Rechtsprechung
   BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 161/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4881
BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 161/03 (https://dejure.org/2003,4881)
BayObLG, Entscheidung vom 25.09.2003 - 2Z BR 161/03 (https://dejure.org/2003,4881)
BayObLG, Entscheidung vom 25. September 2003 - 2Z BR 161/03 (https://dejure.org/2003,4881)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4881) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der Einbau eines Treppenliftes in einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann mehrheitlich beschlossen werden; Art. 3 Abs. 3 Satz 2, 14 GG; 14 Nr. 1, 22 Abs. 1, 25 Abs. 5 WEG; Art 35 Abs. 5 BayBauO

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 25 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für einen Stimmrechtsausschluss bei begünstigender Baumaßnahme - Einbau eines Treppenlifts als bauliche Veränderung - Handlauf, Treppenhaus, bauliche Veränderung, Stimmberechtigung, Behinderung, Gehbehinderung, Treppenlift, Steighilfe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zustimmungserfordernis bei Einbau eines Treppenlifts?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Formell wirksames Zustandekommen eines Eigentümerbeschlusses; Stimmberechtigung der Wohnungseigentümer; Ausschluss von der Abstimmung; Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ; Beschlussfassung über die Genehmigung baulicher Veränderungen; Nachteilige Veränderung ; ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Treppensteigen ausgeschlossen - Wohnungseigentümer wehren sich gegen Treppenlift für behinderte Frau

Verfahrensgang

  • AG München - 481 UR II 1108/00
  • LG München I - 1 T 16274/02
  • BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 161/03

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 261
  • ZMR 2004, 209
  • BayObLGZ 2003, 254
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 161/03
    Als ein Rechtsgeschäft in der besonderen Form des Gesamtakts, durch den mehrere gleichgerichtete Willenserklärungen gebündelt werden, lässt sich bereits jede Beschlussfassung der Wohnungseigentümer ansehen (BGHZ 152, 46/56 f.).

    Da das Stimmrecht des Wohnungseigentümers ein wesentliches Mittel zur Mitgestaltung der Gemeinschaftsangelegenheiten ist, darf es auch nur ausnahmsweise unter eng begrenzten Voraussetzungen eingeschränkt werden (BGHZ 152, 46/57 m.w.N.; siehe auch BayObLGZ 1998, 289/291).

    Missbrauchsfälle lassen sich durch den Grundsatz von Treu und Glauben und die Möglichkeit der Beschlussanfechtung verhindern (vgl. BGHZ 152, 46/58 f.).

  • LG Hamburg, 06.06.2001 - 318 T 70/99

    Erforderlichkeit der Anbringung eines Treppenlifts; Wirksamkeit eines

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 161/03
    Denn es handelt sich dabei weder um Instandhaltung durch Erhaltung des ursprünglich ordnungsgemäßen Zustands noch um modernisierende Instandsetzung in Form des Ersatzes einer veralteten durch eine neue, technisch bessere Anlage (BayObLG WuM 1992, 562 für einen Personenaufzug; LG Hamburg NZM 2001, 767 für einen Treppenlift).

    (1) Bei der Entscheidung über den Einbau ist eine konkret-individuelle Abwägung der beiderseitigen Interessen vorzunehmen (BVerfG NJW 2000, 2658; siehe auch LG Hamburg NZM 2001, 767/768).

  • BayObLG, 19.08.1999 - 2Z BR 44/99

    Erlöschen einer vom Verwalter im Namen der Wohnungseigentümer erteilten

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 161/03
    Der Senat hält deshalb an seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1974, 269/273), nach der der betroffene Wohnungseigentümer bei der Beschlussfassung über die Genehmigung baulicher Veränderungen ausgeschlossen ist, nicht mehr fest (offengelassen in BayObLG NZM 2000, 291 f.; siehe auch BayObLG WE 1998, 75 f. zur Nutzungsänderung).
  • BayObLG, 20.06.1974 - BReg. 2 Z 22/74

    Anbringen einer Treppe an einer Wohnung einer Eigentümergemeinschaft ohne

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 161/03
    Der Senat hält deshalb an seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1974, 269/273), nach der der betroffene Wohnungseigentümer bei der Beschlussfassung über die Genehmigung baulicher Veränderungen ausgeschlossen ist, nicht mehr fest (offengelassen in BayObLG NZM 2000, 291 f.; siehe auch BayObLG WE 1998, 75 f. zur Nutzungsänderung).
  • BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Einbau eines Lifts im

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 161/03
    (1) Bei der Entscheidung über den Einbau ist eine konkret-individuelle Abwägung der beiderseitigen Interessen vorzunehmen (BVerfG NJW 2000, 2658; siehe auch LG Hamburg NZM 2001, 767/768).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 161/03
    Die Grenzen zwischen ordnungsmäßiger Instandhaltung und Instandsetzung als Verwaltungsmaßnahme (§ 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG) einerseits und baulichen Veränderungen (§ 22 Abs. 1 WEG andererseits sind oftmals fließend (vgl. BGHZ 145, 158/168 f.).
  • BayObLG, 10.11.1961 - BReg. 2 Z 153/61

    Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Gerichtliche

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 161/03
    Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn sich der Gegenstand der Beschlussfassung bei einer Mehrhausanlage auf eine Angelegenheit beschränkt, die ausschließlich ein bestimmtes Gebäude betrifft (vgl. BayObLGZ 1961, 322/327 f.; BayObLG ZMR 2001, 209; kritisch Wangemann/Drasdo Die Eigentümerversammlung nach WEG 2. Aufl. Rn. 820 f.).
  • BayObLG, 17.11.2000 - 2Z BR 107/00

    Abstimmung über Angelegenheiten, die nur eine abgeschlossene Gruppe von Wohnungs-

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 161/03
    Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn sich der Gegenstand der Beschlussfassung bei einer Mehrhausanlage auf eine Angelegenheit beschränkt, die ausschließlich ein bestimmtes Gebäude betrifft (vgl. BayObLGZ 1961, 322/327 f.; BayObLG ZMR 2001, 209; kritisch Wangemann/Drasdo Die Eigentümerversammlung nach WEG 2. Aufl. Rn. 820 f.).
  • BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82

    Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 161/03
    Auch wenn Zweifel verblieben, ob die Wohnungseigentümerin geschäftsfähig war, ist, wie allgemein, von deren Geschäftsfähigkeit auszugehen (vgl. BayObLGZ 1982, 309/312; 1989, 327/329 zur Testierfähigkeit).
  • BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88

    Weitere Beschwerde des Ehemannes der Verstorbenen gegen die Erteilung des

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 161/03
    Auch wenn Zweifel verblieben, ob die Wohnungseigentümerin geschäftsfähig war, ist, wie allgemein, von deren Geschäftsfähigkeit auszugehen (vgl. BayObLGZ 1982, 309/312; 1989, 327/329 zur Testierfähigkeit).
  • BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16

    Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen

    bb) Nach verbreiteter Ansicht kann die erforderliche Interessenabwägung ergeben, dass ein Wohnungseigentümer einen Treppenlift, eine Rollstuhlrampe oder einen Handlauf auch ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer anbringen darf, sofern er seine Wohnung infolge einer Behinderung ohne solche Hilfsmittel nicht erreichen kann (vgl. BayObLGZ 2003, 254, 259 ff.; OLG München, NJW-RR 2005, 1324 ff. und NJW-RR 2008, 1332, 1334; LG Hamburg, NZM 2001, 767, 768; LG Karlsruhe, ZWE 2013, 37 f.; AG Hamburg, ZMR 2005, 821 ff.; AG Krefeld, WuM 1999, 590 f. [jeweils Treppenlift]; AG Bielefeld, WE 2004, 104 f.; AG Warendorf, ZWE 2015, 56 f. [jeweils Rampe]; LG Bremen, ZMR 2014, 386; LG Köln, ZWE 2012, 277, 278 f. [jeweils Handlauf]; AG Stuttgart, WuM 2012, 288, 290 f. [Türeinbau]; vgl. ferner Staudinger/Bub, BGB [2005], § 22 WEG Rn. 55, 176; Riecke/Schmid/Drabek, WEG, 4. Aufl., § 22 Rn. 80; Bärmann/Suilmann, WEG, 13. Aufl., § 14 Rn. 16; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 22 Rn. 110).

    Ein Nachteil kann sich daraus ergeben, dass die erforderliche Verengung des Treppenhauses bauordnungsrechtlich nicht zulässig ist (vgl. dazu VG Freiburg, NVwZ-RR 2002, 14 f.; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 26. September 2012 - 5 K 2704/12, juris; Hogenschurz in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 22 Rn. 36a); er kann aber zu verneinen sein, wenn die verbleibende Treppenbreite nach behördlicher Überprüfung als noch hinnehmbar angesehen wird (vgl. BayObLGZ 2003, 254, 259 f.; AG Krefeld, WuM 1999, 590 f.).

  • BGH, 17.04.2015 - V ZR 12/14

    Wohnungseigentum: Bildung getrennter Instandhaltungsrücklagen in einer

    Ob aus einer "Gruppenbetroffenheit" folgen kann, dass auch ohne ausdrückliche Regelung nur die Sondereigentümer des jeweils betroffenen Gebäudekomplexes hinsichtlich solcher Maßnahmen stimmberechtigt sind, die "ihre" Rücklage betreffen (in diesem Sinne etwa BayObLGZ 1983, 320, 323 und 2003, 254, 257; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 23 Rn. 35; dagegen Eichhorn, ZfIR 2015, 8, 9; PWW/Riecke/Elzer, BGB, 9. Aufl., § 23 WEG Rn. 6), kann dahinstehen.
  • OLG München, 22.02.2008 - 34 Wx 66/07

    Wohnungseigentum: Anspruch eines behinderten Wohnungseigentümers gegen die

    Das Landgericht hat insoweit zu Recht erkannt, dass stimmberechtigt nur die Wohnungseigentümer des Gebäudes sind, die von der Angelegenheit betroffen werden (vgl. BayObLGZ 2003, 254/257).
  • OLG München, 12.07.2005 - 32 Wx 51/05

    Hinnehmbarer Nachteil bei Verringerung der Treppenbreite durch Einbau eines

    aa) Der Einbau eines Treppenlifts stellt eine bauliche Veränderung nach § 22 Abs. 1 WEG dar, da es sich dabei weder um Instandhaltung durch Erhaltung des ursprünglich ordnungsgemäßen Zustands noch um modernisierende Instandsetzung in Form des Ersatzes einer veralteten Anlage handelt (vgl. BayObLGZ 2003, 254/259).
  • OLG Frankfurt, 08.01.2009 - 20 W 384/07

    Wohnungseigentum: Schließregelung betreffend die Hauseingangstür eines gemischten

    Es mag sein, dass sich in einer Mehrhaus-Wohnanlage die Stimmberechtigung auf einen beschränkten Kreis aus der Gesamteinheit der Wohnungseigentümer konzentrieren kann, wenn nur deren Interessen eine Beschlussfassung erfordern (vgl. etwa BayObLG ZMR 2004, 209).
  • OLG Hamburg, 03.01.2007 - 2 Wx 75/06

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die

    Bei dieser konkret-individuell vorzunehmenden Abwägung der beiderseitigen Interessen (vgl. BayObLG ZMR 2004, 209) ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass der gesundheitlich gefährdete Ehemann der Antragstellerin zunächst selbst gehalten ist, das ihm Zumutbare zu tun, um die gesundheitlichen Risiken, die für ihn bei einer Hydrophobierung der Fassade bestehen, zu verringern (vgl. BGH NJW 2006, 508 nach juris für den Fall der Suizidgefahr bei Räumungsvollstreckung).

    Anders als in der Entscheidung des BayObLG ZMR 2004, 209 hinsichtlich des Einbaus eines Treppenliftes, in der dem grundrechtlich geschützte Interesse des Einzelnen der Vorrang eingeräumt worden ist gegenüber der allein optischen Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums, würde ein Vorrang des Individualinteresses der Antragstellerin und ihres Ehemannes vorliegend dazu führen, dass die Antragsgegner eine nicht unerhebliche Schädigung ihres (Mit-)Eigentums hinnehmen müssten.

  • LG Köln, 05.09.2019 - 29 S 256/18

    Keine Gnade für Gehbehinderte!

    Die im Urteil zitierte Entscheidung des BayObLG vom 25.09.2003, 2 Z BR 161/03 habe das Amtsgericht falsch interpretiert, die Sachverhalte seien auch nicht vergleichbar.
  • LG Osnabrück, 19.11.2004 - 12 S 515/04

    Anspruch auf Zahlung von Mietzinsen; Anzuwendende Kündigungsfristen

    Geschäftsbedingungen unterbunden werden soll (ZMR 2004, 209).
  • AG Horb, 17.03.2015 - 1 C 400/14

    Wohnungseigentum: Beschlussanfechtungsfrist - bauliche Maßnahme als

    (BayObLG MietRB 2004, 76; Bamberger/Roth/Hügel in BeckOK WEG - § 22 Rn. 9 - 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht