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   BayObLG, 26.09.2002 - 2Z BR 78/02   

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https://dejure.org/2002,2345
BayObLG, 26.09.2002 - 2Z BR 78/02 (https://dejure.org/2002,2345)
BayObLG, Entscheidung vom 26.09.2002 - 2Z BR 78/02 (https://dejure.org/2002,2345)
BayObLG, Entscheidung vom 26. September 2002 - 2Z BR 78/02 (https://dejure.org/2002,2345)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 47
    Berücksichtigung materieller Kostenerstattungsansprüche bei Kostenentscheidung in Wohnungseigentumssachen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenentscheidung nach billigem Ermessen im Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwaltung einer Wohnanlage durch eine Kommanditgesellschaft (KG); Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch; Kostenentscheidung in Wohnungseigentumssachen nach billigem Ermessen; Unwirksamkeit von Eigentümerbeschlüssen; Gerichtliche und außergerichtliche ...

Verfahrensgang

  • AG München - 481 UR II 887/01
  • LG München I - 1 T 5623/02
  • BayObLG, 26.09.2002 - 2Z BR 78/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 80
  • MDR 2003, 212
  • NZM 2003, 30
  • ZMR 2003, 124
  • BayObLGZ 2002, 321
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Zweibrücken, 24.06.1999 - 3 W 86/99
    Auszug aus BayObLG, 26.09.2002 - 2Z BR 78/02
    Die Rechtskraft der in jenen Verfahren ergangenen Beschlüsse steht der Geltendmachung solcher Ansprüche im vorliegenden Verfahren entgegen (BayObLGZ 1988, 287/293; BayObLG WuM 1993, 492 f.; OLG Zweibrücken NZM 1999, 1154).

    Bei der nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung sind grundsätzlich auch materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche zu berücksichtigen (KG WUM 1989, 93 ff.; OLG Zweibrücken NZM 1999, 1154; vgl. ferner BGH NZM 1998, 78 f.), denn die gerichtliche Kostenverteilung würde billigem Ermessen dann nicht entsprechen, wenn sie einer materiellen Erstattungspflicht nicht Rechnung trägt (vgl. Staudinger/Wenzel § 47 WEG Rn. 8).

  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2002 - 2Z BR 78/02
    Er wird von dem Verfahren in seinen Rechten und Pflichten betroffen (BGH NZM 1998, 78 f.); er ist daher materiell Beteiligter und die Entscheidung ist gemäß § 45 Abs. 2 WEG für ihn bindend.

    Bei der nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung sind grundsätzlich auch materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche zu berücksichtigen (KG WUM 1989, 93 ff.; OLG Zweibrücken NZM 1999, 1154; vgl. ferner BGH NZM 1998, 78 f.), denn die gerichtliche Kostenverteilung würde billigem Ermessen dann nicht entsprechen, wenn sie einer materiellen Erstattungspflicht nicht Rechnung trägt (vgl. Staudinger/Wenzel § 47 WEG Rn. 8).

  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 405/00

    Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch und Kostenentscheidung nach § 91a

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2002 - 2Z BR 78/02
    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn das Gericht im Rahmen der Kostenentscheidung zu einer abschließenden Beurteilung der Rechtslage hinsichtlich eines etwaigen materiellen Kostenerstattungsanspruches nicht in der Lage ist und deshalb ausdrücklich die Prüfung des materiellen Kostenerstattungsanspruchs ablehnt (vgl. BGH NJW 2002, 680 zu § 91a ZPO).
  • BGH, 18.05.1966 - Ib ZR 73/64

    Abgabe von Gratisproben anderer Zahnprothesen-Pflegemittel ("Leodent") beim

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2002 - 2Z BR 78/02
    Denn es geht nicht an, den gleichen Sachverhalt erneut zur Nachprüfung zu stellen und in seinen kostenrechtlichen Auswirkungen materiell-rechtlich entgegengesetzt zu beurteilen; in einem solchen Fall folgt schon aus dem Grundsatz der Rechtskraft, dass die prozessuale Kostenregelung weitere sachlich-rechtliche Ansprüche ausschließt (BGHZ 45, 251/257).
  • KG, 21.12.1988 - 24 W 5948/88

    Wohnungseigentümergemeinschaft; Verwaltervergütung; Mehrheitsbeschluß;

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2002 - 2Z BR 78/02
    Bei der nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung sind grundsätzlich auch materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche zu berücksichtigen (KG WUM 1989, 93 ff.; OLG Zweibrücken NZM 1999, 1154; vgl. ferner BGH NZM 1998, 78 f.), denn die gerichtliche Kostenverteilung würde billigem Ermessen dann nicht entsprechen, wenn sie einer materiellen Erstattungspflicht nicht Rechnung trägt (vgl. Staudinger/Wenzel § 47 WEG Rn. 8).
  • BayObLG, 23.09.1988 - BReg. 2 Z 97/87

    Inhaltskontrolle; Gemeinschaftsordnung; Klausel; Anerkenntniswirkung; Hinnahme;

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2002 - 2Z BR 78/02
    Die Rechtskraft der in jenen Verfahren ergangenen Beschlüsse steht der Geltendmachung solcher Ansprüche im vorliegenden Verfahren entgegen (BayObLGZ 1988, 287/293; BayObLG WuM 1993, 492 f.; OLG Zweibrücken NZM 1999, 1154).
  • OLG Frankfurt, 03.05.2019 - 2 UF 273/17

    Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter unabhängig von neuer Partnerschaft

    Materiellrechtliche Kostenerstattungsansprüche können bei der Ausübung des Ermessens gemäß § 243 FamFG ebenso mit einbezogen werden, wie die Vermögensverhältnisse der Beteiligten (BeckOK FamFG - Schlünder, Hahne/Schlögel/Schlünder, 30. Edition Stand: 01.04.2019, Rn. 16b zu § 243 FamFG; Bumiller/Harders/Schwamb - Schwamb, FamFG, 12. Auflage 2019, Rn. 5 zu § 243 FamFG; für Ansprüche unter den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft BayObLG, Beschluss vom 26.9. 2002 - 2Z BR 78/02).
  • BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02

    Entlastung des Verwalters durch Eigentümerbeschluss

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die materielle Rechtslage hinsichtlich eines Kostenerstattungsanspruchs nicht abschließend beurteilt werden kann (Beschluss des Senats vom 26.9.2002 - 2Z BR 78/02 = BayObLGZ 2002, 321).
  • BayObLG, 09.10.2003 - 2Z BR 169/03

    Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten bei erfolglosem Rechtsmittel -

    c) Allerdings trifft die Pflicht zur Kostenerstattung hier nur die weitere Beteiligte, nicht auch die Antragsgegner zu 2. Denn bei der Anordnung einer Kostenerstattung sind die materiell-rechtlichen Erstattungsansprüche der Verfahrensbeteiligten untereinander zu berücksichtigen (BayObLGZ 2002, 321; BayObLG NJW-RR 2003, 301).

    Die gerichtliche Kostenentscheidung entspricht nämlich nur dann billigem Ermessen, wenn sie einer etwaigen materiellen Erstattungspflicht Rechnung trägt (BayObLGZ 2002, 321/324).

  • BayObLG, 17.01.2003 - 2Z BR 130/02

    Wiedereinsetzung im Wohnungseigentumsverfahren - verzögerte Protokollerstellung

    Dieser Anspruch ist bei der Kostenentscheidung zu berücksichtigen (BayObLG NZM 2003, 30 f.).
  • BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 136/02

    Ungültige Eigentümerbeschlüsse - Anfechtung gerichtlicher Entscheidung durch

    Solche Ansprüche der Wohnungseigentümer sind bei der Kostenentscheidung zu berücksichtigen (BayObLG NJW-RR 2003, 80 ).
  • BayObLG, 08.12.2004 - 2Z BR 151/04

    Darstellung der Buchungsvorgänge in Jahresabrechnung

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die materielle Rechtslage hinsichtlich eines Kostenerstattungsanspruchs nicht abschließend beurteilt werden kann und deshalb die Berücksichtigung eines etwaigen Kostenerstattungsanspruchs bei der Kostenentscheidung ausdrücklich abgelehnt wird (BayObLG NJW-RR 2003, 80 f.).
  • BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 93/02

    Rechtsbeschwerde gegen Zurückweisung der sofortigen Beschwerde im

    Wie der Senat bereits entschieden hat (BayObLGZ 2002, 321; BayObLG vom114.11.2002, Az. 2Z BR 113/02), sind bei der Kostenentscheidung auch materielle Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche zu berücksichtigen.
  • BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 110/02

    Jahresabrechnung und deren Genehmigung in WEG -Sachen - Kostenfolge bei nicht

    Solche Ansprüche der Wohnungseigentümer sind bei der Kostenentscheidung zu berücksichtigen (BayObLG 2002, 321 ff. = NJW-RR 2003, 80).
  • BayObLG, 10.11.2004 - 2Z BR 109/04

    Feststellung des Abstimmungsergebnisses einer Wohnungseigentümerversammlung

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die materielle Rechtslage hinsichtlich eines Kostenerstattungsanspruchs nicht abschließend beurteilt werden kann und deshalb die Berücksichtigung eines etwaigen Kostenerstattungsanspruchs bei der Kostenentscheidung ausdrücklich abgelehnt wird (BayObLG NJW-RR 2003, 80 f.).
  • BayObLG, 03.12.2003 - 2Z BR 164/03

    Jahresabrechnung mit Abrechnungssaldo aus vergangenen Wirtschaftsjahren und

    Die Kostenentscheidung nach § 47 WEG hat den materiellen Schadensersatzanspruch zu berücksichtigen (BayObLGZ 2002, 321/323).
  • BayObLG, 14.11.2002 - 2Z BR 113/02

    Kostentragung bei sofortiger Beschwerde im Wohnungseigentumsverfahren -

  • AG Hamburg-Blankenese, 02.03.2004 - 506 II 20/03
  • LG Stuttgart, 03.03.2003 - 2 T 70/03
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