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   BayObLG, 09.11.2004 - 1Z BR 79/04   

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https://dejure.org/2004,5182
BayObLG, 09.11.2004 - 1Z BR 79/04 (https://dejure.org/2004,5182)
BayObLG, Entscheidung vom 09.11.2004 - 1Z BR 79/04 (https://dejure.org/2004,5182)
BayObLG, Entscheidung vom 09. November 2004 - 1Z BR 79/04 (https://dejure.org/2004,5182)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    PStG § 21; ; PStG § 29; ; PStG § 45; ; PStG § 49; ; PStG § 60; ; PStV § 25; ; BGB § 1592 Nr. 2; ; BGB § 1594 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung eines die Vaterschaft anerkennenden äthiopischen Asylbewerbers im Geburtenbuch trotz zweifelhafter Identität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts; Prüfung der wirkamen Erklärung einer Vaterschaftsanerkennung; Erfordernis der Eintragung der Vornamen und Familiennamen der Eltern in das Geburtenbuch; Ausreichen der Angabe der Personalien im ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 825
  • BayObLGZ 2004, 326
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 247/91

    Qualifizierte Mahnung über Pfennigbeträge

    Auszug aus BayObLG, 09.11.2004 - 1Z BR 79/04
    Aus der internationalen Zuständigkeit ergibt sich die Anwendung des deutschen Verfahrensrechts (lex fori, vgl. BGH NJW 1993, 130; BayObLGZ aaO).
  • BayObLG, 08.12.2003 - 1Z BR 75/03

    Nichteintragung des Vaters in das Geburtenbuch bei Zweifeln an seiner Identität

    Auszug aus BayObLG, 09.11.2004 - 1Z BR 79/04
    Diese Fallgestaltung lag der Entscheidung des Senats vom 8.12.2003 (FamRZ 2004, 1394) zugrunde.
  • OLG Hamm, 15.04.2004 - 15 W 480/03

    Beurkundung der Geburt eines Kindes bei unbekannter Identität seiner Eltern

    Auszug aus BayObLG, 09.11.2004 - 1Z BR 79/04
    Das Oberlandesgerichts Hamm (FGPrax 2004, 233) hat im Fall ungeklärter Personalien der Mutter entschieden, dass die aus der Geburtsanzeige ersichtlichen Vor- und Familiennamen der Mutter und der Vorname des Kindes mit dem Zusatz in den Geburtenbucheintrag übernommen werden, dass der Vor- und Familienname der Mutter und des Kindes sowie die ausländische Staatsangehörigkeit der Mutter nicht festgestellt werden konnten.
  • BGH, 27.10.1993 - XII ZB 91/93

    Begriff der anderen Urkunde

    Auszug aus BayObLG, 09.11.2004 - 1Z BR 79/04
    In diesem Sinne ist der Antrag auszulegen; dies entspricht dem Grundsatz, dass der Erklärende das nach der erkennbaren Interessenlage erstrebte Ergebnis erreichen will (vgl. BGH StAZ 1994, 42/43; Keidel/Zimmermann FGG 15. Aufl. § 11 Rn. 35 m.w.N.).
  • BayObLG, 19.07.1995 - 1Z BR 160/94

    Vaterschaftanerkenntnis nach montenegrinischem Recht

    Auszug aus BayObLG, 09.11.2004 - 1Z BR 79/04
    Sie ist schon deshalb gegeben, weil eine Eintragung im deutschen Geburtenbuch beantragt ist; die internationale Zuständigkeit folgt aus der örtlichen Zuständigkeit (vgl. § 50 Abs. 1 PStG; BayObLGZ 1995, 238/240).
  • OLG Schleswig, 17.04.2008 - 2 W 12/08

    Geburtenbucheintragung: Ergänzung durch Beschreibung eines Randvermerks als

    Diese mit der 18. DA-ÄnderVwV (BAnz Nr. 73 vom 19.04.2005) neu in die DA aufgenommene Bestimmung entspricht dem schon vorher allgemein anerkannten sog. Annäherungsgrundsatz, wonach die erwiesenen Tatsachen eingetragen und hinsichtlich der nicht belegten Tatsachen die Eigenangaben übernommen und mit einem Zusatz versehen werden, der die Beweiskraft des Eintrags entsprechend einschränkt (BayObLG FamRZ 2005, 827; FamRZ 2005, 825; OLG Hamm FamRZ 2005, 128; Hepting/Gaaz, PStG, § 29 Rn. 84; Sturm StAZ 2005, 281, 282 ff.; Kissner STAZ 2005, 98, 100).

    Dieser Grundsatz trägt einerseits dem Interesse der Betroffenen Rechnung, zur Ermöglichung der Teilnahme am Rechtsverkehr rasch Lebensvorgänge im Wesentlichen beurkundet zu erhalten, andererseits dient er der Rechtssicherheit, indem der Beweiswert der Eintragungen deutlich gemacht wird (BayObLG StAZ 2005, 827; FamRZ 2005, 825).

    a) Der Umstand als solcher, dass die Betroffenen möglicherweise die erforderlichen einwandfreien Urkunden nicht erlangen können, kann nicht dazu führen, den Einträgen der Familienstandsfälle einschließlich der damit zusammenhängenden Angaben - insbesondere auch zur Identität (vgl. Senatsbeschluss vom 23.01.2008 - 2 W 231, 07; BayObLG FamRZ 2005, 827; 2005, 825, StAZ 2004, 202) - in Personenstandsbücher und in Personenstandsurkunden über §§ 60 und 66 PStG eine Beweiskraft zu verleihen, die ihnen tatsächlich nicht zukommt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.07.2018 - 2 M 44/18

    Rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung eines Ausländers wegen Vaterschaft zu

    Damit soll gewährleistet werden, dass sich der Standesbeamte vor der Eintragung in das Geburtenbuch Gewissheit über die von den Beteiligten gemachten Angaben verschaffen kann (zum Ganzen: BayObLG, Beschl. v. 09.11.2004 - 1Z BR 079/04 -, juris, RdNr. 16, m.w.N.).

    Die Beweiswirkung des Vaterschaftsanerkenntnisses als öffentlicher Urkunde entlässt daher nicht den Standesbeamten aus der Verantwortung für die Richtigkeit des Geburtenbucheintrages (zum Ganzen: BayObLG, Beschl. v. 09.11.2004, a.a.O., RdNr. 18).

  • OLG Karlsruhe, 25.07.2013 - 11 Wx 35/13

    Personenstandsrecht: Nachweis nicht bestehender Ehe der Mutter zum Zeitpunkt der

    Die deutschen Gerichte sind für die Entscheidung international zuständig, weil eine Änderung der Eintragung im deutschen Geburtenbuch beantragt ist; die internationale Zuständigkeit folgt aus der nach § 50 Absatz 1 Satz 1 FamFG bestehenden örtlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts Mannheim (vgl. BayObLGZ 2004, 326, juris-Rn. 10).
  • OVG Hamburg, 06.03.2008 - 3 Bs 281/07

    Förmliche Feststellung des Nichtsbestehens eines Freizügigkeitsrechts nach § 2

    Denn eine Vaterschaftsanerkennungserklärung und eine Sorgerechtserklärung sind nicht deshalb unwirksam, weil die Identität des Erklärenden nicht nachgewiesen ist; es reicht aus, wenn die Erklärungsperson als solche, d.h. unabhängig von ihren richtigen Personalien, feststeht (vgl. BayObLG, Beschl. v. 9.11.2004, FamRZ 2005, 825; Beschl. v. 16.11.2004, NJW-RR 2005, 303; Palandt, BGB, 67. Aufl. 2008, § 1594 Rn. 2).
  • OLG München, 19.10.2005 - 31 Wx 53/05

    Eintragung der Vaterschaftsanerkennung im Geburtenbuch auch bei zweifelhafter

    Auch dies ist inzwischen obergerichtlich entschieden (BayObLGZ 2004, 326 = StAZ 2005, 45; BayObLGZ 2004, 331 = StAZ 2005, 104; vgl. jetzt auch § 285 Abs. 2 Satz 3 DA).
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