Rechtsprechung
   BayObLG, 10.06.2002 - 1Z AR 50/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4005
BayObLG, 10.06.2002 - 1Z AR 50/02 (https://dejure.org/2002,4005)
BayObLG, Entscheidung vom 10.06.2002 - 1Z AR 50/02 (https://dejure.org/2002,4005)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Juni 2002 - 1Z AR 50/02 (https://dejure.org/2002,4005)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4005) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    EGZPO § 9; ; ZPO § 36; ; ZPO § 37; ; ZPO § 574; ; ZPO § 29 Abs. 1; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Zulassung der Rechtsbeschwerde in Verfahren zur gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit - Gerichtsstand des Erfüllungsortes bei Anlagevermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde im Verfahren nach § 36 ZPO; Zuständigkeitsbestimmung; Für Streitgenossen gemeinsam zuständiges Gericht; Streitige Verpflichtung

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2888
  • MDR 2002, 1333
  • BayObLGZ 2002, 151
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.02.1987 - I ARZ 703/86

    Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 10.06.2002 - 1Z AR 50/02
    Im Falle der Ablehnung eines Bestimmungsantrags bedarf es einer Kostenentscheidung entsprechend § 91 ZPO (BGH NJW-RR 1987, 757; BayObLGZ 1995, 301/305).
  • BayObLG, 31.08.1995 - 1Z AR 37/95

    Klage wegen Anlagebetrugs - § 32 ZPO, im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Auszug aus BayObLG, 10.06.2002 - 1Z AR 50/02
    Im Falle der Ablehnung eines Bestimmungsantrags bedarf es einer Kostenentscheidung entsprechend § 91 ZPO (BGH NJW-RR 1987, 757; BayObLGZ 1995, 301/305).
  • BGH, 07.01.2003 - X ARZ 362/02

    Gerichtliche Zuständigkeit für Klagen wegen schuldhafter Verletzung vertraglicher

    Das Oberlandesgericht Celle möchte die beantragte Gerichtsstandbestimmung treffen, sieht sich an einer entsprechenden Entscheidung aber durch den Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 10. Juni 2002 (NJW 2002, 2888) gehindert.

    Demgegenüber hat das Bayerische Oberste Landesgericht die Gerichtsstandsbestimmung für eine gleichfalls gegen die Antragsgegnerin zu 1 und einen in München ansässigen Handelsvertreter zu richtende Klage mit der Begründung abgelehnt, nach dem Klagevorbringen sei schadensursächlich die mangelhafte Aufklärung und Beratung durch den Handelsvertreter bei den Gesprächen in seinen Büroräumen in München, die unmittelbar zum Vertragsabschluß geführt hätten; "die Aufklärungs- und Beratungspflichten der (dortigen) Antragsgegner wären also in München zu erfüllen gewesen" (NJW 2002, 2888).

  • BGH, 18.11.2009 - IV ZR 36/09

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Versicherungsvertrag; Gerichtsstand bei

    Lediglich das Bayerische Oberste Landesgericht nimmt einen selbständigen Gerichtsstand am Ort der Verhandlungen an (NJW 2002, 2888 und Beschlüsse vom 15. Februar 2002 - 4Z AR 49/99 - und vom 2. Februar 1999 - 1Z AR 129/98, beide veröffentlicht bei juris); keine eindeutige Festlegung ist den Kommentierungen von Hausmann (in Wieczorek/Schütze, ZPO 3. Aufl. § 29 Rdn. 76) und Vollkommer (in Zöller aaO § 29 Rdn. 25 "culpa in contrahendo" einerseits, "Nebenpflicht" andererseits) zu entnehmen.
  • OLG Stuttgart, 12.02.2021 - 14 AR 5/20

    Gerichtsstandsbestimmung: Ablehnung für eine Klage gegen Kraftfahrzeugunternehmen

    Zu folgen ist jedoch der überwiegenden Ansicht, wonach der Bundesgerichtshof dann, wenn ein Oberlandesgericht gemäß § 36 Abs. 2 ZPO an seiner Stelle tätig wird, nur unter den - wie dargelegt nicht gegebenen Voraussetzungen des § 36 Abs. 3 ZPO - mit der Sache befasst werden kann (ebenso BayObLG, Beschluss vom 10. Juni 2002 - 1Z AR 50/02, juris Rn. 8; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Februar 2006 - 3 AR 1/06, juris Rn. 12; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 5 W 256/07, juris Rn. 12; OLG Braunschweig, Beschluss vom 9. November 2020 - 9 W 34/20, sub.
  • OLG Celle, 17.10.2002 - 4 AR 81/02

    Internetverstoß; Gerichtsstand des Begehungsortes; Willkürverbot; Einhaltung des

    Im Falle der Ablehnung eines Bestimmungsantrages ist - anders als bei dem gerichtsgebührenfreien Beschluss über die Bestimmung eines Gerichts - entsprechend § 91 ZPO eine Kostenentscheidung geboten (BGH NJW-RR 1987, 757; BayObLGZ 1995, 301 und zuletzt BayObLG NJW 2002, 2888).
  • BayObLG, 12.06.2019 - 1 AR 12/18

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Kostengrundentscheidung

    Lediglich für die Fälle der zurückgewiesenen bzw. zurückgenommenen Anträge nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO wird vertreten, eine Kostengrundentscheidung sei notwendig (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014, X AZR 578/13, NJW-RR 2014, 248; BGH, Beschluss vom 5. Februar 1987, I ARZ 703/86, NJW-RR 1987, 757; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Juni 2013, 32 Sbd 7/11, NJW-RR 2013, 1341, 1342; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. November 2008, 15 AR 26/08, OLGR Karlsruhe 2009, 267 für den Fall der Antragsrücknahme bei laufendem Klageverfahren; BayObLG, Beschluss vom 10. Juni 2002, 1 Z AR 50/02, BayObLGZ 2002, 151, 153; BayObLG, Beschluss vom 31. August 1995, 1 Z AR 37/95, BayObLGZ 1995, 301, 305), wobei dies nach einer differenzierenden Auffassung nur dann gelten soll, wenn es zu keinem Hauptsacheverfahren kommt oder zu einem, in dem der Rechtsanwalt, der die Bestimmung beantragt, nicht Prozessbevollmächtigter ist (OLG München, Beschluss vom 28. Juni 2017, 34 AR 64/17, NJW-RR 2017, 1024; OLG München, Beschluss vom 21. März 2014, 34 AR 256/13, OLG Report Süd 14/2014; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 29. März 2011, 11 AR 23/10, zitiert nach juris; jeweils für den Fall der Antragsrücknahme bei bereits anhängigem Hauptverfahren und gleichen Prozessbevollmächtigten; Herget in Zöller, ZPO, 32. Aufl., 2018, § 91 Rn. 13 Bestimmung des zuständigen Gerichts).

    2) Grundlegend für die Annahme, die Ablehnung einer Zuständigkeitsbestimmung erfordere eine Kostengrundentscheidung, war die Erwägung, aus § 37 ZPO folge zwar, dass das Verfahren zur Bestimmung der Zuständigkeit zum nachfolgend noch zu verbescheidenden Hauptsacheverfahren gehöre, dies aber nach dem Wortlaut des § 37 Abs. 2 ZPO voraussetze, dass im Bestimmungsverfahren ein Gericht bestimmt wurde (grundlegend BGH, Beschluss vom 5. Februar 1987, I ARZ 703/86 a. a. O. unter ausdrücklicher Ablehnung der vom OLG Düsseldorf im Beschluss vom 14. März 1983, 19 Sa 42/12, MDR 1983, 846, vertretenen Auffassung, im Falle der Rücknahme des Antrags auf Zuständigkeitsbestimmung für eine Klage gegen Streitgenossen sei kein Raum für eine Kostengrundentscheidung; dem BGH ausdrücklich folgend OLG Hamm, Beschluss vom 12. Juni 2013, 32 Sbd 7/11 a. a. O.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. November 2008, 15 AR 26/08 a. a. O.; BayObLG, Beschluss vom 10. Juni 2002, 1 Z AR 50/02 a. a. O.; BayObLG, Beschluss vom 31. August 1995, 1 Z AR 37/95, a. a. O.; so auch zuletzt BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014, X ARZ 578, a. a. O.).

  • BGH, 06.04.2004 - X ARZ 384/03

    Bestimmung des gemeinschaftlichen besonderen Gerichtsstandes durch das

    Das Oberlandesgericht Celle möchte die beantragte Gerichtsstandsbestimmung treffen, sieht sich an einer solchen Entscheidung aber durch den Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 10. Juni 2002 (NJW 2002, 2888) gehindert.
  • OLG Stuttgart, 24.07.2003 - 12 AR 5/03

    Örtliche Zuständigkeit für Honorarklage des Rechtsanwalts

    Dies gilt nach Ansicht des Senats entgegen einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NJW 2002, 2888; ihm folgend im Gegensatz zur Vorauflage: Putzo in Thomas/Putzo, ZPO 25. Aufl. § 37 Rdn. 6) auch dann, wenn ein Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts erstmals von einem Oberlandesgericht abgelehnt worden ist.
  • OLG Köln, 06.04.2005 - 5 W 37/05

    Erfüllungsort bei Kauf einer Immobilie als Anlage - und Steuersparobjekt -

    Grundsätzlich ist Erfüllungsort bei einem Beratungsvertrag, der auf Kapitalanlagegeschäfte gerichtet ist, der Geschäftssitz des Beraters (BGH NJW 2002, 2703; BayObLG NJW 2002, 2888).
  • OLG Schleswig, 03.06.2005 - 2 W 86/05

    Zuständigkeitsbestimmung, Verweisung; Erfüllungsort bei Beratungspflichten

    In seiner Verfügung vom 10.01.2005 hat das Landgericht Kiel den Kläger darauf hingewiesen, es sehe sich "aus den von den Beklagten genannten Gründen (siehe insbesondere BayObLG NJW 2002, 2888") als örtlich unzuständig an.
  • OLG Braunschweig, 09.11.2020 - 9 W 34/20

    Kursdifferenzschäden aus dem Erwerb von Vorzugsaktien; Divergierende

    Vielmehr hat er die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs in Bestimmungsverfahren durch § 36 Abs. 3 ZPO auch durch das Zivilprozessreformgesetz unverändert gelassen, was für eine abschließende Regel spricht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 10.6.2002 - 1Z AR 50/02, Rn. 8, juris).
  • OLG Frankfurt, 19.03.2013 - 11 AR 4/13

    Keine Zuständigkeitsbestimmung bei gleichlautenden Mietverträgen über in

  • OLG Frankfurt, 29.03.2011 - 11 AR 23/10

    Keine Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Antrags auf Zuständigkeitsbestimmung

  • BayObLG, 26.10.2005 - 1Z AR 188/05

    Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses bei gerichtlicher Bestimmung des

  • LG Saarbrücken, 23.12.2013 - 12 O 74/13

    Internationale Zuständigkeit: Anforderungen an einer Gerichtsstandsvereinbarung

  • OLG München, 25.03.2015 - 34 AR 445/11

    Keine Kostenentscheidung im "isolierten" Bestimmungsverfahren

  • OLG Naumburg, 17.04.2013 - 1 AR 8/13

    Zuständigkeit: Geltendmachung von Ansprüchen eines Reisenden gegen eine

  • BayObLG, 12.06.2003 - 1Z AR 26/03

    Gerichtsstand für Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines angefochtenen

  • OLG Saarbrücken, 08.10.2007 - 5 W 256/07

    Gerichtsstand: Gerichtsstandsbestimmung trotz eines gemeinschaftlichen besonderen

  • BayObLG, 13.11.2002 - 1Z AR 154/02

    Keine Zuständigkeitsbestimmung bei gemeinschaftlichem Gerichtsstand für

  • BayObLG, 19.09.2002 - 1Z AR 118/02

    Zuständiges Gericht bei Klage gegen Streitgenossen - Gerichtsstand der

  • BayObLG, 23.08.2023 - 102 AR 161/22

    Gerichtsstandsbestimmung im Arzthaftungsprozess bei Inanspruchnahme verschiedener

  • LG Bochum, 26.07.2005 - 12 O 42/05
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht