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   BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02   

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BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02 (https://dejure.org/2002,1682)
BayObLG, Entscheidung vom 19.12.2002 - 2Z BR 104/02 (https://dejure.org/2002,1682)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - 2Z BR 104/02 (https://dejure.org/2002,1682)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwalterentlastung keine ordnungsgemäße Verwaltung

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 4
    Entlastung des Verwalters durch Eigentümerbeschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch des Verwalters auf Entlastung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entlastung eines Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vezicht auf Ansprüche gegen den Verwalter; Kosten für die Überlassung von Fotokopien durch den Wohnungsverwalter an die Wohnungseigentümer; Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigterklärung; ...

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - 1 UR II 514/01
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 3758/02
  • BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1328
  • NZM 2003, 154
  • FGPrax 2003, 64
  • ZMR 2003, 280
  • BayObLGZ 2002, 417
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 23.02.2001 - 2Z BR 36/01

    Entlastung des Hausverwalters

    Auszug aus BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02
    Zu einem solchen Verzicht sind sie nicht verpflichtet; auch hat der Verwalter grundsätzlich keinen Anspruch darauf (OLG Düsseldorf WuM 1996, 723; BayObLG ZWE 2000, 183; ZMR 2001, 567 f.).

    Aufgrund der gegen die Ordnungsmäßigkeit einer Verwalterentlastung sprechenden Gesichtspunkte, die sich der Senat zu eigen macht, sieht eine im Vordringen begriffene Meinung in Rechtsprechung und Literatur die Entlastung des Verwalters unabhängig davon als nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechend an, ob Anhaltspunkte für Schadensersatzansprüche bestehen (AG Kerpen ZMR 1998, 376; AG Köln ZMR 2002, 793; Köhler ZMR 1999, 293; derselbe ZMR 2001, 865 f.; Demharter ZWE 2001, 256; derselbe ZMR 2002, 369 f.; Riecke WE 2002, 197; Sauren Das Praxislexikon Wohnungseigentum Stichwort Entlastung S. 98; offen gelassen von BayObLG ZMR 2001, 567 f.).

  • AG Kerpen, 18.12.1996 - 15 II 27/96

    Abrechnung von Sanierungsmaßnahmen innerhalb einer

    Auszug aus BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02
    Aufgrund der gegen die Ordnungsmäßigkeit einer Verwalterentlastung sprechenden Gesichtspunkte, die sich der Senat zu eigen macht, sieht eine im Vordringen begriffene Meinung in Rechtsprechung und Literatur die Entlastung des Verwalters unabhängig davon als nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechend an, ob Anhaltspunkte für Schadensersatzansprüche bestehen (AG Kerpen ZMR 1998, 376; AG Köln ZMR 2002, 793; Köhler ZMR 1999, 293; derselbe ZMR 2001, 865 f.; Demharter ZWE 2001, 256; derselbe ZMR 2002, 369 f.; Riecke WE 2002, 197; Sauren Das Praxislexikon Wohnungseigentum Stichwort Entlastung S. 98; offen gelassen von BayObLG ZMR 2001, 567 f.).
  • BayObLG, 26.09.2002 - 2Z BR 78/02

    Berücksichtigung materieller Kostenerstattungsansprüche bei Kostenentscheidung in

    Auszug aus BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02
    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die materielle Rechtslage hinsichtlich eines Kostenerstattungsanspruchs nicht abschließend beurteilt werden kann (Beschluss des Senats vom 26.9.2002 - 2Z BR 78/02 = BayObLGZ 2002, 321).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2001 - 3 Wx 13/01

    Abrechnungsgenehmigung als Entlastung des Verwalters?

    Auszug aus BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02
    Aufgrund der gegen die Ordnungsmäßigkeit einer Verwalterentlastung sprechenden Gesichtspunkte, die sich der Senat zu eigen macht, sieht eine im Vordringen begriffene Meinung in Rechtsprechung und Literatur die Entlastung des Verwalters unabhängig davon als nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechend an, ob Anhaltspunkte für Schadensersatzansprüche bestehen (AG Kerpen ZMR 1998, 376; AG Köln ZMR 2002, 793; Köhler ZMR 1999, 293; derselbe ZMR 2001, 865 f.; Demharter ZWE 2001, 256; derselbe ZMR 2002, 369 f.; Riecke WE 2002, 197; Sauren Das Praxislexikon Wohnungseigentum Stichwort Entlastung S. 98; offen gelassen von BayObLG ZMR 2001, 567 f.).
  • OLG Schleswig, 23.01.2002 - 2 W 137/01
    Auszug aus BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02
    Nicht nachzuvollziehen vermag der Senat die Ansicht, es könne im wohlverstandenen Interesse der Wohnungseigentümer liegen, mögliche Ansprüche auf Ersatz eines ihnen vom Verwalter schuldhaft zugefügten Schadens aufzugeben, nur um das Verhältnis zu einem tüchtigen Verwalter nicht zu trüben, also den Verwalter "bei Laune zu halten" (so Gottschalg Die Haftung von Verwalter und Verwaltungsbeirat in der Wohnungseigentümergemeinschaft Rn. 243; Staudinger/Bub WEG § 28 Rn. 562; s. auch OLG Schleswig ZMR 2002, 382).
  • BayObLG, 22.08.2002 - 2Z BR 83/02

    Bindung des Gerichts bei übereinstimmender Erklärung der Hauptsacheerledigung -

    Auszug aus BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02
    (1) Da nach einer übereinstimmenden Erledigterklärung der Hauptsache eine weitere Beweisaufnahme nicht mehr stattzufinden hat (BayObLG WE 1990, 29; Beschluss des Senats vom 22.8.2002 - 2Z BR 83/02), ist es nicht zu beanstanden, dass es das Landgericht für die Kostenentscheidung in tatsächlicher Hinsicht offengelassen hat, ob der Entlastung des Verwalters Pflichtverletzungen entgegenstehen.
  • BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 25/00

    Bestellung eines Verwalters und Festsetzung des Vergütung

    Auszug aus BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02
    Die Ankündigung "Verwalterbestellung" ist deshalb eine ausreichende Grundlage für die Beschlussfassung über die Bestellung und die Vergütung (BayObLG ZMR 2000, 858).
  • BayObLG, 07.11.2002 - 2Z BR 77/02

    Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten in Wohnungseigentumsanlage nach

    Auszug aus BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02
    Dabei dürfen diese nur abgeändert werden, soweit sie den zurückverwiesenen Teil der Hauptsache betreffen (Beschluss des Senats vom 7.11.2002 - 2Z BR 77/02).
  • AG Köln, 19.03.2002 - 202 II 132/01

    Voraussetzungen und Folgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungseigentumsbeschlusses;

    Auszug aus BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02
    Aufgrund der gegen die Ordnungsmäßigkeit einer Verwalterentlastung sprechenden Gesichtspunkte, die sich der Senat zu eigen macht, sieht eine im Vordringen begriffene Meinung in Rechtsprechung und Literatur die Entlastung des Verwalters unabhängig davon als nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechend an, ob Anhaltspunkte für Schadensersatzansprüche bestehen (AG Kerpen ZMR 1998, 376; AG Köln ZMR 2002, 793; Köhler ZMR 1999, 293; derselbe ZMR 2001, 865 f.; Demharter ZWE 2001, 256; derselbe ZMR 2002, 369 f.; Riecke WE 2002, 197; Sauren Das Praxislexikon Wohnungseigentum Stichwort Entlastung S. 98; offen gelassen von BayObLG ZMR 2001, 567 f.).
  • OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00

    Antragsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers, Bevollmächtigung des

    Auszug aus BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02
    Hinzu kommt, dass vielfach den Wohnungseigentümern vom Verwalter auch noch abverlangt wird, eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit auszuschließen (siehe dazu OLG Hamm NZM 2001, 49/53) oder doch betragsmäßig zu begrenzen, in der Regel auf die Versicherungssumme, die häufig nicht ausreichend ist.
  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76

    Keine Beschwerde gegen Kostenentscheidung des OLG

  • BayObLG, 12.01.2000 - 2Z BR 166/99

    Zur Entlastung des Hausverwalters durch die Wohnungseigentümer

  • BayObLG, 16.03.2000 - 2Z BR 168/99

    Abgabge einer ungültigen Stimme in einer Wohnungseigentümerversammlung

  • OLG Düsseldorf, 19.08.1996 - 3 Wx 581/94

    Anspruch des WEG -Verwalters auf Entlastung

  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01

    Zustellungsvertretung der Wohnungseigentümer bei Streit über Wirksamkeit des

  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    a) Allerdings steht - entgegen einer im Vordringen begriffenen Auffassung (BayObLGZ 2002, 417; 420 f; AG Kerpen, ZMR 1998, 376, 379 f; AG Köln, ZMR 2002, 793, 794; Sauren, WEG, 4. Aufl., § 28 Rdn. 68; Köhler, ZMR 1999, 293, 296; ders, ZMR 2001, 865, 866 f; WE 2003, 31; Demharter, ZWE 2001, 256, 257; ZMR 2002, 369, 370; Riecke, WE 2002, 197; ders., WuM 2003, 256; Greiner, WE 2003, 54, 56; Greiner/Vogel, ZMR 2003, 465) - die Entlastung eines Verwalters nicht schon grundsätzlich im Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung.

    Ein solcher Verzicht auf mögliche Ansprüche gegen einen gegen Entgelt gewerblich tätigen Verwalter, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten, entspreche nicht dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen (so BayObLGZ 2002, 417, 420).

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - 3 Wx 77/03

    Wohnungseigentum: Fortgeltung des Wirtschaftsplans und Vorschusspflicht

    Auf den Wirtschaftsplan für das Kalenderjahr 2001 können Zahlungsansprüche grundsätzlich auch nur für dieses Jahr gestützt werden, denn ein Wirtschaftsplan begründet mangels anderweitiger Regelung in der Teilungserklärung oder im Beschluss selbst nur eine auf die betreffende Wirtschaftsperiode begrenzte Vorschusspflicht, also nicht auch stets darüber hinaus bis zur Verabschiedung eines neuen Wirtschaftsplanes (vgl. KG WE 1988, 167; BayObLG WE 1989, 107, ZMR 2003, 280).

    Rechtlich zulässig ist es lediglich, bei Beschlussfassung über einen konkreten Wirtschaftsplan dessen Fortgeltung bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan zu bestimmen, nur ein solcher Beschluss übersteigt nicht die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. KG ZMR 2002, 460, 462; BayObLG ZMR 2003, 280; Merle, DWE 2001, 45; Bielefeld DWE 2001, 11).

  • BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 89/02

    Eigentümerbeschluss zur Haftungsbeschränkung zugunsten des Verwalters

    Denn es ist kein Grund zu erkennen, einen entgeltlich tätigen gewerblichen Verwalter durch Beschränkung der gesetzlichen Haftung nach Dauer und Höhe einseitig zu begünstigen (BayObLG vom 19.12.2002, 2Z BR 104/02 = BayObLGZ 2002 Nr. 72; siehe auch OLG Hamm ZMR 2001, 138/142; Müller ZWE 2001, 191/195).

    Ob das Anliegen der Wohnungseigentümer, die weitere Beteiligte als langjährig bewährte Verwalterin auch künftig an die Eigentümergemeinschaft zu binden (vgl. Gottschalg Rn. 243 zum vergleichbaren Fall der Verwalterentlastung), eine Haftungsbeschränkung rechtfertigen könnte, braucht deshalb nicht entschieden zu werden (vgl. hierzu jedoch BayObLG vom 19.12.2002, 2Z BR 104/02 BayObLGZ 200.2 Nr. 72).

  • BayObLG, 13.03.2003 - 2Z BR 80/02

    Wohnungseigentum: Beschwerdebefugnis des Eigentümers - Erstellung einer

    Dies kann es nicht rechtfertigen, auf mögliche Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter, die in einer schuldhaften Verletzung der dem Verwalter gegenüber den Wohnungseigentümern obliegenden vertraglichen Pflichten begründet sind, ohne jede Gegenleistung zu verzichten (BayObLGZ 2002, 417 = NZM 2003, 154 f.).
  • LG Saarbrücken, 21.06.2013 - 5 S 141/12

    Wohnungseigentum: Frage der Nichtigkeit eines einen abgelaufenen Wirtschaftsplan

    Insbesondere ist den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz eingeräumt sowohl für die Billigung des Wirtschaftsplanes (vgl. § 28 Abs. 5 WEG), als auch für die Verlängerung seiner ursprünglichen Geltungsdauer (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 22.06.1989 - 15 W 209/89 -, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 1595 - 1596, juris, Rdnr. 24; KG ZMR 2002, 460, 462; BayObLG, ZMR 2003, 280; KG ZMR 2005, 221 - 223, juris, Rdnr. 11).
  • OLG Hamburg, 25.06.2003 - 2 Wx 138/99

    Zur Wirksamkeit der Entlastung der Verwaltung und des Verwaltungsbeirates durch

    Da die Entlastungsbeschlüsse bereits aus den oben genannten Gründen im Ergebnis rechtsfehlerfrei für ungültig erklärt worden sind, bestand für das Rechtsbeschwerdegericht auch keine Veranlassung, sich mit der neuen Rechtsprechung des BayObLG (vgl. NJW 2003, 1328 ff), nach der ein Eigentümerbeschluss, durch den dem Verwalter Entlastung erteilt wird, grundsätzlich nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, auseinanderzusetzen.
  • KG, 28.04.2003 - 24 W 364/01

    Wohnungseigentum: Folgen unklarer Regelungen in der Teilungserklärung zu den

    Dagegen bedarf es hier keiner Entscheidung, ob eine Entlastung des Verwalters grundsätzlich ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht (BayObLG NZM 2003, 154,155; differenzierend Niederführ NZM 2003, 305).
  • BayObLG, 08.05.2003 - 2Z BR 8/03

    Voraussetzungen für die Ungültigerklärung des Genehmigungsbeschlusses durch die

    Der Senat hat am 19.12.2002 (BayObLGZ 2002, 417 = NJW 2003, 1328) entschieden, dass ein Beschluss über die Entlastung des Verwalters grundsätzlich nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (zustimmend Greiner WE 2003, 54, 78, 102; a.A. Niedenführ NZM 2003, 305; Gottschalg NJW 2003, 1293).
  • BayObLG, 10.07.2003 - 2Z BR 99/02

    Beteiligung des entlasteten Verwalters am Verfahren über Anfechtung des

    b) Der Senat möchte gleichwohl die Eigentümerbeschlüsse über die Entlastung der weiteren Beteiligten zu 2 für ungültig erklären, da er der Auffassung ist, dass ein Beschluss über die Entlastung des Verwalters grundsätzlich nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (BayObLGZ 2002, 417 = NJW 2003, 1328; Beschluss des Senats vom 8.5.2003 - 2Z BR 8/03).
  • OLG Köln, 13.04.2005 - 16 Wx 64/05

    Anordnung der Kostenerstattung im Beschwerdeverfahren nach dem WEG

    Die Ermessensentscheidung des Tatgerichts zu den Kosten darf hierbei vom Rechtsbeschwerdegericht nur in engen Grenzen überprüft werden (BayObLG NJW 2003, 1328; ZWE 2000, 127).
  • BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 132/03

    Ermächtigung des Verwalters zur individuellen Festsetzung der Instandhaltungs-

  • VerfGH Berlin, 20.03.2007 - VerfGH 7/05

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE

  • AG Kerpen, 20.05.2010 - 26 C 52/09
  • AG Kerpen, 28.11.2003 - 15 II 54/03

    WEG-Verwalter hat auch bei ordnungsgemäßer Verwaltung keinen Anspruch auf

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