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   BVerwG, 26.03.1986 - 4 B 44.86   

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https://dejure.org/1986,1934
BVerwG, 26.03.1986 - 4 B 44.86 (https://dejure.org/1986,1934)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.1986 - 4 B 44.86 (https://dejure.org/1986,1934)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 1986 - 4 B 44.86 (https://dejure.org/1986,1934)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Widerspruchsverfahren - Kostenerstattung - Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2128
  • NVwZ 1986, 739 (Ls.)
  • BayVBl 1986, 669
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.05.1981 - 6 C 153.80

    Streit über die Höhe der Erstattung von Kosten der Hinzuziehung eines

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1986 - 4 B 44.86
    Die dem Rechtsanwalt gemäß § 12 BRAGO obliegende Gebührenbestimmung ist nur dann nicht verbindlich, wenn sie enbillig und die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen ist (vgl. BVerwG. Urteil vom 8. Mai 1981 - BVerwG 6 C 153.80 - BVerwGE 62, 196 [198]; Beschluß vom 16. August 1983 - BVerwG 6 B 22.83 - [unveröffentlicht]; Urteil vom 7. Juni 1965 - BVerwG 6 C 63.83 - JurBüro 1985, 1813).
  • BVerwG, 16.08.1983 - 6 B 22.83
    Auszug aus BVerwG, 26.03.1986 - 4 B 44.86
    Die dem Rechtsanwalt gemäß § 12 BRAGO obliegende Gebührenbestimmung ist nur dann nicht verbindlich, wenn sie enbillig und die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen ist (vgl. BVerwG. Urteil vom 8. Mai 1981 - BVerwG 6 C 153.80 - BVerwGE 62, 196 [198]; Beschluß vom 16. August 1983 - BVerwG 6 B 22.83 - [unveröffentlicht]; Urteil vom 7. Juni 1965 - BVerwG 6 C 63.83 - JurBüro 1985, 1813).
  • BVerwG, 07.06.1985 - 6 C 63.83

    Rechtsanwalt - Gebühren - Rahmengebühr - Unbilligkeit - Rechtsanwalt-Gebühren -

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1986 - 4 B 44.86
    Die dem Rechtsanwalt gemäß § 12 BRAGO obliegende Gebührenbestimmung ist nur dann nicht verbindlich, wenn sie enbillig und die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen ist (vgl. BVerwG. Urteil vom 8. Mai 1981 - BVerwG 6 C 153.80 - BVerwGE 62, 196 [198]; Beschluß vom 16. August 1983 - BVerwG 6 B 22.83 - [unveröffentlicht]; Urteil vom 7. Juni 1965 - BVerwG 6 C 63.83 - JurBüro 1985, 1813).
  • BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 7/94

    Höhe der Rahmengebühr des Bevollmächtigten bei beiderseitigem Nachgeben, Beschwer

    Die Klägerin ist zwar berechtigt, die von ihrem Bevollmächtigten in Rechnung gestellten Kosten in eigenem Namen gegenüber dem Beklagten geltend zu machen (BVerwG, NJW 1986, 2128; Schroeder-Printzen, SGB X. § 63 Anm. 11).
  • VG Freiburg, 16.05.2023 - 1 K 1037/22

    Festsetzung der Kosten für ein Vorverfahren

    Innerhalb dieses Rahmens hat die Behörde gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 LVwVfG keine Befugnis, zu einer anderen Bestimmung zu gelangen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.03.1986 - 4 B 44/86 - NJW 1986, 2128 zur damaligen Rechtslage).

    Innerhalb dieses Rahmens hat die Behörde gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 LVwVfG keine Befugnis, zu einer anderen Bestimmung zu gelangen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.03.1986 - 4 B 44/86 - NJW 1986, 2128 zur damaligen Rechtslage).

  • BayObLG, 06.02.2004 - Verg 25/03

    Nachfestsetzung von Gebühren nach Unanfechtbarkeit eines

    Vielmehr wird in diesen Fällen - wie auch sonst im Verwaltungsverfahren ohne gerichtliche Streitwertfestsetzung (vgl. BVerwG NJW 1986, 2128; Obermayer VwVfG 2. Aufl. § 80 Rn. 125 m.w.N.) - der vom Rechtsanwalt seiner Gebührenberechnung zugrunde gelegte Streitwert von der Vergabekammer inzident geprüft.
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 29/00

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat: Berechnung des

    Eine solche Festsetzung wird auch für entbehrlich gehalten, da der jeweilige Gegenstandswert für die Berechnung des Erstattungsbetrags nur ein Berechnungselement darstellt (vgl. BVerwG NJW 1986, 2128; OVG Berlin NJW 1982, 2516, 2517 m.w.Nachw.; Stelkens/Kallerhoff in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG 5. Aufl., § 80 Rdnr. 99; Knack, VwVfG 6. Aufl., § 80 Rdnr. 7; Kopp/Ramsauer, VwVfG 7. Aufl., § 80 Rdnr. 10; sofern aus der einzigen von der Vergabekammer zitierten Literaturstelle - Kopp, VwVfG 6. Aufl., § 80 Rdnr. 12.47 - etwas Gegenteiliges herausgelesen werden könnte, vermöchte der beschließende Senat dem nicht zuzustimmen).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 22/00

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Eine solche Festsetzung wird auch für entbehrlich gehalten, da der jeweilige Gegenstandswert für die Berechnung des Erstattungsbetrags nur ein Berechnungselement darstellt (vgl. BVerwG NJW 1986, 2128; OVG Berlin NJW 1982, 2516, 2517 m.w.Nachw.; Stelkens/Kallerhoff in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG 5. Aufl., § 80 Rdnr. 99; Knack , VwVfG 6. Aufl., § 80 Rdnr. 7; Kopp/Ramsauer , VwVfG 7. Aufl., § 80 Rdnr. 10).
  • VGH Bayern, 16.07.2009 - 13 A 08.2589

    Gegenstandswert für ein Widerspruchsverfahren gegen einen

    Da der Gegenstandswert bei der Berechnung des Erstattungsbetrags nur ein Berechnungselement darstellt und dessen gesonderte Festsetzung in dem in Art. 80 BayVwVfG geregelten Kostenfestsetzungsverfahren deshalb nicht vorgesehen ist, wird er von der Kostenfestsetzungsbehörde bei der Ermittlung des Erstattungsbetrags inzidenter festgelegt (vgl. BVerwG vom 26.3.1986 BayVBl 1986, 669).
  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 3/07 B

    Bestimmung des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    Eine gesonderte Festsetzung des Gegenstandswerts durch die Verwaltung ist im Gesetz nicht vorgesehen und wäre deshalb unzulässig (BSG SozR 1300 § 63 Nr. 8 S 25 ff; ebenso BVerwG NJW 1986, 2128; Hellstab in von Eiken/Hellstab/Lappe/Madert, Die Kostenfestsetzung, 18. Aufl 2003, RdNr D 212).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - Verg 17/01

    Festsetzung der Kosten der Beigeladenen

    Eine solche Festsetzung wird auch für entbehrlich gehalten, da der jeweilige Gegenstandswert für die Berechnung des Erstattungsbetrags nur ein Berechnungselement darstellt (vgl. BVerwG NJW 1986, 2128; OVG Berlin NJW 982, 2516, 2517 m.w.Nachw.; Stelkens/Kallerhoff in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG 5. Aufl., § 80 Rdnr. 99; Knack. VwVfG 6. Aufl., § 80 Rdnr. 7; Kopp/Ramsauer, VwVfG 7. Aufl., § 80 Rdnr. 10).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2003 - Verg 16/02

    Rechtsnatur der Kostenfestsetzung im Nachprüfungsverfahren

    Diesem bleibt es ungeachtet der angefochtenen Kostenfestsetzung der Vergabekammer nämlich unbenommen, gemäß §§ 12, 118 BRAGO dem Antragsteller gegenüber im Rahmen der Billigkeit die Gebührenansätze zu bestimmen und sodann diese - insoweit verbindlich festgelegten Gebühren auch einzufordem (vgl. zu allem: BVerwG NJW 1986, 2128).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1991 - 8 S 625/91

    Wertfestsetzung der Rechtsanwaltsgebühren im gerichtlichen Verfahren bei

    Eine gesonderte Festsetzung des Gegenstandswerts sieht dieses Verfahren nicht vor und ist auch entbehrlich, da der jeweilige Gegenstandswert für die Berechnung des Erstattungsbetrags nur ein Berechnungselement darstellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.3.1986 -- 4 B 44.86 -- NJW 1986, 2128).
  • VG Freiburg, 15.11.2017 - 1 K 3188/17

    Durchsetzung eines Bescheidungsurteils; Kostenlast- und

  • LSG Saarland, 07.05.2004 - L 8 AL 32/02
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2018 - L 14 AS 1760/15
  • BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 12/94
  • BVerwG, 24.02.1992 - 4 B 41.92

    Anforderungen an den eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen

  • VG Schwerin, 13.07.2020 - 2 A 1827/19

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • VG Ansbach, 28.03.2012 - AN 11 K 12.00199

    Im Einzelfall begründete Verpflichtungsklage auf Festsetzung höherer

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