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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.09.1988 - 6 C 1.88   

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BVerwG, 13.09.1988 - 6 C 1.88 (https://dejure.org/1988,5668)
BVerwG, Entscheidung vom 13.09.1988 - 6 C 1.88 (https://dejure.org/1988,5668)
BVerwG, Entscheidung vom 13. September 1988 - 6 C 1.88 (https://dejure.org/1988,5668)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verspäteter Eingang eines Widerspruchs - Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.10.1976 - 7 B 94.76

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Versäumung der Widerspruchsfrist -

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1988 - 6 C 1.88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Beschlüsse vom 21. Oktober 1976 - BVerwG 7 B 94.76 - , vom 19. März 1981 - BVerwG 6 CB 91.80 - <ZBR 1981, 320> sowievom 18. August 1987 - BVerwG 6 B 69.86 -) hätte das Verwaltungsgericht die von der Prüfungskammer zu Unrecht versagte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Widerspruchsfrist selbst gewähren müssen.
  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1988 - 6 C 1.88
    Hierbei wird es die zur Anwendung des neuen Rechts der Kriegsdienstverweigerung auf "Altantragsteller" wie den Kläger entwickelten Grundsätze (vgl. BVerwGE 70, 216 und 222) zu beachten haben.
  • BVerwG, 19.03.1981 - 6 CB 91.80

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Darlegung der

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1988 - 6 C 1.88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Beschlüsse vom 21. Oktober 1976 - BVerwG 7 B 94.76 - , vom 19. März 1981 - BVerwG 6 CB 91.80 - <ZBR 1981, 320> sowievom 18. August 1987 - BVerwG 6 B 69.86 -) hätte das Verwaltungsgericht die von der Prüfungskammer zu Unrecht versagte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Widerspruchsfrist selbst gewähren müssen.
  • BVerwG, 18.08.1987 - 6 B 69.86

    Anerkennung des Klägers als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen -

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1988 - 6 C 1.88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Beschlüsse vom 21. Oktober 1976 - BVerwG 7 B 94.76 - , vom 19. März 1981 - BVerwG 6 CB 91.80 - <ZBR 1981, 320> sowievom 18. August 1987 - BVerwG 6 B 69.86 -) hätte das Verwaltungsgericht die von der Prüfungskammer zu Unrecht versagte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Widerspruchsfrist selbst gewähren müssen.
  • BVerwG, 22.02.1966 - III C 249.64
    Auszug aus BVerwG, 13.09.1988 - 6 C 1.88
    Anders als in dem Fall, der dem vom Verwaltungsgericht erwähnten Urteil vom 22. Februar 1966 - BVerwG 3 C 249.64 - (Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 43 = DVBl. 1966, 692) zugrunde lag, hat der Kläger seinen Einschreibebrief nicht etwa erst am Tage des Fristablaufs und damit zu einem Zeitpunkt aufgegeben, zu dem er nicht mehr mit einem rechtzeitigen, nämlich innerhalb der Dienststunden des Empfängers zu bewirkenden Zugang hätte rechnen können.
  • BVerwG, 11.05.1973 - IV C 3.73

    Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bezüglich einer Fristwahrung - Volle

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1988 - 6 C 1.88
    Angesichts der geringen Entfernung von U. nach S. hätte die Prüfungskammer von der Lebenserfahrung ausgehen können, daß bei normaler Postlaufzeit ein derartiges Schreiben am nächsten Werktage, also am Montag, dem 2. November 1981, bei dem Kreiswehrersatzamt hätte eingehen müssen und daß der Kläger bei Absendung des Schreibens mit einer solchen Beförderung deshalb auch hätte rechnen dürfen (vgl. dazu Urteil vom 11. Mai 1973 - BVerwG 4 C 3.73 - m.w.N.).
  • BGH, 20.03.2018 - AnwZ (Brfg) 8/17

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Es kann dahin gestellt bleiben, ob der Klägerin - wie von ihr rechtzeitig innerhalb der Frist gemäß § 112e Satz 2 BRAO, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 60 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 VwGO beantragt - wegen der vorgenannten Versäumung einer rechtzeitigen Einreichung des Prozesskostenhilfeantrags Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 112e Satz 2 BRAO, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 60 Abs. 1 VwGO) gewährt werden kann, weil sie unter Zugrundelegung ihres oben genannten Wiedereinsetzungsvorbringens auf einen Zugang ihres Einwurfeinschreibens bereits am nächsten Werktag trotz des Umstands hätte vertrauen dürfen, dass die Einlieferung hier an einem Samstag erfolgt ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. September 1988 - 6 C 1/88, juris Rn. 12 mwN; LAG Köln, Urteil vom 8. November 2011 - 11 Sa 1410/09, juris Rn. 16 [jeweils für vergleichbare Fallgestaltungen bejahend]; vgl. auch OLG Oldenburg, NStZ-RR 2014, 113, und ZfS 2011, 471 [jeweils zum normalen Einschreiben]; OLG Hamm, NJW 2009, 2230, 2231; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 3 Ws 956/15, juris Rn. 3 mwN und Leitsatz [jeweils zum Einwurfeinschreiben]; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 3 Ws 357/14, juris Rn. 8 ff. [zum Einschreiben mit Rückschein]; vgl. ferner Hessisches LSG, Urteil vom 31. August 1978 - L 6 An 641/77, juris Rn. 26; aA KG Berlin, Beschluss vom 30. August 2000 - 3 Ws 397/00, juris Rn. 4 mwN, und NStZ-RR 2006, 142 mwN; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Juli 2017 - 4 PA 205/17, juris Rn. 3 f. [jeweils zum normalen Einschreiben]; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2010, 15 f. [zum Einwurfeinschreiben, unter Heranziehung des § 270 Satz 2 ZPO]; OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2011, 116 mwN [für das normale Einschreiben verneinend, für das Einwurfeinschreiben offenlassend]; OVG Münster, NJW 1996, 2809 [zum Einschreiben mit Rückschein]).
  • BVerwG, 02.02.1990 - 9 B 222.89

    Versagung der Widereinsetzung in den vorigen Stand bei unzulänglicher

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von dem dem Urteil vom 13. September 1988 - BVerwG 6 C 1.88 - (Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 159) zugrundeliegenden, in dem die Widerspruchsfrist trotz vollständiger Bezeichnung der Widerspruchsbehörde und richtiger Angabe des Postzustellbezirks wegen einer unrichtigen Straßenangabe (Rheinland- statt Rheinstahlstr.) versäumt worden war.
  • VGH Bayern, 22.11.2021 - 9 B 18.986

    Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung

    Hier haben die Kläger nach Kenntnis der Baugenehmigung vom 6. Mai 2015 durch Mitteilung der Beklagten am 9. Dezember 2015 mit Schriftsatz vom 22. Dezember 2015, eingegangen beim Verwaltungsgericht am 23. Dezember 2015 und damit innerhalb der zweiwöchigen Frist (vgl. § 57 Abs. 1 VwGO, § 222 Abs. 1 ZPO, § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 Alt. 1 BGB), Klage beim Verwaltungsgericht erhoben, so dass gem. § 60 Abs. 2 Satz 4 VwGO die Wiedereinsetzung auch ohne Antrag der Beklagten gewährt werden kann, wenn ohne weiteres erkennbar ist, dass die Kläger kein Verschulden an der Fristversäumung trifft (vgl. BVerwG, U.v. 13.9.1988 - 6 C 1.88 - BayVBl. 1989, 122; Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 60 Rn. 36).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2019 - 2 LA 203/17

    Verfahrensmangel aufgrund Sachverhaltswürdigung; Eigenschaft von Räumen als

    Weiter zutreffend hat das Verwaltungsgericht angenommen, dass dem Kläger auch keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 60 Abs. 1 VwGO hinsichtlich der versäumten Widerspruchsfrist (§ 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO) zu gewähren war (vgl. zur Entscheidungszuständigkeit des Gerichts für die Gewährung der Wiedereinsetzung in die versäumte Widerspruchsfrist: BVerwG, Urteil vom 13. September 1988 - 6 C 1.88 -, Juris Rn. 15).
  • BVerwG, 15.10.1997 - 6 B 51.97

    Überspannte Anforderungen zur Erlangung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Nach der Rechtsprechung des Senats hat deshalb ein Gericht in einem solchen Fall von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (vgl. Urteile vom 11. Mai 1973 - BVerwG 4 C 3.73 - DÖV 1973, 647, und vom 13. September 1988 - BVerwG 6 C 1.88 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 159).
  • VG Köln, 19.12.2023 - 7 K 1315/23
    Siehe nur BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 4 C 2.12 -, juris, Rn. 8; grundlegend etwa BVerwG, Urteile vom 11. Mai 1973 - 4 C 3.73 -, DÖV 1973, 647, und vom 13. September 1988 - 6 C 1.88 -, juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.1997 - 6 S 210/97

    Wiedereinsetzung wegen unerwartet langer Postlaufzeit eines Einschreibens

    Diesem Ergebnis entspricht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.09.1988 - 6 C 1/88 -, DVBl. 89, 63, worin ein Verschulden für den Fall verneint wurde, daß ein Beteiligter sein Widerspruchsschreiben am letzten Werktag (Samstag) vor dem Tag des Fristendes (Montag) als Einschreiben versandt hatte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.1998 - 15 A 6221/95
    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. September 1988 - 6 C 1.88 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 159, S. 14 (15); Beschluß vom 22. August 1984 - 9 B 10609.83 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 142, S. 39 (40); Urteil vom 11. Mai 1973 - IV C 3.73 -, DÖV 1973, 647; OVG NW, Beschluß vom 5. März 1996 - 24 B 3509/95 -, NJW 1996, 2809.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.07.1988 - 1 ObOWi 108/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3615
BayObLG, 27.07.1988 - 1 ObOWi 108/88 (https://dejure.org/1988,3615)
BayObLG, Entscheidung vom 27.07.1988 - 1 ObOWi 108/88 (https://dejure.org/1988,3615)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Juli 1988 - 1 ObOWi 108/88 (https://dejure.org/1988,3615)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 39 Abs. 2 S. 3, § 41 Abs. 2 S. 5, Nr. 7

Papierfundstellen

  • NZV 1989, 38
  • BayVBl 1989, 122
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2023 - 5 A 3180/21

    Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit der Einleitung der Abschleppmaßnahme zur

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - 3 C 51.02 -, NJW 2003, 1408, juris, Rn. 8; vgl. auch (jeweils zu Zusatzzeichen unter zwei Verbotszeichen) Hamb. OVG, Urteil vom 27. August 2002 - 3 Bf 312/01 -, ZfSch 2003, 320, juris, Rn. 26, zum Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit Bay. Oberstes Landesgericht, Beschlüsse vom 8. Mai 2003 - 2 ObOWi 43/03 - NJW 2003, 2253, juris, vom 19. Januar 2001 - 1 ObOWi 665/00 -, NZV 2001, 220, juris, Rn. 8, und vom 27. Juli 1988 - 1 Ob OWi 108/88 -, NZV 1989, 38, juris, Rn. 8; Hühnermann, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Aufl. 2022, § 39 StVO, Rn. 22; König, in: Hentschel/König/Dauer, StVO, 43. Aufl. 2015, § 39 Rn. 31a.
  • BVerwG, 13.03.2003 - 3 C 51.02

    Abschleppmaßnahme, Rechtmäßigkeit einer - wegen Verstoßes gegen Haltverbot;

    a) Hieraus folgern die Rechtsprechung und das einschlägige Schrifttum - soweit ersichtlich - einhellig und zu Recht, dass ein Zusatzschild nur für das unmittelbar darüber angebrachte Verkehrszeichen Geltung beansprucht, nicht aber für - zulässig - auf dem Träger weiterhin angebrachte Verkehrszeichen (vgl. BayObLG, Beschlüsse vom 27. Juli 1988 - 1 ObOWi 108/88 - NZV 1989, 38 = BayVBl 1989, 122 und vom 19. Januar 2001 - 1 ObOWi 665/00 - NZV 2001, 220 = BayVBl 2001, 444 f., jeweils m.w.N.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 39 StVO Rn. 31 a - a.E. - sowie Jagow, in: Janiszewski u.a., Straßenverkehrsrecht, 17. Aufl., § 39 Rn. 19 b).
  • BayObLG, 08.05.2003 - 2 ObOWi 43/03

    Irrtum über die rechtliche Bedeutung eines optisch richtig wahrgenommenen

    Wenngleich nicht zu verkennen ist, dass der Wortlaut der zugrunde liegenden Norm (§ 39 Abs. 2 Satz 4 StVO: "Sie" [die Zusatzschilder] "sind dicht unter den Verkehrszeichen angebracht.") im Hinblick auf die Verwendung der Mehrzahl, bezogen auf Verkehrszeichen, auch eine andere Auslegung zulässt, so ist doch mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. BayObLG NZV 1989, 38; 2001, 220/221 = BayObLGSt 2001, 4/5) daran festzuhalten, dass sich bei einer Beschilderung, wie hier mit dem zweiten und dritten Schilderpaar vorliegend, das Zusatzschild ausschließlich auf das dicht (unmittelbar) über ihm angebrachte Verkehrszeichen bezieht (ebenso: Hentschel Straßenverkehrsrecht 37. Aufl. § 39 StVO Rn. 31 a; Janiszewski/ Jagow/Burmann StVO 16. Aufl. § 39 StVO Rn. 19 b).

    Für die Bejahung von Unvermeidbarkeit müsste hinzukommen, dass die konkrete Verkehrsregelung sogar für einen Verkehrsteilnehmer, der umfassend über die Verkehrsvorschriften unterrichtet ist, keine ausreichende Klarheit aufgewiesen hat (im Ergebnis ebenso: BayObLG NZV 1989, 38; weitergehend: BayObLG VerkMitt 1972, 49/51; BayObLGSt 1977, 192; bei Rüth DAR 1984, 235 Nr. 12 a; vgl. OLG Saarbrücken VRS 47, 387/388; Hentschel Straßenverkehrsrecht 37. Aufl. § 24 StVG Rn. 35, § 39 StVO Rn. 36; Janiszewski/Jagow/Burmann StVO 16. Aufl. § 39 StVO Rn. 19 b).

  • OVG Hamburg, 27.08.2002 - 3 Bf 312/01

    Ein Zusatzschild gilt nur für das unmittelbar über ihm angebrachte

    Das an demselben Pfosten angebrachte Zusatzschild bezog sich nur auf das Verkehrszeichen 286. Denn Zusatzschilder gelten nur für das unmittelbar über ihnen angebrachte Verkehrszeichen (BayObLG, Beschl. v. 27.7.1988, BayVBl 1989 S. 122 ; Beschl. v. 29.11.1977, DAR 1978 S. 189 - 190; Beschl. v. 19.1.2001, BayVBl 2001 S. 444; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, § 39 StVO Rdnr. 31 a).
  • BayObLG, 19.01.2001 - 1 ObOWi 665/00

    Wirkung mehrerer gemeinsam angebrachter Verkehrszeichen

    ständige Rechtsprechung (BayObLG NZV 1989, 38; weitere Nachweise bei Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 35. Aufl. § 39 StVO Rn. 31 a).
  • BayObLG, 29.11.1999 - 2 ObOWi 550/99

    Verbotsirrtum bei "qualifizierter" Geschwindigkeitsüberschreitung

    Ein zur Nichtigkeit der durch Vorschriftszeichen getroffenen Anordnungen führender Verstoß gegen das Gebot der Bestimmtheit und Eindeutigkeit liegt allerdings nicht schon dann vor, wenn ein Verkehrszeichen mißverständlich ist; die Rechtsfolge der Nichtigkeit tritt vielmehr nur ein, wenn das Zeichen objektiv unklar ist, wenn also sein Sinn von einem sachkundigen Betrachter auch im Wege der Auslegung nicht eindeutig ermittelt werden kann (BayObLGSt 1977, 192; BayObLG NZV 1989, 38; OLG Köln VRS 62, 310/311; OLG Düsseldorf NZV 1991, 204).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.08.1988 - 3 ObOWi 77/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4155
BayObLG, 17.08.1988 - 3 ObOWi 77/88 (https://dejure.org/1988,4155)
BayObLG, Entscheidung vom 17.08.1988 - 3 ObOWi 77/88 (https://dejure.org/1988,4155)
BayObLG, Entscheidung vom 17. August 1988 - 3 ObOWi 77/88 (https://dejure.org/1988,4155)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,4155) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1989, 39 (Ls.)
  • BayObLGSt 1988, 125
  • BayVBl 1989, 122
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Gera, 03.05.2016 - 3 K 649/14

    Klage gegen die Untersagung des Verkaufs von Speisen und Getränken über den Zaun

    Insofern wird das Verkaufsgeschäft zu einem wesentlichen Teil im öffentlichen Straßenraum abgewickelt (HessVGH, Urteil vom 19. Februar 1991 - 2 UE 2124/87 - zitiert nach juris, Rdnr. 27 zu einem Verkaufsstand neben einer Bundesstraße; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 1994 - 8 S 2251/94 - VBlBW 1995, 202 [203]; BayObLG, Beschluss vom 17. August 1988 - 3 ObOWi 77/88 - BayVBl. 1989, 667).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.1999 - 23 B 334/99

    Verwaltungsprozeßrecht: Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Realakt;

    vgl. für das Abstellen von Waren an der Straßengrenze und die Verlagerung der Verkaufsverhandlungen in den Straßenraum Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluß vom 17. August 1988 - 3 Ob OWi 77/88 -, BayVBl. 1989, 667; Baden-Württembergischer VGH, Urteil vom 16. Dezember 1994 - 8 S 2251/94 -, VBlBW 1996, 202.
  • VGH Hessen, 19.02.1991 - 2 UE 2124/87

    Sondernutzungserlaubnis für Blumenverkaufsstand an Bundesstraße -

    Klarzustellen bleibt, daß die Blumenkäufer die Straße insoweit nicht benutzen, um einen Gewerbebetrieb aufzusuchen; vielmehr wird das Verkaufsgeschäft zu einem wesentlichen Teil auf der Straße abgewickelt (vgl. Kodal/Krämer, Straßenrecht, 4. Aufl., Kap. 24, Rdnr. 97, -- Seite 538 f. --; BayObLG, Beschluß vom 17. August 1988, VRS 76 (1989), Seite 210).
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