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   BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 203/00   

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BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 203/00 (https://dejure.org/2000,7493)
BayObLG, Entscheidung vom 08.11.2000 - 3Z BR 203/00 (https://dejure.org/2000,7493)
BayObLG, Entscheidung vom 08. November 2000 - 3Z BR 203/00 (https://dejure.org/2000,7493)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; GbR; Grundstückseigentum; KG; Grundbuch; Fortführung einer Gesellschaft

  • Judicialis

    KostO § 14 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 14 Abs. 3 Satz 2
    Wirkung einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Landshut - 60 T 1.62/00
  • BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 203/00

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 2000, 318
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 14.84

    Berufungsgericht - Entscheidung - Annahme - Berufung - Streitgegenstand -

    Auszug aus BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 203/00
    a) Zu der Frage, ob aus einer Rechtsmittelbelehrung auf eine Zulassung des Rechtsmittels durch das erkennende Gericht geschlossen werden kann, wird in der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit soweit ersichtlich einhellig die Auffassung vertreten, die Rechtsmittelbelehrung reiche grundsätzlich nicht aus, um die Zulassung eines Rechtsmittels anzunehmen (BVerwGE 71, 73/76; BSG NJW 1957, 728; OVG Hamburg NJW 1961, 1084; VGH Kassel NJW 1961, 92, OVG Münster DÖV 1984, 945/946; ebenso Redeker/v.Oertzen VwGO 13. Aufl. § 132 Rn. 24; Kopp/ Schenke VwGO 12. Aufl. § 132 Rn. 32).
  • OVG Hamburg, 31.01.1961 - Bs I 53/60
    Auszug aus BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 203/00
    a) Zu der Frage, ob aus einer Rechtsmittelbelehrung auf eine Zulassung des Rechtsmittels durch das erkennende Gericht geschlossen werden kann, wird in der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit soweit ersichtlich einhellig die Auffassung vertreten, die Rechtsmittelbelehrung reiche grundsätzlich nicht aus, um die Zulassung eines Rechtsmittels anzunehmen (BVerwGE 71, 73/76; BSG NJW 1957, 728; OVG Hamburg NJW 1961, 1084; VGH Kassel NJW 1961, 92, OVG Münster DÖV 1984, 945/946; ebenso Redeker/v.Oertzen VwGO 13. Aufl. § 132 Rn. 24; Kopp/ Schenke VwGO 12. Aufl. § 132 Rn. 32).
  • BVerwG, 25.08.1977 - 7 C 65.76

    Zulassung der Sprungrevision - Zulässige Berufung -

    Auszug aus BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 203/00
    Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings in früheren Entscheidungen ohne nähere Begründung die Ansicht geäußert, eine Rechtsmittelbelehrung könne ausreichend die Absicht des Gerichts erkennen lassen, ein Rechtsmittel zuzulassen (Entscheidungen vom 22.4.1970 Buchholz Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des, Bundesverwaltungsgerichts 310 § 134 VwGO Nr. 13 und 25.8.1977 NJW 1978, 772).
  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 528/92

    Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen

    Auszug aus BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 203/00
    In neueren Entscheidungen lässt es ausnahmsweise auch eine versehentlich nicht verkündete Zulassung wirksam sein (NZA 1995, 596 ff.).
  • BAG, 21.08.1990 - 3 AZR 429/89

    Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft

    Auszug aus BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 203/00
    Eine nicht verkündete, auch ausdrückliche Zulassung in den Gründen sei unbeachtlich (BAG NJW 1991, 1197).
  • BVerwG, 16.06.1983 - 3 C 10.82

    Zulassung der Berufung - Urteilsformel - Erwerb von Fischwaren - Eigentumserwerb

    Auszug aus BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 203/00
    In späteren Entscheidungen hat es einschränkend ausgeführt, dies gelte nur, wenn besondere Anhaltspunkte vorlägen, die ausnahmsweise die Annahme gestatteten, das Gericht habe mit der Rechtsmittelbelehrung die Zulassung des Rechtsmittels aussprechen wollen (BVerwG BayVB1 1988, 216/217; Buchholz 451.53 Fischwirtschaft Nr. 1 = DÖV 1984, 553 insoweit nur LS).
  • VGH Hessen, 07.04.1960 - OS V 86/59
    Auszug aus BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 203/00
    a) Zu der Frage, ob aus einer Rechtsmittelbelehrung auf eine Zulassung des Rechtsmittels durch das erkennende Gericht geschlossen werden kann, wird in der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit soweit ersichtlich einhellig die Auffassung vertreten, die Rechtsmittelbelehrung reiche grundsätzlich nicht aus, um die Zulassung eines Rechtsmittels anzunehmen (BVerwGE 71, 73/76; BSG NJW 1957, 728; OVG Hamburg NJW 1961, 1084; VGH Kassel NJW 1961, 92, OVG Münster DÖV 1984, 945/946; ebenso Redeker/v.Oertzen VwGO 13. Aufl. § 132 Rn. 24; Kopp/ Schenke VwGO 12. Aufl. § 132 Rn. 32).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels

    Auszug aus BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 203/00
    Da von einer Zulassung der weiteren Beschwerde nicht ausgegangen werden kann, ist das Rechtsbeschwerdegericht an diese Entscheidung des Landgerichts gebunden (BayObLGZ 1980, 286/288 und 1999, 121/122).
  • BayObLG, 23.09.1980 - BReg. 3 Z 81/80
    Auszug aus BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 203/00
    Da von einer Zulassung der weiteren Beschwerde nicht ausgegangen werden kann, ist das Rechtsbeschwerdegericht an diese Entscheidung des Landgerichts gebunden (BayObLGZ 1980, 286/288 und 1999, 121/122).
  • BGH, 20.07.2011 - XII ZB 445/10

    Betreuungsverfahren: Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung als Zulassung der

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG Stuttgart FGPrax 2009, 114, 115; OLG Koblenz FamRZ 2010, 908 f.; OLG Schleswig FamRZ 2008, 75, 76; OLG Köln FGPrax 2005, 205, 206; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302; BayObLG BayObLGZ 2000, 318 - juris Rn. 9 ff. und WuM 1995, 70 f.) sowie im Schrifttum (Keidel/Meyer-Holz aaO § 70 Rn. 39; MünchKomm-ZPO/Ulrici aaO § 39 FamFG Rn. 10; Horndasch/Viefhues/Reinken FamFG § 39 Rn. 5; Gutjahr in BeckOK FamFG § 39 Rn. 26) wird das, soweit ersichtlich, nicht anders beurteilt.

    Dabei gilt diese Bewertung auch dann, wenn die Rechtsmittelbelehrung als Bestandteil des Beschlusses durch die Unterschriften der erkennenden Richter gedeckt ist (OLG Stuttgart FGPrax 2009, 114, 115; BayObLG BayObLGZ 2000, 318 - juris Rn. 10).

  • OLG Stuttgart, 10.02.2009 - 8 W 22/09

    FGG-Verfahren: (Un-)Statthaftigkeit einer nicht zugelassenen sofortigen weiteren

    Eine Rechtsmittelbelehrung ersetzt nicht die Zulassung (Bassenge/Roth, a. a. O.; Kahl, a. a. O.; OLG Schleswig NJW-RR 2008, 675; BayObLGZ 2000, 318; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302; je m. w. N.).

    Unerheblich ist dabei, ob die Rechtsmittelbelehrung als Bestandteil des Beschlusses durch die Unterschriften der erkennenden Richter gedeckt ist (BayObLGZ 2000, 318) oder ob die Rechtsmittelbelehrung dem Beschluss lediglich beigefügt ist (OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302).

    Hierin liegt weder ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) noch ein solcher gegen die Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) oder den Anspruch auf ein faires Verfahren (BayObLGZ 2000, 318).

    Der Senat kommt zum selben Ergebnis der Auslegung des § 56g Abs. 5 Satz 2 FGG wie die übrigen mit der Problematik einer falschen Rechtsmittelbelehrung befasst gewesenen Oberlandesgerichte (OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 302; BayObLGZ 2000, 318; OLG Schleswig NJW-RR 2008, 675).

  • BayObLG, 03.09.2003 - 3Z BR 113/03

    Vertretung durch einen Notar bei Stellung eines Löschungsantrags -

    Die Zulassung stellt einen gerichtlichen Willensakt dar, der darauf gerichtet ist, ausnahmsweise im Hinblick auf besondere Umstände durch gerichtliche Anordnung die Überprüfung der an sich nicht anfechtbaren Entscheidung durch übergeordnete Gerichtsinstanzen zu ermöglichen (vgl. BayObLGZ 2000, 318/320).
  • OLG Köln, 02.04.2004 - 16 Wx 61/04

    Weitere Beschwerde gegen einen Aussetzungsbeschluss nur bei ausdrücklicher

    Denn zum einen ersetzt eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung nicht die notwendige Zulassung (vgl. BayObLG NJOZ 2001, 680, 681; OLG Karlsruhe FGPrax 1999, 183; Keidel/Kuntze/Winkler, a. a. O. , Vorb §§ 19-30 Rn 30), zum anderen war die Rechtsmittelbelehrung hier weder Bestandteil des Beschlusses bzw. durch die Unterschriften der erkennenden Richter gedeckt.

    Sie dient hingegen nicht der Eröffnung einer weiteren Instanz und kann für sich genommen über die Ansicht des Gerichts, ein ansonsten nicht statthaftes Rechtsmittel ausdrücklich zuzulassen, keine Auskunft geben (vgl. BayObLG NJOZ 2001, 680, 681; Senatsbeschluss vom 30.10.2003 - 16 Wx 179/03 - ).

  • OLG Köln, 28.01.2004 - 16 Wx 248/03

    Keine weitere Beschwerde ohne Zulassung in Zwangsvollstreckungssachen nach dem

    Sie dient nicht der Eröffnung einer weiteren Instanz, stellt keine Entscheidung dar und deutet für sich genommen nicht auf die Absicht des Gerichts hin, ein ansonsten nicht statthaftes Rechtsmittel ausdrücklich zuzulassen (vgl. BayObLGZ 2000, 318 ff. m. w. N. ; Beschluss des Senats vom 30.10.2003 - 16 Wx 179/03).
  • OLG Frankfurt, 30.09.2005 - 20 W 439/05

    Wohnungseigentum: Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde in

    Nicht einmal eine (auch falsche) Rechtsmittelbelehrung könnte die notwendige Zulassung ersetzen (Senat, Beschluss vom 30.03.2004, 20 W 360/03, unter Hinweis auf Keidel/Kuntze/Kahl, a.a.O., Vorb §§ 19-30 Rz. 30; BayObLGZ 2000, 318; OLG Karlsruhe FGPrax 1999, 183); für die hier am Rande vorgenommene (fehlerhafte) Erwähnung eines möglichen Rechtsmittels kann nichts anderes gelten.
  • OLG Köln, 17.10.2016 - 2 Wx 402/16

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Bestellung eines Verfahrenspfleger im

    Eine - wie hier - fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung eröffnet keinen gesetzlich nicht vorgesehenen Rechtsweg (St. Rspr. z.B. BayObLGZ 2000, 318; OLG Schleswig FGPrax 2007, 270).
  • OLG Köln, 30.05.2005 - 16 Wx 90/05

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des

    Dagegen dient sie nicht der Eröffnung einer weiteren Instanz und kann für sich genommen über die Ansicht des Gerichts, ein ansonsten nicht statthaftes Rechtsmittel ausdrücklich zuzulassen, keine Auskunft geben (vgl. BayObLG NJOZ 2001, 680 = BayObLGZ 2000, 318; OLG Karlsruhe FGPrax 1999, 183; Senat OLGReport Köln 2004, 258 sowie Beschluss vom 20.05.2005 - 16 Wx 81/05 -).
  • OLG München, 18.11.2008 - 34 Wx 84/08

    Grundbuchsache: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde nach Aufhebung einer

    Auch eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung oder eine nicht statthafte Zulassung kann das Rechtsmittel nicht zulässig machen (Jansen/Briesemeister FGG 3. Aufl. Vor §§ 19 - 30 Rn. 33; BayObLGZ 2000, 318) und das Gericht der weiteren Beschwerde für die Frage, ob eine Rechtsbeeinträchtigung vorliegt, auch nicht binden.
  • OLG München, 27.05.2010 - 32 Wx 12/10

    FGG-Reform: Behandlung eines Rechtsmittels gegen eine beantragte gerichtliche

    Sie dient nicht der Eröffnung einer weiteren Instanz, stellt keine Entscheidung dar und deutet für sich genommen nicht auf die Absicht des Gerichts hin, ein ansonsten nicht statthaftes Rechtsmittel ausdrücklich zuzulassen (vgl. BayObLGZ 2000, 318 ff. m. w. N.; OLG-Report Köln 2004, 203).
  • OLG Köln, 20.01.2010 - 2 Wx 109/09

    Maßgebliches Recht für das Grundbuchverfahren in Übergangsfällen; Zulässigkeit

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