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   BayObLG, 11.11.1999 - 1Z BR 155/98   

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BayObLG, 11.11.1999 - 1Z BR 155/98 (https://dejure.org/1999,5157)
BayObLG, Entscheidung vom 11.11.1999 - 1Z BR 155/98 (https://dejure.org/1999,5157)
BayObLG, Entscheidung vom 11. November 1999 - 1Z BR 155/98 (https://dejure.org/1999,5157)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kasachstan; Spätaussiedler ; Familienbuch ; Adoption ; Beschwerde ; Zuständigkeit ; Berichtigung ; Anerkennung; Ausländische Entscheidung

  • Wolters Kluwer

    Adoptionsbeschluss; Anerkennung ; Kasachstan; Spätaussiedler; Kind; Familienbuch ; Berichtigung ; Beschwerde; Verfahrensmangel ; Beteiligter

  • Judicialis

    PStG § 47 Abs. 2; ; PStG § 15a Abs. 1 Nr. 1; ; PStG § 47 Abs. 1; ; PStG § 47 Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 27 Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 16a; ; ZPO § 551 Nr. 5; ; BGB § 1752

Verfahrensgang

  • AG Schweinfurt - UR III 55/98
  • LG Schweinfurt - 43 T 245/98
  • BayObLG, 11.11.1999 - 1Z BR 155/98

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 771 (Ls.)
  • BayObLGZ 1999 Nr. 75
  • BayObLGZ 1999, 352
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 19.07.1995 - 1Z BR 160/94

    Vaterschaftanerkenntnis nach montenegrinischem Recht

    Auszug aus BayObLG, 11.11.1999 - 1Z BR 155/98
    b) An der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 EGBGB) und der daraus folgenden Anwendung des deutschen Verfahrensrechts (vgl. BayObLGZ 1995, 238/240) bestehen keine Zweifel.

    Vielmehr sind Sinn und Zweck der Vorschrift sowie deren praktische Handhabung und Auswirkungen zu berücksichtigen (BayObLGZ 1995, 238/243 m. w. N.; ebenso zum Zivilprozeß BGH NJW 1991, 1418/1419 und 1992, 3107).

  • BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 231/87

    Erbrecht eines im Ausland adoptierten Kindes; Anerkennung ausländischer

    Auszug aus BayObLG, 11.11.1999 - 1Z BR 155/98
    (1) Einer Anerkennung steht nicht entgegen, daß die Adoption hier nicht durch ein Gericht, sondern von einer öffentlichen Behörde ausgesprochen wurde; denn auch der Ausspruch einer Adoption durch eine ausländische Behörde (vgl. BGH FamRZ 1989, 378/379; Keidel/Zimmermann § 16a Rn. 2 m. w. N.; Palandt/Heldrich BGB 58. Aufl. Art. 22 EGBGB Rn. 12) wird nach herrschender Auffassung von § 16a FGG erfaßt, sofern die Behörde nach ihrer Funktion und dem angewandten Verfahren einem Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit vergleichbar ist (vgl. LG Frankfurt a. Main StAZ 1995, 74/75; Bumiller/Winkler FGG 7. Aufl. § 16a Rn. 2; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. § 16a FGG Rn. 1; Keidel/Zimmermann § 16a Rn. 2 m. w. N.).

    Maßgebend ist nicht der Zeitpunkt, in dem die ausländische Entscheidung getroffen worden ist, sondern wann über die Anerkennung zu befinden ist (vgl. BGHZ 88, 113/128; BGH FamRZ 1989, 378/381).

  • BGH, 21.01.1991 - II ZR 50/90

    Pflicht zur Ermittlung ausländischen Rechts

    Auszug aus BayObLG, 11.11.1999 - 1Z BR 155/98
    Vielmehr sind Sinn und Zweck der Vorschrift sowie deren praktische Handhabung und Auswirkungen zu berücksichtigen (BayObLGZ 1995, 238/243 m. w. N.; ebenso zum Zivilprozeß BGH NJW 1991, 1418/1419 und 1992, 3107).
  • LG Kassel, 02.04.1992 - 11 O 2778/91
    Auszug aus BayObLG, 11.11.1999 - 1Z BR 155/98
    Vielmehr sind Sinn und Zweck der Vorschrift sowie deren praktische Handhabung und Auswirkungen zu berücksichtigen (BayObLGZ 1995, 238/243 m. w. N.; ebenso zum Zivilprozeß BGH NJW 1991, 1418/1419 und 1992, 3107).
  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 11.11.1999 - 1Z BR 155/98
    Da im vorliegenden Fall die förmliche Beteiligung allein der Gewährung rechtlichen Gehörs dient, kann sie auch vom Rechtsbeschwerdegericht nachgeholt werden (vgl. BGH FGPrax 1998, 15/16).
  • BGH, 13.07.1983 - IVb ZB 31/83

    Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung auf Kindesherausgabe

    Auszug aus BayObLG, 11.11.1999 - 1Z BR 155/98
    Maßgebend ist nicht der Zeitpunkt, in dem die ausländische Entscheidung getroffen worden ist, sondern wann über die Anerkennung zu befinden ist (vgl. BGHZ 88, 113/128; BGH FamRZ 1989, 378/381).
  • BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 6/87

    Anerkennungsvoraussetzungen; Anerkennungsfähigkeit; Anerkennungsentscheidung;

    Auszug aus BayObLG, 11.11.1999 - 1Z BR 155/98
    (2) An der internationalen Zuständigkeit des Exekutivkomitees beim Sowjet der Volksdeputierten, die nach § 16a Nr. 1 FGG zu prüfen ist, besteht kein Zweifel, da die Beteiligten der Adoption im Zeitpunkt des Adoptionsverfahrens Staatsangehörige der ehemaligen Sowjetunion waren und darüber hinaus auch in Kasachstan ihren Wohnsitz hatten, so daß spiegelbildlich (vgl. BayObLGZ 1987, 439/441; Keidel/Zimmermann § 16a Rn. 5 m. w. N.; Bassenge/Herbst § 16a FGG Rn. 5) die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 43b Abs. 1, Abs. 2 FGG vorliegen.
  • LG Frankfurt/Main, 23.02.1994 - 9 TZ 626/93
    Auszug aus BayObLG, 11.11.1999 - 1Z BR 155/98
    (1) Einer Anerkennung steht nicht entgegen, daß die Adoption hier nicht durch ein Gericht, sondern von einer öffentlichen Behörde ausgesprochen wurde; denn auch der Ausspruch einer Adoption durch eine ausländische Behörde (vgl. BGH FamRZ 1989, 378/379; Keidel/Zimmermann § 16a Rn. 2 m. w. N.; Palandt/Heldrich BGB 58. Aufl. Art. 22 EGBGB Rn. 12) wird nach herrschender Auffassung von § 16a FGG erfaßt, sofern die Behörde nach ihrer Funktion und dem angewandten Verfahren einem Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit vergleichbar ist (vgl. LG Frankfurt a. Main StAZ 1995, 74/75; Bumiller/Winkler FGG 7. Aufl. § 16a Rn. 2; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. § 16a FGG Rn. 1; Keidel/Zimmermann § 16a Rn. 2 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2003 - 11 Wx 8/03

    Auslandsadoption: Anerkennung einer ukrainischen Adoptionsentscheidung trotz

    b) Wurde die Annahme als Kind nicht durch ein deutsches Gericht, sondern durch ein ausländisches Gericht ausgesprochen, hat der Standesbeamte als Vorfrage die Wirksamkeit der ausländischen Entscheidung zu prüfen (BayObLG, Beschl. v. 21.6.2000 - 1Z BR 186/99, BayObLGZ 2000, 180; Beschl. v. 11.11.1999 - 1Z BR 155/98, BayObLGZ 1999, 352; Hepting/Gaaz, PStG, § 15 Rdn. 33).

    Jedoch findet eine inhaltliche Überprüfung des ausländischen Adoptionsaktes außerhalb der Frage nach der Vereinbarkeit mit dem ordre public nicht statt (Maurer, a.a.O.; vgl. auch BayObLGZ 1999, 352).

  • LG München I, 06.05.2010 - 16 T 16191/09

    Zur Anerkennung einer durch ein kamerunisches Gericht ausgesprochenen

    In einem solchen Fall wäre es äußerst unwahrscheinlich, dass gleichwohl eine Lösung des Verwandtschaftsverhältnisses zur Mutter durch die Adoption bewirkt werden sollte (OLG München StAZ 2000, 104, 105).

    Die Entscheidung ist daher dahingehend auszulegen, dass die Adoption durch den Beteiligten zu 2) die Verbindung der Beteiligten zu 1) zu der Beteiligten zu 3) unberührt ließ (vgl. OLG München StAZ 2000, 104, 105).

  • OLG Zweibrücken, 16.03.2004 - 5 UF 123/03

    Ausbildungsunterhalt für ein adoptiertes Kind: Wirksamkeit einer Adoption in

    Für Adoptionsbeschlüsse des Exekutivkomitees nach dem hier anwendbaren kasachischen Recht ist dies bereits bejaht worden (BayObLG in StAZ 2000, 104, 105).
  • BayObLG, 07.02.2000 - 1Z BR 9/99

    Berichtigung des Familienbuchs

    Ob die Vorinstanzen auch die im Familienbuch (Spalte 9) eingetragenen gemeinsamen Kinder der Beteiligten zu 1 und 2 (geboren 1974, 1975 und 1979) am Verfahren hätten beteiligen müssen, kann offenbleiben, da insoweit kein Berichtigungsantrag gestellt wurde und eine weitere Sachaufklärung weder notwendig noch zu erwarten ist, so daß der Senat in der Sache entscheiden kann (vgl. BGH FGPrax 1998, 15/16; BayObLGZ 1999, 352).
  • BayObLG, 21.12.1999 - 1Z BR 154/98
    Da nach dem Sach- und Streitstand eine weitere Sachaufklärung weder notwendig noch zu erwarten ist (vgl. BGH, FGPrax 1998, 15, 16; BayObLGZ 1999 Nr. 75 = StAZ 2000, 104), kann der Senat in der Sache entscheiden.
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