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   BayObLG, 15.01.1999 - 1Z BR 110/98   

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BayObLG, 15.01.1999 - 1Z BR 110/98 (https://dejure.org/1999,5819)
BayObLG, Entscheidung vom 15.01.1999 - 1Z BR 110/98 (https://dejure.org/1999,5819)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Januar 1999 - 1Z BR 110/98 (https://dejure.org/1999,5819)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis des Überlebens eines Verschollenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Hof - 1 UR III 34/97
  • LG Hof - 2 T 42/98
  • BayObLG, 15.01.1999 - 1Z BR 110/98

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1999, 226
  • BayObLGZ 1999 Nr. 1
  • BayObLGZ 1999, 1
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 24.02.1992 - 2 Wx 41/91

    Todeszeitpunkt; gleichzeitiger Tod (Doppelmord); Erbstatut

    Auszug aus BayObLG, 15.01.1999 - 1Z BR 110/98
    überlappen (OLG Köln NJW-RR 1992, 1480 = FamRZ 1992, 860), kann auch im personenstandsrechtlichen.

    Der Mensch ist tot, wenn eine Reanimation ausgeschlossen ist und wegen eines vollständigen und irreversiblen Funktionsverlustes des Gehirns dauernd keine Gehirnkurven mehr geschrieben werden können (vgl. OLG Frankfurt NJW 1997, 3099 /3100 m.w.N.; OLG Köln NJW-RR 1992, 1480 /1481 = FamRZ 1992, 860/862 = DNotZ 1993, 171/173; MünchKomm/Leipold BGB 3. Aufl. Rn. 12a, Palandt/Edenhofer BGB 58. Aufl. Rn. 2,.

  • BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93

    Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten

    Auszug aus BayObLG, 15.01.1999 - 1Z BR 110/98
    d) Das Beschwerdegericht hat im gebotenen Umfang die Ermittlungen durchgeführt (§ 12 FGG ; vgl. BayObLG FamRZ 1994, 593 f.), die erforderlich und möglich waren, um Klarheit über den Todeszeitpunkt zu gewinnen.
  • BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 141/86

    Berichtigung von Unterschriften in Personenstandsbüchern

    Auszug aus BayObLG, 15.01.1999 - 1Z BR 110/98
    c) Ist wie hier die Eintragung in einem Personenstandsbuch abgeschlossen, so kann sie gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 PStG auf Anordnung des Gerichts berichtigt werden, wenn sie von Anfang an unrichtig war (vgl. BGH NJW 1988, 1469/1470; BayObLG StAZ 1994, 313/314 m.w.N.; § 360 DA).
  • OLG Hamm, 12.06.1995 - 15 W 120/95

    Umfang und Grenzen der Ermittlungspflicht des Nachlaßgerichts

    Auszug aus BayObLG, 15.01.1999 - 1Z BR 110/98
    Der mit dieser Einschränkung von dem antragsberechtigten (§ 47 Abs. 2 Satz 1 PStG ) Beteiligten zu 1 gestellte Berichtigungsantrag ist zulässig, da der Feststellung des genauen Todeszeitpunktes rechtliche Bedeutung, z.B. im Erbrecht, zukommt; so muß der Erbe den Erblasser - wenn auch nur um den Bruchteil einer Sekunde - überleben (OLG Hamm NJW-RR 1996, 70 ).
  • OLG Frankfurt, 11.07.1997 - 20 W 254/95
    Auszug aus BayObLG, 15.01.1999 - 1Z BR 110/98
    Der Mensch ist tot, wenn eine Reanimation ausgeschlossen ist und wegen eines vollständigen und irreversiblen Funktionsverlustes des Gehirns dauernd keine Gehirnkurven mehr geschrieben werden können (vgl. OLG Frankfurt NJW 1997, 3099 /3100 m.w.N.; OLG Köln NJW-RR 1992, 1480 /1481 = FamRZ 1992, 860/862 = DNotZ 1993, 171/173; MünchKomm/Leipold BGB 3. Aufl. Rn. 12a, Palandt/Edenhofer BGB 58. Aufl. Rn. 2,.
  • OLG Bremen, 09.08.1994 - 1 W 23/94

    Zurückverweisung einer Entscheidung; Ausnutzung aller geeigneten

    Auszug aus BayObLG, 15.01.1999 - 1Z BR 110/98
    Das Gericht darf die Berichtigung eines Personenstandseintrags jedoch nur anordnen, wenn die Unrichtigkeit der Eintragung zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung ohne jeden Zweifel feststeht, wozu voller Beweis notwendig ist (BayObLG StAZ 1993, 387/388; StAZ 1994, 313/314; OLG Bremen StAZ 1995, 108 ; Johansson/Sachse Rn. 580).
  • BayObLG, 16.09.1993 - 3Z BR 146/93

    Hindurecht; Inder; Eigennamen; Weiterer; Deutschland; Heirat; Ehename

    Auszug aus BayObLG, 15.01.1999 - 1Z BR 110/98
    Das Gericht darf die Berichtigung eines Personenstandseintrags jedoch nur anordnen, wenn die Unrichtigkeit der Eintragung zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung ohne jeden Zweifel feststeht, wozu voller Beweis notwendig ist (BayObLG StAZ 1993, 387/388; StAZ 1994, 313/314; OLG Bremen StAZ 1995, 108 ; Johansson/Sachse Rn. 580).
  • BayObLG, 15.01.1991 - BReg. 1a Z 73/90

    Jugendamt; Amtsvormundschaft; Kind; Großmutter; Herausverlangen; Familienpflege;

    Auszug aus BayObLG, 15.01.1999 - 1Z BR 110/98
    Rechtsfehler nachgeprüft werden (vgl. BayObLGZ 1991, 17/20; Keidel/ Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 Rn. 47 m.w.N.).
  • OLG München, 27.09.2005 - 32 Wx 65/05

    Gezieltes Hineinschauen in Eigentumswohnung als übermäßiger Gebrauch des

    Der Senat hat lediglich zu überprüfen, ob das Landgericht den maßgebenden Sachverhalt genügend erforscht und alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat und ob die getroffenen Schlussfolgerungen rechtlich möglich sind (BayObLGZ 1999, 1/4).
  • BayObLG, 10.12.2003 - 1Z BR 71/03

    Auswirkungen der Formnichtigkeit nicht unterschriebenen

    Diese vom Gericht der Tatsacheninstanz getroffene Feststellung und dessen Beweiswürdigung sind im Verfahren der weiteren Beschwerde (§ 27 Abs. 1 FGG) nur auf Rechtsfehler zu überprüfen (BayObLGZ 1991, 17/20; 1999, 1/4; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42 m.w.N.).
  • BayObLG, 19.01.2001 - 1Z BR 126/00

    Verhältnis zwischen Erbvertrag und gemeinschaftlichem Testament

    Die Tatsachenfeststellung und die ihr zugrundeliegende Beweiswürdigung sind durch das Rechtsbeschwerdegericht nur darauf zu überprüfen, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt genügend erforscht und alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG i.V.m. § 550 ZPO; ständige Rechtsprechung, z.B. BayObLGZ 1999, 1/4).
  • OLG Köln, 22.02.2016 - 2 Wx 12/16

    Erbe der Soraya

    1 Z 15/85">FamRZ 1987, 101 (102); BayObLG FamRZ 1997, 1436; BayObLGZ 1999, 1; BayObLG FamRZ 2005, 656).
  • BayObLG, 02.05.2002 - 1Z BR 24/01

    Anfechtung wechselseitiger Verfügungen in gemeinschaftlichem Testament

    Die Feststellung des Sachverhalts und die Würdigung der Tatsachen können nur auf Rechtsfehler überprüft werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 1027/1029), nämlich darauf, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt genügend erforscht und alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (st. Rspr., z.B. BayObLGZ 1999, 1/4).
  • BayObLG, 02.08.2004 - 1Z BR 56/04

    Testierwille bei eigenhändig geschriebener und unterschriebener Erklärung -

    Die Feststellung des Sachverhalts und die Beweiswürdigung als Teil der Tatsachenfeststellung können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler überprüft werden, nämlich darauf, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt genügend erforscht und alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1436/1437; BayObLGZ 1999, 1/4).
  • BayObLG, 14.08.2002 - 1Z BR 58/02

    Anfechtung letztwilliger Verfügung wegen Motivirrtums - kriminelle Vergangenheit

    Die Feststellung des Sachverhalts und die Würdigung der Tatsachen können nur auf Rechtsfehler überprüft werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 1027/1029), nämlich darauf, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt genügend erforscht und alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (st.Rspr., z.B. BayObLGZ 1999, 1/4).
  • OLG München, 21.03.2006 - 32 Wx 2/06

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung des Beschlusses über Ablehnung des Antrags

    Die Beweisanforderungen wurden nicht zu hoch oder zu niedrig angesetzt und die getroffenen Schlussfolgerungen sind rechtlich möglich (vgl. BayObLGZ 1999, 1/4).
  • BayObLG, 26.03.2004 - 1Z BR 114/03

    Erbstatut und internationale Zuständigkeit der deutschen Nachlassgerichte -

    Die entsprechende Tatsachenwürdigung des Landgerichts kann wegen § 27 FGG, § 559 ZPO vom Gericht der weiteren Beschwerde nur insoweit überprüft werden, ob der maßgebliche Sachverhalt ausreichend erforscht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt wurden, hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Verfahrensvorschriften sowie Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen wurde und ob die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt wurden (st. Rspr.; z.B. BayObLGZ 1999, 1/4).
  • BayObLG, 30.09.2002 - 1Z BR 33/02

    Auslegung eines Testaments - Verteilung überschüssiger Geldbeträge - Veränderung

    Die hierzu vom Gericht der Tatsacheninstanz getroffenen tatsächlichen Feststellungen und dessen Beweiswürdigung können im Rechtsbeschwerdeverfahren nur darauf überprüft werden, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt genügend erforscht und alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat und ob die getroffenen Schlussfolgerungen rechtlich möglich sind (ständige Rspr., z.B. BayObLGZ 1999, 1/4).
  • BayObLG, 29.11.2000 - 1Z BR 125/00

    Überprüfung der Testierfähigkeit des Erblassers

  • BayObLG, 21.12.1999 - 1Z BR 154/98
  • BayObLG, 21.02.2001 - 1Z BR 30/00

    Beweislast und Beweisanforderungen bei einer 14 Jahre zurückliegenden Anfechtung

  • BayObLG, 21.12.1999 - 1Z BR 154/99

    Nachweis einer vor dem 2. Weltkrieg in der Ukraine zwischen Volksdeutschen

  • LG Mainz, 21.09.1999 - 8 T 227/99

    Prüfungspflicht des GBA bei Teilungserklärung

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