § 25 Abs. 1 Nr. 1a EichG dürfen ungeeichte Zähler im geschäftlichen Verkehr, wozu auch die Verrechnung des Energie- oder Wasserverbrauchs innerhalb einer Wohnanlage gehört (BayObLGZ 1998, 97/99), nicht verwendet werden; Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden ( § 19 Abs. 1 Nr. 3; Abs. 4 EichG).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2020 - 1 S 2999/19

    Heranziehung zu einer Gebühr für eine eichrechtliche Verwendungsüberwachung von

    Davon ausgehend war beispielsweise anerkannt, dass die Verrechnung des Energie- und Wasserverbrauchs durch Zwischenzähler im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft - ungeachtet des "Verbleibs" der Messwerte innerhalb der WEG-Mitglieder - einen "geschäftlichen Verkehr" darstellte, weil auch in diesen Fällen die rein private Sphäre verlassen und eine gerichtlich durchsetzbare Forderung, nämlich die der insoweit teilrechtsfähigen Eigentümergemeinschaft gegenüber dem einzelnen Eigentümer, begründet wird (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 25.07.2016 - 4 A 1150/15 - juris, und v. 25.07.2016 - 4 A 1149/15 - juris; BayObLG, Beschl. v. 26.03.1998 - 2Z BR 154/97 -, BayObLGZ 1998, 97; jeweils m.w.N.; ebenso bei der Abrechnung der Vermieters gegenüber seinem Mieter, vgl. dazu nur Ruff, a.a.O., S. 257).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2016 - 4 A 1149/15

    Verwendung von Messwerten nicht geeichter Wärmezähler und Kaltwasserzähler für

    vgl. BayObLG, Beschlüsse vom 26.3.1998 - 2Z BR 154/97 -, BayObLGZ 1998, 97 = juris, Rn. 10, m. w. N., vom 8.6.1990 - BReg …
  • OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 20 W 283/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Teil- oder Vollungültigerklärung des

    Dabei kann die zwischen den Beteiligten streitige Frage dahinstehen, ob ein teilweiser Austausch vorliegend überhaupt möglich wäre - ein Beschluss, der zu einer Weiterbenutzung nicht geeichter Zähler führen würde, würde sicherlich den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung widersprechen (vgl. BayObLG NZM 1998, 486) -, und ob der Antragsteller hierzu hinreichend konkret vorgetragen hätte.
  • BayObLG, 07.08.2003 - 2Z BR 47/03

    Verfahrensstandsschaft der BGB -Gesellschaft bei der Geltendmachung von

    Aus demselben Grund braucht auch nicht näher darauf eingegangen zu werden, ob die Messgeräte vorschriftsmäßig geeicht wurden (vgl. dazu BayObLGZ 1998, 97).
  • BayObLG, 08.03.2001 - 2Z BR 30/01

    Rechtsmittelbeschwer bei der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

    Die Tatsache, dass Warmwasserzähler grundsätzlich der Eichpflicht unterliegen (vgl. BayObLGZ 1998, 97/98 f.) und dadurch nicht unerhebliche Kosten entstehen, rechtfertigt keine andere Entscheidung.
  • VG Köln, 26.03.2015 - 1 K 4824/14

    Anforderungen an die Eichung der eingebauten Wärme- und Kaltwasserzähler im

    1b Z 18/89">1 b Z 18/89 - und vom 26.03.1998 - 2 Z BR 154/97-, beide juris.
  • VG Köln, 10.12.2014 - 1 L 1666/14

    Reichweite der Befugnisse von zuständigen Behörden zur Abwehr oder Unterbindung

    1b Z 18/89">1 b Z 18/89 - und vom 26.03.1998, 2 Z BR 154/97, beide juris.
  • BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/0

    Anforderungen an eine gerichtliche Teilungültigerklärung

    Nach § 25 Abs. 1 Nr. 1a EichG dürfen ungeeichte Zähler im geschäftlichen Verkehr, wozu auch die Verrechnung des Energie- oder Wasserverbrauchs innerhalb einer Wohnanlage gehört (BayObLGZ 1998, 97/99), nicht verwendet werden; Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden ( § 19 Abs. 1 Nr. 3; Abs. 4 EichG).
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