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   BayObLG, 24.07.2002 - 1Z BR 9/02   

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https://dejure.org/2002,4652
BayObLG, 24.07.2002 - 1Z BR 9/02 (https://dejure.org/2002,4652)
BayObLG, Entscheidung vom 24.07.2002 - 1Z BR 9/02 (https://dejure.org/2002,4652)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Juli 2002 - 1Z BR 9/02 (https://dejure.org/2002,4652)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 1741 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1753 Abs. 2; ; BGB § 1767

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1741 Abs. 1 Satz 1 § 1753 Abs. 2 § 1767
    Voraussetzungen der Erwachsenenadoption - frühzeitiges Eltern-Kind-Verhältnis und gemeinsame Arbeit in der Landwirtschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Familienrecht; Annahme eines Volljährigen; Sittliche Rechtfertigung; Erwachsenenadoption; Voraussetzungen

Verfahrensgang

  • AG Landshut - XVI 16/01
  • LG Landshut - 60 T 1869/01
  • BayObLG, 24.07.2002 - 1Z BR 9/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1658
  • FamRZ 2002, 1653
  • BayObLGZ 2002, 243
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 29.03.1995 - 1Z BR 72/94

    Erwachsenenadoption eines Ausländers

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2002 - 1Z BR 9/02
    Das Eltern-Kind-Verhältnis unter Erwachsenen wird wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand geprägt, wie ihn sich leibliche Eltern und Kinder typischerweise leisten (BayObLG FamRZ 1980, 1158/1159; 1982, 644/645; 1996, 183/184; DAV 1980, 503/506; FRES 11, 266/271 f.; Staudinger/Frank § 1767 Rn. 15; Erman/Holzhauer BGB 10. Aufl. § 1767 Rn. 7; MünchKommBGB/Maurer § 1767 Rn. 5).
  • RG, 25.03.1935 - IV B 64/34

    Was ist unter Herstellung eines dem Eltern- und Kindesverhältnis entsprechenden

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2002 - 1Z BR 9/02
    (1) Die materielle Nachprüfung des Adoptionsvertrages daraufhin, ob "begründete Zweifel daran bestehen, dass durch die Annahme ein dem Eltern- und Kindesverhältnis entsprechendes Familienband hergestellt werden soll", war erstmals durch § 1754 Abs. 2 Nr. 2 BGB i.d.F. des Gesetzes gegen Missbräuche bei der Eheschließung und der Annahme an Kindes Statt vom 23.11.1933 gefordert worden, um aufgetretenen "Verfallserscheinungen", nämlich dem "Schachern" mit dem Namen alter bekannter Familien, zu begegnen (RGZ 147, 220/222 f.; BGH FamRZ 1957, 126/127).
  • OLG München, 19.12.2008 - 31 Wx 49/08

    Ablehnung einer Volljährigenadoption, bei der steuerliche Motive im Vordergrund

    Das Eltern-Kind-Verhältnis unter Erwachsenen wird wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand geprägt, wie ihn sich leibliche Eltern und Kinder typischerweise leisten (vgl. BayObLGZ 2002, 243/246).
  • OLG Braunschweig, 15.03.2017 - 1 UF 139/16

    Erwachsenenadoption, Begriff des Eltern-Kind-Verhältnisses i.S. von § 1767 Abs. 1

    Die Anzunehmende ist gemäß § 59 Abs. 2 FamFG beschwerdeberechtigt, da ihr Adoptionsantrag zurückgewiesen wurde (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1653, Rn. 5).
  • OLG Nürnberg, 08.06.2011 - 9 UF 388/11

    Erwachsenenadoption: Bedeutung eines familienbezogenen Motivs

    Das Eltern-Kind-Verhältnis unter Erwachsenen wird wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zum gegenseitigen Beistand geprägt, den sich leibliche Eltern und Kinder üblicherweise gegenseitig leisten (BayObLG FamRZ 1980, 1158 ff., BayObLGZ 2002, 243, BayObLG MittBayNot 2003, 141, OLG München BeckRS 2005, 13619).
  • OLG Stuttgart, 10.05.2017 - 4 U 208/16

    Amtshaftung bei rechtswidriger Ermöglichung einer Erwachsenenadoption eines

    Denn in Rechtsprechung und Literatur wird die Erwachsenenadoption als legitimes Mittel zur Fortführung des "Lebenswerks" angesehen und das Ziel der Fortführung des Lebenswerks als familienbezogenes (nicht wirtschaftliches) Motiv anerkannt, wobei hierunter (neben der Hofübernahme oder Praxisnachfolge) auch die Unternehmensnachfolge fällt (siehe etwa BayObLG NJW 1985, 2094, FamRZ 2002, 1653, 1654 und FamRZ 2005, 131, 132; MüKo BGB/Maurer, a.a.O., § 1767 Rn. 26; Staudinger/Frank, BGB, Neubearb. 2007, § 1767 Rn. 21, jew. m.w.N.) worauf das Landgericht auf LGU S. 21 oben hingewiesen hat.
  • OLG Karlsruhe, 22.07.2005 - 14 Wx 31/05

    Adoption: Sittliche Rechtfertigung der Annahme eines Volljährigen

    aa) Bei dem Merkmal der sittlichen Rechtfertigung der Annahme eines Volljährigen als Kind handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (BayObLG, FamRZ 2005, S. 131 f.; OLG Hamm, FGPrax 2003, S. 124 ff., BayObLGZ 2002, S. 243 ff., 245; Meyer-Holz, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O.Rdn. 29 zu § 27 - jeweils m.w.N.), der aufgrund einer wertenden Beurteilung der vom Tatrichter festzustellenden Tatumstände auszufüllen ist (Meyer-Holz, a.a.O., Rdn. 27 zu § 27).
  • OLG München, 16.11.2005 - 31 Wx 82/05

    Kein für Adoption erforderliches Eltern-Kind-Verhältnis bei früherer sexueller

    Ob gegebenenfalls das Entstehen einer solchen Beziehung in Zukunft zu erwarten ist, hatte das Landgericht wegen des Todes des Herrn K. aus tatsächlichen Gründen nicht zu prüfen (vgl. BayObLG vom 24.7.2002, BayObLGZ 2002, 243/245).

    Das Eltern-Kind-Verhältnis unter Erwachsenen wird wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand geprägt, wie ihn sich leibliche Eltern und Kinder typischerweise leisten (BayObLGZ 2002, 243/246; BayObLG FamRZ 1980, 1158/1159).

    Für die Dauerhaftigkeit der "Beistandsgemeinschaft" spricht insbesondere, wenn der volljährige Anzunehmende bereits als Minderjähriger im Haushalt des Annehmenden gelebt und von diesem die für eine Eltern-Kind-Verhältnis prägende Zuwendung erfahren hat (BayObLGZ 2002, 243/246).

  • OLG Nürnberg, 04.08.2014 - 9 UF 468/14

    Volljährigenadoption: Prüfung einer sittlichen Rechtfertigung

    Unter erwachsenen Personen ist dies wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zum gegenseitigen Beistand geprägt (BayObLG FamRZ 1996, 183; BayObLG NJW-RR 2002, 1658; MüKo § 1767 Rn. 5; OLG Köln NJW-RR 2004, 155; OLG München NJW-RR 2009, 591).
  • OLG Nürnberg, 12.06.2015 - 10 UF 272/15

    Adoption der erwachsenen Nichte durch den Onkel

    Entscheidend kommt es auf die Herstellung eines sozialen Familienbandes an, das seinem Inhalt nach dem durch die natürliche Abstammung geschaffenen Band ähnelt, das unter Erwachsenen wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand geprägt ist, den sich leibliche Eltern und Kinder typischerweise gegenseitig leisten (vgl. BayObLG FamRZ 1980, 1158; BayObLGZ 2002, 243).
  • OLG München, 05.05.2009 - 31 Wx 17/09

    Volljährigenadoption: Sittliche Rechtfertigung bei beabsichtigter Sicherung eines

    Das Landgericht hat ferner erkannt, dass die Anforderungen, die an das Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu stellen sind, naturgemäß im Rahmen der Erwachsenenadoption nicht dieselben sein können wie bei einer Minderjährigenadoption (vgl. BayObLGZ 2002, 243/246).
  • OLG Köln, 29.07.2011 - 4 UF 108/11

    Maßgebliches Recht und Voraussetzungen der Volljährigenadoption

    Das Eltern-Kind-Verhältnis unter Erwachsenen wird wesentlich durch eine auf Dauer angelegte Bereitschaft zu gegenseitigem Beistand geprägt, wie ihn sich leibliche Eltern und Kinder im Erwachsenenalter in typischer Weise leisten (vgl. BayObLGZ 2002, 243, 246).
  • OLG Hamburg, 08.04.2020 - 2 UF 2/20

    Voraussetzungen einer Volljährigenadoption im Verwandtschaftsverhältnis Onkel -

  • LG Krefeld, 23.06.2004 - 6 T 69/04

    Annahme als eheliches Kind; Änderung des Geburtsnamens in den Familiennamen der

  • LG Saarbrücken, 26.09.2008 - 5 T 187/08
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