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   BayObLG, 29.06.2000 - 3Z BR 51/00   

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BayObLG, 29.06.2000 - 3Z BR 51/00 (https://dejure.org/2000,2420)
BayObLG, Entscheidung vom 29.06.2000 - 3Z BR 51/00 (https://dejure.org/2000,2420)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - 3Z BR 51/00 (https://dejure.org/2000,2420)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche eines Berufsbetreuers; Anwendbarkeit der bis zum Inkrafttreten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes maßgebenden materiellen Vorschriften; Einrede der Verjährung; Verjährungsfrist für Vergütungsansprüche und Aufwendungsersatzansprüche eines Berufsbetreuers ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verjährung der Betreuervergütung, Beginn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 196
    Verjährung des Vergütungsanspruchs eines Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Bad Neustadt/Saale - XVII 768/95
  • LG Schweinfurt - 12 T 296/99
  • BayObLG, 29.06.2000 - 3Z BR 51/00

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1135
  • FGPrax 2000, 201
  • FamRZ 2000, 1455
  • Rpfleger 2000, 455
  • BayObLGZ 2000, 197
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Hamm, 02.11.1998 - 15 W 351/98
    Auszug aus BayObLG, 29.06.2000 - 3Z BR 51/00
    Nach dieser Vorschrift sind die Ansprüche nicht erloschen, da die dort bestimmte Frist erst mit der Beendigung des Amtes des Betreuers beginnt (BayObLG,FamRZ 1997, 580 ; 1999, 741; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 1056 ; OLG Hamm Rpfleger 1999, 180 ).
  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus BayObLG, 29.06.2000 - 3Z BR 51/00
    (2) Der Anspruch des Betreuers gegen die Staatskasse auf Vergütung einer für den Betreuten erbrachten Tätigkeit und Ersatz seiner Aufwendungen entsteht zwar dem Grunde nach bereits mit deren Leistung (vgl. § 614 Satz 1 BGB ; BayObLGZ 1995, 395) bzw. Anfall.
  • BGH, 22.01.1987 - VII ZR 88/85

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten

    Auszug aus BayObLG, 29.06.2000 - 3Z BR 51/00
    Bei einer Bestimmung nach billigem Ermessen (§ 315 Abs. 3 BGB ) ist entscheidend die Rechtskraft des Urteils (BGH NJW 1996, 1054 ), bei subsidiärer Haftung der Zeitpunkt, an dem der Haftungseintritt feststeht (BGH NJW 1987, 2743 ).
  • BGH, 25.01.2012 - XII ZB 461/11

    Betreuervergütung: Verjährungsfrist für den auf die Staatskasse übergangenen

    Fälligkeit des Anspruchs tritt regelmäßig in dem Moment ein, in dem dem Betreuer eine zusammenfassende Abrechnung innerhalb eines angemessenen Zeitraums möglich und zumutbar ist (BayObLG FamRZ 2000, 1455, 1456); einen Anhaltspunkt hierfür gibt seit Einführung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) § 9 VBVG, der Abrechnungszeiträume von drei Monaten vorgibt.
  • BGH, 25.01.2012 - XII ZB 605/10

    Betreuervergütung: Verjährungsfrist des auf die Staatskasse übergangenen

    Fälligkeit des Anspruchs tritt regelmäßig in dem Moment ein, in dem dem Betreuer eine zusammenfassende Abrechnung innerhalb eines angemessenen Zeitraums möglich und zumutbar ist (BayObLG FamRZ 2000, 1455, 1456); einen Anhaltspunkt hierfür gibt seit Einführung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) § 9 VBVG, der Abrechnungszeiträume von drei Monaten vorgibt.
  • BGH, 05.11.2014 - XII ZB 186/13

    Rückforderung von Betreuervergütung durch die Staatskasse: Prüfung der

    Bei der Einrede der Verjährung handelt es sich um eine im Festsetzungsverfahren berücksichtigungsfähige Einwendung, die im Vergütungsrecht ihren Grund hat (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 605/10 - BtPrax 2012, 118 Rn. 10 und 28; BayObLGZ 2000, 197, 198).
  • OLG München, 03.03.2008 - 33 Wx 236/07

    Berufsbetreuervergütung: Vorlage zum BGH zur Bestimmung des Beginns der

    "Entstehung des Anspruchs" in diesem Sinne wird in Rechtsprechung und Literatur dahingehend verstanden, dass der Anspruch klageweise geltend gemacht werden kann, so dass grundsätzlich die Fälligkeit des Anspruchs Voraussetzung des Verjährungsbeginns ist (vgl. Palandt/Heinrichs BGB 67. Aufl. § 199 Rn 3 m.w.N.; BayObLG FamRZ 2000, 1455/1456).
  • OLG Köln, 16.07.2004 - 16 Wx 75/04

    Verjährung des Anspruchs auf Nachvergütung der Mehrwertsteuer durch

    Gegenüber dem Erstattungsbegehren greift die von dem Antragsgegner erhobene Verjährungseinrede, die auch im Festsetzungsverfahren beachtlich ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 1455 = OLGReport 2000, 77), nicht durch.

    Insoweit könne zur Vermeidung eines unverhältnismäßigen Abrechnungsaufwandes im Einzelfall auch ein ganzes Kalenderjahr in Betracht kommen (vgl. . BayObLG FamRZ 2000, 1455 = OLGReport 2000, 77).

  • OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 193/01

    Beginn der Ausschlussfrist des § 1836 II S. 4

    Das BayObLG hat die entsprechenden Rechtsfragen für den Beginn der Verjährungsfrist der nach altem Recht entstandenen Vergütungsansprüche in seinem Beschluss vom 29. Juni 2000 (FGPrax 2000, 201) zwar anders beurteilt.
  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 179/02

    Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers - Zeitpunkt der Entstehung -

    Die in der Senatsentscheidung vom 29.6.2000 (BayObLGZ 2000, 197) aufgestellten Grundsätze für den Beginn der Verjährung von Ansprüchen eines Betreuers könnten für die hier zu entscheidende Rechtsfrage nicht herangezogen werden.

    Für den Beginn der Verjährung des Anspruchs des Betreuers gegen die Staatskasse in einem nach den bis zum 31.12.1998 geltenden Vorschriften zu beurteilenden Fall hat der Senat im Beschluss vom 29.6.2000 (BayObLGZ 2000, 197 = FGPrax 2000, 201) betont, dass der Anspruch des Betreuers zwar dem Grunde nach bereits mit der geleisteten Tätigkeit entstehe.

  • OLG Frankfurt, 23.02.2004 - 20 W 49/04

    Aufwendungsersatzanspruch des zum Ergänzungspfleger für einen minderjährigen

    Insoweit kann auf die vom BayObLG noch für das alte Recht entwickelten Grundsätze für den Beginn der Verjährungsfrist für Vergütung oder Aufwendungsersatz (FamRZ 2000, 1455 = FG Prax 2000, 201) nicht mehr abgestellt werden, weil der Gesetzgeber sich nunmehr in Abkehr von einer Verjährungsregelung für eine gesetzliche Ausschlussfrist entschieden hat, deren Ablauf zum Erlöschen des Anspruches führt (vgl. hierzu OLG Schleswig a.a.O.).
  • OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00

    Rechtsanwalt als Betreuer - Aufwendungsersatzanspruch - Verjährung

    Sie ist entsprechend §§ 209, 217 BGB rechtzeitig vor Fristablauf (am 31. Dezember 1999) durch den Antrag des Beteiligten zu 1. auf gerichtliche Festsetzung vom 30. Dezember 1999 unterbrochen worden (zur Unterbrechung vgl. auch BayObLG, FGPrax 2000, 201, 202).
  • BayObLG, 21.05.2003 - 3Z BR 92/03

    Geltung der Ausschlussfrist des § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB auch bei Vergütung des

    Auf die Frage der Verjährung, auf die der Verfahrenspfleger abgestellt hat (vgl. dazu zum früheren Recht BayObLGZ 2000, 197), kommt es dann nicht mehr an.
  • OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 221/00

    Rechtsanwalt als Betreuer - Aufwendungsersatzanspruch - Verjährung

  • OLG Schleswig, 05.02.2003 - 2 W 198/02

    Frist zur Geltendmachung von Aufwendungsersatz durch einen zum Betreuer

  • OLG Dresden, 30.07.2001 - 15 W 550/01

    Ansprüche des Berufsbetreuers und Ausschlußfristen

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