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   BayObLG, 08.08.2003 - 1Z BR 16/03   

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https://dejure.org/2003,2543
BayObLG, 08.08.2003 - 1Z BR 16/03 (https://dejure.org/2003,2543)
BayObLG, Entscheidung vom 08.08.2003 - 1Z BR 16/03 (https://dejure.org/2003,2543)
BayObLG, Entscheidung vom 08. August 2003 - 1Z BR 16/03 (https://dejure.org/2003,2543)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Ersatzerbeinsetzung - Ersatzerbeinsetzung oder Anwachsung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kinderloser Erblasser ; Erbeinsetzung der Geschwister; Berufung zu Ersatzerben ; Ersatzerbfolge ; Auslegung eines Testaments

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 158
  • FGPrax 2003, 272
  • FamRZ 2004, 569
  • Rpfleger 2004, 49
  • BayObLGZ 2003, 204
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2003 - 1Z BR 16/03
    Die für die Annahme eines derartigen Erblasserwillens notwendige Andeutung in der letztwilligen Verfügung selbst kann in solchen Fällen bereits in der Tatsache der Berufung der Geschwister als nahestehender Verwandter des Erblassers unter Hinweis auf diese verwandtschaftliche Funktion gesehen werden (vgl. BayObLGZ 1986, 159/163; BayObLG FamRZ 1997, 641/642; 2000, 1186/1187).

    Dafür spricht auch, dass die Geschwister nicht namentlich genannt, sondern nach dem Wortlaut in ihrer verwandtschaftlichen Funktion berufen sind (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 1186/1187).

  • BayObLG, 12.11.1996 - 1Z BR 193/96

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Ergänzende Auslegung des Testaments;

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2003 - 1Z BR 16/03
    Die für die Annahme eines derartigen Erblasserwillens notwendige Andeutung in der letztwilligen Verfügung selbst kann in solchen Fällen bereits in der Tatsache der Berufung der Geschwister als nahestehender Verwandter des Erblassers unter Hinweis auf diese verwandtschaftliche Funktion gesehen werden (vgl. BayObLGZ 1986, 159/163; BayObLG FamRZ 1997, 641/642; 2000, 1186/1187).

    Verhältnis hat (vgl. BayObLG Rpfleger 1997, 215).

  • BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01

    Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2003 - 1Z BR 16/03
    Das Rechtsmittelanliegen kann aber mit dem Ziel der Einziehung des Erbscheins und der Erteilung eines dem eigenen Antrag des Rechtsmittelführers entsprechenden Erbscheins mit der weiteren Beschwerde weiterverfolgt werden (vgl. BGH NJW 2002, 1126; BayObLGZ 1982, 236/239; BayObLG FamRZ 1991, 618).
  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2003 - 1Z BR 16/03
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; MünchKommBGB/Leipold 3. Aufl. § 2084 Rn. 84).
  • BayObLG, 11.12.1990 - BReg. 1a Z 5/89

    Antrag auf Einziehung eines Erbscheins; Zweifel an der Echtheit eines

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2003 - 1Z BR 16/03
    Das Rechtsmittelanliegen kann aber mit dem Ziel der Einziehung des Erbscheins und der Erteilung eines dem eigenen Antrag des Rechtsmittelführers entsprechenden Erbscheins mit der weiteren Beschwerde weiterverfolgt werden (vgl. BGH NJW 2002, 1126; BayObLGZ 1982, 236/239; BayObLG FamRZ 1991, 618).
  • BayObLG, 06.08.1991 - BReg. 1 Z 9/91

    Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins ; Anwachsung des Erbteils

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2003 - 1Z BR 16/03
    Dabei kann, wenn der Erblasser wie hier seine Geschwister bedacht hat, die für die Einsetzung von Abkömmlingen geltende Auslegungsregel des § 2069 BGB nicht - auch nicht analog - angewandt werden (vgl. BGH NJW 1973, 240/242; BayObLGZ 1988, 165/167; BayObLG NJW-RR 1992, 73).
  • BayObLG, 27.12.1990 - BReg. 1a Z 55/90

    Einsetzung der gesetzlichen Erben als testamentarische Erben; Erbfolge nach

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2003 - 1Z BR 16/03
    aa) Gemäß § 2099 BGB geht das Recht der Ersatzerben der Anwachsung vor; deshalb ist bei der Auslegung einer letztwilligen Verfügung vorweg zu prüfen und festzustellen, ob Ersatzerben (§ 2096 BGB) bestimmt sind (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 614/615).
  • BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70

    Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag - § 2287 BGB,

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2003 - 1Z BR 16/03
    Dabei kann, wenn der Erblasser wie hier seine Geschwister bedacht hat, die für die Einsetzung von Abkömmlingen geltende Auslegungsregel des § 2069 BGB nicht - auch nicht analog - angewandt werden (vgl. BGH NJW 1973, 240/242; BayObLGZ 1988, 165/167; BayObLG NJW-RR 1992, 73).
  • BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2003 - 1Z BR 16/03
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; MünchKommBGB/Leipold 3. Aufl. § 2084 Rn. 84).
  • BayObLG, 11.03.1994 - 1Z BR 109/93

    Erbscheinerteilung bei griechischem Erblasser

    Auszug aus BayObLG, 08.08.2003 - 1Z BR 16/03
    Haben aber mehrere Miterben Rechtsmittel mit demselben Ziel eingelegt, so ist ein einheitlicher Geschäftswert festzusetzen, auch wenn das Interesse der Beschwerdeführer auf verschiedene, einander ergänzende Erbteile gerichtet ist; in diesem Fall sind die Interessen zusammenzurechnen (BayObLGZ 1994, 40/56).
  • BayObLG, 02.06.1982 - BReg. 1 Z 45/81

    Zum Erbrecht bei Ausländergrundstücken in Österreich

  • BayObLG, 16.05.1988 - BReg. 1 Z 47/87

    Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens im Wege ergänzender

  • OLG München, 21.05.2007 - 31 Wx 120/06

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei Verteilung des gesamten

    Dabei kann, wenn der Erblasser wie hier seine Geschwister bedacht hat, die für die Einsetzung von Abkömmlingen geltende Auslegungsregel des § 2069 BGB nicht - auch nicht analog - angewandt werden (vgl. BGH NJW 1973, 240/242; BayObLGZ 2003, 204/207; OLG München NJW-RR 2006, 1597).

    Die für die Annahme eines derartigen Erblasserwillens notwendige Andeutung in der letztwilligen Verfügung selbst kann in solchen Fällen bereits in der Tatsache der Berufung der Geschwister als nahestehender Verwandter des Erblassers unter Hinweis auf diese verwandtschaftliche Funktion gesehen werden (vgl. BayObLGZ 1986, 159/163; BayObLG FamRZ 1997, 641/642; 2000, 1186/1187; BayObLGZ 2003, 204/207; OLG München NJW-RR 2006, 1597).

  • OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 21 W 81/12

    Testament: Auslegung, ob Abkömmlinge des Bedachten als Ersatzerben berufen sind

    Hier ergibt sich der erforderliche Hinweis im Text des Testaments bereits daraus, dass die Bedachte in ihrer verwandtschaftlichen Beziehung zur Erblasserin ausdrücklich benannt ist (vgl. OLG München, FamRZ 2011, 1692; BayObLG FamRZ 2004, 569; BayObLG FamRZ 2005, 68, 69).
  • BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 1/04

    Auslegung eines Testaments als Ersatzerbeinsetzung

    Auslegung eines Testaments als Ersatzerbeinsetzung der Abkömmlinge bedachter Geschwister, wenn der Erblasser seine zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung noch lebenden Geschwister gleichmäßig zu Erben eingesetzt hat und einige von ihnen vor dem Erbfall verstorben sind (im Anschluss an BayObLGZ 2003, 204).

    Dabei kann, wenn der Erblasser wie hier seine Geschwister bedacht hat, die für die Einsetzung von Abkömmlingen geltende Auslegungsregel des § 2069 BGB nicht - auch nicht analog - angewandt werden (vgl. BGH NJW 1973, 240/242; BayObLGZ 1988, 165/167; BayObLG NJW-RR 1992, 73; BayObLGZ 2003, 204/207).

    Die für die Annahme eines derartigen Erblasserwillens notwendige Andeutung in der letztwilligen Verfügung selbst kann in solchen Fällen bereits in der Tatsache der Berufung der Geschwister als nahestehender Verwandter des Erblassers unter Hinweis auf diese verwandtschaftliche Funktion gesehen werden (vgl. BayObLGZ 1986, 159/163; BayObLG FamRZ 1997, 641/642; 2000, 1186/1187; BayObLGZ 2003, 204/207).

  • OLG Celle, 29.01.2004 - 22 Ss 189/03

    Beeinträchtigung des öffentlichen Schienenverkehrs anlässlich einer Demonstration

    Der Senat folgt nicht der in einem vergleichbar gelagerten Fall ergangenen Entscheidung des Amtsgerichts Lüneburg (Nds.Rpfl. 2004, 49), in der der Aufenthalt von Demonstranten auf Gleisen dem Blockieren der Gleise z. B. durch Findlinge gleichgesetzt worden ist.
  • OLG München, 13.04.2011 - 31 Wx 31/11

    Testamentsauslegung: Ersatzberufung der Kinder der nach Testamentserrichtung

    Die für die Annahme eines derartigen Erblasserwillens notwendige Andeutung in der letztwilligen Verfügung selbst kann in solchen Fällen bereits in der Tatsache der Berufung der Geschwister als nahestehender Verwandter des Erblassers unter Hinweis auf diese verwandtschaftliche Funktion gesehen werden (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 569; BayObLG FamRZ 2005, 68/69 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2011 - 20 W 350/10

    Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments im Hinblick auf eine

    Insoweit bedarf das Testament der Auslegung, die dem von der Beteiligten zu 5) zur Begründung ihrer Auffassung angeführten Anwachsungsrecht vorgeht (§ 2099 BGB; vgl. BayObLG, Beschluss vom 08.08.2003, Az. 1Z BR 16/03, zitiert nach juris).
  • KG, 09.04.2021 - 6 W 1/21

    Testamentsauslegung bei Erbeinsetzung von Geschwistern

    Letzteres kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Erblasser alle noch lebenden Geschwister bedacht hat, ohne sich davon leiten zu lassen, zu welchem seiner Geschwister er ein gutes oder weniger gutes Verhältnis hat (BayObLG, Beschluss vom 12.11.1996 - 1Z BR 193/96, RPfleger 1997, 215-216, Rn. 15; BayObLG, Beschluss vom 25.1.2000 - 1Z BR 181/99, FamRZ 2000, 70-71, Rn. 16; BayObLG, Beschluss vom 8.8.2003 - 1Z BR 16/03, FamRZ 2004, 569-570, Rn. 14; BayObLG, Beschluss vom 1.4.2004 - 1Z BR 001/04, FamRZ 2005, 68-69, Rn 18).
  • KG, 26.03.2021 - 6 W 1/21

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Berufung von Ersatzerben für

    Letzteres kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Erblasser alle noch lebenden Geschwister bedacht hat, ohne sich davon leiten zu lassen, zu welchem seiner Geschwister er ein gutes oder weniger gutes Verhältnis hat (BayObLG, Beschluss vom 12.11.1996 - 1Z BR 193/96, RPfleger 1997, 215-216, Rn. 15; BayObLG, Beschluss vom 25.1.2000 - 1Z BR 181/99, FamRZ 2000, 70 -71, Rn. 16; BayObLG, Beschluss vom 8.8.2003 - 1Z BR 16/03, FamRZ 2004, 569 -570, Rn. 14; BayObLG, Beschluss vom 1.4.2004 - 1Z BR 001/04, FamRZ 2005, 68 -69, Rn 18).
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