Rechtsprechung
   BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2770
BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98 (https://dejure.org/1999,2770)
BayObLG, Entscheidung vom 21.07.1999 - 1Z BR 122/98 (https://dejure.org/1999,2770)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Juli 1999 - 1Z BR 122/98 (https://dejure.org/1999,2770)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2770) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Testament; Testierunfähigkeit ; Störung der Geistestätigkeit; Wahnvorstellungen; Beweisanforderungen

  • Judicialis

    BGB § 2229 Abs. 4; ; BGB § 2358; ; FGG § 12; ; FGG § 25; ; FGG § 13a Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2229 Abs. 4
    Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen bezüglich einer als testamentarischer Erbe in Betracht kommenden Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 63 VI 11185/92
  • LG München I - 16 T 7697/97
  • BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 6
  • FamRZ 2000, 701
  • BayObLGZ 1999, 205
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98
    Das Rechtsbeschwerdegericht hat die Feststellung des Landgerichts, die Erblasserin sei bei Errichtung des Testaments testierunfähig gewesen, nur daraufhin zu überprüfen, ob das Landgericht Verfahrensvorschriften verletzt, den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG, § 2358 BGB), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1995, 383/388; Report 1999, 36).

    Ein Verstoß gegen die Ermittlungspflicht liegt daher nicht vor (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 566/568; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1159).

  • OLG Köln, 03.09.1990 - 2 Wx 3/90

    Beschwerdefähiger Vorbescheid ; Erbscheinverfahren; Erteilung eines Erbscheins;

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98
    Eine mathematische, jede Möglichkeit des Gegenteils ausschließende Gewißheit darf auch für die Überzeugung von der Testierunfähigkeit nicht verlangt werden (BayObLG FamRZ 1985, 314/315; OLG Köln FamRZ 1991, 1356/1357).
  • OLG Frankfurt, 15.11.1995 - 20 W 144/94

    Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins; Ausschöpfung der

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98
    Ein Verstoß gegen die Ermittlungspflicht liegt daher nicht vor (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 566/568; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1159).
  • OLG Köln, 20.12.1993 - 2 Wx 36/93

    Testierunfähigkeit; Feststellung; Sachverständigengutachten; Erneute Vernehmung

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98
    Es kann zu den Pflichten der Amtsermittlung gehören, in dieser Weise zu verfahren, wenn erst durch sachkundige Fragen des Sachverständigen eine vollständige Aufklärung zu erwarten ist (OLG Köln NJW-RR 1994, 396/397).
  • OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07

    Zur Testierfähigkeit des Erblassers bei mittelschwer ausgeprägter Demenz der

    Dabei geht es nicht darum, den Inhalt der letztwilligen Verfügung auf seine Angemessenheit zu beurteilen, sondern nur darum, ob sie frei von krankheitsbedingten Störungen gefasst werden konnte (BayObLGZ 1999, 205/210 f.).
  • OLG München, 15.12.2016 - 31 Wx 144/15

    Nachlasssache Cornelius Gurlitt: Weg frei für das Kunstmuseum Bern

    Dabei geht es nicht darum, den Inhalt letztwilliger Verfügungen auf seine Angemessenheit zu beurteilen, sondern nur darum, ob sie frei von krankheitsbedingten Störungen gefasst werden konnten (BayObLGZ 1999, 205/210f.).
  • OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 20 W 188/16

    Strenge Prüfung der Testierfähigkeit beim Verdacht chronischer Wahnvorstellungen

    Dabei steht auch der Umstand, dass ein Erblasser ein Testament formuliert hat, das für sich genommen nach Form und Inhalt keine Anzeichen einer krankhaften Geistesstörung erkennen lässt, der Annahme einer Testierunfähigkeit wegen einer krankhaften Wahnsymptomatik nicht entgegen (vgl. hierzu u.a. BayObLG, Beschluss von 21.07.1999, Az. 1Z BR 122/98, zitiert nach juris).

    Insbesondere auch das Bayerische Oberste Landesgericht hat in späteren Entscheidungen Wahnvorstellungen zu Recht nicht mehr unter den Begriff der Psychopathie gefasst (vergleiche u.a. BayObLG, Beschlüsse vom 17.08.2004, a.a.O, 24.10.2001, a.a.O. und 27.07.2001, a.a.O.; jedenfalls im Leitsatz seines Beschlusses vom 21.07.1999, a.a.O., hat das Bayerische Oberste Landesgericht sogar eine ausdrückliche Abgrenzung zu seinem Beschluss vom 31.01.1991, a.a.O, erklärt).

  • OLG Hamm, 13.07.2017 - 10 U 76/16

    Fortgeschrittene Alzheimerdemenz - Erblasserin testierunfähig - notarielles

    Abzustellen ist darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist und ob umgekehrt von einer freien Willensbildung deshalb nicht mehr gesprochen werden kann, weil etwa infolge der Geistesstörung die Einflüsse dritter Personen seinen Willen übermäßig beherrschen oder weil die Willensbildung durch unkontrollierbare Triebe oder Vorstellungen ausgelöst wird ( vgl. BayObLG FamRZ 2000, 701; 2002, 1066; 2006, 68; OLG München FamRZ 2007, 274 sowie Juris-PK-Bauermeister, 7. Aufl., § 2229 BGB Rz. 12; Palandt-Weidlich, § 2229 BGB Rz.8 ff).
  • BayObLG, 17.08.2004 - 1Z BR 53/04

    Testierfähigkeit bei wahnbedingter Enterbung

    Zur Beurteilung der Frage der Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen, aufgrund derer der Erblasser davon überzeugt ist, seine Ehefrau und gemeinsame Söhne wollten ihn töten, und diese von der Erbfolge ausgeschlossen hat (Fortführung von BayObLGZ 1999, 205).

    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die sittliche Berechtigung seiner letztwilligen Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von Wahnideen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (st. Rspr.; vgl. BGH FamRZ 1958, 127/128; BayObLGZ 1962, 219/223f.; 1999, 205/210; aus psychiatrischer Sicht vgl. Cording, Die Begutachtung der Testier(un)fähigkeit in: Fortschritte der Neurologie und Psychiatrie 2004, 147 - 159).

    Dabei geht es nicht darum, den Inhalt der letztwilligen Verfügung auf seine Angemessenheit zu beurteilen, sondern nur darum, ob sie frei von krankheitsbedingten Störungen gefasst werden konnte (BayObLGZ 1999, 205/210 f.).

    Insbesondere Wahnvorstellungen, die sich auf nächste Angehörige und als (testamentarische oder gesetzliche) Erben in Betracht kommende Personen beziehen, sind - wie der Senat wiederholt entschieden hat - geeignet, das freie Urteil darüber unmöglich zu machen, ob die Enterbung dieser und die Einsetzung anderer Personen als Erben gerechtfertigt ist (BayObLGZ 1962, 219/224; BayObLGZ 1999, 205/211).

    Wenn dem Erblasser ein von Wahnvorstellungen freies Urteil über die Enterbung seiner Angehörigen unmöglich war, kann die Testierfähigkeit nicht mit der Begründung bejaht werden, er habe den Inhalt eines Testaments als solches und die darin enthaltene Erbeinsetzung der Beteiligten zu 5 zu erfassen vermocht (vgl. BayObLGZ 1999, 205/211).

  • BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00

    Testierunfähigkeit

    Eine von Wahnvorstellungen besessene Person kann in Bereichen, die mit diesen Wahnvorstellungen nicht zusammenhängen, durchaus normal und vernünftig handeln und denken (BayObLGZ 1999, 205/209).

    In solchen Fällen hat die Rechtsprechung Testierunfähigkeit angenommen (BayObLGZ 1962, 219; 1999, 205).

  • OLG Celle, 28.04.2003 - 6 W 26/03

    Testamentserrichtung: Testierunfähigkeit einer Erblasserin wegen einer

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Feststellungen des Landgerichts nur daraufhin überprüfen, ob es Verfahrensvorschriften verletzt, den maßgebenden Sachverhalt ausgeforscht (§ 12 FGG, § 2358 Abs. 1 BGB), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen und die zu stellenden Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt hat (BayObLG NJW-RR 2002, 1088; FamRZ 2001, 55f.; 2000, 701, 702; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 870, 871; 1996, 1159).

    Testierunfähig ist danach derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die sittliche Berechtigung einer letztwilligen Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von Wahnideen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (BayObLG FamRZ 2001, 55; 2000, 701, 703; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 870).

    Auch im Bereich der Testierunfähigkeit ist keine mathematische, jede Möglichkeit des Gegenteils ausschließende Gewissheit zu verlangen (BayObLG FamRZ 2000, 701, 703).

    Auch eine von Wahnvorstellungen besessene Person kann nämlich in Bereichen, die mit diesen nicht zusammenhängen, durchaus normal vernünftig handeln und denken (BayObLG FamRZ 2002, 1066, 1067; 2000, 701, 703).

  • OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15

    Formwirksamkeit eines Nottestaments

    Hingegen kommt es nicht darauf an, ob die konkrete letztwillige Verfügung ihrem Inhalt nach besonders einfach oder schwierig ist (st. Rspr.; vgl. OLG München FamRZ 2007, 2009/2011 m. w. N.) wie es auch nicht darum geht, den Inhalt letztwilliger Verfügungen auf seine Angemessenheit zu beurteilen, sondern nur darum, ob sie frei von krankheitsbedingten Störungen gefasst werden konnte (BayObLGZ 1999, 205/210 f.).
  • OLG München, 22.10.2014 - 31 Wx 239/13

    Erbscheinerteilungsverfahren: Sachverständigengutachten zur Testierfähigkeit des

    Dabei geht es nicht darum, den Inhalt letztwilliger Verfügungen auf seine Angemessenheit zu beurteilen, sondern nur darum, ob sie frei von krankheitsbedingten Störungen gefasst werden konnten (BayObLGZ 1999, 205/210 f.).
  • BayObLG, 22.02.2000 - 1Z BR 147/99

    Testierunfähigkeit bei Vorliegen eines hirnorganischen Psychosyndroms

    Das schließt auch die Gründe ein, welche für und gegen die Anordnungen sprechen (vgl. BayObLGZ 1999, 205/211).

    Zwar können paranoide Wahnvorstellungen insbesondere dann zur Testierunfähigkeit führen, wenn in deren Mittelpunkt eine als Erbe in Betracht kommende Person steht (vgl. BayObLGZ 1999, 205/210 f.).

  • OLG Köln, 22.11.2011 - 2 Wx 80/09
  • KG, 12.01.2018 - 6 W 13/17

    Nichtigkeit des Testaments eines Altenheimbewohners zugunsten des Heimträgers:

  • OLG Celle, 26.09.2006 - 6 W 43/06

    Anfechtung einer Entscheidung über die Erteilung eines Erbscheins wegen

  • BayObLG, 24.10.2001 - 1Z BR 40/01

    Testierfähigkeit bei irrtumsbedingten Vorstellungen - krankhafte Wahnideen -

  • OLG Hamm, 06.03.2014 - 10 U 76/13

    Maßgebliches Erbstatut bei ausländischer Staatsangehörigkeit des Erblassers

  • OLG Karlsruhe, 20.12.2019 - 14 U 99/17

    Amtshaftung des Urkundsnotars: Kausalitätsnachweis bei formunwirksamer Errichtung

  • BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04

    Erbeinsetzung des nichtehelichen Sohnes des Ehemannes der Erblasserin -

  • BayObLG, 11.02.2004 - 1Z BR 6/03

    Voraussetzungen der Feststellung der Testierunfähigkeit

  • BayObLG, 06.04.2001 - 1Z BR 123/00

    Unterscheidung von Testierfähigkeit und Geschäftsfähigkeit

  • OLG München, 29.04.2009 - 20 U 5261/08

    Erbschaftsstreit: Anforderungen an den Nachweis der Erbunwürdigkeit des weiteren

  • BayObLG, 27.04.2004 - 1Z BR 21/04

    Echtheitsprüfung bei Testament

  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 159/99

    Testierfähigkeit

  • OLG Frankfurt, 27.12.2019 - 8 U 142/13

    Begründungserfordernis bei Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks

  • BayObLG, 29.11.2000 - 1Z BR 127/00

    Beweiswürdigung bezüglich der Echtheit eines Testaments aufgrund von

  • OLG Frankfurt, 23.01.2018 - 20 W 11/17

    Indizien für Testierunfähigkeit einer Erblasserin

  • KG, 31.05.2005 - 1 W 125/04

    Erbscheinsverfahren: Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde mit dem Ziel der

  • AG Köln, 04.07.2017 - 30 VI 587/14

    Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

  • OLG Hamm, 13.12.2013 - 10 W 114/12

    Erteilungsbegehren bzgl. eines unbeschränkten Alleinerbscheins; Feststellung der

  • BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 104/04

    Keine Einziehung des Erbscheins bei Schriftgutachten zur Echtheit des Testaments

  • LG München II, 15.11.2004 - 6 T 5313/04

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei Überlassung an Minderjährigen mit

  • OLG Hamm, 12.12.2013 - 10 W 180/12

    Erteilungsbegehren eines unbeschränkten Testamentvollstreckerzeugnisses bezogen

  • LG Konstanz, 08.08.2008 - 62 T 78/04
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht