Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 28.12.1999

Rechtsprechung
   BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 6/99   

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https://dejure.org/1999,2061
BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 6/99 (https://dejure.org/1999,2061)
BayObLG, Entscheidung vom 18.03.1999 - 2Z BR 6/99 (https://dejure.org/1999,2061)
BayObLG, Entscheidung vom 18. März 1999 - 2Z BR 6/99 (https://dejure.org/1999,2061)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Holzkohlegrillen im Garten und das Limit bei Wohnungseigentumsanlagen

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - gemeinschaftlicher Garten - Gemeinschaftseigentum

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Grillparties: nur fünf pro Sommer

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Einschränkung des Grillens im Garten

  • anwalt-suchservice.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Grillsaison - Was ist erlaubt, was ist verboten?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grillen auf Holzkohlefeuer im Garten einer Wohnungseigentumsanlage - Fünfmal pro Jahr ist das Grillen gestattet

Verfahrensgang

  • AG Garmisch-Partenkirchen - UR II 93/96
  • LG München II - 6 T 5859/96
  • BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 6/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 957
  • NZM 1999, 575
  • ZMR 1999, 650
  • BayObLGZ 1999, 82
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.07.1959 - VIII ZR 111/58

    Zustellung von Anwalt zu Anwalt

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 6/99
    Der Bundesgerichtshof wendet die Regelung des § 516 ZPO nicht einmal auf die in § 339 ZPO bestimmte Frist zur Einlegung des Einspruchs an (BGHZ 30, 299 f.).
  • OLG Köln, 07.06.1996 - 16 Wx 88/96

    Umfang des Sondernutzungsrechts an einer Gartenfläche

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 6/99
    (1) Ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche umfaßt die Befugnis, diese gärtnerisch zu gestalten (BayObLG WE 1991, 163; OLG Köln NJW-RR 1997, 14).
  • OLG Zweibrücken, 24.01.1986 - 2 WF 211/85
    Auszug aus BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 6/99
    (2) Nach fast einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist § 516 ZPO im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit unanwendbar; dies gilt auch für echte Streitverfahren (BGH RdL 1954, 244 f.; BayObLGZ 1960, 110/118 f.; KG JFG 19, 40/43; Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 11, Bassenge/Herbst Rn. 2, Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. Rn. 11, jeweils zu § 22 ; Staudinger/Wenzel § 45 WEG Rn. 6; a.A. OLG Zweibrücken FamRZ 1986, 377 f.).
  • BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 32/88
    Auszug aus BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 6/99
    Die Entscheidung ist damit zwar existent, aber nicht wirksam geworden (BayObLGZ 1988, 436/439 f.; Staudinger/Wenzel BGB 12. Aufl. § 45 WEG Rn. 6).
  • BayObLG, 13.11.1998 - 3Z BR 275/98

    Bekanntmachung einer gerichtlichen Verfügung zu Protokoll

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 6/99
    Eine solche setzt voraus, daß die Entscheidung mit Entscheidungssatz und vollständigen Gründen im vollen Wortlaut mündlich verkündet und zu Protokoll genommen wird; Verkündung und Anwesenheit der Beteiligten sind zu vermerken (BayObLGZ 1998, 301; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 16 FGG Rn. 14 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 20 W 119/06

    Wohnungseigentum: Nutzung von Gemeinschaftseigentum; Grillen im Garten; Nutzung

    Welche Entscheidung zu treffen ist, obliegt in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (vgl. Senat, Beschluss vom 14.02.2006, 20 W 163/2003; BayObLG NZM 1999, 575).
  • LG Hamburg, 12.12.2012 - 318 S 31/12

    Mehrere Skulpturen im Garten: Keine "gärtnerische Nutzung"!

    b) Zutreffend und von den Beklagten nicht angegriffen ist das Amtsgericht im Ausgangspunkt davon ausgegangen, dass ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche den Rechtsinhaber zu einer "gärtnerischen Nutzung" - in den Grenzen von § 14 Ziff. 1 WEG - berechtigt (vgl. dazu nur OLG Köln, NJW-RR 1997, 14; BayObLG, NJW-RR 1999, 957, 958; Kammer, ZMR 2011, 226).
  • LG Hamburg, 10.09.2010 - 318 S 24/09

    Bei Regelung in der Teilungserklärung zur Schlüsselaufbewahrung in einem

    Ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche umfasst die Befugnis, diese gärtnerisch zu gestalten (OLG Köln, NJW-RR 1997, 14; BayObLG, NJW-RR 1999, 957, 958).
  • KG, 07.02.2005 - 24 W 27/04

    Wohnungseigentum: Stimmrechtsausschluss beim Schuldanerkenntnis der

    Die Regelung des § 517 ZPO, wonach spätestens mit dem Ablauf von 5 Monaten nach der Verkündung eines Urteils die Berufungsfrist beginnt, ist auf die Beschwerdefrist in Wohnungseigentumsverfahren nicht anzuwenden (wie bei BayObLGZ 1999, 82).

    Die Regelung des § 517 ZPO (§ 516 ZPO a.F.), wonach spätestens mit dem Ablauf von 5 Monaten nach der Verkündung eines Urteils die Berufungsfrist beginnt, ist in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht entsprechend anwendbar, was auch für das sogenannte echte Streitverfahren z.B. das Wohnungseigentumsverfahren gilt (BayObLG 1999, 82 = NJW-RR 1999, 957 = ZMR 1999, 650).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 7 A 189/00

    Grillen im Freien in Wohngebieten

    vgl. z.B. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss v. 18. März 1999 - 2 Z BR 6/99 -, ZMR 1999, S. 650 ff. (einzelfallbezogene Entscheidung, im dortigen Fall "im Jahr höchstens fünfmal"); Landgericht Stuttgart, Beschluss v. 14. August 1996 - 10 T 359/96 -, ZMR 1996, S. 624 ff. (einzelfallbezogene Entscheidung, im dortigen Fall dreimaliges Grillen im Jahr nicht unzumutbar); Amtsgericht Bonn, Urteil v. 29. April 1997 - 6 C 545/96 -, WuM 1997, S. 325 f. (Abwägungsentscheidung, von April bis September jeweils ein Mal pro Monat zulässig nach vorheriger Information der Nachbarn).
  • BayObLG, 12.04.2000 - 2Z BR 151/99

    Anträge im Wohnungseigentumsverfahren

    c) Die vom Antragsteller behaupteten Geruchsbelästigungen sind Nachteile im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG (vgl. BayObLGZ 1999, 82/86; OLG Köln WuM 1997, 453 ).
  • OLG Köln, 09.02.2007 - 16 Wx 206/06

    Verbindung von Anfechtungsverfahren zu identischem Eigentümerbeschluss - Heilung

    Diese Vorschrift findet im Wohnungseigentumsverfahren nach inzwischen fast einhelliger Meinung, der auch der Senat folgt, keine Anwendung (vgl. BayObLG vom 18.03.1999, NJW-RR 1999, 957; OLG Celle, WuM 2002, 634 je m. w. N.).
  • LG Hamburg, 27.11.2013 - 318 S 32/13

    Wohnungseigentümerbeschluss über die Änderung der Teilungserklärung hinsichtlich

    Im Zusammenhang mit den den Eigentümern der im Erdgeschoss belegenen Wohnungseigentumseinheiten in der Anlage zur Teilungserklärung ohne jegliche Einschränkung eingeräumten Sondernutzungsrechten an den im Aufteilungsplan näher bezeichneten Grundstücksteilen, aus denen die Berechtigung zur gärtnerischen Gestaltung und Nutzung dieser Flächen nach jeweils eigenem Ermessen folgt (OLG Köln, NJW-RR 1997, 14; BayObLG NJW-RR 1999, 957), ergibt sich die grundsätzlich korrespondierende Verpflichtung, die damit verbundenen Kosten selbst zu tragen (Kümmel a.a.O., § 13 WEG, Rz. 54).
  • AG München, 21.03.2012 - 482 C 15854/11

    WEG - Elektrogrillgeräte ohne Geruchs- und Rauchbelastung in der Wohnanlage

    Maßgeblich für die Entscheidung sind insbesondere Lage und Größe der Örtlichkeiten, die Häufigkeit des Grillens und das verwendete Grillgerät (vergleiche hierzu Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 18.03.1999, 2 ZBR 6/99, OLG Frankfurt, 10.04.2008, Aktenzeichen: 20 W 119/06, OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.03.2006, Aktenzeichen 20 W 430/04).
  • OLG Celle, 30.01.2002 - 4 W 28/02

    Wohnungseigentum; Verwaltervergütung ; Verfahrensrecht ; Beschwerde;

    Eine solche Regelung fehlt im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BayObLG NZM 1999, 575).
  • OLG Hamm, 22.04.2008 - 15 W 183/07

    Zur Zulässigkeit einer Teilnahme eines Rechtsanwalts an einer

  • BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 24/04

    Zweckbestimmung bei Verwendung eines Eingabeplans als Aufteilungsplan - Umfang

  • BayObLG, 28.05.2001 - 2Z BR 28/01

    Beginn der First für die sofortige Beschwerde im Wohnungseigentumsverfahren

  • BayObLG, 18.05.2001 - 2Z BR 76/01

    Beginn der First für die sofortige Beschwerde im Wohnungseigentumsverfahren

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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.12.1999 - Verg 7/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,360
BayObLG, 28.12.1999 - Verg 7/99 (https://dejure.org/1999,360)
BayObLG, Entscheidung vom 28.12.1999 - Verg 7/99 (https://dejure.org/1999,360)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Dezember 1999 - Verg 7/99 (https://dejure.org/1999,360)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabeverfahren; Baumeisterarbeiten; Nachprüfungsverfahren; Ausschluß ; Beschwerdeverfahren; Vertretung; Angebot; Formblatt; Nachunternehmererklärung

  • Judicialis

    VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1; ; VOB/A § ... 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe b; ; VOB/A § 25 Nr. 2 Abs. 1; ; VOB/A § 25 Nr. 3; ; VOB/A § 26 Nr. 1 Buchstabe a; ; VOB/A § 3 a Nr. 5 Buchstabe d; ; VOB/A § 1 a; ; VOB/A § 24; ; VOB/A § 24 Nr. 1 Abs. 1; ; VOB/A § 24 Nr. 2; ; GWB § 114 Abs. 2 Satz 1; ; GWB § 114 Abs. 2 Satz 2; ; GWB § 116 ff; ; GWB § 115 Abs. 1; ; GWB § 98 Nr. 1; ; GWB § 99 Abs. 1; ; GWB § 99 Abs. 3; ; GWB § 100 Abs. 1; ; GWB § 128 Abs. 3 Satz 1; ; GWB § 128 Abs. 4 Satz 2; ; VertrV § 1 Abs. 1 Nr. 1 a; ; VgV § 3 Abs. 1; ; VOL/A § 8 Nr. 4; ; GKG § 12 a Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Vertretung des Freistaats Bayer im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertretung des Freistaats Bayern, unvollständiges Leistungsverzeichnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dürfen im Angebot fehlende "geforderte Erklärungen" nachgeholt werden? (IBR 2000, 103)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 837 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 8 (Ls.)
  • NZBau 2000, 211
  • BayObLGZ 1999, 389
  • BayObLGZ 1999, 82
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99

    Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 28.12.1999 - Verg 7/99
    Er kann den Umfang der Nachprüfung jedenfalls insoweit bestimmen, als es sich um die Überprüfung selbständiger Teile des Vergabeverfahrens handelt (BayObLGZ 1999, 127/134 f.).

    Es kann weiter (vgl. BayObLGZ 1999, 127/144) offen bleiben, nach welchen Vorschriften sich die Kostenentscheidung des Beschwerdeverfahrens richtet, die nicht ausdrücklich geregelt ist.

  • OLG Celle, 24.10.1985 - 14 U 66/85

    Schadensersatzanspruch eines Bieters bei einer öffentlichen Ausschreibung wegen

    Auszug aus BayObLG, 28.12.1999 - Verg 7/99
    Ihr Fehlen kann daher nicht zum Ausschluß nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOB/A führen (OLG Celle BauR 1986, 436; Heiermann/Riedl/Rusam A § 25 Rn. 11).
  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97

    Erteilung eines Auftrags aufgrund einer über die Ausschreibung hinausgehenden

    Auszug aus BayObLG, 28.12.1999 - Verg 7/99
    Dies wäre mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bewerber und der Vergabe allein nach sachlichen und willkürfreien Kriterien nicht vereinbar (BGH WM 1999, 1027/1029).
  • VK Bund, 27.09.2002 - VK 1-63/02

    Vergabe einer Baumaßnahme

    Insoweit ist in der Rechtsprechung und in der Literatur nicht abschließend geklärt, ob im Umkehrschluss zu § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A das Fehlen von Preisangaben und geforderten Erklärungen grundsätzlich - mit der Möglichkeit von Ausnahmen - zwingend den Ausschluss des Angebotes zur Folge haben muss (so Prieß in Motzke/Pietzcker/Prieß, Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil A, § 21 Rn. 21, 33, 34 f., ohne die Möglichkeit von Ausnahmen zu erwähnen: Kratzenberg in Ingenstau/Korbion, VOB - Teile A und B - Kommentar, 14, Auflage 2001, § 21 Rn. 6b), oder ob für einen Ausschluss neben dem Fehlen der Angaben bestimmte zusätzliche qualitative Anforderungen an die fehlenden Angaben zu stellen sind (so BayObLG, Beschluss vom 28. Dezember 1999, NZBau 2000, 211, Franke/Grünhagen in Franke/Kemper/Zanner/ Grünhagen, VOB-Kommentar, § 21 Rn. 110 ff.).

    (BayObLG, Beschluss vom 28. Dezember 1999, NZBau 2000, 211 (212), Franke/Grünhagen in Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen, VOB-Kommentar, § 21 Rn. 110 ff.).

    Die Angabe des Systems und des Fabrikates ist lediglich eine Angabe "über das Angebot selbst" bzw. über "die geplante Durchführung" im Sinn des § 24 VOB/A (vgl. insoweit BayObLG, Beschluss vom 28. Dezember 1999, NZBau 2000, 211 (213).

    Daher kann das Fehlen der genannten Formblätter nicht zu einem Ausschluss des Angebotes führen (i.E. ebenso BayObLG, Beschluss vom 28. Dezember 1999, NZBau 2000, 211 (214), Kratzenberg in Ingenstau/Korbion, VOB - Teile A und B - Kommentar, 14, Auflage 2001, § 21 Rn. 6a, jew. mit dem zusätzlichen Hinweis auf die Formblätter aus dem Jahr 1999, auf denen ausdrücklich vermerkt war, dass die Erklärungen nicht Vertragsbestandteil sind; a.A. Prieß in Motzke/Pietzcker/Prieß, Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil A, § 21 Rn. 28).

    Es handelt sich diesbezüglich um eine zulässige Unterrichtung "über das Angebot" und "über die geplante Art der Durchführung" gemäß § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A (vgl. dazu BayObLG, Beschluss vom 28. Dezember 1999, NZBau 2000, 211 (213).

  • VK Südbayern, 12.03.2003 - 04-02/03

    Erklärungen zum Nachunternehmereinsatz

    Aus dieser Formulierung wird gefolgert, dass die Angebote die Preise und die geforderten Erklärungen enthalten müssen (BayObLGZ 1999, 389/393; Heiermann/Riedl/Rusam VOB 9. Aufl. A § 21 Rn. 7; Beck'scher VOB/Kommentar/Prieß A § 21 Rn. 21; Ingenstau/Korbion VOB 14. Aufl. A § 21 Rn. 6 a f.).

    Bisher wurde daraus, dass § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A als Soll-Vorschrift formuliert ist, die Folgerung gezogen, dass der Ausschluss eines Angebots, das geforderte Erklärungen nicht enthält, nicht zwingend sei (vgl. BayObLGZ 1999, 389/394; OLG Bremen BauR 2001, 94/95).

    Das sei etwa dann der Fall, wenn das Fehlen geforderter Angaben oder Erklärungen Einfluss auf die Preise, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebotsinhalts habe (vgl. BayObLGZ 1999, 389/394; Ingenstau/Korbion VOB- Kommentar Rn. 12 f. zu § 25 VOB/A).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist jedoch ein Ausschluss eines Angebots wegen fehlender geforderter Erklärungen nur dann ohne Aufklärung möglich, wenn die nachträgliche Ergänzung der Angebotsunterlagen die Wettbewerbsstellung des Bieters verändern würde (vgl. BayObLG, Beschl. v. 28.12.99 - Verg 7/99).

    Sie kann in einer Verhandlung nach § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A ergänzt (BayObLG, Beschluss vom 28.12.1999, Verg 7/99) oder auch abgeändert werden, soweit die Gleichwertigkeit der neuen Fabrikate gewährleistet ist (vgl. Ingenstau/Korbion, VOB Teil A und B, 14. Auflage, 9 zu § 24).

  • BayObLG, 28.05.2003 - Verg 6/03

    Vergabeverfahren: Angebot - Bieterausschluss - neues Vorbringen im

    Der Bundesgerichtshof setzt sich hierbei nicht im Einzelnen mit der Rechtsprechung der Obergerichte auseinander, nach der eine Unterscheidung in wettbewerbsrelevante Erklärungen einerseits und solche Erklärungen andererseits vorgenommen wird, deren Fehlen keinen Einfluss auf die Preise, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebotsinhalts haben (siehe BayObLGZ 1999, 389/394; BayObLG VergabeR 2002, 182/184; ThürOLG Beschluss vom 8.4.2003 6 Verg 1/03; OLG Dresden Beschluss vom 18.10.2001 WVerg 8/01; dazu auch Vergaberechts-Report 4/03) und die nach § 24 Nr. 1 VOB/A nachgereicht werden können.

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1999, 389/394; BayObLG VergabeR 2002, 182; enger BayObLG VergabeR 2002, 252) besteht kein Grund, ein Angebot von der Wertung auszuschließen, wenn die fehlenden Angaben oder Erklärungen ohne Schädigung des Wettbewerbs nachträglich eingeholt werden können.

    Selbst wenn die verlangten Formblätter ebenso wie das Baustoff-/Bieterangabenverzeichnis vom Auftraggeber geforderte Erklärungen im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A sind, verböte sich die zwingende Folge eines Ausschlusses hier schon deshalb, weil die Vergabestelle durch ihren Hinweis auf den Formblättern ("Die Nichtabgabe kann dazu führen, dass das Angebot nicht berücksichtigt wird") den Bietern kundgegeben hat, dass sie über einen Ausschluss nur nach Ermessensgebrauch entscheidet und entsprechend der bisherigen Verwaltungspraxis Nachverhandlungen führen wird (BayObLGZ 1999, 389/394 f.; Rusam in Heiermann/ Riedl/Rusam A § 25 Rn. 12 und 127).

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