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   VGH Bayern, 13.07.1989 - 22 N 87.870   

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VGH Bayern, 13.07.1989 - 22 N 87.870 (https://dejure.org/1989,24746)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.07.1989 - 22 N 87.870 (https://dejure.org/1989,24746)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Juli 1989 - 22 N 87.870 (https://dejure.org/1989,24746)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayVBl 1990, 185
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 12.04.2018 - 3 A 10.15

    Rheintalbahn: Klagen gegen den Ausbau zwischen Müllheim und Auggen abgewiesen

    cc) Diesen Anforderungen kann ohne Publikation einer parzellenscharfen Karte - oder jedenfalls einer entsprechend genauen textlichen Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs - nicht hinreichend Rechnung getragen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1967- 4 C 105.65 - BVerwGE 26, 129 und VGH München, Urteil vom 13. Juli 1989 - 22 N 87.870 [ECLI:DE:BAYVGH:1989:0713.22N87.870.0A] - BayVBl 1990, 185; zum Erfordernis der Erstellung von Karten auch Art. 6 der RL 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken, ABl. L 288 S. 27).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.2003 - 1 C 10100/03

    Hochwasserschutz hat Vorrang vor Bauwünschen

    und W..................... zur Einsichtnahme auszulegenden Kartenblätter im Maßstab 1:5000 verwiesen wird (vgl. dazu Sieder/Zeitler, BayWG, Art. 85 Rndr. 10 unter Hinweis auf BayVGH, Urteil vom 13. Juli 1989, BayVBl 1990, 185).
  • VGH Bayern, 12.04.2018 - 8 N 16.1660

    Normenkontrollantrag gegen Überschwemmungsgebietsverordnung ist unbegründet

    Eine Verordnung, die - wie hier - nur Teile des Stadtgebiets umfasst, muss daher ihren räumlichen Geltungsbereich genau beschreiben (vgl. BayVGH, U.v. 28.11.2008 - 22 N 05.332 u.a. - juris Rn. 14; U.v. 13.7.1989 - 22 N 87.870 - BayVBl 1990, 185).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.09.2013 - L 18 AS 2426/13

    Sozialverwaltungsrecht: Wirksamkeit einer Mahngebühr bei nachträglicher Aufhebung

    Die Festsetzung der Mahngebühr beruht auf § 19 Abs. 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz iVm § 40 Abs. 6 SGB II. Durch die nunmehr erfolgte Aufhebung des der Mahnung zugrunde liegenden - bestandskräftigen (vgl § 77 SGG) - Teilaufhebungs- und Erstattungsbescheides vom 22. März 2012 wird die Festsetzung der Mahngebühren als Verwaltungsgebühren für tatsächlich vorgenommene Amtshandlungen nicht berührt (vgl BayVGH vom 27. April 1989 - BayVBl 1990, 185).
  • VGH Bayern, 28.10.1994 - 9 N 87.03911

    Naturschutzrecht: Schutzgebiet einer Landschaftsbestandteil-Verordnung,

    Demgegenüber ist nach Auffassung des BayVGH (vgl. Urt. v. 13.7.1989 Nr. 22 N 87.870) dem Erfordernis der Normenklarheit nicht hinreichend genügt, wenn eine Verordnung (zur Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes) ohne nähere Konkretisierung auf "einen Lageplan M 1:1000" verweist und ein solcher Lageplan im Amtsakt entweder ganz fehlt oder im Anschluß an den ausgefertigten Verordnungstext - ohne Ausfertigungs- oder sonstigen Vermerk zur Sicherung seiner Identität - lediglich abgeheftet ist.
  • VG Ansbach, 03.03.2021 - AN 18 S 21.00302

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Maskenpflicht auf zentralen Begegnungsflächen der

    Umfasst der Regelungsgehalt eines Verwaltungsakts - wie im Fall der Allgemeinverfügung der Antragsgegnerin vom 16. Februar 2021 - nur bestimmte Teile eines Gemeindegebiets, so muss diesem außerdem entnommen werden können, auf welchen räumlichen Geltungsbereich er sich bezieht (vgl. HK-VerwR/Schwarz, 4. Aufl. 2016, VwVfG, § 37 Rn. 21; ebenso für Verordnungen: BayVGH, U.v. 13.7.1989 - 22 N 87.870 - BayVBl. 1990, 185).
  • VGH Bayern, 28.11.2008 - 22 N 05.332

    Wasserschutzgebiet; räumlicher Geltungsbereich; Notwendigkeit einer groben

    Denn eine Rechtsnorm, der nicht eindeutig entnommen werden kann, wo sie gilt, lässt den Betroffenen über die Rechtslage im Unklaren (vgl. BayVerfGH vom 10.3.1981, BayVBl 1981, 462/463 f. m.w.N.; BayVGH vom 13.7.1989, BayVBl 1990, 185).
  • LG Augsburg, 16.07.2003 - BLO 3728/02

    Baurecht: Grundstücksenteignung zum Zwecke der Fertigstellung einer öffentlichen

    Gleiches gilt auch für die Bekanntmachung untergesetzlicher Rechtsnormen (z.B. Verordnungen, Satzungen), wenn zur Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs auf (archivmäßig verwahrte) Pläne Bezug genommen wird (siehe z.B. Art. 51 Abs. 3 Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG -); nach gefestigter Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs müssen diese Pläne zwar nicht unbedingt ausgefertigt werden, aber doch aus sich heraus eindeutig identifizierbar sein (vgl. BayVGH vom 13.7.1989, Az: 22 N 87.870, BayVBl 1990, 185).
  • VG Ansbach, 15.01.2021 - AN 18 S 21.00057

    Festlegung von zentralen Begegnungsflächen, an welchen Maskenpflicht besteht

    Umfasst der Regelungsgehalt eines Verwaltungsakts - wie im Fall der Allgemeinverfügung der Antragsgegnerin - nur bestimmte Teile eines Gemeindegebiets, so muss diesem außerdem entnommen werden können, auf welchen räumlichen Geltungsbereich er sich bezieht (vgl. HK-VerwR/Schwarz, 4. Aufl. 2016, VwVfG, § 37 Rn. 21; ebenso für Verordnungen: BayVGH, U.v. 13.7.1989 - 22 N 87.870 - BayVBl. 1990, 185).
  • VG Gießen, 03.08.1998 - 10 G 389/98

    Ausweisung von Überschwemmungsgebieten - hinreichende Bestimmtheit und

    Schließlich lassen sich auch aus der Rechtsprechung anderer Obergerichte, insbesondere auch nicht aus dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13.09.1989 (BayVGH, Urt. v. 13.07.1989, Nr. 22 N 87.870, = ZfW 1990, 411 ff.) Argumente für die Rechtsauffassung der Antragsgegnerin herleiten.
  • VG Ansbach, 08.07.2021 - AN 18 S 21.01179

    Allgemeinverfügung zur Festlegung der öffentlichen Verkehrsflächen der

  • VGH Bayern, 03.08.2009 - 20 ZB 09.1473

    Säumniszuschlag; § 240 Abs. 1 Satz 4 AO nicht verfassungswidrig; (wie BVerfG B.

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