Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 24.02.1988 - Vf. 16-VII-86 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BayVBl 1988, 300
- NVwZ 1988, 913 (Ls.)
Wird zitiert von ... (10)
- VerfGH Bayern, 12.10.1994 - 16-VII-92
BayLStVG Art. 18 Abs. 1 Satz 1, Art. 37 Abs. 1, Abs. 4, Abs. 5, Art. 37a Abs. 1, …
Die Regelungen müssen jeweils so bestimmt gefaßt werden, wie das nach der Eigenart des zu ordnenden Lebenssachverhalts mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 41, 17/24; 42, 188/196; 43, 67/80).Erfordernisse der Verwaltungspraxis, insbesondere auch der Anpassung an wechselnde Lebenssachverhalte, machen diese Form der Gesetzgebungstechnik häufig notwendig; es dürfen im Rahmen der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers auch Erwägungen der Praktikabilität maßgebend sein (vgl. VerfGH 41, 17/24 m.w.N.).
- VerfGH Bayern, 15.01.2007 - 11-VII-05
Glaubens- und Religionsfreiheit: Kopftuchverbot für islamische Lehrer an …
Für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Vollzugsmaßnahmen sind in erster Linie die Fachgerichte zuständig (VerfGH vom 24.2.1988 = VerfGH 41, 17/26; VerfGH vom 30.1.2006 = VerfGH 59, 23/26).Wie bereits dargelegt, ist die einfachrechtliche Auslegung im Einzelnen nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs (VerfGH 41, 17/26).
Auch insoweit hat der Verfassungsgerichtshof nur zu prüfen, ob eine einfachrechtliche Auslegung mit den gängigen Methoden möglich ist; er hat diese aber nicht selbst vorzunehmen (VerfGH 41, 17/26).
- VerfGH Bayern, 28.03.2003 - 7-VII-00
Polizeiaufgabengesetz - Schleierfahndung
Er hat die Rechtsstaatlichkeit (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV) zu wahren und darf deshalb nicht ohne Rücksicht auf seine Kompetenzen tätig werden; unbestimmte Rechtsbegriffe müssen sich mit hinreichender Bestimmtheit auslegen und anwenden lassen (VerfGH 41, 17/24); der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten.In diesem Rahmen darf der Gesetzgeber unbestimmte Rechtsbegriffe verwenden (vgl. VerfGH 41, 17/24; VerfGH BayVBl 2003, 14/16).
- VerfGH Bayern, 28.01.2003 - 10-VII-02 Gesetze müssen so formuliert sein, dass die davon Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können und dass die Gerichte in der Lage sind, die Anwendung der betreffenden Rechtsvorschriften durch die Verwaltung zu kontrollieren (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 41, 17/24; 50, 226/248 f.; VerfGHE vom 9. September 2002 Vf. 24-VII-01 S. 13).
Aus dem Rechtsstaatsprinzip ergibt sich kein Verbot für den Gesetzgeber, unbestimmte Rechtsbegriffe zu verwenden (vgl. VerfGH 41, 17/24; 49, 160/164 f.; 50, 226/248 f.; VerfGHE vom 9. September 2002 Vf. 24-VII-01 S. 13).
- VerfGH Bayern, 14.11.2003 - 8-VII-02
Honorarverteilungsmaßstab der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns
Normen müssen so formuliert sein, dass die davon Betroffenen die Rechtslage erkennen können und die Gerichte in der Lage sind, die Anwendung der betreffenden Vorschrift durch die Verwaltung zu kontrollieren (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 41, 17/24; 50, 226/248 f.; VerfGHE vom 28. Januar 2003 Vf. 10-VII-02 S. 13). - VerfGH Bayern, 30.09.2004 - 13-VII-02
Unterrichtung der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schüler über …
Normen müssen so formuliert sein, dass die davon Betroffenen die Rechtslage erkennen können und die Gerichte in der Lage sind, die Anwendung der betreffenden Vorschrift durch die Verwaltung zu kontrollieren (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 41, 17/24; 50, 226/248 f.; 56, 1/9; VerfGH vom 14.11.2003). - VerfGH Bayern, 18.12.2007 - 9-VII-05
Glücksspielbeschränkungen und Jugendschutz
Der Gesetzgeber wird allerdings durch das Rechtsstaatsprinzip verpflichtet, seine Regelungen so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart des zu ordnenden Lebenssachverhalts und mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. VerfGH 50, 226/248; VerfGH vom 24.2.1988 = VerfGH 41, 17/24 m. w. N.). - OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 822/10
Voraussetzung für die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung // …
26 Bei der Entscheidung über eine zweite Wiederholung ist eine Leistungsprognose vorzunehmen, die unter umfassender Einbeziehung aller möglicherweise das Leistungsbild des Prüflings beeinflussenden Umstände zu erstellen ist (…Senatsurt. v. 28. April 2011 a. a. O.;… vgl. VGH BW Beschl. v. 13 März 1996 a. a. O. …sowie Urt. v. 9. Juli 1980 a. a. O.; BayVerfGH, Urt. v. 24. Februar 1988, BayVBl 1988, 300, 302). - OVG Sachsen, 28.04.2011 - 2 A 612/08 39 Bei der Entscheidung über eine zweite Wiederholung ist eine Leistungsprognose vorzunehmen, die unter umfassender Einbeziehung aller möglicherweise das Leistungsbild des Prüflings beeinflussenden Umstände zu erstellen ist (…vgl. VGH BW Beschl. v. 13 März 1996 a. a. O. …sowie Urt. v. 9. Juli 1980 a. a. O.; BayVerfGH, Urt. v. 24. Februar 1988, BayVBl 1988, 300, 302).
- VerfGH Bayern, 09.08.2011 - 18-VII-10
Popularklage gegen Satzung einer Steuerberaterkammer
Gleichwohl darf das Gebot der Bestimmtheit nicht übersteigert werden, weil die Normen sonst allzu starr und kasuistisch würden und der Vielgestaltigkeit des Lebens und der Besonderheit des Einzelfalls nicht mehr gerecht werden könnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 24.2.1988 = VerfGH 41, 17/24; VerfGH 50, 226/248 f.).
