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   VGH Bayern, 04.04.1979 - 40 XV 76   

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https://dejure.org/1979,2201
VGH Bayern, 04.04.1979 - 40 XV 76 (https://dejure.org/1979,2201)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.04.1979 - 40 XV 76 (https://dejure.org/1979,2201)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. April 1979 - 40 XV 76 (https://dejure.org/1979,2201)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBauG § 35 Abs. 1 S. 4
    Bauplanungsrecht: Begriff des "ortsgebundenen Betriebs" i.S: von § 35 Abs. 1 S. 4 BBauG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 1979, 501
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Bayern, 10.07.2015 - 15 ZB 13.2671

    Zur Frage, ob ein abstandsflächenrechtlich privilegiertes Grenzgebäude (Art. 6

    Spätestens seit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Januar 1979 (69 XV 75 - BayVBl 1979, 501) ist geklärt, dass unter Terrassen in diesem Sinn Anlagen zu verstehen sind, die von einem Gebäude ebenerdig oder nur in geringer Höhe ausgehen.
  • VGH Bayern, 28.12.2016 - 15 CS 16.1774

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung für

    Unabhängig davon, dass der wasserrechtlich genehmigte Kiesabbau nach Aktenlage beendet ist und die wasserrechtliche Erlaubnis nach Maßgabe des in den vorgelegten Behördenakten enthaltenen wasserrechtlichen Bescheids des Landratsamts P. vom 22. Dezember 2005 bis zum 30. Juni 2015 befristet war, könnte die untersagte Nutzung nur dann an der gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegierten Nutzung des Kiesabbaus partizipieren, wenn diese Nutzung als Folge nicht nur wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit, sondern technischer Erfordernisse dem typischen Erscheinungsbild eines Betriebes dieser Art - hier also dem Kiesabbau - entspräche und wenn darüber hinaus der im engsten Sinne des Wortes ortsgebundene Betriebszweig (also der Kiesabbau) den gesamten Betrieb - hier also einschließlich des untersagten Verkaufs - prägen würde (BVerwG, U. v. 7.5.1976 - IV C 43.74 - BVerwGE 50, 346/351 und Leitsatz Nr. 1; B. v. 2.3.2005 - 7 B 16.05 - NuR 2005, 729 ff. = juris Rn. 4; BayVGH, U. v. 4.4.1979 - 40 XV 76 - BayVBl. 1979, 501; B. v. 18.2.2008 - 22 ZB 06.1813 - juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2021 - 7 A 1537/20

    Erteilung eines Vorbescheids für die Errichtung einer mobilen

    Soweit die Klägerin die Feststellungen in dem zitierten Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Bay. VGH, Urteil vom 4.4.1979 - 40 XV 76 -, BRS 35 Nr. 67) zur Möglichkeit der Herstellung von Beton aus gebrochenem Hartgestein als überholt und nicht (mehr) typisch kritisiert und auf die Einschätzung des OVG Rheinland-Pfalz im Beschluss vom 18.1.2018 (- 8 A 11373/17 - BRS 86 Nr. 154 = BauR 2018, 972) verweist, führt auch dies nicht zu ernstlichen Richtigkeitszweifeln am Urteil des Verwaltungsgerichts.
  • VG München, 19.10.2009 - M 8 K 08.1761

    Bescheidswiderruf aufgrund Widerrufsvorbehalt außerhalb Jahresfrist

    Insoweit ist davon auszugehen, dass ein Unternehmen mit einem im engsten Sinn des Wortes ortsgebundenen Betriebszweig dann insgesamt ein einheitlicher ortsgebundener Betrieb ist, wenn - und soweit - er als Folge nicht nur wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit, sondern technischer Erfordernisse dem typischen Erscheinungsbild eines Betriebes dieser Art entspricht und wenn - zweitens - der im engsten Sinn des Wortes ortsgebundene Betriebszweig den gesamten Betrieb prägt (vgl. BVerwG v. 7.5.1976 BayVBl. 1977, 20; BayVGH v. 4.4.1979 BayVBl. 1979, 501).
  • VGH Bayern, 18.02.2008 - 22 ZB 06.1813

    Asphaltmischanlage im Außenbereich; Beeinträchtigung öffentlicher Belange

    Die bloße wirtschaftliche Zweckmäßigkeit reicht hierfür dagegen nicht aus (vgl. BVerwG vom 7.5.1976, BVerwGE 50, 346; BayVGH vom 4.4.1979, BayVBl 1979, 501).
  • VG Würzburg, 14.02.2012 - W 4 K 11.248

    Klage auf bauaufsichtliches Einschreiten; Erlass einer Beseitigungsanordnung;

    Terrassen sind bauliche Anlagen, die von einem Gebäude ebenerdig oder nur in geringer Höhe ausgehen und nicht überdacht sind (vgl. Lechner in Simon/Busse, BayBO, Stand Okt. 2011, RdNr. 1253 zu Art. 57; Molodovsky in Koch/Molodovsky/Famers, BayBO, Stand: Okt. 2011, RdNr. 183 zu Art. 57; BayVGH vom 4.4.1979 Az.: 69 XV 75 BayVBl 1979, 501 und vom 3.10.1983 Az.: 15 CS 83 A.1783 BayVBl 1984, 115).
  • VG Köln, 12.03.2020 - 8 K 1407/17
    Nach Zurückverweisung des zitierten, vor dem Bundesverwaltungsgericht geführten Verfahrens zwecks Aufklärung, ob Kiesabbau und Fertigbetonherstellung nicht nur im wirtschaftlichen Interesse, sondern aufgrund technischer Erfordernisse sachlich-funktionell zusammengehören, hat der Bayerische VGH in seinem Urteil vom 4. April 1979, Nr. 40 XV 76, BayVBl. 1979, S. 501, hierzu Folgendes ausgeführt:.
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