Rechtsprechung
   BayObLG, 12.10.2001 - 2Z BR 110/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1538
BayObLG, 12.10.2001 - 2Z BR 110/01 (https://dejure.org/2001,1538)
BayObLG, Entscheidung vom 12.10.2001 - 2Z BR 110/01 (https://dejure.org/2001,1538)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Oktober 2001 - 2Z BR 110/01 (https://dejure.org/2001,1538)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1538) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 168; GBO § 53; WEG §§ 4, 10 Abs. 1
    Ermächtigung zur Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in

  • Judicialis

    BGB § 168; ; GBO § 53; ; WEG § 4; ; WEG § 10 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 168; GBO § 53; WEG § 4 § 10 Abs. 1
    Unzulässikeit weiterer Beschwerde gegen Zwischenverfügung aufhebende Entscheidung - Schaffung neuen Wohnungseigentums durch Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum - Einräumung eines umfassenden Sondernutzungsrechts an Grundstücksfläche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bindungswirkung einer Vereinbarung für den Sondernachfolger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentum; Gemeinschaftsordnung; Sondereigentum; Gemeinschaftseigentum; Sondernachfolger

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Umwandlung von Gemeinschafts- zu Sondereigentum

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 443
  • DNotZ 2002, 149
  • NZM 2002, 70
  • ZMR 2002, 283
  • Rpfleger 2002, 140
  • BayObLGZ 2001, 279
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 10.08.2000 - 2Z BR 41/00

    Vorweggenommene Einigung über Sondereigentum

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2001 - 2Z BR 110/01
    An dieser Rechtsansicht hat der Senat trotz Kritik, mit der er sich auseinandergesetzt hat, festgehalten; dabei steht er in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Kammergerichts (s. dazu BayObLG Rpfleger 2000, 544 m. w. N.; ferner Röll ZWE 2000, 446).

    b) Der Senat hat außerdem wiederholt entschieden, dass die Einräumung eines umfassenden Sondernutzungsrechts an einer im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Grundstücksfläche einschließlich des Rechts, diese Fläche zu bebauen, nicht die vorweggenommene Einigung über die Einräumung von Sondereigentum an den Räumen in einem auf der Fläche errichteten Gebäude zugunsten des Sondernutzungsberechtigten enthält (BayObLG Rpfleger 2000, 544; MittBayNot 2000, 551).

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2001 - 2Z BR 110/01
    Die Kritik meint unter Berufung auf BGHZ 73, 145, weil ein Sondernutzungsrecht auf einen anderen Wohnungseigentümer ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer übertragen werden könne und weil die übrigen Wohnungseigentümer sowohl beim Sondernutzungsrecht als auch beim Sondereigentum von jeglicher Nutzung des betreffenden Bereichs ausgeschlossen seien, lasse sich der BGH-Entscheidung unmittelbar entnehmen, dass auch die Schaffung zusätzlichen Sondereigentums in einem Sondernutzungsbereich nicht der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bedürfe.
  • BGH, 10.06.1998 - V ZB 12/98

    Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde gegen die Aufhebung einer

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2001 - 2Z BR 110/01
    Da das Grundbuchamt vom Landgericht nicht zum Vollzug der beantragten Eintragung angewiesen wurde, ist die weitere Beschwerde mangels Beschwerdeberechtigung nicht zulässig (BGH Rpfleger 1998, 420; Demharter GBO 23. Aufl. § 71 Rn. 65).
  • BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 121/95

    Unwiderrufliche Vollmacht zur Veräußerung eines Grundstücks

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2001 - 2Z BR 110/01
    Die Kaufverträge enthalten auch das der Vollmachtserteilung zugrundeliegende Rechtsverhältnis in der Form eines Auftrags oder Geschäftsbesorgungsvertrags; eine isolierte Vollmacht liegt damit nicht vor (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 848).
  • BayObLG, 05.09.1991 - BReg. 2 Z 95/91

    Umwandlung gemeinschaftlichen Eigentums in Sondereigentum

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2001 - 2Z BR 110/01
    Zur Schaffung neuen Wohnungseigentums durch Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum und Verbindung des Sondereigentums mit einem von einem anderen Miteigentumsanteil abgetrennten Anteil ist die Einigung aller Wohnungseigentümer in der Form der Auflassung und die Eintragung in das Grundbuch erforderlich, außerdem die Zustimmung der dinglich Berechtigten an den Wohnungseigentumsrechten; dies gilt auch dann, wenn an dem Teil des Gemeinschaftseigentums, das umgewandelt werden soll, ein Sondernutzungsrecht eingeräumt ist (BayObLGZ 1991, 313/316; Demharter Anh. zu § 3 Rn. 65 M. W. N.).
  • BayObLG, 05.10.2000 - 2Z BR 42/00

    Aufteilung eines im Sondernutzungsrecht errichteten Gebäudes

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2001 - 2Z BR 110/01
    b) Der Senat hat außerdem wiederholt entschieden, dass die Einräumung eines umfassenden Sondernutzungsrechts an einer im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Grundstücksfläche einschließlich des Rechts, diese Fläche zu bebauen, nicht die vorweggenommene Einigung über die Einräumung von Sondereigentum an den Räumen in einem auf der Fläche errichteten Gebäude zugunsten des Sondernutzungsberechtigten enthält (BayObLG Rpfleger 2000, 544; MittBayNot 2000, 551).
  • BayObLG, 06.05.1999 - 2Z BR 21/99

    Weitere Beschwerde gegen die vom Grundbuchamt zu fällende Entscheidung, nachdem

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2001 - 2Z BR 110/01
    Die unterlassene obwohl mögliche Anfechtung einer Entscheidung des Landgerichts ist aber die Rechtfertigung und damit Voraussetzung einer Bindungswirkung (BayObLGZ 1999, 104/107 ff.).
  • BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03

    Gutgläubiger Erwerb von aus einer Unterteilung hervorgegangenem Wohnungseigentum

    Da die Einräumung des Sondernutzungsrechts nicht zu einer Erweiterung der im Sondereigentum stehenden Räumlichkeiten führt, reicht sie für eine weitergehende Befugnis zur Unterteilung selbst dann nicht aus, wenn mit ihr der - hier in der ursprünglichen Teilungserklärung vorgesehene - Anspruch verbunden ist, von den übrigen Wohnungseigentümern die Zustimmung zu einem Dachgeschoßausbau zu verlangen (vgl. BayObLGZ 2001, 279, 282 f; BayObLG, NZM 2000, 1235, 1236).

    Hat die Teilungserklärung diesen Inhalt, so betrifft sie allerdings die sachenrechtlichen Grundlagen der Gemeinschaft, und ihr kann insoweit keine dingliche Wirkung nach § 10 Abs. 2 WEG zukommen (Senat, Urt. v. 4. April 2003, V ZR 322/02, NJW 2003, 2165, 2166; vgl. auch BayObLGZ 2001, 279, 283 m.w.N.).

  • BGH, 04.04.2003 - V ZR 322/02

    Wirkung von Vereinbarungen der Wohnungseigentümer gegenüber dem Sondernachfolger

    Aus diesem Grund hat sich in der Rechtsprechung die zutreffende Auffassung durchgesetzt, daß Vereinbarungen, durch die ein Wohnungseigentümer ermächtigt oder bevollmächtigt wird, Gemeinschafts- in Sondereigentum umzuwandeln, oder nach denen die vorweggenommene Zustimmung zu einer solchen Umwandlung erteilt ist, nicht § 10 Abs. 2 WEG unterfallen, also nicht auf diesem Weg gegen Sondernachfolger wirken können (BayObLGZ 1997, 233, 238; 2000, 1, 2 f; 2001, 279, 283; BayObLG, ZfIR 2000, 970, 972; KG, NZM 1998, 581, 582; ZfIR 1999, 127, 128).
  • OLG Celle, 05.08.2003 - 4 W 111/03

    Anspruch auf Eintragung ins Grundbuch; Änderung der Aufteilung des Eigentums;

    Die Umwandlung von Gemeinschafts in Sondereigentum kann daher nicht dem Regelungsgehalt des § 10 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 WEG unterfallen, sie bedarf vielmehr gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 WEG der Einigung aller Wohnungs und Teileigentümer in der Form der Auflassung (§ 925 Abs. 1 BGB) und der Eintragung in das Grundbuch (vgl. BayObLG a. a. O.; WuM 1997, 512 (513); ZMR 1993, 423 (424); ZMR 2000, 779 (780); ZMR 2002, 283 (284); Schöner/Stöber/Keller, Handbuch der Rechtspraxis, Band 4, Grundbuchrecht, 12. Aufl., Rn. 2967; Demharter, GBO, 23. Aufl., Anhang zu § 3 Rn. 65; v. Oelfele, GBO, 1999, AT V Rn. 356; Bärmann/Pick, WEG, , 9. Aufl., § 5 Rn. 13).

    Die Einräumung eines umfassenden Sondernutzungsrechts an einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteil oder einer Grundstücksfläche enthält nicht die vorweggenommene Einigung und damit auch nicht die Zustimmung nach § 19 GBO über die Einräumung von Sondereigentum an diesen Räumlichkeiten zu Gunsten des Sonderbenutzungsberechtigten (vgl. BayObLG ZMR 2002, 283 (284); ZMR 2000, 779 (780); ZMR 1993, 423 (424); …

    Weiterhin berücksichtigt sie nicht den Unterschied zwischen der Übertragung eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechtes, die auch ohne die Mitwirkung der anderen Wohnungseigentümer erfolgen kann, und der Schaffung von Sondereigentum als ein Element des dinglichen Wohnungseigentumsrechts (vgl. BayObLG ZMR 2002, 283 (284); ZMR 1993, 423 (424); …

    Eine in der Miteigentümerordnung erteilte Vollmacht/Ermächtigung zur Schaffung neuen Wohnungseigentums durch Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum kann nicht mit einer die Sondernachfolger bindenden Weise vereinbart werden (vgl. BayObLG ZMR 2002, 283 (284); ZMR 2000, 779 (780); ZMR 2000, 316 (317); WuM 1997, 512 (513 f); KG NZM 1998, 581 (582); Häublein DNotZ 2000, 442 (449)).

  • OLG München, 29.07.2014 - 34 Wx 138/14

    Grundbuchverfahren: Prüfung des Widerrufs einer Bauträgervollmacht als

    Nach der herrschenden Rechtsprechung umfassen derartige nicht auf einem persönlichen Vertrauensverhältnis gerade zur Person des Bevollmächtigten beruhende Vollmachten regelmäßig auch das Recht, Untervollmacht zu erteilen (BayObLGZ 2001, 279/285; Schaub in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. AT VII Rn. 37).

    Es handelt sich im Hinblick auf ihre Einbettung in den Kaufvertrag nicht um eine isolierte Vollmacht (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 848; BayObLGZ 2001, 279/284).

    Dann aber ist die Vollmacht auch ohne ausdrückliche Erklärung unwiderruflich (vgl. BGH WPM 1985, 646; BayObLG NJW-RR 1996, 848; BayObLGZ 2001, 279).

  • BayObLG, 06.02.2003 - 2Z BR 111/02

    Verkäufervollmacht zur Schaffung neuen Wohnungseigentums durch Umwandlung von

    Insoweit werde Bezug genommen auf die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12.10.2001 in einem Parallelverfahren (BayObLGZ 2001, 279 f.).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die in einem Parallelverfahren hierzu gemachten Ausführungen des Senats (BayObLGZ 2001, 279/282 ff.) Bezug genommen.

    Die Vollmacht ist unwiderruflich (BayObLGZ 2001, 279/284).

  • OLG München, 15.06.2015 - 34 Wx 513/13

    Grundbuchbewilligung eines Gesellschafters aufgrund transmortaler Vollmacht

    Auch wenn eine Vollmacht - wie die gegenständliche - nicht ausdrücklich als unwiderruflich bezeichnet ist, kann sich ein stillschweigender Ausschluss des Widerrufsrechts ergeben, wenn die Bevollmächtigung nach Grund und Zweck einem besonderen Interesse des Vollmachtnehmers diente (BGH WM 1985, 646/67; BayObLGZ 2001, 279/284).
  • OLG München, 07.11.2018 - 34 Wx 395/17

    Bezeichnung eines offensichtlich nicht in absehbarer Zeit beibringbaren Mittels

    Ist die Bevollmächtigung ausschließlich im Interesse des Bevollmächtigten erfolgt oder dient sie nach Grund und Zweck dessen besonderen Interessen, so liegt darin regelmäßig ein starker Hinweis darauf, dass sich der Vollmachtgeber seiner Widerrufsmöglichkeit mit bindender Wirkung stillschweigend begeben hat (BGH WM 1985, 646/647; NJW-RR 1991, 439/441 f.; Senat vom 15.6.2015, 34 Wx 513/13 = NJW-RR 2015, 1382; BayObLG NJW-RR 1996, 848/849; BayObLGZ 2001, 279/284; Staudinger/Schilken BGB [2014] § 168 Rn 11 f.; MüKo/Schubert BGB 8. Aufl. § 168 Rn. 27; Schäfer in BeckOK BGB 47. Edition § 168 Rn. 21).
  • OLG München, 09.01.2017 - 34 Wx 396/16

    Nachweis der Erbfolge, wenn Grundbuchberichtigung durch Eintragung der

    An die dort vertretene Rechtsansicht war zwar das Grundbuchamt (Demharter § 77 Rn. 38), wäre aber nicht der Senat als Beschwerdegericht gebunden, weil gegen dessen Beschluss mangels Zulassung (§ 78 Abs. 1 GBO) die Rechtsbeschwerde nicht hätte eingelegt werden können (vgl. BayObLGZ 1999, 104/108; 2001, 279/281 f.; Demharter § 77 Rn. 39; Hügel/Kramer § 77 Rn. 75; Meikel/Schmidt-Räntsch GBO 11. Aufl. § 77 Rn. 54 bei FN 205).
  • OLG München, 17.02.2009 - 34 Wx 91/08

    Grundbuchverfahren: Umfang einer Vollmacht zur Abgabe von Eintragungsanträgen

    Damit ist die Vollmacht auch ohne ausdrückliche Erklärung unwiderruflich (vgl. BGH WPM 1985, 646; BayObLG NJW-RR 1996, 848; BayObLGZ 2001, 279).
  • OLG München, 10.09.2009 - 34 Wx 44/09

    Grundbucheintragung: Entkräftung des Rechtsscheins einer mit den

    Rechtfertigung und Voraussetzung für die Bindungswirkung sind nämlich, dass die Anfechtung als solche möglich war, aber gleichwohl unterlassen wurde (BayObLGZ 1999, 104/107 ff.; 2001, 279/281 f.).
  • KG, 19.05.2020 - 1 W 27/20

    Grundstücksbelastung mit Zwangssicherungshypothek: Widerspruch gegen eingetragene

  • OLG München, 07.01.2015 - 34 Wx 418/14

    Grundbuchverfahren: Voraussetzungen für die Berücksichtigung der Anfechtung einer

  • OLG Köln, 17.11.2015 - 2 Wx 255/15

    Anforderungen an den Inhalt einer Zwischenverfügung im Verfahren vor dem

  • OLG München, 17.08.2011 - 34 Wx 170/11

    Grundbucheintragung: Verzicht auf die Vorlage des Briefs für eine Vormerkung zur

  • BayObLG, 03.11.2004 - 2Z BR 153/04

    Bestellung von Grunddienstbarkeiten durch Bauträger aufgrund Vollmacht im

  • OLG München, 18.11.2008 - 34 Wx 84/08

    Grundbuchsache: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde nach Aufhebung einer

  • LG Düsseldorf, 29.12.2004 - 25 T 924/04

    Löschung eines Wohnungsrechtes

  • BayObLG, 09.10.2002 - 2Z BR 110/01

    Geschäftswert der Rechtsbeschwerde wegen Eintragung von Amtswidersprüchen gegen

  • KG, 17.02.2015 - 1 W 370/14

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Voraussetzungen des Vollzugs einer Umwandlung von

  • KG, 17.02.2015 - 1 W 379/14

    Umwandlung Gemeinschafts- in Sondereigentum: Vormerkungsinhaber muss zustimmen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht