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   BayObLG, 28.05.2001 - 2Z BR 28/01   

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https://dejure.org/2001,2514
BayObLG, 28.05.2001 - 2Z BR 28/01 (https://dejure.org/2001,2514)
BayObLG, Entscheidung vom 28.05.2001 - 2Z BR 28/01 (https://dejure.org/2001,2514)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Mai 2001 - 2Z BR 28/01 (https://dejure.org/2001,2514)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; WEG-Verfahren; Verlesen der Entscheidung; Gegenwart aller Beteiligten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerdefrist; Verkündung; Lauf

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; WEG § 45 Abs. 1; ; FGG § 16 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der First für die sofortige Beschwerde im Wohnungseigentumsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 484 UR II 254/00
  • LG München I - 1 T 260/01
  • BayObLG, 28.05.2001 - 2Z BR 28/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 227
  • MDR 2001, 1073
  • NZM 2001, 670
  • FGPrax 2001, 150
  • BayObLGZ 2001, 145
  • BayObLGZ 2001, 195
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BayObLG, 28.05.2001 - 2Z BR 28/01
    Bei einer unterschiedlichen Behandlung von Sachverhaltsgruppen kommt dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungs- und Beurteilungsspielraum zu (BVerfGE 93, 99 = NJW 1995, 3173/3174).

    Die Möglichkeit, dass der Anwalt eines Beteiligten bei dessen Beratung und Vertretung im Einzelfall die Rechtsmittelerfordernisse verkennt oder nicht beachtet, kann in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise der Risikosphäre des Beteiligten zugeordnet werden (BVerfG NJW 1995, 3173/3174; BayObLG NJW-RR 2001, 444).

    d) Es kann offen bleiben, ob im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1995, 3173) der Anspruch auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz bei befristeten Rechtsmitteln in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit von Verfassungs wegen grundsätzlich eine Rechtsmittelbelehrung gebietet (vgl. Senatsbeschluss vom 13.3.2001, 2Z BR 23/01 m. w. N.).

  • BayObLG, 14.12.1999 - 2Z BR 153/99

    Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde aufgrund Einlegung

    Auszug aus BayObLG, 28.05.2001 - 2Z BR 28/01
    Die Möglichkeit, dass der Anwalt eines Beteiligten bei dessen Beratung und Vertretung im Einzelfall die Rechtsmittelerfordernisse verkennt oder nicht beachtet, kann in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise der Risikosphäre des Beteiligten zugeordnet werden (BVerfG NJW 1995, 3173/3174; BayObLG NJW-RR 2001, 444).

    Denn die Versäumung der Frist für die sofortige Beschwerde beruht hier nicht auf einer unterbliebenen Belehrung über Form und Frist des Rechtsmittels, sondern auf dem Verschulden des im Termin anwesenden Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners, der die Bedeutung der Verkündung der Entscheidung für den Beginn der Rechtsmittelfrist verkannt hat; dieses Verschulden muss sich der Antragsteller gemäß § 22 Abs. 2 Satz 2 FGG zurechnen lassen (BayObLG NJW-RR 2001, 444).

  • BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76

    Anschlußbeschwerde nach FGG

    Auszug aus BayObLG, 28.05.2001 - 2Z BR 28/01
    Der Gesetzgeber hat die Streitigkeiten gemäß § 43 WEG über die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und aus der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ergebenden Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und des Verwalters dem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugewiesen, weil dieses Verfahren einfacher, freier, elastischer, rascher und damit für Streitigkeiten mit einer häufig großen Zahl von Beteiligten besser geeignet ist als der Zivilprozess (BGHZ 71, 314/317; BayObLGZ 1963, 161/164 m.w.N.).
  • BayObLG, 05.01.2000 - 2Z BR 85/99

    Zur Schadensersatzpflicht des Hausverwalters gegenüber dem Wohnungseigentümer

    Auszug aus BayObLG, 28.05.2001 - 2Z BR 28/01
    Die übrigen Wohnungseigentümer brauchten daher am Verfahren nicht beteiligt zu werden (vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 1033 m.w.N.).
  • BayObLG, 13.03.2001 - 2Z BR 23/01

    Rechtsmittelbelehrung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 28.05.2001 - 2Z BR 28/01
    d) Es kann offen bleiben, ob im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1995, 3173) der Anspruch auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz bei befristeten Rechtsmitteln in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit von Verfassungs wegen grundsätzlich eine Rechtsmittelbelehrung gebietet (vgl. Senatsbeschluss vom 13.3.2001, 2Z BR 23/01 m. w. N.).
  • BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 6/99

    Beginn der Berufungsfrist in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 28.05.2001 - 2Z BR 28/01
    In diesem Fall muss die vollständige Entscheidung einschließlich der Gründe durch Verlesen in Gegenwart aller Beteiligten oder ihrer Vertreter bekannt gemacht werden; damit wird die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde in Gang gesetzt (BayObLGZ 1999, 82/83; BayObLG NZM 1999, 575 m. w. N.).
  • BayObLG, 04.02.1977 - BReg. 3 Z 12/77
    Auszug aus BayObLG, 28.05.2001 - 2Z BR 28/01
    Die Zustellung einer Ausfertigung des Protokolls, die im Rechtsverkehr dessen Urschrift vertritt (vgl. ZÖller/ StÖber ZPO 22. Aufl. § 170 Rn. 3) ist für den Lauf der Rechtsmittelfrist rechtlich unerheblich (BayObLGZ 1977, 11/12; Bassenge/Herbst § 16 FGG Rn. 14).
  • BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 121/01

    Beginn der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde im

    Ob es für die Wirksamkeit der Bekanntmachung nach § 16 Abs. 3 FGG im Wohnungseigentumsverfahren der Anwesenheit (oder Vertretung) sämtlicher Beteiligter bedarf, wie dies in dem Beschluss des Senats vom 28.5.2001 (BayObLGZ 2001, 145; siehe auch BayObLG WE 1991, 290; 1990, 140/141; Bärmann/Merle WEG 8. Aufl. § 44 Rn. 125) anklingt, oder ob die gerichtliche Verfügung einem anwesenden Beteiligten nach § 16 Abs. 3 FGG, anderen nicht anwesenden oder vertretenen Beteiligten durch Zustellung nach § 16 Abs. 2 Satz 1 FGG i.V.m. §§ 176 ff. ZPO bekannt gemacht werden kann (Keidel/Schmidt aaO; Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 41; Staudinger/Wenzel WEG § 44 Rn. 57), mag auf sich beruhen.

    Damit genügt das vom Richter unterzeichnete Protokoll den Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 Satz 1 FGG (BayObLGZ 2001, 145; siehe auch BayObLGZ 1999, 82/83; 1998, 301/302).

    Die Zustellung der gerichtlichen Niederschrift insgesamt oder in Auszügen an die Verfahrensbeteiligten ist für den Lauf der Rechtsmittelfrist rechtlich nicht erheblich (BayObLGZ 2001, 145).

    Die Frage, ob im Wohnungseigentumsverfahren grundsätzlich eine Rechtsmittelbelehrung geboten ist, kann hier aus den gleichen Gründen wie im Senatsbeschluss vom 28.5.2001 (BayObLGZ 2001, 145) auf sich beruhen.

  • BayObLG, 28.08.2003 - 2Z BR 126/03

    Bekanntmachung eines Beschlusses zu Protokoll - Begriff und Feststellung des

    Eine solche setzt voraus, dass die Entscheidung mit Entscheidungssatz und vollständigen Gründen im vollen Wortlaut mündlich verkündet und zu Protokoll genommen wird; Verkündung und Anwesenheit der Beteiligten sind zu vermerken (BayObLGZ 1999, 82 f.; 2001, 145/147).
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