Rechtsprechung
   BayObLG, 21.01.1999 - 1Z AR 120/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4505
BayObLG, 21.01.1999 - 1Z AR 120/98 (https://dejure.org/1999,4505)
BayObLG, Entscheidung vom 21.01.1999 - 1Z AR 120/98 (https://dejure.org/1999,4505)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Januar 1999 - 1Z AR 120/98 (https://dejure.org/1999,4505)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4505) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung eines gemeinsamen örtlich zuständigem Gericht für das Mahnverfahren; Anerkennung einer Darlehensschuld durch ein privatschriftliches Testament

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesamtschuldnerische Haftung für Nachlassverbindlichkeiten nach Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bamberg - 2 O 494/98
  • BayObLG, 21.01.1999 - 1Z AR 120/98

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1175
  • BayObLGZ 92, 90
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 08.09.1998 - 1Z AR 76/98

    Bestimmung des mit einer Sache zu befassenden Eingangsgerichts im

    Auszug aus BayObLG, 21.01.1999 - 1Z AR 120/98
    Das Bayerische oberste Landesgericht ist zur Entscheidung über das Gesuch um Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts (§ 36 Abs. 1 Nr. 3 , § 37 ZPO ) berufen (§ 36 Abs. 2 ZPO , § 9 EGZPO ), da die Beklagten ihren Wohnsitz jeweils in verschiedenen deutschen Ländern haben und ein bayerisches Gericht zuerst mit der Sache befaßt wurde (BayObLGZ 1998, 209/210 und 191).
  • BGH, 15.10.1997 - IV ZR 327/96

    Erfüllung eines Vorausvermächtnisses nach Erwerb des Grundstücks in der

    Auszug aus BayObLG, 21.01.1999 - 1Z AR 120/98
    Mit der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft (§§ 2032, 2042 BGB ) entfällt zwar die gesamthänderische Bindung (§ 2040 BGB ); dagegen bleibt die gesamtschudnerische Haftung auch nach der Teilung des Nachlasses grundsätzlich weiter bestehen (vgl. §§ 2058 ff. BGB ; BGH NJW 1998, 682 m.w.N.; Palandt/Edenhofer BGB 58. Aufl. § 2060 Rn. 1).
  • BayObLG, 10.09.1985 - Allg. Reg. 38/85

    Gerichtsstandsbestimmung bei unterbrochenem Rechtsstreit

    Auszug aus BayObLG, 21.01.1999 - 1Z AR 120/98
    b) Im vorliegenden Fall nimmt die Klägerin nach ihrem maßgeblichen Vortrag (vgl. BayObLGZ 1985, 314/316) die Beklagten als Miterben nach Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft (§ 2042 BGB ) für die von der Erblasserin zu deren Lebzeiten begründeten Nachlaßverbindlichkeiten (§ 1967 BGB ) als einfache Streitgenossen in Anspruch.
  • BayObLG, 20.04.1993 - 1Z AR 5/93
    Auszug aus BayObLG, 21.01.1999 - 1Z AR 120/98
    a) Es ist zwar anerkannt, daß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auch noch nach Klageerhebung angewandt werden kann (BayObLGZ 1993, 170/171 m.w.N.), insbesondere nach Eintritt der Rechtshängigkeit nach vorangegangenem Mahnverfahren (Zöller/Vollkommner ZPO 21. Aufl. § 36 Rn. 16 m.w.N.).
  • BGH, 05.02.1987 - I ARZ 703/86

    Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 21.01.1999 - 1Z AR 120/98
    Die Klägerin trägt die Kosten des Bestimmungsverfahrens (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO ; vgl. BGH NJW-RR 1987, 757 ).
  • BGH, 24.06.2008 - X ARZ 69/08

    Gerichtsstand der Widerklage bei Drittwiderklage; Bestimmung des gemeinsam

    Dies gilt vorbehaltlich der §§ 2060, 2061 BGB, deren Voraussetzungen offensichtlich nicht vorliegen, auch für den Fall, dass die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt ist (vgl. OLG Schleswig NJW-RR 2008, 96, 97; BayObLG FamRZ 1999, 1175, 1176).
  • OLG Koblenz, 20.09.2005 - 4 SmA 36/05

    Zivilprozess: Gerichtsstandsbestimmung nach Entscheidung in der Hauptsache

    Auch wenn der Wortlaut des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO mit der Formulierung "verklagt werden soll" nahe legt, dass die Zuständigkeitsbestimmung grundsätzlich vor der Anhängigkeit bzw. Rechtshängigkeit des Rechtsstreites erfolgen soll, ist doch allgemein anerkannt, dass § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auch noch nach der Klageerhebung angewandt werden kann (BGH v. 7.10.1977 - I AZR 513/77 = NJW 1978, 321 = MDR 1978, 207 = RPfleger 1978, 53; BGH v. 27.10.1983 = NJW 1984, 739; OLG Koblenz v. 07.08.1997 - 4 SmA 8/97 = OLGR 1998, 70, 71; BayObLGZ 92, 90 = MDR 1992, 803; BayObLGZ 93, 170 = NJW-RR 1994, 890; BayObLGR 2002, 276; Zöller-Vollkommer, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 36 Rn. 16; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 36 Rn. 16 m.w.N.).

    Dies gilt auch nach einem vorangegangenen Mahnverfahren (BayObLG FamRZ 1999, 1175; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 36 Rn. 16).

    Der Sinn der Gerichtsstandsbestimmung und der damit verbundene Eingriff in die Bestimmung des gesetzlichen Richters werden unterlaufen, wenn die klagende Partei letztlich durch ihre Verzögerung des Antrages auf Bestimmung des zuständigen Gerichtes und die dann geschaffene Prozesssituation dem bestimmenden Gericht mangels Wahlmöglichkeit faktisch vorgibt, welches Gericht zu bestimmen ist (BayObLGZ 92, 90 = MDR 1992, 803 und OLG Düsseldorf MDR 2002, 1209 für den Fall, dass gegen einen Beklagten bereits ein bindender Verweisungsbeschluss ergangen ist, a.A. insoweit allerdings OLG Köln MDR 1987, 851; BayObLGZ 87, 389 soweit bereits in der Hauptsache und nicht nur zur Zuständigkeit - OLG Koblenz v. 07.08.1997 - 4 SmA 8/97 = OLGR 1998, 71 - Beweis erhoben wurde).

  • OLG Hamm, 16.01.2018 - 32 SA 57/17

    Gerichtsstandbestimmung; Gerichtsstand der erweiterten Erbschaft;

    Hierzu gehört insbesondere eine vom Erblasser - wie auch vorliegend der Fall - zu Lebzeiten begründete Darlehensforderung (BayObLG, Beschluss vom 21.01.1999, 1Z AR 120/98, FamRZ 1999, 1175 - zitiert nach JURIS).
  • OLG Rostock, 08.01.2008 - 1 UH 6/07

    Gerichtsstandbestimmung: Gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand bei Bestehen

    Damit ist der erweiterte Gerichtsstand der Erbschaft nach § 28 ZPO gegeben (vgl. BayObLG, FamRZ 1999, 1175 und MDR 2005, 1397; Musielak/Heinrich, ZPO, 5. Aufl., § 28 Rdnr. 3), und zwar beim Landgericht Schwerin (§§ 13, 27, 28 ZPO).
  • VG Wiesbaden, 21.03.2007 - 8 E 1933/04

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge; Ruhensregelung;

    Die Frage, ob der Nachlass ungeteilt oder geteilt ist, spielt lediglich für die Frage, mit welcher Vermögensmasse die Erben für eine gemeinschaftliche Nachlassverbindlichkeit haften, eine Rolle (BayOLG, Beschluss vom 21.09.1999 - 1 Z AR 120/98 -, zitiert nach Beck-online; Staudinger, Kommentar zum BGB, Neubearbeitung 2002, Rdnr. 15 zu § 2060 BGB; Münchner Kommentar zum BGB, 4. Auflage 2004, Rdnr. 2 zu § 2060 BGB).
  • OLG Naumburg, 30.06.2004 - 1 AR 17/04

    Voraussetzungen für Gerichtsstandsbestimmung nach §§ 36 Abs. 1 Nr. 3 , Abs. 2 ,

    Der erweiterte Gerichtsstand der Erbschaft erfasst aber auch Streitigkeiten unter den Miterben, wenn - wie hier - Anlass des Ausgleichsanspruchs eine Nachlassverbindlichkeit ist und die Miterben für diese Nachlassverbindlichkeit noch gesamtschuldnerisch einzustehen haben (vgl. OLGR Karlsruhe 2003, 347; BayObLG FamRZ 1999, 1175).
  • OLG Celle, 11.09.2001 - 4 AR 62/01

    Örtliche Zuständigkeit: Keine Zuständigkeitsbestimmung nach antragsgemäßer

    Gleichwohl ist eine Bestimmung der Zuständigkeit nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nunmehr nicht mehr zulässig, nachdem das Amtsgericht ####### durch den Beschluss vom 30. Mai 2001 (Bl. 80 GA) auf Antrag des Klägers die Verfahren getrennt und an die Amtsgerichte Hameln und Langen jeweils verwiesen hat, da diese Verweisung bindend ist (vgl. BayObLGZ 92, 90; BAG NJW 1997, 759; Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Aufl., § 36 Rdnr. 16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht