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   BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01   

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BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01 (https://dejure.org/2001,2606)
BayObLG, Entscheidung vom 20.08.2001 - 3Z BR 250/01 (https://dejure.org/2001,2606)
BayObLG, Entscheidung vom 20. August 2001 - 3Z BR 250/01 (https://dejure.org/2001,2606)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuung; Unterbringungsgenehmigung; Verfahrenspfleger; Persönliche Anhörung; Ladung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags des Verfahrenspflegers, Anhörung des Verfahrenspflegers

  • Judicialis

    FGG § 70 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 70b
    Verfahrenspfleger in einer Unterbringungsgenehmigungssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Laufen - XVII 214/00
  • LG Traunstein - 4 T 795/01
  • BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 629
  • Rpfleger 2002, 24
  • BayObLGZ 2001, 219
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 3 Z 98/87

    Verfahren über die vorläufige Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01
    Er hat insbesondere ein Recht auf Teilnahme an der persönlichen Anhörung des Betroffenen (vgl. Jürgens/Mertens BtR 2.Aufl. § 68 FGG Rn. 12) und ist zu dieser zu laden (vgl. BayObLGZ 1987, 236/238).

    Ferner muss dem Verfahrenspfleger Gelegenheit gegeben werden, sich zu Beweismitteln, die der Entscheidung zugrunde gelegt werden sollen, zu äußern (vgl. BayObLGZ 1987, 236/238).

  • BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93

    Trunksucht; Rauschgiftsucht; Betreuung; Anforderungen; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01
    Dem entgegen hat das Landgericht die von ihm verwerteten Sachverständigengutachten vom 13. und 16.2.2001 dem Betroffenen nicht zugeleitet, obwohl dessen Anspruch auf rechtliches Gehör in der Regel beinhaltet, ihm ein zu den Unterbringungsvoraussetzungen eingeholtes schriftliches Gutachten rechtzeitig vor der persönlichen Anhörung in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 208; OLG Düsseldorf BtPrax 1996, 188).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94

    Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01
    Ferner hat es entgegen der zwingenden Vorschrift des § 70d Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 FGG (vgl. OLG Düsseldorf BtPrax 1995, 29) der zuständigen Behörde keine Gelegenheit gegeben, sich zu dem Unterbringungsgenehmigungsantrag des Betreuers zu äußern.
  • BGH, 02.03.2011 - XII ZB 346/10

    Unterbringungsverfahren: Erfordernis der erneuten Anhörung des Betroffenen im

    Der Verfahrenspfleger ist daher vom Gericht im selben Umfang wie der Betroffene an den Verfahrenshandlungen zu beteiligen (MünchKommZPO/Schmidt-Recla 3. Aufl. § 317 FamFG Rn. 11; Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 317 Rn. 8; BayObLG FamRZ 2002, 629 zu § 70 b FGG; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 182, 116, 135 f. = FamRZ 2009, 1656 Rn. 43 ff.).

    Das Betreuungsgericht muss durch die rechtzeitige Bestellung eines Verfahrenspflegers und dessen Benachrichtigung vom Anhörungstermin sicherstellen, dass dieser an der Anhörung des Betroffenen teilnehmen kann (BayObLG FamRZ 2002, 629).

  • OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05

    Befugnis einer anwaltlichen Verfahrensvollmacht "in Sachen Betreuung" zur

    So stellt es bereits einen Mangel dar, dass das Landgericht entgegen der zwingenden Vorschrift des § 70d Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 FGG der zuständigen Behörde keine Gelegenheit gegeben hat, sich zu dem Antrag der Betreuerin auf Genehmigung der Unterbringung zu äußern (vgl. BayObLGZ 2001, 219/220).

    (1) Nach der Rechtsprechung des BayObLG bedeutet der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör, dass ihm ein schriftliches Gutachten, das verwertet werden soll, in der Regel rechtzeitig vor der Anhörung in vollem Umfang zur Verfügung gestellt wird (BayObLGZ 2001, 219/220).

    Es hätte im Übrigen auch entweder einen Verfahrenspfleger rechtzeitig vor der Anhörung bestellen oder den erkennbar benannten Bevollmächtigten vom Termin der Anhörung benachrichtigen müssen (vgl. BayObLGZ 2001, 219).

  • BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04

    Persönliche Anhörung durch Beschwerdegericht bei Unterbringung des Betroffenen

    Wird entgegen der regelmäßigen Höchstfrist von einem Jahr (§ 70f Abs. 1 Nr. 3 FGG) eine Unterbringung von zwei Jahren gebilligt, ist deshalb diese Abweichung ausreichend zu begründen (BayObLG FamRZ 2002, 629).

    a) Es hat entgegen der zwingenden Vorschrift des § 70d Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 FGG der zuständigen Behörde keine Gelegenheit gegeben, sich zu dem Antrag des Betreuers auf Genehmigung der Unterbringung zu äußern (BayObLGZ 2001, 219/220).

    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats beinhaltet der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör, dass ihm ein schriftliches Gutachten, das verwertet werden soll, in der Regel rechtzeitig vor der Anhörung in vollem Umfang zur Verfügung gestellt wird (BayObLGZ 2001, 219/220).

    Es hätte im Übrigen auch die Verfahrenspflegerin oder die Bevollmächtigten vom Termin der Anhörung benachrichtigen müssen (vgl. BayObLGZ 2001, 219).

  • BGH, 14.02.2018 - XII ZB 465/17

    Stattfinden der Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren ohne Teilnahme

    Wie in anderen Fällen der unfreiwilligen Abwesenheit eines Verfahrenspflegers beim Anhörungstermin (vgl. dazu BayObLG FamRZ 2002, 629; Jürgens/Kretz Betreuungsrecht 5. Aufl. § 278 FamFG Rn. 22) muss die Anhörung des Betroffenen bei nachträglicher Bestellung eines Verfahrenspflegers aber dann wiederholt werden, wenn der Verfahrenspfleger dies verlangt.
  • OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 41/06

    Geschlossene Unterbringung bei Selbstgefährdung dementer Heimbewohnerin allein

    Wird über die regelmäßige Höchstfrist der geschlossenen Unterbringung von einem Jahr (§ 70f Abs. 1 Nr. 3 FGG) hinaus eine Unterbringung von zwei Jahren genehmigt, ist diese Abweichung vom Regelfall im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf Freiheit der Person ausreichend zu begründen (vgl. OLG München BtPrax 2005, 113/115; BayObLG FamRZ 2002, 629; NJW-RR 2005, 1314).
  • OLG München, 16.02.2005 - 33 Wx 6/05

    Umfang der Begründung bei geschlossener Unterbringung von über einem Jahr

    Wird über die regelmäßige Höchstfrist der geschlossenen Unterbringung von einem Jahr (§ 70f Abs. 1 Nr. 3 FGG) hinaus eine Unterbringung von zwei Jahren genehmigt, ist diese Abweichung vom Regelfall im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf Freiheit der Person ausreichend zu begründen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 629; Beschluss vom 25.1.2005 - 3Z BR 264/04).

    Wird über die regelmäßige Höchstfrist der geschlossenen Unterbringung von einem Jahr (§ 70f Abs. 1 Nr. 3 FGG) hinaus eine Unterbringung von zwei Jahren genehmigt, ist diese Abweichung vom Regelfall im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf Freiheit der Person ausreichend zu begründen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 629; Beschluss vom 25.1.2005 - 3Z BR 264/04).

  • OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07

    Voraussetzungen einer Unterbringung; Verhältnis öffentlich-rechtlicher zu

    Wird ein schriftliches Sachverständigengutachten eingeholt, so ist dieses dem Betroffenen grundsätzlich in vollständiger Form und rechtzeitig vor seiner Anhörung zu übermitteln (BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLG BtPrax 2003, 175), wird ein mündliches Sachverständigengutachten eingeholt, hat dieses in Anwesenheit des Betroffenen zu geschehen oder, wenn dies aus gesundheitlichen Belangen nicht möglich ist, in Anwesenheit eines bestellten Verfahrenspflegers (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLGZ 2001, 219; BayObLG BtPrax 2003, 175; OLGR München 2006, 191; OLGR München 2006, 784; KGR 2007, 306; OLG Düsseldorf BT-Prax 1996, 188).
  • OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05

    Zulässige Fixierung des einwilligungsunfähigen Betroffenen bei notwendiger

    Denn der Anspruch des Betroffenen auf Gewährung rechtlichen Gehörs bedeutet, dass ihm ein schriftliches Gutachten, das verwertet werden soll, in der Regel rechtzeitig vor der Anhörung in vollem Umfang zur Verfügung gestellt wird (BayObLGZ 2001, 219/220).
  • KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07

    Unterbringungsrecht: Notwendigkeit der Anhörung des Betroffenen vor Anordnung

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist unbestritten, dass ein schriftliches Gutachten dem Betroffenen vollständig und rechtzeitig vor der Anhörung zuzugehen hat (BayObLG, FamRZ 1987, 412, 413; BayObLG-Report 1993, 84, 86; Rpfleger 2002, 24; BtPrax 2003, 175; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1361, 1362; Senat, Beschluss vom 28. November 2006 - 1 W 446/05 - OLG-Report 2007, 306, 308).
  • OLG Schleswig, 01.12.2005 - 2 W 214/05

    Betreuung: Anforderungen an die Begründung bei der Genehmigung einer zweijährigen

    Wird entgegen der regelmäßigen Höchstfrist von einem Jahr nach § 70f Abs. 1 Nr. 3 FGG eine Unterbringung von 2 Jahren gebilligt, so ist deshalb diese Abweichung ausreichend zu begründen (BayObLG FamRZ 2002, 629; NJW-RR 2005, 1314).
  • OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06

    Verfahrenspflegschaft und vorläufige Betreuung bei vorläufiger Unterbringung

  • OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06

    Rechtliches Gehör bei Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren

  • OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05

    Konkrete Tatsachengrundlage bei Absehen von persönlicher Anhörung des vorläufig

  • OLG Köln, 07.11.2007 - 16 Wx 237/07

    Bestellung eines Verfahrenspflegers in Unterbringungssachen

  • OLG Naumburg, 18.10.2011 - 8 UF 204/11

    Elterliche Sorge: Plicht zur Teilnahme des Verfahrensbeistands an der

  • OLG Naumburg, 17.10.2011 - 8 UF 204/11

    Voraussetzungen eines Anspruchs der Mutter auf vorläufige Übertragung des

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